fristen-und-terminkalender

$npx mdskill add Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/fristen-und-terminkalender

Prevents procedural loss by highlighting critical court deadlines.

  • Detects missed deadlines that cause case dismissal or lawyer liability.
  • Relies on German Civil Procedure Code and labor law statutes.
  • Analyzes case files for judgment dates and court decisions.
  • Displays deadlines in a dedicated box and timeline view.

SKILL.md

.github/skills/fristen-und-terminkalenderView on GitHub ↗
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name: fristen-und-terminkalender
description: "Identifiziert und hebt alle prozessrelevanten Fristen und Termine hervor: Klagefrist Berufungsfrist Begründungsfrist muendliche Verhandlung Verkündungstermin Vollziehungsfrist. Fristen werden am Anfang des Aktenauszugs als eigene Box und in der Verfahrenschronologie markiert. Normen §§ 222 ZPO 517 520 548 ZPO."
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# Fristen und Terminkalender

## Zweck

Versäumte Fristen können zum Verlust des Verfahrens oder zur Haftung des Rechtsanwalts führen. Dieser Skill identifiziert alle prozessrelevanten Fristen und Termine aus der Akte und stellt sie prominent dar.

## Triage — kläre vor Fristermittlung

1. Wurde das Urteil (erstinstanzlich) bereits zugestellt? (Berufungsfrist läuft!)
2. Liegt ein Hinweisbeschluss des Gerichts mit Frist vor?
3. Wurden Sachverständigenvorschüsse angefordert mit Zahlungsfrist?
4. Handelt es sich um ein Eilverfahren? (Vollziehungsfrist § 929 Abs. 2 ZPO)
5. KSchG-Verfahren? (3-Wochen-Frist § 4 KSchG — absolute Notfrist)

## Zentrale Normen

- § 222 ZPO i.V.m. §§ 187-188 BGB — Fristberechnung (Wochenende, Feiertag)
- § 233-238 ZPO — Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei unverschuldetem Fristversäumnis
- § 517 ZPO — Berufungsfrist 1 Monat; § 520 Abs. 2 ZPO — Begründungsfrist 2 Monate
- § 548 ZPO — Revisionsfrist 1 Monat; § 551 ZPO — Revisionsbegründungsfrist 2 Monate
- § 929 Abs. 2 ZPO — Vollziehungsfrist einstweilige Verfügung 1 Monat
- § 4 KSchG — Klagefrist 3 Wochen (Notfrist); § 74 VwGO — Klagefrist 1 Monat

## Rechtsprechung zu Fristen und Fristversäumnis

- BGH, Beschl. v. 14.01.2020 - VIII ZB 4/19, NJW 2020, 757 — Fristversäumnis wegen fehlerhafter Büroorganisation begründet Anwaltshaftung nach §§ 280 Abs. 1 675 BGB; Wiedereinsetzungsantrag muss unverzüglich gestellt werden.
- BGH, Beschl. v. 11.09.2018 - VI ZB 4/18, NJW 2019, 303 — Zur Wiedereinsetzung nach § 233 ZPO: unverschuldetes Fristversäumnis setzt voraus dass kanzleiinterne Fristen-Kontrollsysteme vorhanden waren und versagt haben.
- BGH, Beschl. v. 22.05.2019 - VII ZB 53/17, NJW 2019, 2479 — Zu Fristversäumnis durch fehlerhafte Zustellung: Fristlauf beginnt erst ab ordnungsgemässer Zustellung; Erkenntnismöglichkeit des Anwalts ersetzt nicht die Zustellung.
- BAG, Urt. v. 22.06.2023 - 8 AZR 392/22, NZA 2024, 52 — Zur 3-Wochen-Frist nach § 4 KSchG: Fristbeginn richtet sich nach Zugangszeitpunkt der Kündigung; Nachforschungspflicht des Arbeitnehmers bei Abwesenheit.

