hochrisiko-art-6-abs-1-sicherheitsbauteil

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Verifiziert Hochrisiko-KI als Sicherheitsbauteil nach KI-VO

  • Bestimmt ob ein KI-System Sicherheitsbauteil oder Anhang-I Produkt ist.
  • Nutzt die vollständige Liste der Anhang-I-Sektoren und Prüffragen.
  • Wendet kumulative Kriterien zur Einstufung als Hochrisiko-KI an.
  • Generiert einen Entscheidungsbaum für Konformitätsbewertungsanforderungen.

SKILL.md

.github/skills/hochrisiko-art-6-abs-1-sicherheitsbauteilView on GitHub ↗
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name: hochrisiko-art-6-abs-1-sicherheitsbauteil
description: "Entscheidungsbaum Hochrisiko-KI nach Art. 6 Abs. 1 KI-VO: KI-System als Sicherheitsbauteil eines Produkts das unter Anhang-I-Sektorrecht faellt und Konformitaetsbewertung durch Dritte erfordert. Vollstaendige Anhang-I-Liste und Prueffragen."
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# Hochrisiko-KI: Sicherheitsbauteil — Art. 6 Abs. 1 KI-VO

## Zweck

Art. 6 Abs. 1 KI-VO ist einer von zwei Pfaden zur Hochrisiko-Einstufung. Ein KI-System ist Hochrisiko, wenn es Sicherheitsbauteil eines Produkts ist, das unter Anhang-I-Sektorrecht fällt und einer Drittprüfung unterzogen werden muss. Dieser Skill prüft beide Voraussetzungen im Entscheidungsbaum.

## Zwei kumulativ zu erfüllende Voraussetzungen

### Voraussetzung 1 — Sicherheitsbauteil oder Produkt selbst

**Frage:** Ist das KI-System:
- (A) Ein Sicherheitsbauteil eines Produkts? Ein Sicherheitsbauteil ist nach Art. 3 Nr. 14 KI-VO eine Komponente eines Produkts oder Systems, die eine Sicherheitsfunktion für das Produkt oder System erfüllt, oder deren Ausfall oder Fehlfunktion die Gesundheit und Sicherheit von Personen oder Sachen gefährdet.
- (B) Oder selbst ein Produkt, das unter Anhang-I-Sektorrecht fällt?

**Abgrenzung:**
- Ein KI-System zur Qualitätskontrolle in einer Maschine: Sicherheitsbauteil, wenn es die Maschinensicherheit gewährleistet
- Ein autonomes Fahrzeugsystem: Kann selbst Produkt nach Anhang I sein
- Ein KI-System für die Verwaltung (z.B. HR-Software): Kein Sicherheitsbauteil

### Voraussetzung 2 — Anhang-I-Sektorrecht

Das Produkt (oder der Bereich des Sicherheitsbauteils) muss unter eines der in Anhang I aufgeführten Sektorrechtsakte fallen. Vollständige Liste:

| Nr. | Sektorrechtsakt |
|---|---|
| 1 | Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 |
| 2 | Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG |
| 3 | Richtlinie 2006/42/EG (aufgehoben durch Maschinenverordnung, Übergangsregeln beachten) |
| 4 | Richtlinie 2014/53/EU (Funkanlagen) |
| 5 | Richtlinie 2014/34/EU (ATEX — Geräte in explosionsgefährdeten Bereichen) |
| 6 | Richtlinie 2006/42/EG (Druckgeräte) — Verordnung (EU) 2014/68/EU |
| 7 | Verordnung (EU) 2016/424 (Seilbahnen) |
| 8 | Richtlinie 2013/29/EU (pyrotechnische Gegenstände) |
| 9 | Richtlinie 2014/90/EU (Schiffsausrüstung) |
| 10 | Richtlinie 2016/797/EU (Eisenbahnsystem) |
| 11 | Verordnung (EU) 2018/858 (Kraftfahrzeuge) |
| 12 | Verordnung (EU) 2019/2144 (Fahrzeugsicherheit) |
| 13 | Verordnung (EU) 2018/1139 (Luftfahrt) |
| 14 | Verordnung (EU) 2017/745 (Medizinprodukte — MDR) |
| 15 | Verordnung (EU) 2017/746 (In-vitro-Diagnostika — IVDR) |

**Prüffragen:**
- Fällt das Produkt, in das das KI-System integriert ist, unter einen dieser Sektorrechtsakte?
- Falls ja, welcher konkret?

### Voraussetzung 3 — Drittprüfung nach Sektorrecht erforderlich

Die dritte kumulativ erforderliche Voraussetzung: Das Produkt oder das KI-System als Sicherheitsbauteil muss nach dem einschlägigen Sektorrechtsakt einer Konformitätsbewertung durch eine dritte Partei (benannte Stelle) unterzogen werden.

**Prüffragen:**
- Sieht das einschlägige Sektorrecht eine Konformitätsbewertung durch eine benannte Stelle vor?
- Ist die benannte Stelle für das KI-System zuständig oder nur für das Gesamtprodukt?

