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name: gesamtbewertung-tragfaehigkeit
description: "Gesamturteil zur Tragfaehigkeit einer Marktabgrenzung: hoch mittel oder gering. Fasst zentrale Schwachstellen in 3 bis 5 scharfen Punkten zusammen. Bewertet Angreifbarkeit vor Gericht oder Behoerde und empfiehlt prozesstaktische Konsequenzen fuer das eigene Team."
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# Gesamtbewertung — Tragfähigkeit der Marktabgrenzung
## Bewertungsrahmen
Die Gesamtbewertung erfolgt nach Abschluss aller Einzel-Prüfungsschritte. Sie verdichtet die Erkenntnisse zu einem klaren Urteil mit prozesstaktischen Konsequenzen.
## Tragfähigkeitsskala
### HOCH
Marktabgrenzung ist juristisch und ökonomisch gut fundiert. Methodik transparent und nachvollziehbar. Evidenz trianguliert. Konsistent mit Behördenpraxis und Rechtsprechung.
**Prozesstaktik:** Abgrenzung kann offensiv vertreten werden. Risiko einer erfolgreichen Anfechtung gering.
### MITTEL
Marktabgrenzung ist vertretbar, aber angreifbar. Methodische oder Evidenz-Schwächen bestehen. Unter Verteidigungsdruck könnten einzelne Argumente nicht standhalten.
**Prozesstaktik:** Nachbesserung bestimmter Argumente empfohlen. Alternativdefinitionen als Rückfallposition vorbereiten.
### GERING
Marktabgrenzung hat fundamentale Schwächen. Ergebnisgetriebene Argumentation erkennbar. SSNIP-Test fehlt oder ist fehlerhaft angewendet. Evidenz einseitig oder unvollständig.
**Prozesstaktik:** Abgrenzung ist hochriskant. Entweder grundlegende Überarbeitung oder Alternativstrategie erforderlich.
## Standardformat der Gesamtbewertung
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GESAMTURTEIL: [HOCH / MITTEL / GERING]
ZENTRALE SCHWACHSTELLEN:
1. [Schwachstelle — konkret und scharf formuliert, z.B.:
„SSNIP-Test-Ergebnis beruht auf veralteten Daten aus 2019 und
wurde nicht auf Cellophane-Fallacy-Risiko geprüft."]
2. [Schwachstelle — z.B.:
„Angebotsseitige Substitution durch Anbieter Z wird behauptet,
aber der Umstellungszeitraum von 18 Monaten überschreitet
den EU-Standard von 12 Monaten."]
3. [Schwachstelle — z.B.:
„Interne Marktberichte des Unternehmens aus 2022 bezeichnen
Produkt X als 'direkten Konkurrenten', der in der vorgelegten
Abgrenzung aber ausgeschlossen wird."]
4. [optional]
5. [optional]
ANGREIFBARKEIT VOR GERICHT/BEHÖRDE:
[sehr hoch / hoch / mittel / gering]
PROZESSTAKTISCHE KONSEQUENZ:
[konkrete Empfehlung in 2–4 Sätzen]
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## Checkliste für die Gesamtbewertung
| Prüfungsbereich | Bewertung | Gewichtung |
|-----------------|-----------|------------|
| SSNIP-Test | | Hoch |
| Nachfragesubstitution | | Hoch |
| Angebotsseitige Substitution | | Mittel |
| Räumlicher Markt | | Mittel |
| Evidenzqualität | | Hoch |
| Konsistenz | | Hoch |
| Behördenpraxis-Abgleich | | Mittel |
| Alternativdefinitionen geprüft | | Mittel |
## Hinweis
Das Gesamturteil ersetzt keine anwaltliche Würdigung im Einzelfall. Es ist eine strukturierte Einschätzung auf Basis der dokumentierten Prüfungsschritte.
## Leitentscheidungen Gesamtbewertung
- EuGH, Urt. v. 14.02.1978 — Rs. 27/76 (United Brands), Slg. 1978, 207 — Gesamtbewertung Marktabgrenzung; keine Einzelindikator-Dogmatik; wirtschaftlicher und rechtlicher Kontext massgeblich.
- BGH, Beschl. v. 23.06.2020 — KVR 69/19, NZKart 2020, 557 — Gesamtschau; Netzwerkeffekte, Marktanteil, Datenzugang kumulativ; konsistentes Gesamtbild erforderlich.
- EuGH, Urt. v. 21.09.2023 — C-176/19 P (Servier), ECLI:EU:C:2023:700 — Konsistenzgebot; einzelne Argumente muessen sich zu schluessiger Marktdefinition fuegen.
## Kommentarliteratur
- Bechtold/Bosch GWB § 18 Rn. 1-30 (Gesamtwuerdigung, Konsistenz)