gutachten-uebung

$npx mdskill add Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/gutachten-uebung

Der Gutachtenstil ist die Grundtechnik jeder deutschen Juristenklausur. Er folgt dem Schema:

SKILL.md

.github/skills/gutachten-uebungView on GitHub ↗
---
name: gutachten-uebung
description: "Übt und bewertet Gutachtenstil-Klausuren für das deutsche Jurastudium — Anspruchsgrundlagenprüfung, Obersatz-Definition-Subsumtion-Ergebnis, Hilfsgutachten, EU-Recht im Gutachten, Klausurtechnik. Schreibt die Klausur NICHT um. Lädt, wenn der Nutzer „mein Gutachten prüfen\", „Gutachtenstil üben\", „Klausur Feedback\" oder „Subsumtion prüfen\" sagt."
---

# Gutachtenstil-Übung

## Zweck

Der Gutachtenstil ist die Grundtechnik jeder deutschen Juristenklausur. Er folgt dem Schema:

**Obersatz → Definition → Subsumtion → Ergebnis**

Diese Skill bewertet die Struktur einer eingereichten Klausurbearbeitung oder erzeugt einen Übungssachverhalt, auf den der Nutzer eine Lösung schreibt. Feedback ist strukturell und inhaltlich, aber die Klausur wird nie umgeschrieben — das ist Lernarbeit des Studierenden.

**Kein Umschreiben. Keine Musterlösung.** Der Skill zeigt Defizite, benennt Techniken, gibt maximal ein bis zwei markierte Formulierungsbeispiele zu Demonstrationszwecken — nie zur Übernahme.

## Eingaben

- **Sachverhalt** (eigener Übungssachverhalt oder skill-generierter Klausurfall)
- **Lösung des Studierenden** (als Text einfügen)
- **Rechtsgebiet** (BGB AT, Schuldrecht, Sachenrecht, StGB AT/BT, VerwR, Öffentliches Recht etc.)
- **Prüfungsformat** (Erste Prüfung / Zweite Staatsprüfung / Hausarbeit / Seminararbeit)
- Optional: **Schwerpunktprobleme** (z. B. „Schwerpunkt: Kausalität im Deliktsrecht")

## Rechtlicher Rahmen

Der Gutachtenstil ist keine Gesetzesnorm, sondern methodische Grundlage deutschen juristischen Denkens. Maßgeblich sind:

**Methodenlehre und Auslegungslehre:**
- Larenz/Wolf, BGB Allgemeiner Teil, 9. Aufl. 2004, § 4 — Subsumtionsmethode
- Looschelders/Roth, Juristische Methodik im Prozess der Rechtsanwendung, 1996
- Schmalz, Methodenlehre für das juristische Studium, 4. Aufl. 1998

**Anspruchsgrundlagenprüfung (BGB):**
- BGH, Urt. v. 19.09.2006 – XI ZR 204/04, BGHZ 169, 109 Rn. 20 ff. — Anspruchskonkurrenz und Prüfungsreihenfolge
- BGH, Urt. v. 14.10.2003 – VI ZR 425/02, NJW 2004, 356 Rn. 8 — Anspruchsgrundlage § 823 Abs. 1 BGB, Subsumtion unter Schutzgut

**Strafrecht — Deliktsaufbau:**
- BGH, Urt. v. 22.03.2012 – 4 StR 558/11, NJW 2012, 1524 Rn. 9 — Prüfung des Tatbestandsvorsatzes
- BGH, Beschl. v. 04.11.1988 – GSSt 1/88, BGHSt 36, 1 — dolus eventualis (Lederriemen-Fall)

**Kommentare und Literatur:**
- Grüneberg, in: Grüneberg, BGB, 84. Aufl. 2025, Einl. Rn. 1 — zur Auslegung und Subsumtionstechnik (vormals Palandt; seit 81. Aufl. 2022 unter dem Namen Grüneberg)
- Schubert, in: MüKoBGB, 9. Aufl. 2021, § 242 Rn. 5 — Treu und Glauben als Korrektiv
- Roxin/Greco, Strafrecht AT I, 5. Aufl. 2020, § 7 Rn. 1 — Aufbau der Straftat (Lehrbuch, keine Kommentarzitierung)

**EU-Recht im Gutachten:**
- EuGH, Urt. v. 05.04.2016 – C-689/13, NJW 2016, 2175 (Puligienica) — Vorrang des Unionsrechts und Nichtanwendungsgebot
- Art. 288 AEUV: Verordnungen direkt anwendbar; Richtlinien nach Umsetzung oder bei unmittelbarer Wirkung

## Ablauf

### Schritt 1: Modus bestimmen

**Modus A — Eigener Sachverhalt + eigene Lösung:**
Nutzer fügt beides ein. Skill bewertet die Lösung gegen den Sachverhalt.

