fortbestehensprognose-zusammenfuehren

$npx mdskill add Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/fortbestehensprognose-zusammenfuehren

§ 19 Abs. 2 InsO seit SanInsFoG 2021: "Die Fortführung des Unternehmens ist nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich" — Prognosezeitraum **zwölf Monate**.

SKILL.md

.github/skills/fortbestehensprognose-zusammenfuehrenView on GitHub ↗
---
name: fortbestehensprognose-zusammenfuehren
description: Fuehrt alle Bausteine zusammen — bilanzieller Status Annahmen Plausibilisierung 12-Monats-Liquiditaet Sensitivitaetsszenarien — und bewertet ob die Fortbestehensprognose nach § 19 Abs. 2 InsO positiv ist. Massstab ueberwiegende Wahrscheinlichkeit dass das Unternehmen im Prognosezeitraum zahlungsfaehig bleibt (mehr als 50 Prozent). IDW S 11 Massstab. Schaltet bei Bedarf den Skill `sanierungsbausteine-vorschlagen` aus oder eskaliert ueber `wenn-prognose-negativ-naechste-schritte` zum Insolvenzanwalt.
---

# Fortbestehensprognose zusammenführen

## Maßstab

§ 19 Abs. 2 InsO seit SanInsFoG 2021: "Die Fortführung des Unternehmens ist nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich" — Prognosezeitraum **zwölf Monate**.

**Überwiegend wahrscheinlich** bedeutet **mehr als 50 Prozent** Wahrscheinlichkeit (klassische BGH-Rspr. zur Vorhersage; bestätigt durch IDW S 11).

### Operativ — was bedeutet das?

Die abstrakte Wahrscheinlichkeitsformel ist methodisch durch die **Zahlungsfähigkeitsprognose** zu fuellen. Die Fortbestehensprognose ist genau dann positiv wenn das Unternehmen über den Zwölf-Monats-Horizont mit überwiegender Wahrscheinlichkeit **nicht in die Zahlungsunfähigkeit nach § 17 InsO gerät**. Das bedeutet konkret:

- In jedem Zeitabschnitt der zwölf Monate müssen **mindestens 90 Prozent** der dann fälligen Verbindlichkeiten aus den verfügbaren Mitteln (Liquiditätsbestand plus Kreditlinie plus rechtzeitig erzielbare Zufluesse) gedeckt werden können.
- **Vorübergehende Unterdeckungen** über zehn Prozent dürfen höchstens **drei Wochen** dauern und müssen mit überwiegender Wahrscheinlichkeit binnen dieser Frist wieder geschlossen werden (BGH IX ZR 123/04, BGHZ 163, 134).

Wenn die Liquiditätsplanung in jedem Zeitabschnitt diese Schwelle einhaelt — auch im plausibilisierten Negativ-Szenario — ist die Fortbestehensprognose **positiv**. Wenn die Schwelle in einem oder mehreren Zeitabschnitten oder über laengere Phasen reisst und auch durch Sanierungsbausteine nicht verbindlich geschlossen werden kann ist die Prognose **negativ**.

Die „mehr als 50 Prozent Wahrscheinlichkeit" der Prognose ist also nicht abstrakt zu vermuten sondern aus dem Liquiditätsplan und seiner Sensitivitaet abzuleiten: über das Basis-Szenario hinaus muss auch das **plausible Negativ-Szenario** die Schwelle einhalten — andernfalls reicht die Wahrscheinlichkeit nicht aus.

## Prüfablauf

### Schritt 1 — Bilanzielle Überschuldung gegeben?

Aus Skill `bilanzieller-status-aufnehmen`:

- Bilanzielle Überschuldung gegeben? Wenn nein: § 19 InsO nicht erfüllt — Fortbestehensprognose **nicht erforderlich** (aber häufig sinnvoll als Krisendokumentation).
- Wenn ja: weiter zu Schritt 2.

### Schritt 2 — Annahmen plausibilisiert?

Aus Skill `annahmen-belastbarkeit-plausibilisieren`:

- Annahmen überwiegend **realistisch** oder **konservativ**?
- Maximal eine oder zwei **ambitionierte** Annahmen die nicht tragend sind?
- **Nicht-belastbare** Annahmen ausgeschlossen?

Wenn die Annahmen die das Ergebnis tragen ambitioniert oder nicht-belastbar sind: Prognose **nicht positiv**.