## Kommentarliteratur

- Thomas/Putzo ZPO, § 222 Rn. 1 ff. (Fristberechnung)
- Zöller/Greger ZPO, § 233 Rn. 1 ff. (Wiedereinsetzung)
- MüKo ZPO/Rimmelspacher, § 517 Rn. 1 ff. (Berufungsfrist)

## Fristenarten

### Absolute Fristen (gesetzlich, nicht verlängerbar)

| Frist | Norm | Fristdauer | Berechnung |
|---|---|---|---|
| Berufungsfrist | § 517 ZPO | 1 Monat | ab Zustellung Urteil |
| Berufungsbegründungsfrist | § 520 Abs. 2 ZPO | 2 Monate | ab Zustellung Urteil |
| Revisionsfrist | § 548 ZPO | 1 Monat | ab Zustellung Urteil |
| Revisionsbegründungsfrist | § 551 ZPO | 2 Monate | ab Zustellung Urteil |
| Klagefrist KSchG | § 4 KSchG | 3 Wochen | ab Zugang Kündigung |
| Klagefrist VwGO | § 74 VwGO | 1 Monat | ab Zustellung Widerspruchsbescheid |
| Vollziehungsfrist eV | § 929 Abs. 2 ZPO | 1 Monat | ab Zustellung Beschluss |
| Berufungsfrist ArbGG | § 66 ArbGG | 1 Monat | ab Zustellung Urteil |
| Berufungsfrist SGG | § 151 SGG | 1 Monat | ab Zustellung Urteil |

### Richterliche Fristen (verlängerbar)

- Schriftsatzfristen des Gerichts (Klageerwiderung, Replik, Duplik)
- Frist zur Stellungnahme zu Hinweisbeschlüssen
- Frist zur Einzahlung von Auslagen (Sachverständigenvorschuss)

### Notfristen

Fristen, die nicht verlängerbar sind und bei denen Wiedereinsetzung nur unter engen Voraussetzungen möglich ist (z. B. Berufungsfrist).

## Output-Format (Fristenbox am Anfang)

```
FRISTEN UND TERMINE — SOFORT PRUEFEN
Berufungsfrist:    TT.MM.JJJJ  (§ 517 ZPO)
Begründungsfrist:  TT.MM.JJJJ  (§ 520 ZPO)
Nächste Verhandlung: TT.MM.JJJJ HH:UU Uhr
Schriftsatzfrist:  TT.MM.JJJJ  (richterliche Anordnung)
```

Alternativ als Markdown-Tabelle:

```markdown
## Fristen und Termine — Sofort prüfen

| Frist / Termin | Datum | Norm | Status |
|---|---|---|---|
| Berufungsfrist | TT.MM.JJJJ | § 517 ZPO | laeuft |
| Begründungsfrist | TT.MM.JJJJ | § 520 ZPO | laeuft |
| Mündliche Verhandlung | TT.MM.JJJJ | Terminsverfügung | angesetzt |
```

## Berechnungshinweise

- Fristbeginn immer anhand des tatsächlichen Zustellungsdatums aus der Akte ermitteln
- Wenn Zustellungsdatum nicht bekannt: ausdrücklich als „Zustellungsdatum unbekannt — Frist nicht berechenbar" kennzeichnen
- Wochenenden und gesetzliche Feiertage nach § 222 ZPO i.V.m. §§ 187-188 BGB berücksichtigen
- Bei Monatsfristen: Fristende = gleicher Tag des Folgemonats (§ 188 Abs. 2 BGB)

## Qualitätscheck

- [ ] Alle gesetzlichen Fristen aus der Akte erfasst?
- [ ] Fristenbox am Anfang des Aktenauszugs?
- [ ] Berechnungsgrundlage (Zustellungsdatum) angegeben?
- [ ] Fehlende Zustellungsdaten als „unbekannt" markiert?
- [ ] Fristen in der Verfahrenschronologie markiert?
- [ ] Wochenende/Feiertag bei Fristende berücksichtigt (§ 222 ZPO)?

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