festsetzungskatalog-9-baugb-baunvo

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§ 9 BauGB ist die zentrale Norm für den Inhalt qualifizierter Bebauungspläne. Sie ist **abschließend** — Festsetzungen außerhalb des Katalogs sind unwirksam. Dieses Skill prüft Bebauungsplan-Festsetzungen auf Rechtsgrundlage und Grenzen.

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name: festsetzungskatalog-9-baugb-baunvo
description: Pruefraster fuer Festsetzungen § 9 BauGB iVm BauNVO. § 9 BauGB ist abschliessender Katalog der zulaessigen Festsetzungs-Inhalte im qualifizierten Bebauungsplan. Festsetzungen ausserhalb des Katalogs sind unwirksam. BauNVO regelt Art und Mass der baulichen Nutzung. Festsetzungsgrade ZG-Verhaeltnis Bebauungstiefe Vollgeschoss-Definition. Hoechstgrenzen § 17 BauNVO und ihre Ueberschreitungs-Voraussetzungen § 17 Abs. 2 BauNVO. Festsetzung zu Stellplaetzen § 9 Abs. 1 Nr. 4 oder 11 BauGB iVm Art. 81 BayBO. Festsetzungen zu Schallschutz § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB. Hinweise und Kennzeichnungen § 9 Abs. 5 6 7 BauGB.
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# Festsetzungs-Katalog § 9 BauGB iVm BauNVO

## Zweck

§ 9 BauGB ist die zentrale Norm für den Inhalt qualifizierter Bebauungspläne. Sie ist **abschließend** — Festsetzungen außerhalb des Katalogs sind unwirksam. Dieses Skill prüft Bebauungsplan-Festsetzungen auf Rechtsgrundlage und Grenzen.

## Eingaben

- Bebauungsplan-Festsetzungen (textlich beschrieben)
- Planzeichnung (soweit zugänglich)
- Bezugnahme auf BauNVO-Fassung
- Bezug zu sonstigen Spezialgesetzen (BImSchG, BNatSchG, AEG)

## Schritt 1 — § 9 BauGB als abschließender Katalog

### Geltung

- § 9 Abs. 1 BauGB enthält 26 nummerierte Festsetzungs-Tatbestände (Nr. 1 bis 26)
- § 9 Abs. 2 erweitert für besondere Fälle
- § 9 Abs. 3 vorhabenbezogene Bebauungspläne § 12 BauGB
- § 9 Abs. 4 ergänzende Regelungen
- § 9 Abs. 5, 6, 7 Hinweise und Kennzeichnungen (nicht Festsetzungen)
- § 9 Abs. 8 Begründungs-Erfordernis

### Konsequenz Abschließlichkeit

- Festsetzungen außerhalb sind **unwirksam** (BVerwG 4 BN 33.04)
- Bezugnahme auf Spezialgesetze nur soweit § 9 BauGB dies zulässt
- Konstruktion **"Hinweise"** vs. **Festsetzungen** entscheidend

## Schritt 2 — Kern-Festsetzungen § 9 Abs. 1

### Nr. 1 — Art der baulichen Nutzung

- Konkretisierung über BauNVO §§ 2 bis 9, 11
- Baugebietstypen: WS, WR, WA, WB, MD, MI, MU, MK, GE, GI, SO
- Ausnahmen und Beschränkungen § 1 Abs. 4-9 BauNVO

### Nr. 2 — Maß der baulichen Nutzung

Drei Faktoren nach § 16 ff. BauNVO:
- Grundflächenzahl GRZ (§ 19 BauNVO)
- Geschossflächenzahl GFZ (§ 20 BauNVO)
- Höhe baulicher Anlagen — Wandhöhe, Firsthöhe, Geschoßzahl (§ 18 BauNVO)
- Bei Festsetzung mehrerer Maß-Werte: kumulativ einzuhalten

#### Höchstgrenzen § 17 BauNVO

| Gebietsart | GRZ | GFZ | Bauliche Anlagenhöhe |
|---|---|---|---|
| WS, WR | 0,4 | 1,2 | – |
| WA, WB | 0,4 | 1,2 (WB 1,6) | – |
| MD | 0,6 | 1,2 | – |
| MI, MU | 0,6/0,8 | 1,2/3,0 | – |
| MK | 1,0 | 3,0 | – |
| GE | 0,8 | 2,4 | – |
| GI | 0,8 | 2,4 | – |
| Sondergebiete | nach Festsetzung | nach Festsetzung | – |

