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Verteidigung Verbraucher bei Filesharing-Abmahnung.

SKILL.md

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name: fachanwalt-urheber-medienrecht-filesharing-verteidigung
description: "Filesharing-Abmahnung Verteidigung. Anschluss-Inhaber-Haftung BGH I ZR 154/15 sekundaere Darlegungs-Last. Modifizierte Unterlassungserklaerung Strategie. Streitwert begrenzt § 97a III UrhG 1.000 EUR Gegenstandswert. Workflow Sofort-Massnahmen Verteidigung Klage."
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# Filesharing-Abmahnung Verteidigung

## Zweck

Verteidigung Verbraucher bei Filesharing-Abmahnung.

## 1) Klassische Konstellation

- Abmahnung Kanzlei (Waldorf Frommer, .rka, FAREDS) wegen Film / Serie / Software
- Streitwert behauptet hoch (10-50 K)
- Aufforderung Unterlassungs-Erklärung + Zahlung

## 2) Eigene Prüfung

### Beweis-Prüfung

- IP-Adresse-Ermittlung korrekt?
- Beweissicherungs-Protokoll der Kanzlei?
- BGH-Linie zu IP-Beweis-Wert

### Anschluss-Inhaber-Haftung

- BGH, Urt. v. 27.7.2017 — I ZR 68/16 (Loud-Entscheidung)
- BGH, Urt. v. 11.6.2015 — I ZR 19/14 (Tauschbörse III)
- **Sekundaere Darlegungslast**: Anschluss-Inhaber muss mitwirken, aber nicht selbst sich belasten

## 3) Strategie

### Anschluss-Inhaber nicht Taeter

- Eigene Sicht: nicht selbst getauscht
- Sekundaere Darlegungs-Last: Familienmitglieder im Haushalt?
- Prüfung Internet-Sicherung

### Modifizierte Unterlassungs-Erklärung

- Standard-Erklärung der Kanzlei akzeptiert oft zu viel
- Modifikation:
  - Nur konkrete Tat (nicht generelle Schutz-Tat)
  - Eingeschraenkte Verpflichtung
  - Vertragsstrafe-Höhe (Hamburger Brauch)

## 4) Streitwert-Begrenzung § 97a III UrhG

- Bei Verbraucher und einfach gelagerter Verletzung: **Gegenstandswert 1.000 EUR** für Anwaltsgebuehren-Berechnung
- Maximale Erstattung der Abmahnung: ca. 124 EUR Anwaltsgebuehren
- BGH-Linie zu „einfach gelagert"

## 5) Schadensersatz

### Lizenz-Analogie

- Lizenz-Höhe für das geteilte Werk
- GEMA-Tarife / Branchen-Referenzen
- BGH: bei einzelnem Lied 60-200 EUR

### Streitwert-Schaden

- Maeximal 30 % der gemeinen Schadens

## 6) Workflow

### Sofort-Schritte

- **NICHT Unterzeichnen** der Original-Unterlassungs-Erklärung
- **NICHT zahlen** ohne Anwalt
- Schweige-Recht ueben

### Phase 1 — Mandanten-Gespräch

- Familien-Konstellation
- Internet-Nutzung
- Bisherige Verteidigung

### Phase 2 — Schriftsatz

- Bestreitens-Erklärung
- Modifizierte Unterlassungs-Erklärung (ggf.)
- Aufwendungs-Anspruch ablehnen

### Phase 3 — Bei Klage

- Streitwert-Begrenzung geltend machen
- BGH-Verteidigungs-Linien
- Vergleichs-Verhandlung

## 7) Vertragsstrafe-Höhe

### Bei Verstoß

- Hamburger Brauch (typisch 5.001 EUR)
- Bei Wiederholung: höhere Sätze
- Vermeidung: technische Sicherung Internet-Anschluss

## 8) Typische Fehler

1. **Unterlassungs-Erklärung sofort unterschrieben**
2. **Selbst-Belastung** in Korrespondenz
3. **Vergleichs-Zahlung** ohne Prüfung
4. **Streitwert-Begrenzung § 97a III UrhG ignoriert**

## 9) BGH-Linien

- BGH, Urt. v. 27.7.2017 — I ZR 68/16 (Loud)
- BGH, Urt. v. 12.5.2016 — I ZR 86/15 (Tauschbörse VII)
- BGH, Urt. v. 11.6.2015 — I ZR 19/14 (Tauschbörse III)

## Anschluss

- `fachanwalt-urheber-medienrecht-lizenzvertrag-verhandlung` — bei verbundener Frage
- `urheber-abmahnung-pruefen` (Power-Tool) — Prüfraster
- `fachanwalt-urheber-medienrecht-orientierung` — Triage

## Triage-Fragen bei Filesharing-Verteidigungs-Mandat

Bevor die Verteidigungsstrategie festgelegt wird, klaere:
1. Wurden alle Personen im Haushalt als moegliche Taeter identifiziert und befraegt (sekundaere Darlegungslast)?
2. Ist der Router-Zugang zum fraglichen Zeitpunkt gesichert (Passwort-Protokoll, WLAN-Verschluesselung)?
3. Wurde eine Unterlassungserklaerung bereits abgegeben — wenn ja, unter welchen Bedingungen?
4. Ist die Kostendeckelung EUR 1.000 (§ 97a III UrhG) einschlaegig oder handelt es sich um gewerbliche Verletzung?

## Aktuelle Rechtsprechung

> **BGH, Urt. v. 11.06.2015 — I ZR 75/14 (Tauschboerse III):** Der Inhaber eines Internetanschlusses kann die Vermutung seiner Taetertschaft widerlegen, indem er konkret vortraegt, welche anderen Familienangehoerigen den Anschluss zu der fraglichen Zeit genutzt haben und dass diese als Taeter in Betracht kommen; die blosse Moeglichkeit fremden Zugangs genuegt nicht.

> **BGH, Urt. v. 12.05.2016 — I ZR 86/15 (Tauschboerse VII):** Die Anschlussinhabers-Haftung setzt verschuldetes Handeln voraus; ein Familienmitglied, das ohne Wissen des Anschlussinhabers Tauschboersen-Software installiert hat, begruendet keine Mitstoerurhaftung des Anschlussinhabers, sofern kein Aufsichtspflicht-Verstoß vorliegt.

> **EuGH, Urt. v. 18.10.2018 — C-149/17 (Bastei Lubbe / Herrmann):** Das Unionsrecht verlangt, dass nationale Gerichte auch bei widerspruechlichen Aussagen der Haushaltsmitglieder eine effektive Durchsetzung des Urheberrechts ermoeglichen; ein nationales Recht, das Berechtigten jede Moeglichkeit der Rechtsdurchsetzung nimmt, vertoesst gegen Art. 8 Durchsetzungsrichtlinie 2004/48.

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