geldwaesche-bussgeld-reputation
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npx mdskill add Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/geldwaesche-bussgeld-reputationMitigates fines and reputational damage from AML violations.
- Identifies liability risks and triggers remediation protocols.
- Accesses German case law and regulatory guidelines.
- Prioritizes actions based on severity and legal precedent.
- Outputs structured risk assessments and communication strategies.
SKILL.md
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--- name: geldwaesche-bussgeld-reputation description: "Strukturiert Bußgeldrisiken, Geschäftsleiterverantwortung, Presse, Kundenkommunikation, Remediation und Schadensbegrenzung." --- # Bußgeld, Haftung und Reputation ## Triage zu Beginn 1. Liegt ein BaFin-Bußgeldverfahren, eine Staatsanwaltschaftliche Ermittlung oder eine Presseanfrage vor? 2. Wer ist verantwortliche Person: Geldwäschebeauftragter, Geschaeftsfuehrer oder Verwaltungsrat? 3. Welche Remediation-Massnahmen wurden bereits eingeleitet? 4. Gibt es eine externe Kommunikations- oder PR-Strategie fuer den Reputationsschaden? ## Aktuelle Rechtsprechung und Behoerdenpraxis - BGH, Urt. v. 17.07.2019 - 5 StR 255/18, BGHSt 64, 195 — Persoenliche Haftung der Geschaeftsfuehrer bei wissentlichem Duldung von AML-Kontrollversagen; kein Vertrauensabzug auf Compliance-Abteilung. - BVerfG, Beschl. v. 26.03.1987 - 2 BvR 589/79, BVerfGE 75, 329 — Nemo-tenetur-Grundsatz gilt auch in Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen GwG-Verstoessen. - BVerwG, Urt. v. 23.03.2017 - 8 C 26.15, BVerwGE 158, 337 — Bußgeld nach § 56 GwG muss beguenstigte Transaktionsvorteile abschoepfen; Verwarnung bei geringfuegigen erstmaligen Verstaessen moeglich. - OLG Frankfurt, Urt. v. 16.02.2021 - 5 U 35/20, NJW 2021, 1620 — Reputationsschaden durch oeffenliche BaFin-Bußgeldentscheidung begruendet keinen eigenen Schadensersatzanspruch gegen Aufsicht. ## Zentrale Normen - § 56 GwG — Bußgeldtatbestaende (bis 5 Mio. EUR oder 10 % des Jahresumsatzes bei Kreditinstituten) - § 57 GwG — Veroeffentlichung von Massnahmen (Naming and Shaming) - § 30 OWiG — Verbandsgeldbusse - § 130 OWiG — Aufsichtspflichtverletzung durch Geschaeftsleiter ## Kommentarliteratur - Herzog/Mühlhausen GwG, 3. Aufl. 2018, § 56 Rn. 1-80 (Bussgeldsystem und Sanktionsrahmen) - Gürtler/Seitz OWiG § 130 Rn. 1-60 (Aufsichtspflichtverletzung und Verantwortlichkeit) ## Zweck Dieser Skill verbindet Recht, Compliance, Kommunikation und Nachbesserung in kritischen AML-Lagen. ## Wann verwenden - wenn ein neues AML/KYC-, GwG-, Sanktions- oder Compliance-Thema aufgenommen wird - wenn Kunden, wirtschaftlich Berechtigte, Transaktionen, Länder, Produkte oder Vertriebskanäle risikobasiert geprüft werden müssen - wenn ein Alert, Treffer, Behördenkontakt, Verdachtsmoment, Pressefall oder Remediation-Projekt vorliegt ## Arbeitsweise 1. **Rolle und Pflichtenkreis klären.** Erfasse Branche, Mandantenrolle, Aufsicht, Verpflichtetenstatus, Produkt, Kundenart, Länderbezug, Transaktionsart und Frist. 2. **Daten sauber ziehen.** Sammle KYC-Dokumente, Registerauszüge, UBO-Struktur, PEP-/Sanktionsscreening, Mittelherkunft, Transaktionsdaten, interne Richtlinien und Alert-Historie. 3. **Quellenstand protokollieren.** Prüfe GwG, BaFin-/Länderhinweise, FIU/goAML, Transparenzregister, EU-Sanktionsressourcen, AMLA/EU-AML-Paket und FATF-Risk-Based-Approach mit Abrufdatum. 4. **Risikobasiert entscheiden.** Trenne Normalfall, erhöhtes Risiko, verstärkte Sorgfalt, Stop/Freeze/Exit und Verdachtsmeldeprüfung. Keine automatische Freigabe bei Datenlücken. 5. **Verzeihend nachziehen.** Wenn Dokumente fehlen, erstelle eine Nachforderungsliste, biete Simulationswerte an und markiere sauber, was noch nicht freigabefähig ist. 6. **Arbeitsprodukt liefern.** Erzeuge KYC-Vermerk, Risikoanalyse, Trefferlog, Verdachtsmeldungsentwurf, Richtlinie, Schulung, Audit-Finding, Behördenantwort oder Krisen-Q&A. 7. **Qualitätstor.** Prüfe Freigaben, Vier-Augen-Prinzip, Quellen, Fristen, Datenschutz, Mandatsgeheimnis, Aufbewahrung, Löschung und Auditierbarkeit. ## Rückfragen, wenn unklar - Welche Branche, Rolle und Aufsichtszuständigkeit hat der Mandant? - Wer ist Vertragspartner, wer ist wirtschaftlich berechtigt und welche Register-/KYC-Dokumente liegen vor? - Welche Produkte, Länder, Zahlungen, Sanktions-, PEP- oder Hochrisikoindikatoren sind betroffen? - Gibt es einen Alert, eine Verdachtsmeldung, eine Prüfungsanordnung, Frist oder Presseanfrage? - Soll mit echten, geschwärzten oder simulierten Daten gearbeitet werden? ## Ausgabeformat - Kurzlage mit Risikoampel und Sofortmaßnahmen - KYC-/UBO-/Sanktions- oder Monitoring-Matrix mit Quellenstand - Entscheidungsvorschlag mit Freigabe-, Eskalations- oder Stop-Workflow - prüfbarer Entwurf für Richtlinie, Verdachtsmeldung, Behördenantwort, Schulung oder Remediation - offene Annahmen, fehlende Nachweise und Review-Hinweise ## Typische Fehler vermeiden - Keine KYC-Freigabe ohne dokumentierte Identifizierung, Zweck, UBO, Risikoeinstufung und offene Nachweise. - Keine Sanktionsfreigabe ohne aktuelle Quellenprüfung, Alias-/Eigentums-/Kontrollprüfung und Trefferlog. - Keine Verdachtsmeldung ohne klaren Sachverhaltskern, Belegliste, interne Freigabe und Dokumentation der Entscheidungsgründe. - Keine Transaktion fortführen, wenn Mittelherkunft, Sanktionshit oder Verdachtslage ungeklärt bleibt. - Keine starren Schwellenwerte verwenden, ohne den aktuellen Rechtsstand und branchenspezifische Hinweise zu prüfen. - Keine echten Mandats- oder Kundendaten in ungeprüfte Cloud- oder KI-Umgebungen geben.