#### Überschreitung § 17 Abs. 2 BauNVO

- Nur bei besonderen städtebaulichen Gründen
- Begründung im Plan zwingend
- BVerwG 4 BN 22.05 zur Voraussetzungs-Strenge

### Nr. 3 — Überbaubare und nicht überbaubare Grundstücksflächen

- Baulinien, Baugrenzen, Bauteppich
- Bauweise (offen, geschlossen, abweichend)

### Nr. 4 — Stellplätze und Garagen

- Eingeschränkt nutzbar — meist Verweis auf Landesbauordnung
- Konkurrenz mit Art. 47 ff. BayBO
- Stellplatzsatzung der Gemeinde nach Art. 81 BayBO

### Nr. 5 — Flächen für Gemeinbedarf

- Schulen, Kindertagesstätten, kirchliche Anlagen, Verwaltung
- Konkretisierung über Nutzungs-Zweck

### Nr. 6 — Verkehrsflächen

- Öffentliche Straßen, Wege, Plätze, Stellplätze für Fahrräder etc.
- Bahnflächen sind grundsätzlich § 38 BauGB-Spezialregelung (siehe unten)

### Nr. 10 — Grünflächen

- Öffentliche und private Grünflächen
- Hier auch festsetzbar: Spielplätze, Bestattungsstätten, Friedhöfe

### Nr. 14 — Flächen für Versorgungs-Anlagen

- Elektrizität, Gas, Wasser, Wärme, Kommunikation

### Nr. 15 — Flächen für Lagerung von Wasser und Abwasser

### Nr. 18 — Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft

- Wichtig für Eingriffs-Ausgleich
- Externes Ausgleichs-Bereich nach § 9 Abs. 1a BauGB

### Nr. 21 — Schutzpflichten gem. § 41 BImSchG

- Aktive und passive Schallschutz-Maßnahmen

### Nr. 24 — Festsetzung zur Erhaltung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse

- Passiver Schallschutz, gestaltete Außenwohnbereiche
- BVerwG 4 BN 13.05

## Schritt 3 — Festsetzungen außerhalb § 9 BauGB

### Häufige Fehler

#### Fehler 1: Dynamische Verweisung auf Spezialgesetze

- "Es gelten die Anforderungen der DIN xxxx in der jeweils geltenden Fassung"
- Problematisch: Dynamische Verweisung auf ändernde Spezial-Regelungen
- BVerwG 4 BN 16.07: nur **statische** Bezugnahme zulässig

#### Fehler 2: Mobilitätskonzept als Festsetzung

- Häufig: B-Plan setzt "Mobilitätskonzept ist Bestandteil der Satzung" fest
- Problematisch: Konkrete Inhalte oft nicht in der Satzung, sondern nur in Anlagen-Papier
- BayVGH 1 N 18.1245: Mobilitätskonzept-Festsetzungen müssen hinreichend bestimmt sein

#### Fehler 3: Energetische Anforderungen über GEG-Standard

- Festsetzung "Effizienzhaus 40" — zulässig nur als Festsetzung der Erschließungs-Tiefenstandards
- BVerwG 4 BN 11.16 zur Reichweite

#### Fehler 4: Werbe-Anlagen und Außengastronomie

- Über § 9 BauGB nur eingeschränkt regelbar
- Konkurrenz mit § 81 BayBO örtliche Bauvorschriften — meist diese Norm einschlägig

#### Fehler 5: Photovoltaik-Pflichten

- Über § 9 Abs. 1 BauGB problematisch
- Landesrechtliche Erlaubnis: Art. 44a BayBO (seit 01/2025)

## Schritt 4 — § 9 Abs. 5 6 7 BauGB Hinweise

### § 9 Abs. 5 — Vermerk im Plan

- Bauflächen mit erheblichen Bodennutzungs-Beschränkungen
- Z.B. Altlasten, Bergbauschäden

