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1. Welcher Auftraggeber hat die Vergabe ausgeschrieben und um welches Vergabeverfahren handelt es sich (offen, nicht offen, Verhandlung, wettbewerblicher Dialog)? 2. Wird der EU-Schwellenwert nach § 106 GWB erreicht (Liefer-/Dienstleistung Bund EUR 143000; Kommunen/sonst EUR 221000; Bau EUR 5538000 ab 2024)? 3. Wann hat der Mandant von dem Vergabeverstoß Kenntnis erlangt, und wurde innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB)? 4. Wurde die Information nach § 134 GWB über die beabsichtigte Zuschlagserteilung empfangen? Wann? Die 10-Tage-Stillhaltefrist läuft ab Absendung des AG, nicht ab Empfang. 5. Welcher konkrete Verstoß wird beanstandet (Eignung, Wertung, Auswahlentscheidung, Vergabeunterlagen, ungewöhnlich niedriges Angebot)? 6. Hat der Auftraggeber auf die Rüge reagiert oder nicht? Datum der Reaktion — 15-Tage-Frist § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB läuft ab Rügenablehnungsschreiben. 7. Ist der Mandant noch im Verfahren oder bereits ausgeschlossen? Drohender Schaden substantiierbar? 8. Soll Akteneinsicht nach § 165 GWB beantragt werden, um den Vorwurf zu substanziieren?

SKILL.md

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name: fachanwalt-vergaberecht-nachpruefungsantrag-vk
description: "Nachpruefungsantrag bei der Vergabekammer nach §§ 160 ff. GWB. Statthaftigkeit bei oeffentlichen Auftraegen ab EU-Schwellenwert § 106 GWB. Antragsbefugnis § 160 Abs. 2 GWB drohender Schaden. Praeklusion § 160 Abs. 3 GWB vorherige Ruege binnen 10 Tagen erforderlich. Suspensiveffekt § 169 GWB. Entscheidungsfrist VK fuenf Wochen § 167 GWB. Sofortige Beschwerde OLG § 171 GWB."
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# Nachprüfungsantrag VK

## Kaltstart-Rückfragen

1. Welcher Auftraggeber hat die Vergabe ausgeschrieben und um welches Vergabeverfahren handelt es sich (offen, nicht offen, Verhandlung, wettbewerblicher Dialog)?
2. Wird der EU-Schwellenwert nach § 106 GWB erreicht (Liefer-/Dienstleistung Bund EUR 143000; Kommunen/sonst EUR 221000; Bau EUR 5538000 ab 2024)?
3. Wann hat der Mandant von dem Vergabeverstoß Kenntnis erlangt, und wurde innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB)?
4. Wurde die Information nach § 134 GWB über die beabsichtigte Zuschlagserteilung empfangen? Wann? Die 10-Tage-Stillhaltefrist läuft ab Absendung des AG, nicht ab Empfang.
5. Welcher konkrete Verstoß wird beanstandet (Eignung, Wertung, Auswahlentscheidung, Vergabeunterlagen, ungewöhnlich niedriges Angebot)?
6. Hat der Auftraggeber auf die Rüge reagiert oder nicht? Datum der Reaktion — 15-Tage-Frist § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB läuft ab Rügenablehnungsschreiben.
7. Ist der Mandant noch im Verfahren oder bereits ausgeschlossen? Drohender Schaden substantiierbar?
8. Soll Akteneinsicht nach § 165 GWB beantragt werden, um den Vorwurf zu substanziieren?

