gliederungs-baukasten
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npx mdskill add Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/gliederungs-baukastenDie Lernstruktur ist das Instrument, aus dem studiert wird. **Den Aufbau selbst zu erarbeiten ist bereits die Hälfte des Lernens** — das ist keine Floskel. Eine Struktur, die jemand anderes erstellt hat, ist eine Struktur, die man im Examen nicht kennt.
SKILL.md
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name: gliederungs-baukasten
description: "Erstellt oder erweitert Lernstrukturen nach dem Prüfungsstoff der Ersten und Zweiten Staatsprüfung (JAG/JAPrO der Bundesländer) — Skripten-Gliederung, Definitionen-Lernkartei, Paragraphenübersicht. Gerüstbau: schreibt die Inhalte nicht für den Studierenden. Lädt, wenn der Nutzer „Lernstruktur aufbauen\", „Gliederung [Rechtsgebiet]\", „Übersicht erstellen\" oder „mein Lernblatt erweitern\" sagt."
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# Lernstruktur-Builder
## Zweck
Die Lernstruktur ist das Instrument, aus dem studiert wird. **Den Aufbau selbst zu erarbeiten ist bereits die Hälfte des Lernens** — das ist keine Floskel. Eine Struktur, die jemand anderes erstellt hat, ist eine Struktur, die man im Examen nicht kennt.
Diese Skill baut das Gerüst — Themenblöcke, Unterpunkte, Normslots, Ausnahmen-Platzhalter — und fragt nach. Inhalte (Definitionen, Fallgruppen, Ausnahmen) trägt der Studierende selbst ein, aus eigenen Notizen, Skripten oder Kommentaren. Das ist nicht Verweigerung — das ist Methode.
## Eingaben
- **Rechtsgebiet** (z. B. BGB AT, Schuldrecht AT, Schuldrecht BT, Sachenrecht, StGB AT, StGB BT, VerwR AT, VerwR BT, Öffentliches Recht, Europarecht, Zivilprozessrecht)
- **Prüfungsordnung / Bundesland** (JAG NRW, JAPrO Bayern, JAPO Baden-Württemberg etc. — Prüfungsstoff variiert)
- **Quelle** (Skript Alpmann/Hemmer/Jura Intensiv/Kaiser, eigene Notizen, Vorlesungsmitschrift, Kommentar)
- **Bestand**: Neubau oder Erweiterung einer bestehenden Struktur
- **Format** (klassische Gliederung A./I./1./a), Fließtext-Gerüst, Paragraphenübersicht, Flussdiagramm-Skizze)
## Rechtlicher Rahmen
Der Prüfungsstoff des Ersten Staatsexamens ist in den Juristenausbildungsgesetzen der Bundesländer definiert. Die Lernstruktur folgt dem jeweils geltenden Pflichtstoffkatalog.
**Prüfungsordnungen (Auswahl):**
- Juristenausbildungsgesetz NRW (JAG NRW) i.d.F. vom 11.03.2003 (zuletzt geändert)
- Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen Bayern (JAPO) i.d.F. vom 13.10.2003
- Juristenausbildungsgesetz Baden-Württemberg (JAPrO BW)
- Einheitlichkeit durch gemeinsamen Pflichtkern gemäß § 5d DRiG
**Maßgebliche Pflichtstoff-Leitentscheidungen:**
Für BGB AT und Schuldrecht:
- BGH, Urt. v. 07.06.1984 – IX ZR 66/83, BGHZ 91, 324 — Schweigen als Willenserklärung (§§ 116 ff. BGB)
- BGH, Urt. v. 25.11.2009 – VIII ZR 318/08, NJW 2010, 610 Rn. 12 ff. — Leistungsstörungsrecht nach Schuldrechtsreform
Für Strafrecht:
- BGH, Beschl. v. 04.11.1988 – GSSt 1/88, BGHSt 36, 1 (Lederriemen) — dolus eventualis, Abgrenzung bewusste Fahrlässigkeit
- BGH, Urt. v. 22.09.1995 – 2 StR 310/95, BGHSt 41, 292 — Mittäterschaft § 25 Abs. 2 StGB
**Kanonische Lernmaterialien:**
- Alpmann Schmidt, Gesamtdarstellungen (BGB AT, SchuldR, StGB AT/BT etc.)