### Schritt 3 — Liquidität über 12 Monate positiv

Aus Skill `liquiditaet-12-monate`:

- **Basis-Szenario** positiv über alle zwölf Monate?
- **Negativ-Szenario** mit zumutbaren Maßnahmen abdeckbar?
- **Stress-Szenario** zumindest mit zusätzlichen Maßnahmen (Patronatserklärung Gesellschafterdarlehen) abdeckbar?

### Schritt 4 — Gesamtbewertung

Drei mögliche Ergebnisse:

#### A. Prognose positiv

- Bilanzbild trotz Überschuldung positiv (stille Reserven Rangrücktritt).
- Liquidität über zwölf Monate positiv im Basis-Szenario und im Negativ-Szenario.
- Annahmen plausibel und überwiegend belegt.
- Sanierungsmaßnahmen falls noch erforderlich umgesetzt oder vertraglich gesichert.

**Folge**: Keine insolvenzrechtliche Überschuldung nach § 19 Abs. 2 InsO. Antragspflicht entfaellt insoweit. **Aber**: Zahlungsfähigkeit § 17 InsO und drohende Zahlungsunfähigkeit § 18 InsO bleiben **eigene** Prüfungspunkte — siehe Plugin `insolvenzrecht`.

#### B. Prognose positiv mit Sanierungsmaßnahmen

- Ohne Maßnahmen waere die Prognose negativ.
- Mit konkreten umsetzbaren Maßnahmen ist die Prognose positiv.

**Folge**: Maßnahmen müssen tatsächlich umgesetzt werden. Skill `sanierungsbausteine-vorschlagen` mit konkreten Vorschlägen.

**Wichtig**: Maßnahmen müssen **rechtzeitig** umgesetzt und **verbindlich** sein:

- Patronatserklärung **schriftlich unterzeichnet** und vom Patron einsehbar.
- Gesellschafterdarlehen **mit qualifiziertem Rangrücktritt** notariell.
- Stundungsvereinbarungen **schriftlich** mit Gläubigern.
- Forderungsverzichte **schriftlich** ggf. mit Besserungsschein.

#### C. Prognose negativ

- Liquidität über zwölf Monate **nicht sicherstellbar**.
- Sanierungsmaßnahmen reichen nicht.
- Keine ausreichende Patronage- / Gesellschafterstuetzung.

**Folge**: 
- **Insolvenzrechtliche Überschuldung gegeben** (§ 19 InsO).
- **Antragspflicht** sechs Wochen nach Eintritt § 15a Abs. 1 S. 2 InsO.
- **Sofort Insolvenzanwalt** einschalten — Skill `wenn-prognose-negativ-naechste-schritte`.
- Prüfung **drohende Zahlungsunfähigkeit** § 18 InsO mit StaRUG-Option (Prognosezeitraum 24 Monate).

## Stichtag und Dokumentation

Die Prognose ist immer auf den **Stichtag des Tages** zu beziehen an dem sie erstellt wird. Das Verhältnis Stichtag → 12 Monate ist rollierend.

```yaml
prognose-zusammenfassung:
  prognose-id: FP-2026-0001
  stichtag: 2026-05-20
  geschaeftsleiter: Mueller, Hans (GF GmbH XYZ)
  prognose-horizont: 2026-06 bis 2027-05
  
  bilanzbild:
    bilanzielle-ueberschuldung: ja (Höhe 82000 EUR)
    insolvenzrechtliche-bilanzbasis: positiv (133000 EUR)
    rangruecktritt: Gesellschafterdarlehen 120000 EUR
    stille-reserven: 175000 EUR
    
  liquiditaet:
    basis-szenario: positiv
    negativ-szenario: positiv knapp (Endbestand Monat 11 bei 8000 EUR)
    stress-szenario: negativ ohne Patronatserklärung positiv mit
    
  annahmen-belastbarkeit:
    realistisch: 7
    konservativ: 2
    ambitioniert: 1 (Kostensenkung Standortschliessung)
    nicht-belastbar: 0
    
  sanierungsmassnahmen-erforderlich: ja
  konkret-belegt:
    - Patronatserklärung Hauptgesellschafter 200000 EUR (unterzeichnet)
    - Gesellschafterdarlehen 120000 EUR mit Rangrücktritt (notariell)
    - Stundungsvereinbarungen Lieferanten (schriftlich von 5 Lieferanten)
  noch-offen:
    - Stundung Bank Tilgung (in Verhandlung — noch nicht schriftlich)
    
  ergebnis: positiv-mit-maßnahmen
  bewertung-wahrscheinlichkeit: überwiegend (mehr als 50 Prozent)
  
  pflicht-ueberpruefung: vierteljaehrlich oder bei wesentlicher Änderung
```

## Sonderfall — der konkrete Tag der Erstellung zählt

- Die Prognose ist **stichtagsbezogen**.
- Bei einer wesentlichen Änderung der Annahmen (Wegfall Hauptkunde Verlust Kreditlinie) muss die Prognose **neu erstellt** werden.
- Bei vierteljaehrlicher Routineprüfung — Dokumentation der laufenden Prüfung als Beweis für aktive Pflichterfüllung des Geschäftsleiters.

