fortbestehensprognose-zusammenfuehren
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npx mdskill add Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/fortbestehensprognose-zusammenfuehren§ 19 Abs. 2 InsO seit SanInsFoG 2021: "Die Fortführung des Unternehmens ist nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich" — Prognosezeitraum **zwölf Monate**.
SKILL.md
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name: fortbestehensprognose-zusammenfuehren
description: Fuehrt alle Bausteine zusammen — bilanzieller Status Annahmen Plausibilisierung 12-Monats-Liquiditaet Sensitivitaetsszenarien — und bewertet ob die Fortbestehensprognose nach § 19 Abs. 2 InsO positiv ist. Massstab ueberwiegende Wahrscheinlichkeit dass das Unternehmen im Prognosezeitraum zahlungsfaehig bleibt (mehr als 50 Prozent). IDW S 11 Massstab. Schaltet bei Bedarf den Skill `sanierungsbausteine-vorschlagen` aus oder eskaliert ueber `wenn-prognose-negativ-naechste-schritte` zum Insolvenzanwalt.
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# Fortbestehensprognose zusammenführen
## Maßstab
§ 19 Abs. 2 InsO seit SanInsFoG 2021: "Die Fortführung des Unternehmens ist nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich" — Prognosezeitraum **zwölf Monate**.
**Überwiegend wahrscheinlich** bedeutet **mehr als 50 Prozent** Wahrscheinlichkeit (klassische BGH-Rspr. zur Vorhersage; bestätigt durch IDW S 11).
### Operativ — was bedeutet das?
Die abstrakte Wahrscheinlichkeitsformel ist methodisch durch die **Zahlungsfähigkeitsprognose** zu fuellen. Die Fortbestehensprognose ist genau dann positiv wenn das Unternehmen über den Zwölf-Monats-Horizont mit überwiegender Wahrscheinlichkeit **nicht in die Zahlungsunfähigkeit nach § 17 InsO gerät**. Das bedeutet konkret:
- In jedem Zeitabschnitt der zwölf Monate müssen **mindestens 90 Prozent** der dann fälligen Verbindlichkeiten aus den verfügbaren Mitteln (Liquiditätsbestand plus Kreditlinie plus rechtzeitig erzielbare Zufluesse) gedeckt werden können.
- **Vorübergehende Unterdeckungen** über zehn Prozent dürfen höchstens **drei Wochen** dauern und müssen mit überwiegender Wahrscheinlichkeit binnen dieser Frist wieder geschlossen werden (BGH IX ZR 123/04, BGHZ 163, 134).
Wenn die Liquiditätsplanung in jedem Zeitabschnitt diese Schwelle einhaelt — auch im plausibilisierten Negativ-Szenario — ist die Fortbestehensprognose **positiv**. Wenn die Schwelle in einem oder mehreren Zeitabschnitten oder über laengere Phasen reisst und auch durch Sanierungsbausteine nicht verbindlich geschlossen werden kann ist die Prognose **negativ**.
Die „mehr als 50 Prozent Wahrscheinlichkeit" der Prognose ist also nicht abstrakt zu vermuten sondern aus dem Liquiditätsplan und seiner Sensitivitaet abzuleiten: über das Basis-Szenario hinaus muss auch das **plausible Negativ-Szenario** die Schwelle einhalten — andernfalls reicht die Wahrscheinlichkeit nicht aus.
## Prüfablauf
### Schritt 1 — Bilanzielle Überschuldung gegeben?
Aus Skill `bilanzieller-status-aufnehmen`:
- Bilanzielle Überschuldung gegeben? Wenn nein: § 19 InsO nicht erfüllt — Fortbestehensprognose **nicht erforderlich** (aber häufig sinnvoll als Krisendokumentation).
- Wenn ja: weiter zu Schritt 2.
### Schritt 2 — Annahmen plausibilisiert?
Aus Skill `annahmen-belastbarkeit-plausibilisieren`:
- Annahmen überwiegend **realistisch** oder **konservativ**?
- Maximal eine oder zwei **ambitionierte** Annahmen die nicht tragend sind?
- **Nicht-belastbare** Annahmen ausgeschlossen?