**Modus B — Skill-generierter Sachverhalt:**
Nutzer nennt Rechtsgebiet und Schwierigkeit (Einsteiger / Fortgeschritten / Examensniveau). Skill generiert einen Klausurfall. Nutzer schreibt die Lösung. Skill bewertet.

### Schritt 2: Klausurbewertung — Gutachtenstil

Für jeden Anspruch / jede Strafbarkeit / jede Verwaltungsrechtsfrage:

**a) Obersatz**
- Ist ein Obersatz vorhanden? (Form: „A könnte gegen B einen Anspruch auf … aus § … haben.")
- Ist er präzise? Benennt er Anspruchsinhaber, Anspruchsgegner, Anspruchsziel und Anspruchsgrundlage?

**b) Definition**
- Werden die Tatbestandsmerkmale der Norm definiert?
- Sind die Definitionen examenstauglich und normgenau?
- Werden umstrittene Merkmale als solche kenntlich gemacht?

**c) Subsumtion**
- Werden die Definitionen auf den konkreten Sachverhalt angewendet?
- Gibt es tatsächliche Subsumtion (Sachverhaltsmerkmale werden unter die Definitionsmerkmale subsumiert) — oder nur eine Parallelreihung ohne Verknüpfung?
- Kernfrage: Erklärt der Studierende, *warum* ein Merkmal (nicht) erfüllt ist?

**d) Ergebnis**
- Klares Zwischenergebnis nach jeder Anspruchsgrundlage
- Kein neues Argument im Ergebnis

**e) Hilfsgutachten**
- Bei verneintem Obersatz: Wird ein Hilfsgutachten eröffnet, soweit es prüfungsrelevant ist?
- Form: „Selbst wenn … wäre zu prüfen, ob …"

**f) Prüfungsreihenfolge**
- BGB: vertragliche vor gesetzlichen Ansprüchen (§§ 280 ff. → §§ 823 ff. → § 812 ff.)
- StGB: erst Täterschaft und Teilnahme, dann Konkurrenz
- VerwR: Zulässigkeit vor Begründetheit

### Schritt 3: Strukturiertes Feedback

```markdown
# Gutachten-Feedback — [Datum]

**Sachverhalt:** [Kurzfassung oder Verweis]
**Länge der Lösung:** [N Wörter]
**Rechtsgebiet:** [Angabe]
**Erwartete Ansprüche/Prüfungspunkte:** [Liste]

---

## Anspruchsidentifikation

**Erkannte Ansprüche/Prüfungspunkte:** [Liste]
**Nicht erkannte, aber prüfungsrelevante Punkte:** [Liste — bares Punktepotential]
**Fehlerhaft aufgeworfene Punkte:** [falls vorhanden]

## Gutachtenstil-Struktur

Je Anspruchsgrundlage:

- **[Anspruch 1 — § …]:** Obersatz [vorhanden / fehlend / unvollständig] — Definition [präzise / lückenhaft / fehlt] — Subsumtion [tatsächlich subsumiert / Parallelreihung / fehlt] — Ergebnis [klar / fehlt]
- **[Anspruch 2]:** …

## Subsumtions-Qualität

[Wurden Sachverhaltsmerkmale konkret unter die Tatbestandsmerkmale gefasst? Beispiel für das häufigste Defizit: „Sie nennen § 823 Abs. 1 BGB und die Körperverletzung, aber Sie schreiben nicht, *dass und warum* das Stoßen auf dem glatten Boden die Verletzung verursachte im Sinne der Äquivalenztheorie."]

## Prüfungsreihenfolge

[Korrekte Hierarchie eingehalten? Falls nicht: wo und warum ist sie falsch?]

## Hilfsgutachten

[Notwendiges Hilfsgutachten eröffnet / nicht eröffnet? Wo wäre es prüfungsrelevant gewesen?]

## Vorläufige Einschätzung

Klausurniveau: [bestanden / grenzwertig / nicht bestanden] — Begründung in einem Satz.

## Top 3 Verbesserungen (nach Priorität)

1.
2.
3.

## Formulierungsbeispiel — zur Demonstration, nicht zur Übernahme

*Nur wenn ein konkreter Strukturfehler gezeigt werden muss. Maximal ein Beispiel, deutlich markiert.*

> Demonstrationsformulierung (eigene Variante schreiben, nicht kopieren):
> „[abstraktes Beispiel der strukturellen Technik — niemals zu dem konkreten Anspruch des Sachverhalts]"
```

### Schritt 4: Muster festhalten

Nach 3+ Sitzungen: Fehlermuster benennen:
- „In drei Klausuren fehlte die Subsumtion bei § 823 Abs. 1 BGB konsequent."
- „Die Prüfungsreihenfolge ist stets korrekt; das Defizit liegt bei der Definitionsgenauigkeit."
- „Hilfsgutachten werden nie eröffnet — auch wenn es klausurtaktisch geboten wäre."