## Rechtsgrundlagen

### Normtexte (Kernauszug)

- **§ 97 Abs. 1 GWB** — Öffentliche Auftraggeber beschaffen Waren, Bau- und Dienstleistungen nach Maßgabe der folgenden Vorschriften im Wettbewerb und im Wege transparenter Vergabeverfahren.
- **§ 106 GWB** — Schwellenwerte; VO-Ermächtigung; aktuelle Werte durch VO (EU) 2023/1441.
- **§ 99 GWB** — Auftraggeber-Begriff; juristische Personen des öffentlichen Rechts; Einrichtungen öffentlichen Rechts; Verbände; Sektorenauftraggeber gesondert in § 100 GWB.
- **§ 160 Abs. 2 GWB** — Antragsbefugnis: Antragsteller muss Interesse am Auftrag, Verletzung vergaberechtlicher Vorschriften und dadurch entstandenen oder drohenden Schaden geltend machen.
- **§ 160 Abs. 3 GWB** — Rügeobliegenheit: Erkannte Fehler in Bekanntmachung oder Vergabeunterlagen bis Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe rügen (Nr. 2, 3); sonstige erkannte Fehler 10 Kalendertage nach Kenntnis (Nr. 1); nach Rügen-Ablehnung 15 Kalendertage (Nr. 4). Unzulässigkeit des Antrags bei Verletzung.
- **§ 163 GWB** — Prüfung von Amts wegen; VK prüft auch Sachverhalte außerhalb des Antrags, die zum Vergabeverstoß beitragen.
- **§ 165 GWB** — Akteneinsicht: Beteiligten ist Akteneinsicht zu gewähren, soweit keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse entgegenstehen; VK entscheidet nach Anhörung.
- **§ 167 GWB** — Entscheidungsfrist: VK entscheidet grundsätzlich innerhalb von 5 Wochen ab Eingang vollständiger Vergabeakte; Verlängerung möglich.
- **§ 169 GWB** — Zuschlagsverbot: Zuschlag ab Eingang des Antrags bei AG bis VK-Entscheidung verboten; VK kann auf begründeten Antrag bei überragendem öffentlichen Interesse Zuschlag gestatten.
- **§ 171 GWB** — Sofortige Beschwerde beim OLG-Vergabesenat; Frist 2 Wochen ab Zustellung VK-Beschluss; aufschiebende Wirkung bis OLG-Entscheidung.
- **§ 181 GWB** — Schadensersatz bei schuldhafter Verletzung vergaberechtlicher Vorschriften; Ersatz des Vertrauensschadens (Angebotskosten); Erfüllungsinteresse nur bei nachgewiesener Auftragschance.
- **§ 182 GWB** — Kosten des VK-Verfahrens; Gebühr 2500–50000 EUR; Unterliegender trägt Kosten.

### Leitentscheidungen

| Gericht | Aktenzeichen | Datum | Kernaussage |
|---|---|---|---|
| BGH | X ZB 12/19 | 03.07.2020 | Rüge-Präklusion; in Bekanntmachung erkennbare Fehler sind bis Angebotsabgabe zu rügen |
| BGH | X ZB 22/13 | 26.09.2014 | "Unverzüglich" bei sonstigem erkannten Fehler: binnen weniger Tage |
| BGH | XIII ZB 93/22 | 23.05.2023 | XIII. ZS zuständig ab 01.01.2021; Bestätigung Präklusionsrechtsprechung |
| OLG Düsseldorf | Verg 23/19 | 26.02.2020 | Antragsbefugnis: Bieter muss darlegen, bei fehlerloser Wertung bestplatziert zu sein |
| OLG München | Verg 1/21 | 19.11.2021 | § 134 GWB: Frist läuft ab Absendung durch AG, nicht ab Empfang |
| EuGH | C-3/15 | 14.04.2016 | Effektiver Rechtsschutz; nationale Fristen dürfen Rechtsschutz nicht praktisch unmöglich machen |
| EuGH | C-19/00 | 18.10.2001 | Rechtsschutzsystem; Mitgliedstaaten müssen effektive Nachprüfung sicherstellen |

## Prüfschema in Tabellenform

| Nr. | Prüfschritt | Rechtsgrundlage | Folge bei Verneinung |
|---|---|---|---|
| 1 | EU-Schwellenwert überschritten? | § 106 GWB; VO (EU) 2023/1441 | GWB nicht anwendbar; Rechtsschutz nur haushaltsrechtlich |
| 2 | Öffentlicher Auftraggeber § 99 GWB oder § 100 GWB? | §§ 99, 100 GWB | SektVO bei Sektorenauftraggebern; anderer Rechtsweg |
| 3 | Antragsteller hat Interesse am Auftrag? | § 160 Abs. 2 GWB | Kein Angebot abgegeben → i.d.R. kein Interesse |
| 4 | Vergabeverstoß konkret benennt und geltend gemacht? | § 160 Abs. 2 GWB | Unsubstanziierter Antrag unzulässig |
| 5 | Drohender Schaden darlegbar? | § 160 Abs. 2 GWB | Muss kausal zum Verstoß sein |
| 6 | Rüge bei erkennbarem Verstoß rechtzeitig erhoben? | § 160 Abs. 3 Nr. 1–3 GWB | Antrag unzulässig wegen Präklusion |
| 7 | Nach Rügen-Ablehnung: 15-Tage-Frist gewahrt? | § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB | Antrag unzulässig |
| 8 | Zuschlag noch nicht erteilt (§ 134 GWB-Frist läuft noch)? | §§ 134, 169 GWB | Zuschlag erteilt → nur § 135 GWB oder § 181 GWB |
| 9 | Materieller Vergabeverstoß substanziiert? | §§ 97, 122 ff., 127 GWB | Begründetheit fehlt |
| 10 | Akteneinsicht erforderlich? | § 165 GWB | Sofort beantragen; VK muss AG zur Vorlage zwingen |
| 11 | VK territorial zuständig? | § 159 Abs. 3 GWB | Zuständigkeit nach Sitz des AG |
| 12 | Beiladung Zuschlagskandidat beantragt? | § 162 Abs. 2 GWB | Beigeladener kann Interessen vortragen |
| 13 | Hinzuziehung Anwalt für notwendig beantragt? | § 182 Abs. 4 GWB | Kostenerstattung nur bei Notwendigkeit |
| 14 | OLG-Beschwerde vorbereitet (Parallelprüfung)? | § 171 GWB | Frist 2 Wochen; keine Wiedereinsetzung |
| 15 | Schadensersatz § 181 GWB parallel vorbereiten? | § 181 GWB | Unabhängig vom VK-Verfahren |