Wenn die Annahmen die das Ergebnis tragen ambitioniert oder nicht-belastbar sind: Prognose **nicht positiv**.
### Schritt 3 — Liquidität über 12 Monate positiv
Aus Skill `liquiditaet-12-monate`:
- **Basis-Szenario** positiv über alle zwölf Monate?
- **Negativ-Szenario** mit zumutbaren Maßnahmen abdeckbar?
- **Stress-Szenario** zumindest mit zusätzlichen Maßnahmen (Patronatserklärung Gesellschafterdarlehen) abdeckbar?
### Schritt 4 — Gesamtbewertung
Drei mögliche Ergebnisse:
#### A. Prognose positiv
- Bilanzbild trotz Überschuldung positiv (stille Reserven Rangrücktritt).
- Liquidität über zwölf Monate positiv im Basis-Szenario und im Negativ-Szenario.
- Annahmen plausibel und überwiegend belegt.
- Sanierungsmaßnahmen falls noch erforderlich umgesetzt oder vertraglich gesichert.
**Folge**: Keine insolvenzrechtliche Überschuldung nach § 19 Abs. 2 InsO. Antragspflicht entfaellt insoweit. **Aber**: Zahlungsfähigkeit § 17 InsO und drohende Zahlungsunfähigkeit § 18 InsO bleiben **eigene** Prüfungspunkte — siehe Plugin `insolvenzrecht`.
#### B. Prognose positiv mit Sanierungsmaßnahmen
- Ohne Maßnahmen waere die Prognose negativ.
- Mit konkreten umsetzbaren Maßnahmen ist die Prognose positiv.
**Folge**: Maßnahmen müssen tatsächlich umgesetzt werden. Skill `sanierungsbausteine-vorschlagen` mit konkreten Vorschlägen.
**Wichtig**: Maßnahmen müssen **rechtzeitig** umgesetzt und **verbindlich** sein:
- Patronatserklärung **schriftlich unterzeichnet** und vom Patron einsehbar.
- Gesellschafterdarlehen **mit qualifiziertem Rangrücktritt** notariell.
- Stundungsvereinbarungen **schriftlich** mit Gläubigern.
- Forderungsverzichte **schriftlich** ggf. mit Besserungsschein.
#### C. Prognose negativ
- Liquidität über zwölf Monate **nicht sicherstellbar**.
- Sanierungsmaßnahmen reichen nicht.
- Keine ausreichende Patronage- / Gesellschafterstuetzung.
**Folge**:
- **Insolvenzrechtliche Überschuldung gegeben** (§ 19 InsO).
- **Antragspflicht** sechs Wochen nach Eintritt § 15a Abs. 1 S. 2 InsO.
- **Sofort Insolvenzanwalt** einschalten — Skill `wenn-prognose-negativ-naechste-schritte`.
- Prüfung **drohende Zahlungsunfähigkeit** § 18 InsO mit StaRUG-Option (Prognosezeitraum 24 Monate).
## Stichtag und Dokumentation
Die Prognose ist immer auf den **Stichtag des Tages** zu beziehen an dem sie erstellt wird. Das Verhältnis Stichtag → 12 Monate ist rollierend.
```yaml
prognose-zusammenfassung:
prognose-id: FP-2026-0001
stichtag: 2026-05-20
geschaeftsleiter: Mueller, Hans (GF GmbH XYZ)
prognose-horizont: 2026-06 bis 2027-05
bilanzbild:
bilanzielle-ueberschuldung: ja (Höhe 82000 EUR)
insolvenzrechtliche-bilanzbasis: positiv (133000 EUR)
rangruecktritt: Gesellschafterdarlehen 120000 EUR
stille-reserven: 175000 EUR
liquiditaet:
basis-szenario: positiv
negativ-szenario: positiv knapp (Endbestand Monat 11 bei 8000 EUR)
stress-szenario: negativ ohne Patronatserklärung positiv mit
annahmen-belastbarkeit:
realistisch: 7
konservativ: 2
ambitioniert: 1 (Kostensenkung Standortschliessung)
nicht-belastbar: 0
sanierungsmassnahmen-erforderlich: ja
konkret-belegt:
- Patronatserklärung Hauptgesellschafter 200000 EUR (unterzeichnet)
- Gesellschafterdarlehen 120000 EUR mit Rangrücktritt (notariell)
- Stundungsvereinbarungen Lieferanten (schriftlich von 5 Lieferanten)
noch-offen:
- Stundung Bank Tilgung (in Verhandlung — noch nicht schriftlich)
ergebnis: positiv-mit-maßnahmen
bewertung-wahrscheinlichkeit: überwiegend (mehr als 50 Prozent)
pflicht-ueberpruefung: vierteljaehrlich oder bei wesentlicher Änderung
```
## Sonderfall — der konkrete Tag der Erstellung zählt
- Die Prognose ist **stichtagsbezogen**.