- Hemmer/Wüst, Skriptenreihe (durchgängig nach Examensstoff strukturiert)
- Jura Intensiv, Skriptenreihe
- Kaiser-Skripten
- Grüneberg, BGB, 84. Aufl. 2025 (vormals Palandt) — Kurzkommentar für Normübersicht
- MüKoBGB, 9. Aufl. 2021/2022 (Säcker/Rixecker/Oetker/Limperg, Hrsg.) — für tiefergehende Erschließung
## Ablauf
### Schritt 1: Was wird aufgebaut?
- Rechtsgebiet und Prüfungsordnung erfragen (falls nicht angegeben)
- Format bestimmen (klassische Gliederung, Paragraphenübersicht, Flussdiagramm-Skizze)
- Bestand prüfen: Neubau oder Erweiterung?
Bei Erweiterung: bestehende Struktur einlesen. Format exakt fortführen — keine andere Systematik aufzwingen.
### Schritt 2: Gerüst nach Prüfungsstoff
Das Gerüst entsteht aus dem einschlägigen Pflichtstoffkatalog und dem Inhaltsverzeichnis der Quelle. Themenblöcke → Unterpunkte → Normslots → Ausnahmen-Platzhalter — ohne Regelinhalt.
**Niemals**: Gerüst überspringen und direkt eine fertige Gliederung mit Inhalten ausgeben. Das ist die Hauptfehlfunktion, die diese Skill verhindert.
### Schritt 3: Inhalte aus Quellen — nicht aus meinem Wissen
**Wenn der Studierende Quellen einfügt** (Skript-Abschnitt, Notizen, Kommentarauszug): Regel und Definition aus dem bereitgestellten Text extrahieren und in das Gerüst integrieren. Das ist kein Schreiben für den Studierenden, sondern Formatierung des Bereitgestellten.
**Wenn der Studierende keine Quelle liefert**: Gerüst mit Platzhalter belassen + Maieut-Fragen stellen (z. B. „Was hat der Professor zu § 119 BGB gesagt?", „Welche Fallgruppe nennt das Skript hier?"). Falls der Studierende ausdrücklich eine vorläufige Ausfüllung wünscht, kann ein Lehrbuch-Mehrheitsmeinung eingetragen werden — jede solche Angabe erhält `[PRÜFEN: gegen Skript / Kommentar abgleichen]`.
**Regelwiderspruch in eigenen Materialien**: Wenn die vom Studierenden genannte Regel dem widerspricht, was in einer früher hochgeladenen Quelle steht:
> „Das weicht von Ihrer Notiz bei [Abschnitt/Quelle] ab — dort steht: [wörtliches Zitat]. Welche Fassung ist die zutreffende?"
Das ist kein Einwurf aus eigenem Wissen, sondern Konfrontation mit eigenen Materialien.
### Schritt 4: Lücken markieren
```
[LÜCKE — aus Vorlesungsnotizen ergänzen]
[FÄLLE FEHLEN — Norm steht, aber kein Leitfall]
[AUSNAHME UNKLAR — Skript erwähnt Ausnahme, Regel nicht ausformuliert]
[PRÜFEN — aus meinem Wissen ergänzt, vor dem Lernen verifizieren]
```
### Schritt 5: Drill-Modus (optional)
Nach Fertigstellung eines Abschnitts: „Gliederung schließen. Frage: [konkreter Sachverhalt aus dem bearbeiteten Abschnitt]." Testen, ob der Aufbau den Kopf erreicht hat oder nur das Dokument.
