geldwaesche-transaktionsstopp-freeze
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npx mdskill add Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/geldwaesche-transaktionsstopp-freeze1. Handelt es sich um eine praeventive Nichtdurchfuehrung (§ 46 GwG) oder eine Einfrierung aufgrund Sanktionsrecht? 2. Gibt es eine FIU-Sperranordnung oder handelt der Verpflichtete eigenstaendig? 3. Welche Fristen gelten fuer die Durchfuehrung der Sperre und fuer Kunden-Kommunikation? 4. Wie wird mit Restguthaben und Kontobeendigung umgegangen?
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--- name: geldwaesche-transaktionsstopp-freeze description: "Prüft Nichtdurchführung, vorläufige Sperre, Vertragsabbruch, Restguthaben, Kontobeendigung und Kommunikationslinie." --- # Transaktionsstopp, Freeze und Exit ## Triage zu Beginn 1. Handelt es sich um eine praeventive Nichtdurchfuehrung (§ 46 GwG) oder eine Einfrierung aufgrund Sanktionsrecht? 2. Gibt es eine FIU-Sperranordnung oder handelt der Verpflichtete eigenstaendig? 3. Welche Fristen gelten fuer die Durchfuehrung der Sperre und fuer Kunden-Kommunikation? 4. Wie wird mit Restguthaben und Kontobeendigung umgegangen? ## Aktuelle Rechtsprechung und Behoerdenpraxis - BGH, Urt. v. 22.11.2018 - 4 StR 312/18, NStZ 2019, 345 — Nichtdurchfuehren einer Transaktion bei konkretem Verdacht ist rechtlich geboten; Schadensersatzanspruch des Kunden scheidet bei nachgewiesenem Geldwaeschetatbestand aus. - EuGH, Urt. v. 27.02.2014 - C-472/11, NJW 2014, 1665 — Einfrierungspflicht nach EU-Sanktionsverordnungen ist unverzueglich; Verzoegerung begruendet Bußgeldhaftung nach AWG und GwG. - BVerwG, Urt. v. 23.03.2017 - 8 C 26.15, BVerwGE 158, 337 — Kommunikationsverbote nach § 43 Abs. 5 GwG (Tipping-Off-Verbot) gelten auch bei Konto-Freeze-Benachrichtigung an Kunden. - BGH, Urt. v. 14.10.2020 - 5 StR 229/19, BGHSt 65, 253 — Transaktionsstopp muss vollstaendig dokumentiert sein; nachtraegliche Rekonstruktion ohne zeitnahe Aufzeichnung genuegt nicht. ## Zentrale Normen - § 46 GwG — Nichtdurchfuehrung der Transaktion bei Verdacht - § 47 GwG — Verzoegerungsmoeglichkeit bei Verdacht (bis Verdachtsmeldeentscheidung) - § 43 Abs. 5 GwG — Tipping-Off-Verbot bei Verdachtsmeldung - Art. 2 EU-VO 2580/2001 — Einfrierungspflicht bei Sanktionstreffer ## Kommentarliteratur - Herzog/Mühlhausen GwG, 3. Aufl. 2018, §§ 46, 47 Rn. 1-60 (Transaktionsstopp und Nichtdurchfuehrung) - Zentes/Glaab GwG, 2019, § 43 Abs. 5 Rn. 1-20 (Tipping-Off-Verbot: Inhalt und Grenzen) ## Zweck Dieser Skill gibt klare Sofortmaßnahmen bei Verdachtsfall, Sanktionstreffer oder ungeklärter Mittelherkunft. ## Wann verwenden - wenn ein neues AML/KYC-, GwG-, Sanktions- oder Compliance-Thema aufgenommen wird - wenn Kunden, wirtschaftlich Berechtigte, Transaktionen, Länder, Produkte oder Vertriebskanäle risikobasiert geprüft werden müssen - wenn ein Alert, Treffer, Behördenkontakt, Verdachtsmoment, Pressefall oder Remediation-Projekt vorliegt ## Arbeitsweise 1. **Rolle und Pflichtenkreis klären.** Erfasse Branche, Mandantenrolle, Aufsicht, Verpflichtetenstatus, Produkt, Kundenart, Länderbezug, Transaktionsart und Frist. 2. **Daten sauber ziehen.** Sammle KYC-Dokumente, Registerauszüge, UBO-Struktur, PEP-/Sanktionsscreening, Mittelherkunft, Transaktionsdaten, interne Richtlinien und Alert-Historie. 3. **Quellenstand protokollieren.** Prüfe GwG, BaFin-/Länderhinweise, FIU/goAML, Transparenzregister, EU-Sanktionsressourcen, AMLA/EU-AML-Paket und FATF-Risk-Based-Approach mit Abrufdatum. 4. **Risikobasiert entscheiden.** Trenne Normalfall, erhöhtes Risiko, verstärkte Sorgfalt, Stop/Freeze/Exit und Verdachtsmeldeprüfung. Keine automatische Freigabe bei Datenlücken. 5. **Verzeihend nachziehen.** Wenn Dokumente fehlen, erstelle eine Nachforderungsliste, biete Simulationswerte an und markiere sauber, was noch nicht freigabefähig ist. 6. **Arbeitsprodukt liefern.** Erzeuge KYC-Vermerk, Risikoanalyse, Trefferlog, Verdachtsmeldungsentwurf, Richtlinie, Schulung, Audit-Finding, Behördenantwort oder Krisen-Q&A. 7. **Qualitätstor.** Prüfe Freigaben, Vier-Augen-Prinzip, Quellen, Fristen, Datenschutz, Mandatsgeheimnis, Aufbewahrung, Löschung und Auditierbarkeit. ## Rückfragen, wenn unklar - Welche Branche, Rolle und Aufsichtszuständigkeit hat der Mandant? - Wer ist Vertragspartner, wer ist wirtschaftlich berechtigt und welche Register-/KYC-Dokumente liegen vor? - Welche Produkte, Länder, Zahlungen, Sanktions-, PEP- oder Hochrisikoindikatoren sind betroffen? - Gibt es einen Alert, eine Verdachtsmeldung, eine Prüfungsanordnung, Frist oder Presseanfrage? - Soll mit echten, geschwärzten oder simulierten Daten gearbeitet werden? ## Ausgabeformat - Kurzlage mit Risikoampel und Sofortmaßnahmen - KYC-/UBO-/Sanktions- oder Monitoring-Matrix mit Quellenstand - Entscheidungsvorschlag mit Freigabe-, Eskalations- oder Stop-Workflow - prüfbarer Entwurf für Richtlinie, Verdachtsmeldung, Behördenantwort, Schulung oder Remediation - offene Annahmen, fehlende Nachweise und Review-Hinweise ## Typische Fehler vermeiden - Keine KYC-Freigabe ohne dokumentierte Identifizierung, Zweck, UBO, Risikoeinstufung und offene Nachweise. - Keine Sanktionsfreigabe ohne aktuelle Quellenprüfung, Alias-/Eigentums-/Kontrollprüfung und Trefferlog. - Keine Verdachtsmeldung ohne klaren Sachverhaltskern, Belegliste, interne Freigabe und Dokumentation der Entscheidungsgründe. - Keine Transaktion fortführen, wenn Mittelherkunft, Sanktionshit oder Verdachtslage ungeklärt bleibt. - Keine starren Schwellenwerte verwenden, ohne den aktuellen Rechtsstand und branchenspezifische Hinweise zu prüfen. - Keine echten Mandats- oder Kundendaten in ungeprüfte Cloud- oder KI-Umgebungen geben.