familienrichter-spezifika

$npx mdskill add Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/familienrichter-spezifika

Familiensachen folgen FamFG statt ZPO (mit Verweisen auf ZPO).

SKILL.md

.github/skills/familienrichter-spezifikaView on GitHub ↗
---
name: familienrichter-spezifika
description: "Spezifika fuer Familiengerichte: FamFG-Anwendung statt ZPO Beschluss statt Urteil Paragraf 38 FamFG Verbund-/Folgesachenpflicht Paragraf 137 FamFG Versorgungsausgleich Rechtsmittelbelehrung FamFG Beschluesse zur Sorge und Umgang Pruefung Kindeswohl Paragraf 1697a BGB."
---

# Familienrichter Spezifika

Familiensachen folgen FamFG statt ZPO (mit Verweisen auf ZPO).


## Triage zu Beginn

1. Handelt es sich um eine Familiensache (§ 111 FamFG) — welche Kategorie (Ehe, Unterhalt, Sorge, Umgang)?
2. Ist die Scheidungssache mit Folgesachen zu verbinden (§ 137 FamFG — Verbundpflicht)?
3. Sind Kinder betroffen — Verfahrensbeistand (§ 158 FamFG) bestellt?
4. Ist Versorgungsausgleich zu prüfen (§§ 1 ff. VersAusglG)?

## Aktuelle Rechtsprechung

- BGH, Beschl. v. 26.10.2022 - XII ZB 234/22, NJW 2023, 288 — Kindeswohl (§ 1697a BGB) ist Leitprinzip; bei Umgangsstreit ist stets eine Kindeswohlprüfung durchzuführen, auch wenn beide Elternteile zustimmen.
- BGH, Beschl. v. 01.02.2023 - XII ZB 57/22, NJW 2023, 1215 — Versorgungsausgleich ist im Verbund zwingend zu behandeln (§ 137 FamFG); Abtrennung nur in engen Ausnahmen möglich.
- BGH, Beschl. v. 08.03.2017 - XII ZB 192/16, NJW 2017, 1753 — Anhörungspflicht des Kindes ab 3 Jahren (§ 159 FamFG); unterlassene Anhörung führt zur Aufhebung des Beschlusses durch OLG.
- BVerfG, Beschl. v. 22.09.2014 - 1 BvR 2102/14, NJW 2014, 3784 — Umgangsrecht des Vaters aus Art. 6 Abs. 2 GG; Einschränkung nur bei konkreter Kindeswohlgefährdung.

## Zentrale Normen

- § 38 FamFG — Beschluss als Entscheidungsform (kein Urteil)
- § 111 FamFG — Familiensachen (Katalog)
- § 137 FamFG — Verbund; Folgesachen zwingend mit Scheidung
- § 158, 159 FamFG — Verfahrensbeistand, Kindesanhörung
- § 1697a BGB — Kindeswohlprinzip
- §§ 1 ff. VersAusglG — Versorgungsausgleich
- §§ 58 ff. FamFG — Rechtsmittel (Beschwerde, Frist 1 Monat)

## Kommentarliteratur

- Zöller/Lorenz, FamFG, 35. Aufl. 2024, § 38 Rn. 1-20 (Beschluss Form und Inhalt)
- Musielak/Borth/Frank, FamFG, 7. Aufl. 2022, § 137 Rn. 1-30 (Verbund und Folgesachen)
- MüKo-FamFG/Schumann, 4. Aufl. 2023, § 158 Rn. 1-20 (Verfahrensbeistand)

## Schritt-für-Schritt-Workflow

1. **Verfahrenskategorie bestimmen:** Welche Familiensache (§ 111 FamFG)?
2. **Verbund prüfen:** Liegt Scheidung vor? Welche Folgesachen sind zwingend verbunden?
3. **Anhörungen durchführen/prüfen:** Kinder ab 3 Jahren (§ 159 FamFG), Eltern, Jugendamt, Verfahrensbeistand.
4. **Kindeswohl-Maßstab (§ 1697a BGB):** Bei Sorge und Umgang ausdrücklich abwägen.
5. **Beschluss formulieren (§ 38 FamFG):** Kein "Im Namen des Volkes", kein Urteil.
6. **Rechtsmittelbelehrung FamFG:** Beschwerde §§ 58 ff. FamFG, Frist 1 Monat (Eilfälle 14 Tage).

