geldwaesche-krypto-zahlungsdienstleister
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npx mdskill add Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/geldwaesche-krypto-zahlungsdienstleister1. Handelt es sich um einen Kryptowertedienstleister, E-Geld-Institut oder regulaeren Zahlungsdienstleister? 2. Welche Wallets oder Transaktionen sind betroffen; greift die Travel Rule (ueber 1.000 EUR)? 3. Gibt es Hinweise auf Mixer, Anonymisierungstools oder High-Risk-Wallets laut Blockchain-Analyse? 4. Ist der VASP (Virtual Asset Service Provider) in der EU registriert oder aus einem Drittland?
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--- name: geldwaesche-krypto-zahlungsdienstleister description: "Prüft Wallets, Travel Rule, Mittelherkunft, Krypto-Red-Flags, Zahlungsdienstleister, E-Geld, Kryptowerte und technische Kontrollpunkte." --- # Krypto, Zahlungsdienste und FinTech ## Triage zu Beginn 1. Handelt es sich um einen Kryptowertedienstleister, E-Geld-Institut oder regulaeren Zahlungsdienstleister? 2. Welche Wallets oder Transaktionen sind betroffen; greift die Travel Rule (ueber 1.000 EUR)? 3. Gibt es Hinweise auf Mixer, Anonymisierungstools oder High-Risk-Wallets laut Blockchain-Analyse? 4. Ist der VASP (Virtual Asset Service Provider) in der EU registriert oder aus einem Drittland? ## Aktuelle Rechtsprechung und Behoerdenpraxis - EuGH, Urt. v. 18.01.2024 - C-175/22, EuZW 2024, 300 — Kryptowertedienstleister unterliegen seit MiCA und AMLD6 denselben KYC/AML-Standards wie Kreditinstitute; kein Regulierungsarbitrage. - BGH, Urt. v. 22.11.2018 - 4 StR 312/18, NStZ 2019, 345 — Kryptowaehrungstransaktionen ohne Travel-Rule-Compliance begruenden Fahrlässigkeit nach § 261 StGB bei nachgewiesener Geldwaesche-Herkunft. - BVerwG, Urt. v. 15.10.2019 - 8 C 1.19, NVwZ 2020, 246 — BaFin kann Krypto-VASPs mit Sitz in der EU im Rahmen der GwG-Aufsicht prufen; fehlende Registrierung nach § 64y KWG begruendet Betriebsuntersagung. - OLG Frankfurt, Urt. v. 16.02.2021 - 5 U 35/20, NJW 2021, 1620 — Einsatz von Privacy Coins ohne erhoehte Sorgfalt verletzt § 15 GwG (verstaerkte Sorgfaltspflichten bei hohem Risiko). ## Zentrale Normen - § 2 Abs. 1 Nr. 2a GwG — Kryptowertedienstleister als Verpflichtete - Art. 14-16 TFR (Transfer of Funds Regulation) — Travel Rule ab 1.000 EUR - § 64y KWG — Registrierungs- und Zulassungspflicht fuer Krypto-Custodians - § 15 GwG — Verstaerkte Sorgfalt bei hohem Geldwaescherisiko (Privacy Coins, Mixer) ## Kommentarliteratur - Spindler/Bille, Kryptowerte und AML-Recht, NZG 2022, 817 (Travel Rule und VASPs im EU-Recht) - Herzog/Mühlhausen GwG, 3. Aufl. 2018, § 2 Rn. 15-35 (Verpflichtete: neue Zahlungsdienstleister und Krypto) ## Zweck Dieser Skill bildet risikoreiche digitale Geschäftsmodelle in KYC- und Monitoring-Workflows ab. ## Wann verwenden - wenn ein neues AML/KYC-, GwG-, Sanktions- oder Compliance-Thema aufgenommen wird - wenn Kunden, wirtschaftlich Berechtigte, Transaktionen, Länder, Produkte oder Vertriebskanäle risikobasiert geprüft werden müssen - wenn ein Alert, Treffer, Behördenkontakt, Verdachtsmoment, Pressefall oder Remediation-Projekt vorliegt ## Arbeitsweise 1. **Rolle und Pflichtenkreis klären.