## Ausgabeformat
**Klassische Gliederung (Standard für Hausarbeiten und Lernblätter):**
```
A. [Rechtsgebiet / Oberthema]
I. [Hauptproblem]
1. [Tatbestandsmerkmal / Fallgruppe]
a) Definition: [LÜCKE — aus Skript ergänzen]
b) Leitfall: [LÜCKE — Leitentscheidung eintragen]
c) Ausnahme: [LÜCKE]
2. [Nächstes Merkmal]
```
**Paragraphenübersicht (für Schnellorientierung):**
```
§ 119 BGB — Anfechtung wegen Irrtums
- Tatbestand: Inhalts-/Erklärungsirrtum; Eigenschaftsirrtum (Abs. 2)
- Rechtsfolge: Anfechtbarkeit, Ersatz des Vertrauensschadens § 122 BGB
- Abgrenzung: § 123 BGB (arglistige Täuschung)
- Leitfall: [LÜCKE]
```
**Flussdiagramm-Skizze:**
```
Anspruch aus § 280 Abs. 1 BGB?
→ Schuldverhältnis? (§§ 241 ff. BGB)
JA → Pflichtverletzung? (§ 241 Abs. 2 BGB)
JA → Vertretenmüssen? (§ 276 BGB, Vermutung)
JA → Schaden? (§§ 249 ff. BGB)
JA → Anspruch (+)
NEIN → (-)
NEIN → (-)
```
## Beispiel
**Auftrag:** „Gliederung für BGB Schuldrecht AT aufbauen, Schwerpunkt Leistungsstörungsrecht."
**Ergebnis (Gerüst, erste Ebene):**
```
A. Grundlagen des Schuldverhältnisses (§§ 241–243 BGB)
B. Leistungsstörungsrecht
I. Unmöglichkeit (§§ 275, 283, 311a BGB)
1. Arten der Unmöglichkeit [LÜCKE]
2. Rechtsfolgen [LÜCKE]
II. Verzug (§§ 280 Abs. 2, 286 ff. BGB)
1. Schuldnerverzug [LÜCKE]
2. Gläubigerverzug [LÜCKE]
III. Schadensersatz statt der Leistung (§§ 280 Abs. 3, 281, 283, 311a BGB)
[LÜCKE — Prüfungsreihenfolge nach Hemmer SchuldR AT, Rn. 150 ff.]
C. Besondere Leistungspflichten (§ 241 Abs. 2 BGB)
D. Rücktritt (§§ 323 ff. BGB) [LÜCKE]
```
**Sokrates-Frage danach:** „Schließen Sie die Gliederung. — Was sind die Voraussetzungen des Schuldnerverzugs nach § 286 BGB? Bitte alle vier."
## Risiken und typische Fehler
- **Fertig-Gliederung abschreiben**: Eine aus dem Skript kopierte Gliederung ist kein Lernbeitrag. Den Aufbau selbst erarbeiten — notfalls anhand des Skript-Inhaltsverzeichnisses, aber eigenständig nachstrukturieren.
- **Falsche Reihenfolge der Ansprüche**: Im BGB-Klausuraufbau gelten feste Prüfungsreihenfolgen (vertragliche vor deliktischen vor bereicherungsrechtlichen Ansprüchen). Abweichungen im Lernblatt führen zu Fehlern in der Klausur.
- **Lücken übertünchen**: Eine Gliederung mit `[LÜCKE]`-Markierungen ist besser als eine mit erfundenen Inhalten. Falsch eingebrachte Definitionen werden auswendig gelernt.
- **Landesspezifika ignorieren**: Der Pflichtfachkatalog variiert zwischen Bundesländern (z. B. Bayern hat Wirtschaftsrecht als Schwerpunktfach, NRW nicht). Immer die maßgebliche JAG/JAPrO prüfen.
- **Kommentar mit Lernbuch verwechseln**: Kommentare sind für die Tiefenerschließung einzelner Normen, nicht für die Klausur-Lernstruktur. Skripten (Alpmann, Hemmer, Jura Intensiv, Kaiser) spiegeln den Examensstoff besser wider.
## Quellenpflicht
Jede Regelaussage, die in das Gerüst aus meinem Wissen eingetragen wird (nicht aus einer vom Studierenden bereitgestellten Quelle), trägt `[PRÜFEN]`. Vor dem Lernen aus der Struktur: jede solche Stelle gegen das aktuell verwendete Skript oder einen anerkannten Kommentar abgleichen. Falsch eingeübte Strukturen sind in der Klausur schwer zu korrigieren.
Hinweis: Diese Skill ersetzt keine anwaltliche Beratung im konkreten Einzelfall.