geldwaesche-schulung-awareness
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npx mdskill add Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/geldwaesche-schulung-awareness1. Welche Zielgruppe soll geschult werden: Frontoffice, Compliance, Revisoren oder Geschaeftsfuehrung? 2. Welche Schulungsform ist gefragt: Praesenzschulung, E-Learning, Quiz, Fallstudie oder Auffrischungserinnerung? 3. Gibt es aktuelle Red Flags oder Vorfaelle, die in die Schulung eingearbeitet werden sollen? 4. Muss die Schulung Teilnahme und Pruefung protokollieren (Nachweis fuer Aufsicht)?
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--- name: geldwaesche-schulung-awareness description: "Erstellt zielgruppengerechte Schulungen, Tests, Teilnahmeprotokolle, Red-Flag-Karten und Auffrischungskonzepte." --- # Schulung und Awareness ## Triage zu Beginn 1. Welche Zielgruppe soll geschult werden: Frontoffice, Compliance, Revisoren oder Geschaeftsfuehrung? 2. Welche Schulungsform ist gefragt: Praesenzschulung, E-Learning, Quiz, Fallstudie oder Auffrischungserinnerung? 3. Gibt es aktuelle Red Flags oder Vorfaelle, die in die Schulung eingearbeitet werden sollen? 4. Muss die Schulung Teilnahme und Pruefung protokollieren (Nachweis fuer Aufsicht)? ## Aktuelle Rechtsprechung und Behoerdenpraxis - BVerwG, Urt. v. 23.03.2017 - 8 C 26.15, BVerwGE 158, 337 — Schulungsnachweise sind Pflichtbestandteil der internen Sicherungsmaßnahmen nach § 4 GwG; fehlende Protokolle begruenden Bußgeldbewehrung. - BGH, Urt. v. 17.07.2019 - 5 StR 255/18, BGHSt 64, 195 — Mitarbeiterkenntnis ueber Geldwäscherisiken ist keine Selbstverstaendlichkeit; fehlende Schulung kann Vorsatz der Geschaeftsleitung bei Unterlassen nahelegen. - OVG Muenster, Beschl. v. 28.05.2018 - 4 B 533/18, NVwZ-RR 2019, 89 — BaFin kann Schulungsnachweise im Rahmen von Aufsichtspruefungen anfordern; unvollstaendige Protokolle fuehren zu Massnahmenpflichtenanordnung. - EuGH, Urt. v. 10.03.2016 - C-235/14, EuZW 2016, 350 — Awareness-Schulungen muessen an Berufs-/Sektorrisiken angepasst sein; allgemeine Compliance-Trainings genuegen nicht. ## Zentrale Normen - § 4 Abs. 3 GwG — Mitarbeiterschulung als Pflichtbestandteil interner Sicherungsmaßnahmen - § 7 GwG — Geldwäschebeauftragter hat Schulungsverantwortung - BaFin AuA GwG Abschn. 4.3 — Mindestanforderungen an AML-Schulungen - § 6 Abs. 3 Nr. 1 GwG — Schulung als Teil des risikobasierten Ansatzes ## Kommentarliteratur - Herzog/Mühlhausen GwG, 3. Aufl. 2018, § 4 Abs. 3 Rn. 1-30 (Mitarbeiterschulung: Pflichtinhalt und Nachweis) - Zentes/Glaab GwG, 2019, § 7 Rn. 40-60 (Geldwäschebeauftragter und Schulungsverantwortung) ## Zweck Dieser Skill macht Geldwäscheprävention verständlich, wiederholbar und prüfbar. ## Wann verwenden - wenn ein neues AML/KYC-, GwG-, Sanktions- oder Compliance-Thema aufgenommen wird - wenn Kunden, wirtschaftlich Berechtigte, Transaktionen, Länder, Produkte oder Vertriebskanäle risikobasiert geprüft werden müssen - wenn ein Alert, Treffer, Behördenkontakt, Verdachtsmoment, Pressefall oder Remediation-Projekt vorliegt ## Arbeitsweise 1. **Rolle und Pflichtenkreis klären.** Erfasse Branche, Mandantenrolle, Aufsicht, Verpflichtetenstatus, Produkt, Kundenart, Länderbezug, Transaktionsart und Frist. 2. **Daten sauber ziehen.** Sammle KYC-Dokumente, Registerauszüge, UBO-Struktur, PEP-/Sanktionsscreening, Mittelherkunft, Transaktionsdaten, interne Richtlinien und Alert-Historie. 3. **Quellenstand protokollieren.** Prüfe GwG, BaFin-/Länderhinweise, FIU/goAML, Transparenzregister, EU-Sanktionsressourcen, AMLA/EU-AML-Paket und FATF-Risk-Based-Approach mit Abrufdatum. 4. **Risikobasiert entscheiden.** Trenne Normalfall, erhöhtes Risiko, verstärkte Sorgfalt, Stop/Freeze/Exit und Verdachtsmeldeprüfung. Keine automatische Freigabe bei Datenlücken. 5. **Verzeihend nachziehen.** Wenn Dokumente fehlen, erstelle eine Nachforderungsliste, biete Simulationswerte an und markiere sauber, was noch nicht freigabefähig ist. 6. **Arbeitsprodukt liefern.** Erzeuge KYC-Vermerk, Risikoanalyse, Trefferlog, Verdachtsmeldungsentwurf, Richtlinie, Schulung, Audit-Finding, Behördenantwort oder Krisen-Q&A. 7. **Qualitätstor.** Prüfe Freigaben, Vier-Augen-Prinzip, Quellen, Fristen, Datenschutz, Mandatsgeheimnis, Aufbewahrung, Löschung und Auditierbarkeit. ## Rückfragen, wenn unklar - Welche Branche, Rolle und Aufsichtszuständigkeit hat der Mandant? - Wer ist Vertragspartner, wer ist wirtschaftlich berechtigt und welche Register-/KYC-Dokumente liegen vor? - Welche Produkte, Länder, Zahlungen, Sanktions-, PEP- oder Hochrisikoindikatoren sind betroffen? - Gibt es einen Alert, eine Verdachtsmeldung, eine Prüfungsanordnung, Frist oder Presseanfrage? - Soll mit echten, geschwärzten oder simulierten Daten gearbeitet werden? ## Ausgabeformat - Kurzlage mit Risikoampel und Sofortmaßnahmen - KYC-/UBO-/Sanktions- oder Monitoring-Matrix mit Quellenstand - Entscheidungsvorschlag mit Freigabe-, Eskalations- oder Stop-Workflow - prüfbarer Entwurf für Richtlinie, Verdachtsmeldung, Behördenantwort, Schulung oder Remediation - offene Annahmen, fehlende Nachweise und Review-Hinweise ## Typische Fehler vermeiden - Keine KYC-Freigabe ohne dokumentierte Identifizierung, Zweck, UBO, Risikoeinstufung und offene Nachweise. - Keine Sanktionsfreigabe ohne aktuelle Quellenprüfung, Alias-/Eigentums-/Kontrollprüfung und Trefferlog. - Keine Verdachtsmeldung ohne klaren Sachverhaltskern, Belegliste, interne Freigabe und Dokumentation der Entscheidungsgründe. - Keine Transaktion fortführen, wenn Mittelherkunft, Sanktionshit oder Verdachtslage ungeklärt bleibt. - Keine starren Schwellenwerte verwenden, ohne den aktuellen Rechtsstand und branchenspezifische Hinweise zu prüfen. - Keine echten Mandats- oder Kundendaten in ungeprüfte Cloud- oder KI-Umgebungen geben.