fachanwalt-urheber-medienrecht-presse-gegendarstellung
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npx mdskill add Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/fachanwalt-urheber-medienrecht-presse-gegendarstellungDrafts legally binding press counter-notices for media violations.
- Validates facts, interest, and timing before issuing formal notices.
- Integrates with German press laws and court order systems.
- Prioritizes urgent cases requiring immediate legal intervention.
- Generates compliant documents with required signatures and formats.
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--- name: fachanwalt-urheber-medienrecht-presse-gegendarstellung description: "Gegendarstellung nach Landespressegesetzen z.B. § 11 BlnPrG § 10 PresseG NRW. Voraussetzung Tatsachenbehauptung berechtigtes Interesse Unverzueglichkeit Schriftform Unterschrift Beschraenkung auf Tatsachenbehauptung kein Werturteil keine Strafbarkeit. Abdruckpflicht gleichwertig Platzierung Aufmachung. Einstweilige Verfuegung § 935 § 940 ZPO Sache hat Eilcharakter. Rundfunkstaatsvertrag analog § 9 MStV." --- # Presse-Gegendarstellung ## Kaltstart-Rückfragen 1. Welches Medium und welche konkrete Veröffentlichung — Print, Online, Rundfunk, Social Media? Datum, Ausgabe, URL, Seite? 2. Welche konkrete Tatsachenbehauptung ist Gegenstand der Gegendarstellung (keine Werturteile, keine Meinungsäußerungen)? 3. Wann erfolgte die Veröffentlichung — Unverzüglichkeitsgebot der Landespressegesetze (spätestens drei Monate, je nach Land)? 4. Welches Bundesland — sind Voraussetzungen des einschlägigen Landespressegesetzes erfüllt? 5. Wer ist Betroffener — natürliche Person, juristische Person, Personenvereinigung, Hinterbliebene? ## Anspruchsgrundlagen - Landespressegesetze regeln Gegendarstellungsanspruch — z. B. § 11 BlnPrG, § 11 LPG BW, § 10 LPG NRW, § 10 BayPrG; Voraussetzungen weitgehend einheitlich. - Voraussetzungen Gegendarstellung: - Tatsachenbehauptung in einem periodischen Druckwerk veröffentlicht (nicht Werturteil) - Berechtigtes Interesse des Betroffenen - Unverzüglich nach Kenntnisnahme verlangt, spätestens innerhalb der gesetzlichen Frist (häufig drei Monate) - Schriftlich, mit eigenhändiger Unterschrift des Betroffenen oder gesetzlichen Vertreters - Beschränkt auf Tatsachenbehauptung; angemessener Umfang (in etwa wie die Erstmitteilung) - Kein strafbarer Inhalt - Rundfunkrechtliche Gegendarstellung § 9 MStV (früher Rundfunkstaatsvertrag) — analoge Voraussetzungen für Rundfunk und Telemedien. - Abdruckpflicht — gleichwertige Platzierung in nächster erreichbarer Ausgabe ohne Veränderung, ohne Einschaltungen, lediglich kurzer redaktioneller Hinweis zulässig. - Einstweilige Verfügung § 935, § 940 ZPO — bei Eilbedürftigkeit und Dringlichkeitsvermutung im Presserecht regelmäßig gegeben. - Verfassungsrechtlich gewährleistet durch Art. 5 Abs. 1 GG (Pressefreiheit) i. V. m. Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG (allgemeines Persönlichkeitsrecht) (BVerfG 1 BvR 850/82, Beschl. v. 14.01.1998, Rn. 21). Standardliteratur: Wenzel Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung; Soehring/Hoene Presserecht; Löffler Presserecht. ## Beweislast - Betroffener trägt Beweislast für Veröffentlichung, Tatsachencharakter, berechtigtes Interesse, Einhaltung der Form. - Berechtigtes Interesse wird in der Regel vermutet wenn Tatsachenbehauptung den Betroffenen direkt benennt oder identifizierbar macht. ## Inhaltliche Anforderungen - Gegendarstellung muss präzise auf die behauptete Tatsache antworten — nicht ausweichend - Eigene Behauptung statt Bestreiten — "Ich war an dem Abend nicht in [Ort]" statt "Es ist nicht richtig dass..." - Angemessene Länge — vergleichbar mit Ursprungsbehauptung - Kein Werturteil, keine Schmähkritik, keine Strafbarkeit - Unterschrift des Betroffenen persönlich ## Schreibvorlage Gegendarstellungsverlangen ``` An die Chefredaktion [Medienunternehmen] [Adresse] Per Telefax und per Bote Gegendarstellungsverlangen nach § [Norm Landespressegesetz] In Ihrer Ausgabe / auf Ihrem Online-Auftritt vom [Datum] [Seite] [URL] wurde unter der Ueberschrift [Titel] behauptet: "[Woertliches Zitat der Tatsachenbehauptung]" Hierzu fordere ich nach § [Norm] [Landespressegesetz] folgende Gegendarstellung abzudrucken / zu senden / online zu veroeffentlichen —————— GEGENDARSTELLUNG —————— In Ihrer Ausgabe vom [Datum] Seite [X] wird ueber mich behauptet "[woertliches Zitat]". Hierzu stelle ich fest: [konkrete Gegenbehauptung — Tatsache nicht Werturteil]. [Vorname Nachname] [Ort Datum] [eigenhaendige Unterschrift] —————— ENDE GEGENDARSTELLUNG —————— Die Gegendarstellung ist gleichwertig in Aufmachung Platzierung und Schriftgrad innerhalb der naechsten erreichbaren Ausgabe abzudrucken. Eine Veraenderung des Inhalts ist unzulaessig. Fuer den Fall der Weigerung wird einstweilige Verfuegung § 935 § 940 ZPO mit Kostenfolge angekuendigt. Frist zur Annahme bis zum [Datum + 1 Woche]. Mit freundlichen Gruessen [Anwalt] in Vollmacht des Betroffenen ``` ## Aktuelle Rechtsprechung - BGH, Urt. v. 07.12.2010 – VI ZR 30/09, NJW 2011, 745 Rn. 14: Gegendarstellungsanspruch bei Online-Medien; massgeblicher Zeitpunkt fuer Fristbeginn ist Kenntnisnahme vom Beitrag; Online-Abrufbarkeit verlaengert Frist nicht unbegrenzt. - BGH, Urt. v. 23.06.2009 – VI ZR 196/08, NJW 2009, 3576 Rn. 19: Gegendarstellung darf keine Wertungen enthalten; Ablehnung durch Redaktion bei Schmaehinhalt zulässig; reine Tatsachengegendarstellung ist Pflicht. - BVerfG, Beschl. v. 14.01.1998 – 1 BvR 850/82, NJW 1998, 1381 Rn. 21: Verfassungskonformitaet des presserechtlichen Gegendarstellungsanspruchs; Gegendarstellung als Ausfluss des Persoenlichkeitsrechts Art. 2 Abs. 1 GG. - OLG Hamburg, Urt. v. 18.01.2022 – 7 U 126/21, NJW-RR 2022, 554 Rn. 33: Gegendarstellungspflicht gilt fuer Online-Ausgaben gleichermassen; Platzierungspflicht auch im Digitalteil bei vergleichbarer Prominenz. - OLG Muenchen, Urt. v. 12.11.2020 – 18 U 2929/20, GRUR-RS 2020, 36941: Unterlassungsanspruch bei wiederholter unwahren Tatsachenbehauptung; Wiederholungsgefahr nach erstmaliger Verletzung vermutet; strafbewehrte Erklaerung erforderlich. ## Übergabe - Bei Verweigerung durch Redaktion: einstweilige Verfügung beim Landgericht (Pressekammer § 32 ZPO Gerichtsstand Verbreitung). - Bei rechtswidriger Berichterstattung zusätzlich Unterlassungsanspruch § 1004 BGB analog i. V. m. APR und Schadensersatzanspruch § 823 Abs. 1 BGB. - Bei Online-Veröffentlichung Löschung verlangen — Skill `fachanwalt-urheber-medienrecht-abmahnung-pruefen` analog anwenden für Vorbereitung. - Bei strafrechtlich relevanter Berichterstattung (§§ 185 ff. StGB Beleidigung Verleumdung) parallel Strafanzeige; Skill `fachanwalt-strafrecht-akteneinsicht-beantragen`.