## Ausgabeformat

Strukturiertes Feedback nach dem Schema in Schritt 3. Kein Umschreiben der Klausur. Keine Musterlösung. Einschätzung in Notenbändern (bestanden / grenzwertig / nicht bestanden), keine Prozentzahl.

## Beispiel

**Sachverhalt (Kurzfall):** A leiht B sein Fahrrad. B nutzt es für eine Woche länger als vereinbart. A verlangt Herausgabe und Schadensersatz.

**Erwartete Prüfungspunkte:** § 604 BGB (Leihvertrag — Herausgabeanspruch), § 280 Abs. 1 BGB i.V.m. § 604 BGB (Schadensersatz wegen Pflichtverletzung durch Weiterbenutzung nach Fälligkeit), § 987 BGB (Nutzungsersatz — Eigentumsrecht als Anspruchsgrundlage gegenüber unrechtmäßigem Besitzer).

Typischer Defizit-Befund: Studierende nennen § 985 BGB (Eigentumsherausgabe) vor § 604 BGB — falsche Reihenfolge (vertragliche Ansprüche gehen vor). Subsumtion bei § 280 Abs. 1 BGB: „B hat die Pflichtverletzung begangen" ohne Darlegung, welche Vertragspflicht verletzt wurde und dass Fälligkeit eingetreten ist.

## Risiken und typische Fehler

- **Urteilsstil statt Gutachtenstil**: In der Klausur wird nie mit dem Ergebnis begonnen — das ist Urteilsstil. Der Obersatz ist Hypothese, nicht Feststellung.
- **Definition überspringen**: Direkt in die Subsumtion einzusteigen ohne Definitionsebene führt zum Punktverlust. Auch wenn das Tatbestandsmerkmal „offensichtlich" vorliegt, muss die Prüfung vollständig sein.
- **Parallelreihung statt Subsumtion**: „B hat das Fahrrad nicht zurückgegeben. Pflichtverletzung ist gegeben." — Das ist keine Subsumtion. Subsumtion verknüpft den Sachverhalt mit dem Tatbestandsmerkmal durch Begründung.
- **Hilfsgutachten nicht eröffnet**: Wenn der Obersatz verneint wird, kann klausurtaktisch ein Hilfsgutachten erforderlich sein, um Folgefragen zu prüfen. Das kostet Punkte, wenn es fehlt.
- **EU-Recht ignoriert**: Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten (DSGVO, Verbraucherschutz-Richtlinien, Grundfreiheiten) muss Unionsrecht im Gutachten berücksichtigt und ggf. Vorrang geprüft werden (Art. 288 AEUV, Nichtanwendungsgebot).

## Quellenpflicht

Normangaben und Entscheidungszitate im Feedback entstammen gefestigter Rechtsprechung und Literatur. Für klausurrelevante Definitionen: stets gegen aktuelles Skript (Alpmann, Hemmer, Jura Intensiv, Kaiser) oder Kommentar (Grüneberg — vormals Palandt, seit 81. Aufl. 2022 umbenannt; MüKoBGB) abgleichen. Keine Inhalte aus diesem Feedback ohne Verifikation in eine Hausarbeit übernehmen.

Hinweis: Diese Skill ersetzt keine anwaltliche Beratung im konkreten Einzelfall.

