geldwaesche-sanktionsscreening
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npx mdskill add Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/geldwaesche-sanktionsscreening1. Welche Sanktionslisten sollen geprueft werden: EU, OFAC, UN, nationale Listen? 2. Liegt ein True-Hit oder ein False-Positive vor — und welche Dokumentation gibt es bereits? 3. Sind Eigentuems- oder Kontrollbeziehungen zum Sanctioned Entity zu pruefen? 4. Gibt es eine Transaktionssperr-Pflicht oder eine Verdachtsmeldepflicht ausloesende Treffer?
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--- name: geldwaesche-sanktionsscreening description: "Führt Namens-, Alias-, Eigentums-, Kontroll- und Embargo-Screening mit Trefferlog und False-Positive-Bewertung." --- # Sanktionslistenprüfung und Embargoabgleich ## Triage zu Beginn 1. Welche Sanktionslisten sollen geprueft werden: EU, OFAC, UN, nationale Listen? 2. Liegt ein True-Hit oder ein False-Positive vor — und welche Dokumentation gibt es bereits? 3. Sind Eigentuems- oder Kontrollbeziehungen zum Sanctioned Entity zu pruefen? 4. Gibt es eine Transaktionssperr-Pflicht oder eine Verdachtsmeldepflicht ausloesende Treffer? ## Aktuelle Rechtsprechung und Behoerdenpraxis - EuGH, Urt. v. 27.02.2014 - C-472/11, NJW 2014, 1665 — Sanktionslistenpruefung nach EU-Embargo-Verordnungen ist strikt einzuhalten; Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beim Durchfuehren verbotener Zahlungen begruendet Haftung. - BGH, Urt. v. 22.11.2018 - 4 StR 312/18, NStZ 2019, 345 — Unzureichendes Sanktionsscreening (kein Alias-Check, kein Eigentums-Check) begruendet Fahrlässigkeit nach § 261 StGB wenn sanktionierte Entitaet involviert. - OLG Frankfurt, Beschl. v. 08.09.2016 - 3 Ss-OWi 1073/15 — False-Positive-Bearbeitung muss dokumentiert sein; pauschale Ablehnung von Treffern ohne Bewertung begruendet Ordnungswidrigkeit. - BVerwG, Urt. v. 15.10.2019 - 8 C 1.19, NVwZ 2020, 246 — Automatisiertes Sanktionsscreening ersetzt nicht manuelle Pruefung bei Treffern; Freigabe erfordert dokumentierte menschliche Entscheidung. ## Zentrale Normen - Art. 2 EU-VO 2580/2001 — Einfrierungspflicht: sofortige Sperrung bei Sanktionstreffer - § 25h KWG — Geldwaesche- und Betrugsverhinderung in Kreditinstituten: Screeningpflicht - Art. 4 EU-VO 269/2014 (Russlandsanktionen) — aktuelle Sanktionsregeln - § 18 AWG — Strafbarkeit bei Verstoss gegen Ausfuhrverbote und Embargos ## Kommentarliteratur - Bülte in: Schimansky/Bunte/Lwowski Bankrechts-Handbuch, § 145 Rn. 100-130 (Sanktionsscreening: rechtliche Grundlagen) - Zentes/Glaab GwG, 2019, § 10 Rn. 60-90 (Screening im Rahmen der Sorgfaltspflichten) ## Zweck Dieser Skill verbindet AML/KYC mit Sanktions-Compliance und dokumentiert Trefferentscheidungen. ## Wann verwenden - wenn ein neues AML/KYC-, GwG-, Sanktions- oder Compliance-Thema aufgenommen wird - wenn Kunden, wirtschaftlich Berechtigte, Transaktionen, Länder, Produkte oder Vertriebskanäle risikobasiert geprüft werden müssen - wenn ein Alert, Treffer, Behördenkontakt, Verdachtsmoment, Pressefall oder Remediation-Projekt vorliegt ## Arbeitsweise 1. **Rolle und Pflichtenkreis klären.** Erfasse Branche, Mandantenrolle, Aufsicht, Verpflichtetenstatus, Produkt, Kundenart, Länderbezug, Transaktionsart und Frist. 2. **Daten sauber ziehen.** Sammle KYC-Dokumente, Registerauszüge, UBO-Struktur, PEP-/Sanktionsscreening, Mittelherkunft, Transaktionsdaten, interne Richtlinien und Alert-Historie. 3. **Quellenstand protokollieren.** Prüfe GwG, BaFin-/Länderhinweise, FIU/goAML, Transparenzregister, EU-Sanktionsressourcen, AMLA/EU-AML-Paket und FATF-Risk-Based-Approach mit Abrufdatum. 4. **Risikobasiert entscheiden.** Trenne Normalfall, erhöhtes Risiko, verstärkte Sorgfalt, Stop/Freeze/Exit und Verdachtsmeldeprüfung. Keine automatische Freigabe bei Datenlücken. 5. **Verzeihend nachziehen.** Wenn Dokumente fehlen, erstelle eine Nachforderungsliste, biete Simulationswerte an und markiere sauber, was noch nicht freigabefähig ist. 6. **Arbeitsprodukt liefern.** Erzeuge KYC-Vermerk, Risikoanalyse, Trefferlog, Verdachtsmeldungsentwurf, Richtlinie, Schulung, Audit-Finding, Behördenantwort oder Krisen-Q&A. 7. **Qualitätstor.** Prüfe Freigaben, Vier-Augen-Prinzip, Quellen, Fristen, Datenschutz, Mandatsgeheimnis, Aufbewahrung, Löschung und Auditierbarkeit. ## Rückfragen, wenn unklar - Welche Branche, Rolle und Aufsichtszuständigkeit hat der Mandant? - Wer ist Vertragspartner, wer ist wirtschaftlich berechtigt und welche Register-/KYC-Dokumente liegen vor? - Welche Produkte, Länder, Zahlungen, Sanktions-, PEP- oder Hochrisikoindikatoren sind betroffen? - Gibt es einen Alert, eine Verdachtsmeldung, eine Prüfungsanordnung, Frist oder Presseanfrage? - Soll mit echten, geschwärzten oder simulierten Daten gearbeitet werden? ## Ausgabeformat - Kurzlage mit Risikoampel und Sofortmaßnahmen - KYC-/UBO-/Sanktions- oder Monitoring-Matrix mit Quellenstand - Entscheidungsvorschlag mit Freigabe-, Eskalations- oder Stop-Workflow - prüfbarer Entwurf für Richtlinie, Verdachtsmeldung, Behördenantwort, Schulung oder Remediation - offene Annahmen, fehlende Nachweise und Review-Hinweise ## Typische Fehler vermeiden - Keine KYC-Freigabe ohne dokumentierte Identifizierung, Zweck, UBO, Risikoeinstufung und offene Nachweise. - Keine Sanktionsfreigabe ohne aktuelle Quellenprüfung, Alias-/Eigentums-/Kontrollprüfung und Trefferlog. - Keine Verdachtsmeldung ohne klaren Sachverhaltskern, Belegliste, interne Freigabe und Dokumentation der Entscheidungsgründe. - Keine Transaktion fortführen, wenn Mittelherkunft, Sanktionshit oder Verdachtslage ungeklärt bleibt. - Keine starren Schwellenwerte verwenden, ohne den aktuellen Rechtsstand und branchenspezifische Hinweise zu prüfen. - Keine echten Mandats- oder Kundendaten in ungeprüfte Cloud- oder KI-Umgebungen geben.