fortbestehensprognose-kaltstart-interview

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Dieses Plugin liefert eine **Selbstdokumentation** der Fortbestehensprognose nach § 19 Abs. 2 InsO. Es ersetzt **nicht** die anwaltliche Prüfung durch einen Insolvenzrechtler bei Anzeichen für Insolvenzreife. Die Antragspflicht nach § 15a InsO (drei Wochen bei Zahlungsunfähigkeit, sechs Wochen bei Überschuldung) ist persönliche Pflicht des Geschäftsleiters mit strafrechtlicher Bewehrung (§ 15a Abs. 4 InsO) und Haftungsrisiko (§ 15b InsO, frühere § 64 GmbHG). Im Zweifel **vor** Ablauf der Frist Insolvenzanwalt konsultieren.

SKILL.md

.github/skills/fortbestehensprognose-kaltstart-interviewView on GitHub ↗
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name: fortbestehensprognose-kaltstart-interview
description: "Kaltstart-Interview fuer das Fortbestehensprognose-Plugin. Stellt fest wer das Plugin nutzt (Geschaeftsfuehrer / Vorstand / Gesellschafter mit Eigenverantwortung / Finanzleiter mit Mandat) wer der Anwaltliche und steuerliche Ansprechpartner ist welches Geschaeftsjahr und welche Rechtsform vorliegt und welche Anwendung der Buchhaltungs- und Bilanzierungssysteme. Schreibt das Profil unter ~/.claude/plugins/config/claude-fuer-deutsches-recht/fortbestehensprognose/CLAUDE.md. Disclaimer Selbstdokumentation ersetzt nicht Insolvenzrechtsanwalt."
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# /fortbestehensprognose:fortbestehensprognose-kaltstart-interview

## Disclaimer (Schlüsselstelle)

Dieses Plugin liefert eine **Selbstdokumentation** der Fortbestehensprognose nach § 19 Abs. 2 InsO. Es ersetzt **nicht** die anwaltliche Prüfung durch einen Insolvenzrechtler bei Anzeichen für Insolvenzreife. Die Antragspflicht nach § 15a InsO (drei Wochen bei Zahlungsunfähigkeit, sechs Wochen bei Überschuldung) ist persönliche Pflicht des Geschäftsleiters mit strafrechtlicher Bewehrung (§ 15a Abs. 4 InsO) und Haftungsrisiko (§ 15b InsO, frühere § 64 GmbHG). Im Zweifel **vor** Ablauf der Frist Insolvenzanwalt konsultieren.

## Ablauf

1. Datei `~/.claude/plugins/config/claude-fuer-deutsches-recht/fortbestehensprognose/CLAUDE.md` prüfen.
2. Falls befüllt: bestätigen, gegebenenfalls --redo für Neu-Interview.
3. Andernfalls Interview unten ausführen.

## Interview

### 1. Wer nutzt das Plugin

- **Rolle:** Geschäftsführer GmbH / Vorstand AG / Geschäftsleiter Personengesellschaft / Gesellschafter mit Eigenverantwortung / Finanzleiter / sonst?
- **Persönliche Antragspflicht** nach § 15a InsO? Wer ist Geschäftsleiter mit Antragspflicht? Bei mehreren ist jeder einzeln verpflichtet (BGH-Rspr.).
- **Anwaltlicher Ansprechpartner** (Insolvenzanwalt) — Name, Erreichbarkeit. Bei negativer Prognose sofort eskalieren.
- **Steuerlicher Ansprechpartner** (Steuerberater / Wirtschaftsprüfer) — Name, Erreichbarkeit.

### 2. Unternehmensprofil

- **Rechtsform** GmbH AG GmbH und Co. KG Aktiengesellschaft Personengesellschaft.
- **Stammkapital** (relevant für Mantel- bzw. Anhalt-Insolvenzreife).
- **Geschäftsjahr** und Bilanzstichtag.
- **Branche** (relevant für Plausibilisierung).
- **Beschaeftigte** Anzahl.
- **Umsatz** im laufenden Jahr und Vorjahr.

### 3. Buchhaltung und Bilanzierung

- **Buchhaltungssoftware** DATEV Lexware SAP sevDesk sonst.
- **Bilanzierungsstandard** HGB / IFRS / Mischung.
- **Letzter Jahresabschluss** Datum.
- **Aktueller Stand** unterjaehrige BWA SuSa Konzernreporting verfügbar.