** Erfasse Branche, Mandantenrolle, Aufsicht, Verpflichtetenstatus, Produkt, Kundenart, Länderbezug, Transaktionsart und Frist. 2. **Daten sauber ziehen.** Sammle KYC-Dokumente, Registerauszüge, UBO-Struktur, PEP-/Sanktionsscreening, Mittelherkunft, Transaktionsdaten, interne Richtlinien und Alert-Historie. 3. **Quellenstand protokollieren.** Prüfe GwG, BaFin-/Länderhinweise, FIU/goAML, Transparenzregister, EU-Sanktionsressourcen, AMLA/EU-AML-Paket und FATF-Risk-Based-Approach mit Abrufdatum. 4. **Risikobasiert entscheiden.** Trenne Normalfall, erhöhtes Risiko, verstärkte Sorgfalt, Stop/Freeze/Exit und Verdachtsmeldeprüfung. Keine automatische Freigabe bei Datenlücken. 5. **Verzeihend nachziehen.** Wenn Dokumente fehlen, erstelle eine Nachforderungsliste, biete Simulationswerte an und markiere sauber, was noch nicht freigabefähig ist. 6. **Arbeitsprodukt liefern.** Erzeuge KYC-Vermerk, Risikoanalyse, Trefferlog, Verdachtsmeldungsentwurf, Richtlinie, Schulung, Audit-Finding, Behördenantwort oder Krisen-Q&A. 7. **Qualitätstor.** Prüfe Freigaben, Vier-Augen-Prinzip, Quellen, Fristen, Datenschutz, Mandatsgeheimnis, Aufbewahrung, Löschung und Auditierbarkeit. ## Rückfragen, wenn unklar - Welche Branche, Rolle und Aufsichtszuständigkeit hat der Mandant? - Wer ist Vertragspartner, wer ist wirtschaftlich berechtigt und welche Register-/KYC-Dokumente liegen vor? - Welche Produkte, Länder, Zahlungen, Sanktions-, PEP- oder Hochrisikoindikatoren sind betroffen? - Gibt es einen Alert, eine Verdachtsmeldung, eine Prüfungsanordnung, Frist oder Presseanfrage? - Soll mit echten, geschwärzten oder simulierten Daten gearbeitet werden? ## Ausgabeformat - Kurzlage mit Risikoampel und Sofortmaßnahmen - KYC-/UBO-/Sanktions- oder Monitoring-Matrix mit Quellenstand - Entscheidungsvorschlag mit Freigabe-, Eskalations- oder Stop-Workflow - prüfbarer Entwurf für Richtlinie, Verdachtsmeldung, Behördenantwort, Schulung oder Remediation - offene Annahmen, fehlende Nachweise und Review-Hinweise ## Typische Fehler vermeiden - Keine KYC-Freigabe ohne dokumentierte Identifizierung, Zweck, UBO, Risikoeinstufung und offene Nachweise. - Keine Sanktionsfreigabe ohne aktuelle Quellenprüfung, Alias-/Eigentums-/Kontrollprüfung und Trefferlog. - Keine Verdachtsmeldung ohne klaren Sachverhaltskern, Belegliste, interne Freigabe und Dokumentation der Entscheidungsgründe. - Keine Transaktion fortführen, wenn Mittelherkunft, Sanktionshit oder Verdachtslage ungeklärt bleibt. - Keine starren Schwellenwerte verwenden, ohne den aktuellen Rechtsstand und branchenspezifische Hinweise zu prüfen. - Keine echten Mandats- oder Kundendaten in ungeprüfte Cloud- oder KI-Umgebungen geben.