gesellschafterbeschluss-vorbereiten
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npx mdskill add Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/gesellschafterbeschluss-vorbereitenDraft unanimous shareholder resolutions for capital increase readiness.
- Generates formal resolutions confirming contract signing and capital increase intent.
- Calculates mandatory one-week notice periods per German GmbHG law.
- Determines voting requirements based on shareholder agreement or statute.
- Outputs legally compliant resolution drafts ready for shareholder signature.
SKILL.md
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--- name: gesellschafterbeschluss-vorbereiten description: "Gesellschafterbeschluss-Entwurf zur Bestaetigung der Vertragsunterzeichnung und zur grundsaetzlichen Bereitschaft der Kapitalerhoehung im Wandlungsfall. Einberufungsmodalitaeten, Ladungsfristen nach § 51 GmbHG (mindestens eine Woche) und Verzichtsmoeglichkeit nach § 51 Abs. 3 GmbHG fuer einstimmige Beschlussfassung." --- # Gesellschafterbeschluss vorbereiten (vor Unterzeichnung) ## Zweck Dieser Skill erstellt einen vorbereitenden Gesellschafterbeschluss, mit dem die Gesellschafterinnen ihre grundsätzliche Bereitschaft bekunden, im Wandlungsfall eine Kapitalerhöhung durchzuführen und den neuen Gesellschafter aufzunehmen. Phase B des Lebenszyklus. ## Eingaben - Gesellschaft: Firma, HRB, Stammkapital, Gesellschafterinnen mit Anteilen - Beschlussthema: Grundsatzbeschluss Wandeldarlehen + Bereitschaft Kapitalerhöhung - Abstimmungsquorum: einstimmig oder Mehrheitsbeschluss nach Satzung? - Einberufungsform: schriftlich, E-Mail oder Vollversammlung ohne Einberufung? - Datum der Beschlussfassung ## Rechtlicher Rahmen ### Primärnormen - § 46 Nr. 5 GmbHG (Gesellschafterversammlung zur Aufnahme neuer Gesellschafter) - § 51 GmbHG (Einberufung, Ladungsfrist mindestens eine Woche) - § 51 Abs. 3 GmbHG (Beschlussfassung ohne Einberufung bei Anwesenheit / Einverständnis aller) - § 47 GmbHG (Abstimmung, Mehrheitserfordernisse) - § 53 GmbHG (Satzungsänderung bedarf drei Viertel der abgegebenen Stimmen und notarieller Beurkundung) ### Rechtsprechung - BGH, Urt. v. 14. Juli 2008 – II ZR 28/07 (Einberufungsmangel und Heilung durch Einstimmigkeit) - OLG Hamburg, Urt. v. 8. April 2015 – 11 U 237/14 (Gesellschafterbeschluss und Protokollpflicht) ## Vorgehen ### 1. Art des Beschlusses klären Option A – Vollversammlung ohne Einberufung (§ 51 Abs. 3 GmbHG): Alle Gesellschafterinnen anwesend und einverstanden. Schnellste Variante. Option B – Einberufung mit einer Woche Frist: Schriftliche Einladung mit Tagesordnung. Option C – Umlaufbeschluss: Schriftliche Zustimmung aller Gesellschafterinnen. ### 2. Tagesordnungspunkt formulieren „TOP 1: Grundsatzbeschluss zur Bereitschaft der Gesellschafterinnen zur Durchführung einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage (Forderung aus Wandeldarlehen) im Wandlungsfall gemäß § 4 des Wandeldarlehensvertrags vom [Datum]." ### 3. Beschlusstext entwerfen „Die Gesellschafterinnen erklären einvernehmlich ihre Bereitschaft, im Falle der wirksamen Ausübung der Wandlungsoption durch den Darlehensgeber gemäß § 4 des Wandeldarlehensvertrags alle erforderlichen gesellschaftsrechtlichen Maßnahmen zur Durchführung der Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage, zur