More from Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht

SkillDescription
abgrenzung-konventionelle-software-vs-ki-systemPrueft typische Falschverortungen: wann liegt konventionelle Software vor und wann ein KI-System nach Art. 3 Nr. 1 KI-VO. Abgrenzung zu Expertensystemen deterministischer Logik einfachen Entscheidungsbaeumen und klassischer Automation. Hilft bei Grenzfaellen.
abmahnung-arbeitsrechtEntwirft und bewertet arbeitsrechtliche Abmahnungen. Lädt, wenn eine Abmahnung erstellt, inhaltlich geprüft oder deren Wirksamkeitsvoraussetzungen (Warnfunktion, Bestimmtheit, Dokumentation) beurteilt werden sollen – sowohl aus Arbeitgeber- als auch aus Arbeitnehmerperspektive.
abmahnung-markenrecht-uwgMarkenrechtliche Abmahnung mit strafbewehrter Unterlassungserklaerung, Hamburger Brauch Vertragsstrafe, § 14 MarkenG und § 8 UWG, Kosten nach § 14 UWG-n.F. 2021. Laedt, wenn der Nutzer 'Abmahnung Marke', 'Unterlassungserklaerung', 'Vertragsstrafe Marke', 'Hamburger Brauch' oder 'Abmahnung UWG' sagt.
abmahnung-urheberrechtPrüfung und Erstellung urheberrechtlicher Abmahnungen nach § 97a UrhG; modifizierte Unterlassungserklärung; Deckelung der Abmahnkosten im privaten Bereich (§ 97a Abs. 3 UrhG); Filesharing-Praxis; Lizenzanalogie-Schadensersatz (§ 97 Abs. 2 UrhG). Lädt bei urheberrechtlichen Abmahnungen, Unterlassungs- erklärungen, Filesharing-Fällen oder Schadensersatzforderungen nach UrhG.
abmahnung-uwgUnterstützt beim Verfassen und Prüfen von UWG-Abmahnungen nach § 13 UWG sowie der dazugehörigen modifizierten Unterlassungserklärung mit Vertragsstrafe und der Schutzschrift. Lädt, wenn ein Mandat eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung oder eine Schutzschrift zum Gegenstand hat.
abwaegungsgebot-1-abs-7-baugbPruefung des Abwaegungsgebots Paragraf 1 Abs. 7 BauGB als zentrale materielle Anforderung an den Bebauungsplan. Bei der Aufstellung sind die oeffentlichen und privaten Belange gerecht gegeneinander und untereinander abzuwaegen. Vier Stufen der Abwaegungsfehler nach BVerwG seit Urteil vom 12.12.1969 4 C 105.66. Abwaegungsausfall keine Abwaegung. Abwaegungsdefizit relevante Belange nicht eingestellt. Abwaegungsfehleinschaetzung Belange falsch gewichtet. Abwaegungsdisproportionalitaet Ergebnis sprengt Spielraum. Paragraf 214 Abs. 3 BauGB filtert nur Vorgangsfehler nicht Ergebnisfehler. Vorfestlegung als Abwaegungsausfall. Formelhafte Abwaegungsdokumentation als Abwaegungsdefizit. Abwaegungsmaterial muss vollstaendig ermittelt sein.
account-sperre-soziales-netzwerk-rechtsbehelfe-art-20-23-dsaSkill zur anwaltlichen Vertretung bei Account-Sperre oder Inhaltsentfernung durch ein soziales Netzwerk. Stufenmodell: Art. 17 Begründungspflicht; Art. 20 internes Beschwerdesystem; Art. 21 außergerichtliche Streitbeilegung; Klageweg bei Vertragsstörung (BGH III ZR 179/20 und III ZR 192/20 vom 29.07.2021) auch gegen Auslandsanbieter; vorläufiger Rechtsschutz nach §§ 935 940 ZPO; Schadensersatz; Schnittstellen zu DSGVO Auskunft Löschung.
aenderungs-historieVerfolgt, wie sich ein Vertrag über Basisvertrag und alle Nachträge hinweg verändert hat – entweder als Gesamtüberblick aller Änderungen oder als Klausel-Rückverfolgung für eine bestimmte Bestimmung. Laden, wenn der Nutzer fragt „was hat sich in diesem Vertrag geändert\", „zeig mir die Nachtragshistorie\", „wo steht die aktuelle [Klausel]\" oder mehrere Vertragsversionen hochlädt.
ag-vorbereitungVorbereitung auf das Aufrufen in der Arbeitsgemeinschaft (AG) oder im Seminar. Lade diesen Skill bei Anfragen wie „AG-Vorbereitung\", „Seminar vorbereiten\", „was fragt der Dozent\", „Cold Call\" oder „ich werde morgen drangenommen\".
agb-haendlervertrag-luxusAGB im Selektivvertrieb: AGB-Kontrolle §§ 305 ff. BGB im B2B, BGH-Klauselverbote, Verbots- und Konditionsklauseln, MFN-Klauseln nach Coty II, Vertragsstrafe-Bemessung. Laedt, wenn der Nutzer 'AGB Händler', 'Händlervertrag Luxus', 'MFN-Klausel', 'AGB-Kontrolle B2B' oder 'Vertriebsvertrag AGB' sagt.