## Schriftsatzbausteine

### Baustein 1 — Vollständiger Nachprüfungsantrag (Muster)

```
An die Vergabekammer [Bund / Land Bayern / ...]
[Adresse]

NACHPRÜFUNGSANTRAG
gemäß §§ 160 ff. GWB

[Ort], [Datum]

Antragsteller: [Firma], [Adresse], vertreten durch [GF],
               Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte [...]

Antragsgegner: [Auftraggeber], [Adresse]

Beigeladene:   [Zuschlagskandidat], [Adresse]

I. ANTRÄGE

Es wird beantragt:

1. Dem Antragsgegner wird untersagt, in dem Vergabeverfahren
   "[Titel]", Az. [VgV-Nr.], den Zuschlag auf das Angebot der
   Beigeladenen zu erteilen.

2. Dem Antragsgegner wird aufgegeben, das Vergabeverfahren in
   den Stand vor der [Eignungsentscheidung / Wertung] vom
   [Datum] zurückzuversetzen und unter Beachtung der Rechts-
   auffassung der Vergabekammer fortzuführen.

3. Dem Antragsteller wird vollständige Akteneinsicht gemäß
   § 165 GWB gewährt.

4. Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.

5. Die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts durch den Antragsteller
   wird für notwendig erklärt (§ 182 Abs. 4 GWB).

II. SACHVERHALT

Mit Bekanntmachung vom [Datum] (EU-Amtsblatt S [...]) schrieb
der Antragsgegner die Leistung "[Bezeichnung]" EU-weit im
[offenen Verfahren / ...] aus. Auftragswert (geschätzt):
EUR [Betrag] netto.

Der Antragsteller beteiligte sich und gab am [Datum] ein Angebot
zu EUR [Betrag] netto ab. Mit Schreiben vom [Datum] (§ 134 GWB)
teilte der Antragsgegner mit, er beabsichtige, den Zuschlag auf
das Angebot der Beigeladenen zu erteilen.

Der Antragsteller rügte mit Schreiben vom [Datum] (Anlage K1)
folgende Verstöße. Der Antragsgegner wies die Rüge mit Schreiben
vom [Datum] (Anlage K2) zurück. Dieser Antrag wird daher innerhalb
der 15-Tage-Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB gestellt.

III. ANTRAGSBEFUGNIS

Der Antragsteller hat das Angebot mit dem nach eigener Wertung
wirtschaftlichsten Preis-Leistungs-Verhältnis abgegeben. Bei
vergaberechtskonformer Entscheidung würde er den Zuschlag erhalten.
Ihm droht durch die rechtswidrige Vergabe an die Beigeladene ein
Schaden in Höhe des entgangenen Auftragsgewinns von mindestens
EUR [X] (Angebotskalkulation Anlage K3).

IV. BEGRÜNDETHEIT

1. Verstoß gegen § [122 / 127] GWB:
   [Konkreter Vorwurf mit Belegen: Seitenzahl Vergabeunterlagen,
    Angebot des Konkurrenten soweit bekannt]

2. [Weiterer Verstoß]

V. BEWEISANGEBOTE

- Anlage K1: Rügeschreiben vom [Datum]
- Anlage K2: Rügenablehnungsschreiben vom [Datum]
- Anlage K3: Angebotskalkulation Antragsteller
- Anlage K4: [weitere Belege]
- Zeuge: [Name, Funktion] zum Nachweis von [...]
- Sachverständigenbeweis: Kalkulation / Technische Bewertung

[Rechtsanwälte]
```