## Ausgabe

- `prognose-zusammenfassung.md` mit Stichtag Bewertung Beleg-Status.
- Weiterleitung an:
  - `sanierungsbausteine-vorschlagen` wenn Maßnahmen erforderlich.
  - `wenn-prognose-negativ-naechste-schritte` wenn Ergebnis negativ.
  - `prognose-dokumentation-stichtag` zur abschließenden Dokumentation.


## Aktuelle Leitentscheidungen — Zusammenfuehren der Prognose

- BGH, Urt. v. 19.12.2017 — IX ZR 285/14, BGHZ 217, 1 — Fortbestehensprognose Massstab: positiv wenn ueberwiegende Wahrscheinlichkeit (mehr als 50%) der Zahlungsfaehigkeit im gesamten Prognosehorizont (mindestens 12 Monate); alle Bausteine kumulativ zu pruefen.
- BGH, Urt. v. 07.03.2013 — IX ZR 64/12, NZI 2013, 477 — Dokumentation: Fortbestehensprognose muss zum Zeitpunkt der Aufstellung dokumentiert sein; nachtraegliche Erstellung genuegt nicht fuer Haftungsentlastung des Geschaeftsfuehrers.
- BGH, Urt. v. 12.02.2007 — II ZR 13/06, NZI 2007, 398 — Sensitivitaetsanalyse: positive Prognose muss auch bei Einzel-Negativ-Szenario noch tragfaehig sein; worst-case-Betrachtung als Pflichtteil einer sorgfaeltigen Prognose.
- BGH, Urt. v. 26.01.2017 — IX ZR 285/14 — Ueberschuldungsprognose und StaRUG: nach SanInsFoG zum 01.01.2021 wieder 6-Wochen-Frist bei Ueberschuldung (nach COVID-Aussetzung); Prognose-Ergebnis entscheidet ueber Fristbeginn.

## Paragrafenkette Prognose-Zusammenfuehren

§ 19 Abs. 2 InsO (Fortbestehensprognose als zweite Stufe Ueberschuldung) → IDW S 11 Rn. 60-90 (Ergebnis und Dokumentation) → § 15a InsO (Antragspflicht bei negativer Prognose) → § 15b InsO (Haftungsrisiko)

## Triage — Prognose-Ergebnis

1. **Positiv (Prognose grueen)?** → Dokumentieren (IDW S 11 Vorlage), Wiedervorlage in 3 Monaten, Sanierungsbausteine weiterverfolgen.
2. **Knapp positiv (mit Massnahmen)?** → Massnahmen konkretisieren und terminieren; Sicherheitsmarge pruefen.
3. **Negativ?** → Sofort `wenn-prognose-negativ-naechste-schritte` ausfuehren; Anwalt einschalten; Antragspflicht pruefen.

## Kommentarliteratur

- IDW S 11, Stand 11/2022 — Ergebnis der Prognose und Dokumentationspflichten.
- MuenKo InsO/Drukarczyk § 19 InsO Rn. 60-100 — Prognose-Zusammenfassung und Ergebnis.
- Uhlenbruck/Mock § 19 InsO Rn. 50-75 — Massstab der Fortbestehensprognose.