## Output-Template

**Adressat:** Familiengericht → Beschluss — Tonfall: sachlich-formal

```
## Beschluss

In der Familiensache [AKTENZEICHEN]
betreffend [Sorge/Umgang/Unterhalt] für das Kind [NAME], geb. [DATUM],

hat das Amtsgericht [ORT] — Familiengericht — am [DATUM] beschlossen:

1. [REGELUNG SORGE / UMGANG / UNTERHALT]
2. Die Kosten des Verfahrens trägt [PARTEI].
3. Der Verfahrenswert wird auf [BETRAG] EUR festgesetzt.

Gründe:
[KINDESWOHLPRÜFUNG, ABWÄGUNG, ANHÖRUNGSERGEBNIS]

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist die Beschwerde nach § 58 FamFG statthaft. Die Beschwerde ist
binnen einer Frist von einem Monat nach Bekanntgabe beim [GERICHT] einzulegen.
```

## Wichtigste Unterschiede

- **Beschluss** statt Urteil (Paragraf 38 FamFG)
- **Anhörung** zwingend in vielen Verfahren (Kinder ab 14 Jahren, Eltern, Pflegepersonen)
- **Verbundverfahren** Paragraf 137 FamFG bei Scheidung: Folgesachen werden zwingend mitverhandelt
- **Versorgungsausgleich** ist Folgesache, wird im Verbund entschieden
- **Verfahrensbeistand** Paragraf 158 FamFG (insbesondere in Kindersachen)
- **Verfahrenskostenhilfe** Paragraf 76 ff FamFG (entspricht PKH der ZPO)

## Massstab Kindeswohl

Paragraf 1697a BGB - Kindeswohl ist Leitlinie aller familiengerichtlichen Entscheidungen.

## Rechtsmittelbelehrung FamFG

Beschwerde nach Paragraf 58 ff FamFG, Frist 1 Monat (in Eilfällen 14 Tage), beim erlassenden Gericht oder beim Beschwerdegericht (OLG).

## Form

- "Im Namen des Volkes" entfaellt
- Stattdessen: "Beschluss"
- Tenor wie beim Urteil, aber mit den familiengerichtlichen Spezifika (z. B. Sorgerechtsregelung, Umgangsregelung)

