ifap-verteilung-bestrittene-189
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npx mdskill add Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/ifap-verteilung-bestrittene-189Sichert, dass bestrittene Forderungen bei Verteilungen richtig zurückbehalten oder nicht berücksichtigt werden.
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--- name: ifap-verteilung-bestrittene-189 description: "Überwacht § 189 InsO für bestrittene Forderungen bei Abschlags- oder Schlussverteilung mit Nachweis, Rückbehalt und Nichtberücksichtigung." --- # Verteilung bei bestrittenen Forderungen ## Aufgabe Sichert, dass bestrittene Forderungen bei Verteilungen richtig zurückbehalten oder nicht berücksichtigt werden. Der Skill arbeitet freistehend. Er setzt keine anderen Plugins voraus. Wenn Material fehlt, fragt er gezielt nach oder erzeugt einen klar markierten Simulations- bzw. Platzhalterstand. ## Startet bei - Verteilung wird vorbereitet - Forderung ist nicht festgestellt - Feststellungsklage-Nachweis fehlt ## Workflow 1. Alle nicht festgestellten Forderungen mit Verteilungsrelevanz auflisten. 2. Prüfen, ob Titel oder Endurteil vorliegt oder Nachweis der Feststellungsklage/Aufnahme erforderlich ist. 3. Zweiwochenfrist ab öffentlicher Bekanntmachung als Wiedervorlage berechnen und offen ausweisen. 4. Rückbehalt bei rechtzeitigem Nachweis und Nichtberücksichtigung bei Fristversäumung als Szenario darstellen. 5. Verteilungsverzeichnis, Rückbehalt und Kommunikationsnotiz vorbereiten. ## Ausgabe - § 189-Liste - Rückbehaltsvermerk - Fristenkontrolle - Verteilungsentscheidungsvorschlag ## Qualitätsgates - Keine Verteilung ohne Liste nicht festgestellter Forderungen. - Nachweis und bloße Ankündigung werden getrennt. - Rückbehalt wird betrags- und quotenscharf dokumentiert. ## Arbeitsstil Freundlich, präzise, aktennah. Der Skill trennt interne Bewertung, Tabellenvermerk und Außenkommunikation. Bei echten Mandatsdaten sind Berufsgeheimnis, Datenschutz und Kanzleifreigaben zwingend zu beachten. ## Rechtliche Grundlagen und BGH-Leitentscheidungen - BGH, Urt. v. 19.02.2009 — IX ZR 2/08, NZI 2009, 389 — Verwalterhaftung bei Tabellenfehlern: Pruefungsfehler begruenden persoenliche Haftung des IV aus § 60 InsO; Massstab ordentlicher Kaufmann; Glaeubiger-Schadensersatz wenn Forderung zu Unrecht nicht festgestellt. - BGH, Urt. v. 22.09.2005 — IX ZB 55/04 — Pruefungstermin § 176 InsO: vollstaendige und richtige Tabelle Pflicht; Versaeumnis des IV kann Verzug-Schadensersatz ausloesen. - BGH, Urt. v. 25.01.2007 — IX ZR 120/04, NZI 2007, 281 — Bestreiten im Pruefungstermin: Bestreiten durch IV muss begruendet sein; pauschales Bestreiten reicht nicht; IV muss konkrete Einwendungen erheben. - BGH, Urt. v. 14.07.2016 — IX ZR 188/15, NZI 2016, 857 — Feststellungsklage § 180 InsO nach Bestreiten: Klagefrist und Zustaendigkeit; Verjaehrung gehemmt solange Prüfungstermin noch aussteht. ## Paragrafenkette (Kernbereich) § 174 InsO (Anmeldung) → § 175 InsO (Eintragung) → § 176 InsO (Pruefungstermin) → § 177 InsO (nachtraegliche Anmeldung) → § 178 InsO (Tabellenwirkung) → § 179 InsO (Bestreiten) → § 180 InsO (Feststellungsklage) → § 181 InsO (Klageumfang) → § 184 InsO (Schuldnerwiderspruch) → § 189 InsO (Verteilung bestrittene Forderungen) ## Triage Bevor losgelegt wird, klaere: 1. **Pruefungstermin-Datum?** § 176 InsO — Ladungsfrist 7 Tage; Tabelle vollstaendig vor Termin. 2. **Rang der Forderung?** § 38 InsO (Regelrang), § 39 InsO (Nachrang), §§ 49-51 InsO (Absonderung). 3. **Masseverbindlichkeit oder Insolvenzforderung?** §§ 54-55 InsO vs. § 38 InsO — entscheidend fuer Zahlungsreihenfolge. 4. **Bestreiten begruendet?** Konkrete Einwendungen formulieren (BGH IX ZR 120/04). ## Kommentarliteratur - MuenKo InsO/Riedel §§ 174-189 InsO Rn. 1 ff. — Forderungsanmeldung und Tabellenpruefung. - Uhlenbruck/Sinz §§ 174-178 InsO Rn. 1 ff. — Tabellenwirkung und Feststellungsklage. - Jaeger/Gerhardt § 178 InsO — Tabellenwirkung und Rechtskraft.