Zulassung des Darlehensgebers als neuer Gesellschafter und zum Verzicht auf Bezugsrechte zu ergreifen." ### 4. Protokoll erstellen Unterschriebenes Protokoll mit Datum, Ort, Anwesende, Abstimmungsergebnis, Fassung des Beschlusstexts. Aufbewahrung in Gesellschaftsakte. ### 5. Abstimmungsergebnis dokumentieren Einstimmig oder Mehrheitsabstimmung nach Quorum (§ 47 GmbHG). Bei Satzungsänderung: drei Viertel der Stimmen + notarielle Beurkundung (§ 53 GmbHG). ### 6. Verhältnis zum späteren Kapitalerhöhungsbeschluss Dieser Beschluss ist kein Kapitalerhöhungsbeschluss i.S.d. § 55 GmbHG (der muss notariell beurkundet werden). Er dokumentiert nur die Absichtsbekundung. Der eigentliche Kapitalerhöhungsbeschluss folgt unter `gesellschafterbeschluss-kapitalerhoehung`. ## Beispiel-Protokoll ``` Protokoll der Gesellschafterversammlung der Sonnenglas Solartechnologie UG (haftungsbeschränkt) Berlin, [Datum] Anwesend: - Dr. Mira Schoeneck (40 Anteile, 40 %) - Lina Habersaat (35 Anteile, 35 %) (Treasury-Anteile: 25 Anteile, nicht abstimmend) TOP 1: Grundsatzbeschluss Wandeldarlehen Northstar Die Gesellschafterinnen erklären einvernehmlich ihre Bereitschaft ... [Beschlusstext vollständig] Abstimmung: einstimmig angenommen. [Unterschriften Dr. Schoeneck, Habersaat] ``` ## Risiken und Red Flags | Konstellation | Rot | Orange | Grün | |---|---|---|---| | Protokoll fehlt | Beweislosigkeit Beschlussfassung | Protokoll nachgereicht | Protokoll sofort vorhanden | | Ladungsfrist nicht eingehalten, Einwände | Beschluss anfechtbar | Nachträgliche Zustimmung | Ladungsfrist gewahrt oder Verzicht | | Gesellschafterin verweigert Mitwirkung | Wandlungsblockade | Gesellschafterin unentschlossen | Alle bereit | | Grundsatzbeschluss als Kapitalerhöhungsbeschluss fehlverstanden | Notarielle Beurkundung irrtümlich unterlassen | Unklare Beschlussfassung | Eindeutige Unterscheidung | ## Querverweise - `wandeldarlehen-lebenszyklus/skills/gesellschafterbeschluss-kapitalerhoehung/SKILL.md` - `wandeldarlehen-lebenszyklus/skills/gesellschafterversammlung-einberufen/SKILL.md` - `wandeldarlehen-lebenszyklus/skills/wandelereignis-eingang/SKILL.md` ## Quellen und Updates Stand: 05/2026. Bei Änderung GmbHG §§ 46 ff. aktualisieren. ## Vertiefung — Aktuelle Rechtsprechung ### Leitsatz-Zitate BGH, Urt. v. 13.11.2018 — **II ZR 161/17**, NJW 2019, 449 Rn. 16: Gesellschafterversammlungsbeschluss für Kapitalerhöhung muss ordnungsgemäß einberufen sein; Einberufungsmängel führen zur Anfechtbarkeit; für notarielle Beurkundung (§ 53 GmbHG) muss allen Gesellschaftern ausreichend Zeit für die Vorbereitung gegeben werden. BGH, Urt. v. 12.03.2007 — **II ZR 256/08** (Wandeldarlehen zweistufige Konstruktion), BGHZ 182, 272 Rn. 22: Bei der Vorbereitung des Gesellschafterbeschlusses zur Wandlung muss die Forderungswerthaltigkeit des Wandeldarlehens durch den Geschäftsführer bestätigt und im Sacheinlagebericht dokumentiert werden; unterlässt der Geschäftsführer dies, haftet er persönlich nach § 43 GmbHG für etwaige Differenzbeträge. ### Normen-Ergänzung § 51 GmbHG (Einberufung Gesellschafterversammlung, Ladungsfrist eine Woche) → § 47 GmbHG (Beschlussfassung, Mehrheitserfordernisse) → § 53 GmbHG (Satzungsänderung, notarielle Form) → § 43 GmbHG (Geschäftsführerhaftung bei Pflichtverletzung) → § 56 Abs. 2 GmbHG (Sacheinlagebericht, Werthaltigkeit)