### Baustein 2 — Sofortige Beschwerde OLG (Kurzschema)

```
An das Oberlandesgericht [Düsseldorf / München / ...],
Vergabesenat

SOFORTIGE BESCHWERDE
gemäß § 171 GWB

gegen den Beschluss der Vergabekammer [Bund / Land]
vom [Datum], Az. [...]

[Antragsteller / Antragsgegner]

I. Antrag

Der Beschluss der Vergabekammer wird aufgehoben und die
Sache zur erneuten Entscheidung an die Vergabekammer
zurückverwiesen, hilfsweise [Sachentscheidung].

II. Begründung

Die Vergabekammer hat verkannt, dass [...]
[Rechtsfehler konkret benennen]

III. Aufschiebende Wirkung

Die sofortige Beschwerde hat gemäß § 173 Abs. 1 GWB
aufschiebende Wirkung bis zur Entscheidung des OLG.

[Rechtsanwälte]
```

## Beweislast und Darlegungslast

| Frage | Beweislast |
|---|---|
| Antragsbefugnis (Interesse, Schaden) | Antragsteller; schlüssige Darlegung |
| Rechtzeitigkeit der Rüge | Antragsteller; Schreiben mit Datum und Empfangsnachweis |
| Inhalt der Rüge (konkreter Verstoß benannt) | Antragsteller; Schriftlichkeit |
| Vergabekonformität (Gegenbeweis) | Auftraggeber trägt gesamte Vergabeakte vor |
| Ausschlussgrund Konkurrent | Auftraggeber bei § 123/124 GWB; Bieter bei § 125 GWB-Selbstreinigung |
| Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse | Beigeladener bei Akteneinsicht § 165 GWB |

## Fristen und Verjährung

| Frist | Dauer | Anker |
|---|---|---|
| Rüge erkennbarer Fehler in Bekanntmachung | bis Angebotsabgabe | Ablauf Angebotsfrist |
| Rüge erkennbarer Fehler in Vergabeunterlagen | bis Angebotsabgabe | Ablauf Angebotsfrist |
| Rüge sonstiger erkannter Fehler | 10 Kalendertage | Kenntnis des Fehlers |
| Nachprüfungsantrag nach Rügen-Ablehnung | 15 Kalendertage | Eingang Ablehnungsschreiben |
| Stillhaltefrist § 134 GWB | 10 Tage (e-Vergabe) / 15 Tage (Fax/Brief) | Absendung durch AG |
| Nichtigkeitsantrag De-facto-Vergabe | 30 Tage / 6 Monate | Kenntnis / Vertragsschluss |
| VK-Entscheidungsfrist | 5 Wochen | Eingang vollständige Akte |
| Sofortige Beschwerde OLG | 2 Wochen | Zustellung VK-Beschluss |
| Schadensersatz § 181 GWB | 3 Jahre | § 199 Abs. 1 BGB |

## Typische Gegenargumente und Reaktion

| Einwand Auftraggeber / Beigeladener | Reaktion |
|---|---|
| Rüge nicht rechtzeitig erhoben | Nachweis: Rügeschreiben mit Datum; Frist § 160 Abs. 3 Nr. 1 (10 Tage) oder bis Angebotsabgabe |
| Bieter hat keine Auftragschance | BGH XIII ZB 93/22: drohender Schaden genügt; Vollbeweis nicht erforderlich |
| Fehler nicht kausal für Ergebnis | Denkbarer Einfluss ausreicht; Umkehr der Darlegungslast beim AG |
| VK territorial nicht zuständig | § 159 Abs. 3 GWB: Sitz des AG entscheidet; ggf. VK Bund |
| Beigeladener: Zuschlag im öffentlichen Interesse | § 169 Abs. 3 GWB: strenge Anforderungen; überragendes öffentliches Interesse muss glaubhaft gemacht werden |
| Akteneinsicht gefährdet Betriebsgeheimnisse | § 165 Abs. 2 GWB: VK entscheidet nach Anhörung; schwärzen von Geheimnissen möglich |
| Antrag rechtsmissbräuchlich (Trittbrettfahrer) | BGH X ZB 12/19: Interesse am Auftrag muss real sein; bloße Marktbeobachtung genügt nicht |

## Streitwert und Kosten

- **VK-Gebühren:** § 182 GWB; Mindestgebühr EUR 2500; Höchstgebühr EUR 50000; Orientierung am Auftragswert und Aufwand.
- **Kostenverteilung:** Unterliegender trägt Verfahrensgebühren + notwendige Aufwendungen der obsiegenden Partei (§ 182 Abs. 3 GWB).
- **Anwaltskosten:** RVG; Gegenstandswert = Auftragswert; VK erkennt Anwaltsgebühren als notwendige Aufwendungen an.
- **OLG-Verfahren:** GKG-Kosten; Streitwert = Auftragswert; RA-Gebühren nach RVG.
- **Schadensersatz § 181 GWB:** Vertrauensschaden (nachgewiesene Angebotskosten ca. 0,5–3 % des Angebotspreises) stets ersatzfähig; Erfüllungsinteresse (Gewinn) nur bei sehr hoher Auftragschance.