### § 9 Abs. 6 — Festsetzungen aus anderen Vorschriften

- Soweit andere Rechtsvorschriften Inhalts-Festsetzungen erlauben
- Z.B. Ausgleichs-Flächen nach Naturschutzrecht

### § 9 Abs. 7 — Geltungsbereich

- Räumlicher Geltungsbereich

## Schritt 5 — Bahnflächen § 38 BauGB

### Grundsatz

- Für Bahnflächen gelten Sondervorschriften
- BauGB-Festsetzungen sind eingeschränkt
- BVerwG 4 C 7.04 (Urt. v. 16.12.2004) Leitentscheidung

### Konsequenz für nicht-entwidmete Bahnflächen

- Stadt kann keine baulichen Festsetzungen treffen
- Vor Entwidmung nach § 23 AEG kein wirksamer B-Plan möglich
- Bei dennoch erfolgter Festsetzung: Teil-Nichtigkeit oder Gesamt-Nichtigkeit

### Prüfungs-Schritt

- Welche Flurstücke sind als Bahnflächen vermerkt?
- Liegt eine Entwidmungs-Entscheidung der Eisenbahn-Verwaltung vor?
- Datum Entwidmung vs. Datum Satzungs-Beschluss

## Schritt 6 — Hochhäuser, Gebäude-Hochhaus-Verordnung

### Bayerische Hochhaus-Richtlinie

- Gebäude über 22 m Hochhaus nach Art. 2 Abs. 4 BayBO
- Brandschutz-Anforderungen
- Festsetzung Hochhaus-Standorte über § 9 Abs. 1 Nr. 1 + Nr. 2 BauGB

### Höhen-Festsetzung

- Wand-/Trauf-/First-Höhe nach § 18 BauNVO
- Bezugshöhe muss klar definiert sein

### Verschattung

- Bei Hochhäusern Verschattungs-Studie erforderlich
- Ermittlungspflicht § 2 Abs. 3 BauGB
- Im Plangebiet-Inneren und in Nachbarschaft

## Schritt 7 — Stellplatz-Festsetzungen

### Rechtsgrundlage

- § 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB (Stellplätze und Garagen)
- Art. 47 BayBO Grundsatz Stellplatzpflicht
- Art. 81 BayBO Stellplatzsatzung als örtliche Bauvorschrift

### Reduzierung durch B-Plan

- Art. 47 Abs. 2 Satz 2 BayBO: B-Plan kann abweichend festsetzen
- Voraussetzungen:
  - städtebauliche Rechtfertigung
  - anderweitige Bedarfsdeckung (z.B. ÖPNV-Nähe, Mobilitätskonzept)
  - Verhältnismäßigkeit

### Praktische Höchstgrenze

- Reduzierung über 50 % verlangt besondere Begründung
- Bei nahezu vollständigem Stellplatz-Verzicht: tragfähiges Mobilitätskonzept zwingend

## Schritt 8 — Schallschutz-Festsetzungen

### Rechtsgrundlage

- § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB (Erhaltung gesunder Wohn-/Arbeitsverhältnisse)
- § 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB (Schutz-Maßnahmen nach BImSchG)

### Festsetzungs-Typen

- **Aktiver Schallschutz** — Lärmschutzwall, -wand (Festsetzung Lage, Höhe)
- **Passiver Schallschutz** — Schalldämmungs-Anforderungen Außenbauteile
- **Festsetzung Außenwohnbereiche** — bei zulässigen Pegeln

### DIN 18005

- Orientierungswerte:
  - Reines Wohngebiet 50 dB(A) Tag / 35 dB(A) Nacht
  - Allgemeines Wohngebiet 55 / 40 dB(A)
  - Mischgebiet 60 / 45 dB(A)
  - Urbanes Gebiet 63 / 48 dB(A)
- Statische Bezugnahme zulässig

### TA Lärm

- Bei Anlagen-Festsetzungen
- Statische Bezugnahme

## Schritt 9 — Naturschutz-Festsetzungen

### § 9 Abs. 1 Nr. 18 BauGB

- Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
- Externe Ausgleichs-Maßnahmen § 9 Abs. 1a BauGB

### § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB

- Flächen für Maßnahmen zum Schutz vor Naturgewalten
- Hochwasserschutz, Bodenerosionsschutz

### Verzahnung BNatSchG

- Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz nach § 18 BNatSchG
- Festsetzung Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichs-Maßnahmen

## Schritt 10 — Prüfraster für Mandanten-Vertretung

### Schritt 10.1 — Festsetzungs-Inventar

- Welche Festsetzungen enthält der Plan?
- Jeweils Rechtsgrundlage benennen lassen

### Schritt 10.2 — Außerhalb-Katalog-Prüfung

- Sind Festsetzungen ohne erkennbare Rechtsgrundlage in § 9 BauGB?
- Bei Verstoß: Teil-Nichtigkeit / Gesamt-Nichtigkeit?

### Schritt 10.3 — Höchstgrenzen-Prüfung § 17 BauNVO

- Werden GRZ/GFZ überschritten?
- Liegen die Voraussetzungen für Überschreitung § 17 Abs. 2 BauNVO vor?
- Begründung im Plan ausreichend?

### Schritt 10.4 — Dynamische Verweisungen

- Bezugnahme auf "jeweils geltende Fassung" einer DIN-Norm?
- Dynamische Verweisung unzulässig → Bestimmtheits-Mangel

### Schritt 10.5 — Mobilitätskonzept-Festsetzung

- Konkret in der Satzung oder nur in Anlage?
- Bestimmtheit ausreichend?

## Schritt 11 — Anwendung auf Bebauungsplan Augsburg Nr. 900

**Beispielsfälle:**

a) **§ 11 Satzung "Mobilitätskonzept"** — Anlage B-1, nur Stichpunktliste. Bestimmtheits-Mangel.

b) **§ 12 Satzung "Energetische Anforderungen"** — Festsetzung "KfW-Effizienzhaus 40". Bezugnahme auf "den jeweils gültigen Standard nach GEG bezogen" — dynamische Verweisung, problematisch.

c) **§ 9 Abs. 4 Satzung "Künstliche Nisthilfen"** — Festsetzung 60 Mauersegler-Nisten + 30 Mehlschwalben-Nisten. § 9 Abs. 1 Nr. 18 BauGB iVm BNatSchG einschlägig. Festsetzung zulässig.

d) **§ 13 Satzung "Materialgebote Fassaden"** — Stoff- und Farbgebote. Über Art. 81 BayBO örtliche Bauvorschrift einschlägig — § 9 BauGB nicht ausreichend.

e) **§ 6 Satzung "Stellplatz 0,3/WE"** — Reduzierung auf 30 % der Stellplatzsatzung-Werte. Art. 47 Abs. 2 Satz 2 BayBO grundsätzlich zulässig, aber **70 % Reduzierung benötigt tragfähiges Mobilitätskonzept**. Im konkreten Fall fragwürdig.

f) **§ 18 Satzung "Bahnflächen"** — Hinweis auf nicht-entwidmete DB-Flächen. § 38 BauGB einschlägig — **keine Festsetzungen zulässig** auf nicht-entwidmeten Bahnflächen.

## Verzahnung mit anderen Skills

- `erforderlichkeit-1-abs-3-baugb`
- `abwaegungsgebot-1-abs-7-baugb`
- `immissionsschutz-laerm-bauleitplanung`
- `stellplatzsatzung-bay-bauordnung`
- `vorhabenbezogener-bebauungsplan-12-baugb`

## Quellen

- BauGB §§ 9, 30, 38
- BauNVO §§ 1-26
- PlanzVO
- BayBO Art. 47, 81
- BVerwG 4 BN 33.04 (abschließender Katalog)
- BVerwG 4 BN 16.07 (dynamische Verweisung)
- BVerwG 4 BN 13.05 (§ 9 Abs. 1 Nr. 24)
- BVerwG 4 BN 22.05 (§ 17 BauNVO)
- BVerwG 4 BN 11.16 (energetische Anforderungen)
- BVerwG 4 C 7.04 (Bahnflächen)
- BayVGH 1 N 18.1245
- Ernst/Zinkahn/Bielenberg BauGB
- Battis/Krautzberger/Löhr BauGB
- Söfker BauNVO

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