- Bei einer wesentlichen Änderung der Annahmen (Wegfall Hauptkunde Verlust Kreditlinie) muss die Prognose **neu erstellt** werden.
- Bei vierteljaehrlicher Routineprüfung — Dokumentation der laufenden Prüfung als Beweis für aktive Pflichterfüllung des Geschäftsleiters.
## Ausgabe
- `prognose-zusammenfassung.md` mit Stichtag Bewertung Beleg-Status.
- Weiterleitung an:
- `sanierungsbausteine-vorschlagen` wenn Maßnahmen erforderlich.
- `wenn-prognose-negativ-naechste-schritte` wenn Ergebnis negativ.
- `prognose-dokumentation-stichtag` zur abschließenden Dokumentation.
## Aktuelle Leitentscheidungen — Zusammenfuehren der Prognose
- BGH, Urt. v. 19.12.2017 — IX ZR 285/14, BGHZ 217, 1 — Fortbestehensprognose Massstab: positiv wenn ueberwiegende Wahrscheinlichkeit (mehr als 50%) der Zahlungsfaehigkeit im gesamten Prognosehorizont (mindestens 12 Monate); alle Bausteine kumulativ zu pruefen.
- BGH, Urt. v. 07.03.2013 — IX ZR 64/12, NZI 2013, 477 — Dokumentation: Fortbestehensprognose muss zum Zeitpunkt der Aufstellung dokumentiert sein; nachtraegliche Erstellung genuegt nicht fuer Haftungsentlastung des Geschaeftsfuehrers.
- BGH, Urt. v. 12.02.2007 — II ZR 13/06, NZI 2007, 398 — Sensitivitaetsanalyse: positive Prognose muss auch bei Einzel-Negativ-Szenario noch tragfaehig sein; worst-case-Betrachtung als Pflichtteil einer sorgfaeltigen Prognose.
- BGH, Urt. v. 26.01.2017 — IX ZR 285/14 — Ueberschuldungsprognose und StaRUG: nach SanInsFoG zum 01.01.2021 wieder 6-Wochen-Frist bei Ueberschuldung (nach COVID-Aussetzung); Prognose-Ergebnis entscheidet ueber Fristbeginn.
## Paragrafenkette Prognose-Zusammenfuehren
§ 19 Abs. 2 InsO (Fortbestehensprognose als zweite Stufe Ueberschuldung) → IDW S 11 Rn. 60-90 (Ergebnis und Dokumentation) → § 15a InsO (Antragspflicht bei negativer Prognose) → § 15b InsO (Haftungsrisiko)
## Triage — Prognose-Ergebnis
1. **Positiv (Prognose grueen)?** → Dokumentieren (IDW S 11 Vorlage), Wiedervorlage in 3 Monaten, Sanierungsbausteine weiterverfolgen.
2. **Knapp positiv (mit Massnahmen)?** → Massnahmen konkretisieren und terminieren; Sicherheitsmarge pruefen.
3. **Negativ?** → Sofort `wenn-prognose-negativ-naechste-schritte` ausfuehren; Anwalt einschalten; Antragspflicht pruefen.
## Kommentarliteratur
- IDW S 11, Stand 11/2022 — Ergebnis der Prognose und Dokumentationspflichten.
- MuenKo InsO/Drukarczyk § 19 InsO Rn. 60-100 — Prognose-Zusammenfassung und Ergebnis.
- Uhlenbruck/Mock § 19 InsO Rn. 50-75 — Massstab der Fortbestehensprognose.