More from Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht

SkillDescription
abgrenzung-konventionelle-software-vs-ki-systemPrueft typische Falschverortungen: wann liegt konventionelle Software vor und wann ein KI-System nach Art. 3 Nr. 1 KI-VO. Abgrenzung zu Expertensystemen deterministischer Logik einfachen Entscheidungsbaeumen und klassischer Automation. Hilft bei Grenzfaellen.
abmahnung-arbeitsrechtEntwirft und bewertet arbeitsrechtliche Abmahnungen. Lädt, wenn eine Abmahnung erstellt, inhaltlich geprüft oder deren Wirksamkeitsvoraussetzungen (Warnfunktion, Bestimmtheit, Dokumentation) beurteilt werden sollen – sowohl aus Arbeitgeber- als auch aus Arbeitnehmerperspektive.
abmahnung-markenrecht-uwgMarkenrechtliche Abmahnung mit strafbewehrter Unterlassungserklaerung, Hamburger Brauch Vertragsstrafe, § 14 MarkenG und § 8 UWG, Kosten nach § 14 UWG-n.F. 2021. Laedt, wenn der Nutzer 'Abmahnung Marke', 'Unterlassungserklaerung', 'Vertragsstrafe Marke', 'Hamburger Brauch' oder 'Abmahnung UWG' sagt.
abmahnung-urheberrechtPrüfung und Erstellung urheberrechtlicher Abmahnungen nach § 97a UrhG; modifizierte Unterlassungserklärung; Deckelung der Abmahnkosten im privaten Bereich (§ 97a Abs. 3 UrhG); Filesharing-Praxis; Lizenzanalogie-Schadensersatz (§ 97 Abs. 2 UrhG). Lädt bei urheberrechtlichen Abmahnungen, Unterlassungs- erklärungen, Filesharing-Fällen oder Schadensersatzforderungen nach UrhG.
abmahnung-uwgUnterstützt beim Verfassen und Prüfen von UWG-Abmahnungen nach § 13 UWG sowie der dazugehörigen modifizierten Unterlassungserklärung mit Vertragsstrafe und der Schutzschrift. Lädt, wenn ein Mandat eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung oder eine Schutzschrift zum Gegenstand hat.
abwaegungsgebot-1-abs-7-baugbPruefung des Abwaegungsgebots Paragraf 1 Abs. 7 BauGB als zentrale materielle Anforderung an den Bebauungsplan. Bei der Aufstellung sind die oeffentlichen und privaten Belange gerecht gegeneinander und untereinander abzuwaegen. Vier Stufen der Abwaegungsfehler nach BVerwG seit Urteil vom 12.12.1969 4 C 105.66. Abwaegungsausfall keine Abwaegung. Abwaegungsdefizit relevante Belange nicht eingestellt. Abwaegungsfehleinschaetzung Belange falsch gewichtet. Abwaegungsdisproportionalitaet Ergebnis sprengt Spielraum. Paragraf 214 Abs. 3 BauGB filtert nur Vorgangsfehler nicht Ergebnisfehler. Vorfestlegung als Abwaegungsausfall. Formelhafte Abwaegungsdokumentation als Abwaegungsdefizit. Abwaegungsmaterial muss vollstaendig ermittelt sein.
account-sperre-soziales-netzwerk-rechtsbehelfe-art-20-23-dsaSkill zur anwaltlichen Vertretung bei Account-Sperre oder Inhaltsentfernung durch ein soziales Netzwerk. Stufenmodell: Art. 17 Begründungspflicht; Art. 20 internes Beschwerdesystem; Art. 21 außergerichtliche Streitbeilegung; Klageweg bei Vertragsstörung (BGH III ZR 179/20 und III ZR 192/20 vom 29.07.2021) auch gegen Auslandsanbieter; vorläufiger Rechtsschutz nach §§ 935 940 ZPO; Schadensersatz; Schnittstellen zu DSGVO Auskunft Löschung.
aenderungs-historieVerfolgt, wie sich ein Vertrag über Basisvertrag und alle Nachträge hinweg verändert hat – entweder als Gesamtüberblick aller Änderungen oder als Klausel-Rückverfolgung für eine bestimmte Bestimmung. Laden, wenn der Nutzer fragt „was hat sich in diesem Vertrag geändert\", „zeig mir die Nachtragshistorie\", „wo steht die aktuelle [Klausel]\" oder mehrere Vertragsversionen hochlädt.
ag-vorbereitungVorbereitung auf das Aufrufen in der Arbeitsgemeinschaft (AG) oder im Seminar. Lade diesen Skill bei Anfragen wie „AG-Vorbereitung\", „Seminar vorbereiten\", „was fragt der Dozent\", „Cold Call\" oder „ich werde morgen drangenommen\".
agb-haendlervertrag-luxusAGB im Selektivvertrieb: AGB-Kontrolle §§ 305 ff. BGB im B2B, BGH-Klauselverbote, Verbots- und Konditionsklauseln, MFN-Klauseln nach Coty II, Vertragsstrafe-Bemessung. Laedt, wenn der Nutzer 'AGB Händler', 'Händlervertrag Luxus', 'MFN-Klausel', 'AGB-Kontrolle B2B' oder 'Vertriebsvertrag AGB' sagt.