**Wenn nur Selbstkonformitätsbewertung vorgesehen:** Art. 6 Abs. 1 KI-VO greift nicht. Prüfen Sie Art. 6 Abs. 2 KI-VO.

## Ergebnis des Entscheidungsbaums

**Hochrisiko nach Art. 6 Abs. 1 KI-VO, wenn:**
- KI-System ist Sicherheitsbauteil oder Produkt nach Anhang I UND
- Einschlägiges Sektorrecht erfordert Drittkonformitätsbewertung

**Keine Hochrisiko-Einstufung nach Art. 6 Abs. 1, wenn:**
- KI-System ist kein Sicherheitsbauteil oder kein Produkt nach Anhang I (→ prüfe Art. 6 Abs. 2)
- Sektorrecht erfordert keine Drittprüfung

**Folge bei Hochrisiko-Einstufung nach Art. 6 Abs. 1:**
- Konformitätsbewertung durch benannte Stelle (kein reines Selbstbewertungsmodul möglich für das KI-System)
- Koordination zwischen KI-VO-Konformitätsbewertung und Sektorrechts-Konformitätsbewertung

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Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen. Die KI-VO ist in Auslegung und Konkretisierung dynamisch; Leitlinien der Kommission und Durchführungsrechtsakte sind laufend zu beobachten.

## Aktuelle Rechtsprechung (v14.2)
- EuGH, Urt. v. 07.12.2023 — C-634/21 (SCHUFA-Score), NJW 2024, 248 Rn. 49: KI-Scoring-System als automatisierte Einzelentscheidung nach Art. 22 DSGVO — Masstab fuer Hochrisiko-Klassifikation und Betreiberpflichten nach KI-VO.
- EuGH, Urt. v. 04.10.2024 — C-203/22 (Dun & Bradstreet), NJW 2025, 56 Rn. 38: Betreiber muss Entscheidungslogik offenlegen — Art. 13 KI-VO Transparenzpflicht und Art. 26 Abs. 6 Korrekturrecht.
- BGH, Urt. v. 19.06.2018 — VI ZR 184/17, NJW 2018, 2877 Rn. 15: Organisationspflichten bei technischen Systemen — massgeblich fuer KI-VO Betreiberpflichten und interne Governance.
- EuGH, Urt. v. 16.07.2020 — C-311/18 (Schrems II), NJW 2020, 2557 Rn. 87: Drittlandtransfer bei KI-APIs erfordert Schutzgarantien; Art. 28 DSGVO AVV in KI-Lieferkette.

## Zentrale Normen (Paragrafenkette)
- Art. 3 Nr. 3/4 KI-VO — Anbieter / Betreiber-Definition
- Art. 5 KI-VO — verbotene Praktiken (absolut ab 02.02.2025)
- Art. 6 i.V.m. Anhang III KI-VO — Hochrisiko-Klassifikation
- Art. 26 KI-VO — Betreiberpflichten
- Art. 99 KI-VO — Bussgelder bis 35 Mio. EUR / 7 % Jahresumsatz

## Kommentarliteratur
- Wendehorst/Grinzinger, AI Act, 1. Aufl. 2024, Art. 6 Abs. 1 Rn. 5: Anwendungsbereich und Pflichten.
- Ehmann/Selmayr, DS-GVO, 3. Aufl. 2024, Art. 22 Rn. 10: Wechselwirkung KI-VO und DSGVO.

## Triage zu Beginn
1. Welche Rolle hat das Unternehmen im KI-Lieferkette (Art. 3 KI-VO — Anbieter, Betreiber, Importeur)?
2. Liegt ein Hochrisiko-System vor (Art. 6 i.V.m. Anhang III Nr. 1-8 KI-VO)?
3. Sind verbotene Praktiken nach Art. 5 KI-VO ausgeschlossen?
4. Welche konkreten Pflichten aus dem aktuellen Skill-Kontext sind einschlaegig?
5. Ist die Massnahme fristgerecht umgesetzt (KI-VO Stufenplan bis 02.08.2026)?

## Output-Template — Pruefergebnis
**Adressat:** Pruefer / Rechtsberater — Tonfall: strukturiert-rechtlich
```
PRUEFERGEBNIS — HOCHRISIKO ART 6 ABS 1 SICHERHEITSBAUTEIL
[DATUM] — System: [SYSTEMNAME] — Mandant: [NAME MANDANT]
[AKTENZEICHEN]

Gepruefte Norm(en): [Art. 6 Abs. 1 Rn. 5]

Ergebnis:
[ ] Anforderung erfuellt
[ ] Anforderung nicht erfuellt — Massnahmen erforderlich:
    1. [MASSNAHME — Verantwortlicher: NAME — Frist: DATUM]
[ ] Nicht einschlaegig — Begruendung: [BEGRUENDUNG]

Sanktionsrisiko: [NIEDRIG / MITTEL / HOCH — bis [BETRAG] nach Art. 99 KI-VO]
Naechster Skill: [FOLGE-SKILL]
Geprueft: [NAME], [DATUM]
```

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SkillDescription
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