## Strategische Empfehlung

| Situation | Empfehlung |
|---|---|
| § 134 GWB-Frist läuft noch, starker Verstoß | Sofort Rüge + VK-Antrag; § 169 GWB sichert Stillstand |
| Rüge fristgerecht, AG hat nicht reagiert (keine Ablehnung) | Bei Nichtreaktion nach angemessener Frist (ca. 5 Tage) direkt VK-Antrag; kein Warten auf Ablehnung erforderlich |
| Zuschlag bereits erteilt, Vertrag geschlossen | § 135 GWB bei De-facto-Vergabe; sonst nur § 181 GWB Schadensersatz |
| Schwache Erfolgsaussichten | VK-Gebühren und Prozesskostenrisiko offenlegen; ggf. nur außergerichtliche Verhandlung |
| OLG-Beschwerde | Nur bei klaren Rechtsfehlern der VK; zusätzliche Kosten und 2-Wochen-Frist beachten |

## Anschluss-Skills

- `vergabe-nachpruefung-aussicht` — Vorprüfung Erfolgsaussichten
- `fachanwalt-vergaberecht-eignungspruefung` — Eignungsmangel Konkurrent
- `fachanwalt-vergaberecht-it-sicherheits-vergabe-bsi-it-sig-2` — Spezial-IT-Vergabe

## Quellen

GWB §§ 97, 99, 100, 106, 135, 160, 162, 163, 165, 167, 169, 171, 173, 181, 182; VgV §§ 14, 42 ff., 53, 58, 60, 63; SektVO; VOB/A-EU; BGH X ZB 12/19; BGH X ZB 22/13; BGH XIII ZB 93/22; OLG Düsseldorf Verg 23/19; OLG München Verg 1/21; EuGH C-3/15; EuGH C-19/00; Burgi Vergaberecht 3. Aufl. 2022; Bechtold/Bosch GWB 10. Aufl. 2023.

## Vertiefung: Triage und Output-Template Nachpruefungsantrag

### Triage — Bevor losgelegt wird, klaere:

1. Ruege § 160 Abs. 3 GWB fristgerecht erhoben und Ablehnungsbescheid erhalten?
2. 15-Tage-Antragsfrist noch offen (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)?
3. Antragsbefugnis: Bieter hat am Verfahren teilgenommen oder haette teilnehmen koennen?
4. Wird Vorabentscheidung § 169 GWB beantragt (Zuschlagssperre)?
5. Zustaendige Vergabekammer (Bund: BKartA; Laender: Landesvergabekammer)?

### Output-Template Nachpruefungsantrag
**Adressat:** Vergabekammer [NAME] — Tonfall: sachlich-juristisch

```
An die Vergabekammer [BUND/LAND]
[ANSCHRIFT]

N A C H P R U E F U N G S A N T R A G

nach §§ 160 ff. GWB

Antragsteller:    [NAME BIETER], [ANSCHRIFT]
                  - vertr. d. [Rechtsanwalt/-anwaeltin] -
Antragsgegner:    [AUFTRAGGEBER / VERGABESTELLE], [ANSCHRIFT]
Beigeladene:      [BEZEICHNETER BIETER falls bekannt]
Az. Verfahren:    [TED-Nr. / Vergabe-Az.]

1. Antraege:
a) Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, das Vergabeverfahren
   in den Stand vor [VERSTOSS] zurueckzuversetzen und die Wertung
   unter Beachtung der Rechtsauffassung der Vergabekammer
   zu wiederholen.
b) Der Antragsgegnerin wird untersagt, den Zuschlag zu erteilen,
   bis ueber diesen Antrag entschieden wurde.
c) Der Antragsgegnerin werden die Kosten des Verfahrens
   auferlegt.

2. Sachverhalt:
[Chronologische Darstellung; Vergabeverfahren, Angebot, Verstoss]

3. Rechtliche Begruendung:
[Verstoss gegen §§ 97 ff. GWB / VgV / SektVO mit Leitsaetzen]

4. Ruege:
Ruege vom [DATUM] als Anlage K1; Ablehnungsbescheid vom [DATUM]
als Anlage K2. Frist § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB gewahrt.

[Rechtsanwalt/-anwaeltin, Fachanwalt Vergaberecht]
```

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