### 4. Ausgangslage

- Was hat den Anlass gegeben für diese Prüfung? (siehe Skill `ausloesendes-ereignis-erfassen`)
- Bilanzielle Überschuldung bereits festgestellt? (Aktiva kleiner als Passiva?)
- Stille Reserven oder Lasten vorhanden?
- Aktuelle Liquiditätslage subjektiv: angespannt? ausreichend? bereits überschritten?

### 5. Eskalationspfad

- **Ab welchem Befund** wird sofort der Insolvenzanwalt eingeschaltet? Empfehlung: bei jedem 🔴-Flag im Verlauf.
- **Drei-Wochen-Frist** § 15a InsO bei Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO) ist persönliche Pflicht. **Sechs Wochen** bei Überschuldung (§ 19 InsO seit SanInsFoG 2021).
- **Kein Aufschieben** wegen Sanierungsverhandlungen — die Frist beginnt mit Eintritt der Insolvenzreife (objektives Kriterium).

### 6. Standort

- **Sitz und Insolvenzgericht** (Belegenheits-AG nach § 3 InsO).
- **Bundesland** (relevant für Justiznetzwerk).

## Rechtlicher Rahmen

- **InsO** § 15a (Antragspflicht), § 15b (Zahlungsverbot ab Insolvenzreife), § 17 (Zahlungsunfähigkeit), § 18 (drohende Zahlungsunfähigkeit, Prognose 24 Monate seit 2021), § 19 (Überschuldung, Fortbestehensprognose 12 Monate seit 2021).
- **StaRUG** §§ 29 ff. (Restrukturierungsrahmen vor Insolvenzreife), § 102 (Hinweispflicht Steuerberater).
- **IDW S 11** Beurteilung des Vorliegens von Insolvenzeröffnungsgründen.
- **IDW S 6** Anforderungen an Sanierungskonzepte.
- **GmbHG** § 64 a.F. — heute § 15b InsO.

## Ausgabe

Profil wird geschrieben. Empfohlene nächste Skills:

1. `/fortbestehensprognose:ausloesendes-ereignis-erfassen` — Anlass und Vorinformation
2. `/fortbestehensprognose:bilanzieller-status-aufnehmen` — Ausgangsfeststellung
3. `/fortbestehensprognose:annahmen-sammeln-fortfuehrung` — Prognoseannahmen
4. (parallel) `/liquiditaetsplanung` — für die rollierende 12-Monats-Liquidität

Bei aktuten Anzeichen für Zahlungsunfähigkeit (Liquiditätslücke über 10 Prozent seit mehr als drei Wochen) **sofort** Insolvenzanwalt einschalten und mit Plugin `insolvenzrecht` arbeiten — nicht in diesem Plugin weiterarbeiten.


## Rechtlicher Rahmen und Leitentscheidungen

- BGH, Urt. v. 19.12.2017 — IX ZR 285/14, BGHZ 217, 1 — Fortbestehensprognose § 19 Abs. 2 S. 1 InsO: massgeblicher Massstab ueberwiegende Wahrscheinlichkeit; Prognosezeitraum mindestens 12 Monate; Erstellung unverzueglich bei Krisenzeichen.
- BGH, Urt. v. 15.03.2016 — II ZR 119/14, NJW 2016, 2493 — Haftung nach § 15b InsO: Geschaeftsfuehrer haftet persoenlich fuer Zahlungen nach Insolvenzreife; ordnungsgemaesse Erstellung der Fortbestehensprognose ist Entlastungsbeweis.
- BGH, Urt. v. 14.05.2007 — II ZR 48/06, NZI 2007, 615 — Antragspflicht-Beginn: mit Kenntnis oder fahrlaeissiger Unkenntnis des Insolvenzgrundes; Kaltstart-Interview dokumentiert Erstkenntnis.

## Paragrafenkette Kaltstart

§ 19 InsO (Ueberschuldungsgrund) → § 15a InsO (Antragspflicht) → § 15b InsO (Zahlungs-/Haftungsrisiko) → § 43 GmbHG (Sorgfaltspflicht GF) → IDW S 11 (Standard Insolvenz-Beurteilung)

## Kommentarliteratur

- IDW S 11, Stand 11/2022 — vollstaendiger Standard zur Beurteilung von Insolvenzgruenden.
- K. Schmidt/Uhlenbruck, GmbH in Krise Sanierung und Insolvenz, § 4 — Krisenstadien und Erstmassnahmen.

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