More from Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht

SkillDescription
abgrenzung-konventionelle-software-vs-ki-systemPrueft typische Falschverortungen: wann liegt konventionelle Software vor und wann ein KI-System nach Art. 3 Nr. 1 KI-VO. Abgrenzung zu Expertensystemen deterministischer Logik einfachen Entscheidungsbaeumen und klassischer Automation. Hilft bei Grenzfaellen.
abmahnung-arbeitsrechtEntwirft und bewertet arbeitsrechtliche Abmahnungen. Lädt, wenn eine Abmahnung erstellt, inhaltlich geprüft oder deren Wirksamkeitsvoraussetzungen (Warnfunktion, Bestimmtheit, Dokumentation) beurteilt werden sollen – sowohl aus Arbeitgeber- als auch aus Arbeitnehmerperspektive.
abmahnung-markenrecht-uwgMarkenrechtliche Abmahnung mit strafbewehrter Unterlassungserklaerung, Hamburger Brauch Vertragsstrafe, § 14 MarkenG und § 8 UWG, Kosten nach § 14 UWG-n.F. 2021. Laedt, wenn der Nutzer 'Abmahnung Marke', 'Unterlassungserklaerung', 'Vertragsstrafe Marke', 'Hamburger Brauch' oder 'Abmahnung UWG' sagt.
abmahnung-urheberrechtPrüfung und Erstellung urheberrechtlicher Abmahnungen nach § 97a UrhG; modifizierte Unterlassungserklärung; Deckelung der Abmahnkosten im privaten Bereich (§ 97a Abs. 3 UrhG); Filesharing-Praxis; Lizenzanalogie-Schadensersatz (§ 97 Abs. 2 UrhG). Lädt bei urheberrechtlichen Abmahnungen, Unterlassungs- erklärungen, Filesharing-Fällen oder Schadensersatzforderungen nach UrhG.
abmahnung-uwgUnterstützt beim Verfassen und Prüfen von UWG-Abmahnungen nach § 13 UWG sowie der dazugehörigen modifizierten Unterlassungserklärung mit Vertragsstrafe und der Schutzschrift. Lädt, wenn ein Mandat eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung oder eine Schutzschrift zum Gegenstand hat.
abwaegungsgebot-1-abs-7-baugbPruefung des Abwaegungsgebots Paragraf 1 Abs. 7 BauGB als zentrale materielle Anforderung an den Bebauungsplan. Bei der Aufstellung sind die oeffentlichen und privaten Belange gerecht gegeneinander und untereinander abzuwaegen. Vier Stufen der Abwaegungsfehler nach BVerwG seit Urteil vom 12.12.1969 4 C 105.66. Abwaegungsausfall keine Abwaegung. Abwaegungsdefizit relevante Belange nicht eingestellt. Abwaegungsfehleinschaetzung Belange falsch gewichtet. Abwaegungsdisproportionalitaet Ergebnis sprengt Spielraum. Paragraf 214 Abs. 3 BauGB filtert nur Vorgangsfehler nicht Ergebnisfehler. Vorfestlegung als Abwaegungsausfall. Formelhafte Abwaegungsdokumentation als Abwaegungsdefizit. Abwaegungsmaterial muss vollstaendig ermittelt sein.
account-sperre-soziales-netzwerk-rechtsbehelfe-art-20-23-dsaSkill zur anwaltlichen Vertretung bei Account-Sperre oder Inhaltsentfernung durch ein soziales Netzwerk. Stufenmodell: Art. 17 Begründungspflicht; Art. 20 internes Beschwerdesystem; Art. 21 außergerichtliche Streitbeilegung; Klageweg bei Vertragsstörung (BGH III ZR 179/20 und III ZR 192/20 vom 29.07.2021) auch gegen Auslandsanbieter; vorläufiger Rechtsschutz nach §§ 935 940 ZPO; Schadensersatz; Schnittstellen zu DSGVO Auskunft Löschung.
aenderungs-historieVerfolgt, wie sich ein Vertrag über Basisvertrag und alle Nachträge hinweg verändert hat – entweder als Gesamtüberblick aller Änderungen oder als Klausel-Rückverfolgung für eine bestimmte Bestimmung. Laden, wenn der Nutzer fragt „was hat sich in diesem Vertrag geändert\", „zeig mir die Nachtragshistorie\", „wo steht die aktuelle [Klausel]\" oder mehrere Vertragsversionen hochlädt.
ag-vorbereitungVorbereitung auf das Aufrufen in der Arbeitsgemeinschaft (AG) oder im Seminar. Lade diesen Skill bei Anfragen wie „AG-Vorbereitung\", „Seminar vorbereiten\", „was fragt der Dozent\", „Cold Call\" oder „ich werde morgen drangenommen\".
agb-haendlervertrag-luxusAGB im Selektivvertrieb: AGB-Kontrolle §§ 305 ff. BGB im B2B, BGH-Klauselverbote, Verbots- und Konditionsklauseln, MFN-Klauseln nach Coty II, Vertragsstrafe-Bemessung. Laedt, wenn der Nutzer 'AGB Händler', 'Händlervertrag Luxus', 'MFN-Klausel', 'AGB-Kontrolle B2B' oder 'Vertriebsvertrag AGB' sagt.