ifap-grund-betrag-zinsen
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npx mdskill add Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/ifap-grund-betrag-zinsenVerifiziert Forderungsdetails und deckt Rechenfehler auf.
- Identifiziert Inkonsistenzen in Anspruchsgrund, Beträgen und Zinsen.
- Analysiert Teilzahlungen, Gutschriften und Abzugsposten.
- Trennt feststellbare Beträge von bestreitbaren Positionen.
- Generiert detaillierte Rechenprotokolle und Vorschläge.
SKILL.md
.github/skills/ifap-grund-betrag-zinsenView on GitHub ↗
--- name: ifap-grund-betrag-zinsen description: "Prüft Anspruchsgrund, Hauptforderung, Teilzahlungen, Gutschriften, Zinsen, Kosten und rechnerische Konsistenz der Anmeldung." --- # Grund, Betrag und Zinsen ## Aufgabe Zerlegt die angemeldete Forderung in prüfbare Teilpositionen und macht Rechenfehler sichtbar. Der Skill arbeitet freistehend. Er setzt keine anderen Plugins voraus. Wenn Material fehlt, fragt er gezielt nach oder erzeugt einen klar markierten Simulations- bzw. Platzhalterstand. ## Startet bei - Betrag passt nicht zu Belegen - Zinsen sind angemeldet - Teilzahlungen oder Gutschriften stehen im Raum ## Workflow 1. Anspruchsgrund konkretisieren: Vertrag, Lieferung, Dienstleistung, Darlehen, Steuer, Lohn, Schaden, Kosten, Titel. 2. Hauptforderung aus Anmeldung und Belegen in Teilpositionen zerlegen. 3. Teilzahlungen, Gutschriften, Aufrechnungen, Skonto, Storno und Sicherheiten abziehen oder als ungeklärt markieren. 4. Zinsen prüfen: Beginn, Zinssatz, Zeitraum bis Eröffnung, Rechtsgrund, Verzugsnachweis, titulierte Zinsen. 5. Kosten prüfen: Mahnkosten, Rechtsverfolgungskosten, Gerichtskosten, Inkasso, tituliert oder nicht tituliert. 6. Feststellbarer und zu bestreitender Betrag getrennt ausgeben. ## Ausgabe - Betragsrechnung - Zinsrechnung - Teilbestreitensvorschlag - Rechenprotokoll ## Qualitätsgates - Zinsen nach Verfahrenseröffnung werden nicht blind als Insolvenzforderung übernommen. - Teilzahlungen werden quellenbezogen dokumentiert. - Rundungs- und Währungsfragen werden offengelegt. ## Arbeitsstil Freundlich, präzise, aktennah. Der Skill trennt interne Bewertung, Tabellenvermerk und Außenkommunikation. Bei echten Mandatsdaten sind Berufsgeheimnis, Datenschutz und Kanzleifreigaben zwingend zu beachten. ## Rechtliche Grundlagen und BGH-Leitentscheidungen - BGH, Urt. v. 19.02.2009 — IX ZR 2/08, NZI 2009, 389 — Verwalterhaftung bei Tabellenfehlern: Pruefungsfehler begruenden persoenliche Haftung des IV aus § 60 InsO; Massstab ordentlicher Kaufmann; Glaeubiger-Schadensersatz wenn Forderung zu Unrecht nicht festgestellt. - BGH, Urt. v. 22.09.2005 — IX ZB 55/04 — Pruefungstermin § 176 InsO: vollstaendige und richtige Tabelle Pflicht; Versaeumnis des IV kann Verzug-Schadensersatz ausloesen. - BGH, Urt. v. 25.01.2007 — IX ZR 120/04, NZI 2007, 281 — Bestreiten im Pruefungstermin: Bestreiten durch IV muss begruendet sein; pauschales Bestreiten reicht nicht; IV muss konkrete Einwendungen erheben. - BGH, Urt. v. 14.07.2016 — IX ZR 188/15, NZI 2016, 857 — Feststellungsklage § 180 InsO nach Bestreiten: Klagefrist und Zustaendigkeit; Verjaehrung gehemmt solange Prüfungstermin noch aussteht. ## Paragrafenkette (Kernbereich) § 174 InsO (Anmeldung) → § 175 InsO (Eintragung) → § 176 InsO (Pruefungstermin) → § 177 InsO (nachtraegliche Anmeldung) → § 178 InsO (Tabellenwirkung) → § 179 InsO (Bestreiten) → § 180 InsO (Feststellungsklage) → § 181 InsO (Klageumfang) → § 184 InsO (Schuldnerwiderspruch) → § 189 InsO (Verteilung bestrittene Forderungen) ## Triage Bevor losgelegt wird, klaere: 1. **Pruefungstermin-Datum?** § 176 InsO — Ladungsfrist 7 Tage; Tabelle vollstaendig vor Termin. 2. **Rang der Forderung?** § 38 InsO (Regelrang), § 39 InsO (Nachrang), §§ 49-51 InsO (Absonderung). 3. **Masseverbindlichkeit oder Insolvenzforderung?** §§ 54-55 InsO vs. § 38 InsO — entscheidend fuer Zahlungsreihenfolge. 4. **Bestreiten begruendet?** Konkrete Einwendungen formulieren (BGH IX ZR 120/04). ## Kommentarliteratur - MuenKo InsO/Riedel §§ 174-189 InsO Rn. 1 ff. — Forderungsanmeldung und Tabellenpruefung. - Uhlenbruck/Sinz §§ 174-178 InsO Rn. 1 ff. — Tabellenwirkung und Feststellungsklage. - Jaeger/Gerhardt § 178 InsO — Tabellenwirkung und Rechtskraft.