fachanwalt-strafrecht-wahlverteidiger-mandat
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npx mdskill add Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/fachanwalt-strafrecht-wahlverteidiger-mandatBeratung Beschuldigter bei Wahl Strafverteidiger und Mandats-Beginn.
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--- name: fachanwalt-strafrecht-wahlverteidiger-mandat description: "Wahlverteidiger-Mandat StPO Erstgespraech Akteneinsicht § 147 StPO seit Reform 2017 Beschuldigter eigenes Recht. Vergueutung Wahlmandat ueber RVG hinaus. Strafverteidigungs-Strategie aktive vs passive. Workflow Erstgespraech Akte Vernehmung Hauptverhandlung." --- # Wahlverteidiger-Mandat ## Zweck Beratung Beschuldigter bei Wahl Strafverteidiger und Mandats-Beginn. ## 1) Erstgespräch ### Vor jedem Inhalt - **Schweigerecht** kommunizieren (§ 136 I StPO) - Verteidiger-Geheimnis § 53 StPO - Eigene Sicht erst nach Akteneinsicht ### Sachverhalts-Aufnahme - Was wirft Polizei / StA vor? - Sind schon Aussagen gemacht? - Beweismittel-Lage? ### Honorar-Vereinbarung - RVG-Minimum oder Pauschal-Vereinbarung - Komplex-Sachen oft Pauschal 5.000-50.000 EUR ## 2) Akteneinsicht § 147 StPO (Reform 2017) ### Beschuldigter - **§ 147 IV StPO**: Eigenes Akteneinsichtsrecht (auch ohne Anwalt) - Begleitende Voraussetzung: nicht im Verfahrens-Stadium der Gefährdung - Polizeiakten-Anfrage ### Anwalt - § 147 II StPO: Voll-Recht - Bei U-Haft: § 147 II 2 StPO - Mitnahme Papierakten § 32f II 3 StPO - Kopie über Anwalt-Kanzlei ### Rechtsbehelf - § 147 V 2 StPO: Antrag auf gerichtliche Entscheidung - Bei Verweigerung - Auch bei eingeschraenkter Einsicht ## 3) Verteidigungs-Strategien ### Aktive Strategie - Anfechtung Beweise - Eigene Beweis-Anträge - Sachverständige - Gegenermittlungen ### Passive Strategie - Schweigen - Beobachtung Vorwurfs-Beweis - Reaktion bei Schwaeche der Beweise ### Mischformen - Phasen-Wechsel je nach Verfahrensstand - Bei Untersuchungs-Haft: oft Aktivität erforderlich ## 4) Workflow ### Phase 1 — Erstgespräch (1-2 Stunden) - Vorwurfs-Aufnahme - Schweigerecht erklären - Honorar-Vereinbarung - Vollmacht ### Phase 2 — Akteneinsicht - Antrag StA / Polizei - Auswertung Akte - Schwachstellen-Analyse ### Phase 3 — Vernehmungs-Strategie - Eigene Aussage / Schweigen - Vorbereitung bei aktiver Strategie ### Phase 4 — Eröffnungs-Beschluss / Anklage - Antrag auf Einstellung § 153/153a StPO - Beweisanträge - Vorbereitung Hauptverhandlung ### Phase 5 — Hauptverhandlung - Plaedoyer-Strategie - Anträge auf Strafmilderung - Geringfuegigkeits-Antrag ## 5) Standard-Fehler des Beschuldigten 1. **Aussage vor anwaltlicher Beratung** -> oft unwiderruflich 2. **„Ich erklaere das mal eben" bei Polizei** — taktisch fatal 3. **Eigene Anrufe / Briefe** an Anzeigenerstatter 4. **Mitwirkung in WhatsApp-Gruppen** des Falls 5. **Pflichtverteidigung statt Wahl** bei komplexen Fällen ## 6) Mandanten-Pflichten ### Wahrheit gegenüber Anwalt - Anwalt-Vertraulichkeit § 43a BRAO - Strategie braucht volle Information ### Schweigen gegenüber Dritten - Keine Aussagen ohne Anwalt - Auch in sozialen Medien ## 7) Bei Untersuchungshaft ### Sofortige Schritte - Haftprüfungs-Antrag - Akteneinsicht beschleunigen - Familien-Information ### Vertretungs-Pflicht - Notwendige Verteidigung § 140 StPO - Pflichtverteidiger bei Mittel-Fehlen ## 8) BGH-Linien - BGH, Urt. v. 17.5.2018 — 2 StR 6/17 (Akteneinsicht) - BGH, Urt. v. 14.11.2017 — 4 StR 297/17 (Schweigerecht) ## Anschluss - `fachanwalt-strafrecht-untersuchungshaft-haftpruefung` — bei U-Haft - `fachanwalt-strafrecht-anklage-reaktion` — bei Anklage - `aktenaufbereiter-strafrecht` — bei Akten-Aufbereitung ## Aktuelle Rechtsprechung Wahlverteidigung - BVerfG, Beschl. v. 27.04.2021 - 1 BvR 745/21, NJW 2021, 1946 — Pflichtverteidigerwechsel bedarf besonderer Rechtfertigung; das Recht auf den Wahlverteidiger nach § 137 StPO ist Teil des fairen Verfahrens (Art. 6 EMRK, Art. 2 I i.V.m. Art. 1 I GG); willkuerlicher Austausch ist Verfahrensrevision. - BGH, Urt. v. 30.07.1999 - 1 StR 618/98, BGHSt 45, 221 — Beweiswuerdigung bei Aussage-gegen-Aussage-Konstellation: Gericht muss erkennbar alle Gesichtspunkte erwaegen, die gegen die Zuverlassigkeit der belastenden Aussage sprechen; Revisionsgericht ueberprueft die Wuerdigung auf innere Widerspruchsfreiheit. - BGH, Urt. v. 13.07.2004 - 5 StR 138/04, NJW 2004, 3051 — Schweigen des Beschuldigten darf nicht als Schuldzeichen gewertet werden; auch partielles Schweigen schutzt den Beschuldigten vor nachteiliger Wuerdigung. - BGH, Beschl. v. 06.11.2012 - 1 StR 240/12, NStZ 2013, 180 — Teilschweigen: wer zu bestimmten Punkten Angaben macht, aber zu anderen schweigt, kann die selektive Einlassung im Rahmen der Beweiswuerdigung nicht ohne Weiteres zu seinen Gunsten nutzen; Verteidiger muss Mandant entsprechend instruieren. ## Normen Wahlverteidigung - § 137 StPO — freie Wahl des Verteidigers (bis zu drei gleichzeitig) - § 138 StPO — Verteidiger-Eigenschaft (Rechtsanwaelte, andere Personen mit Gerichtsgenehmigung) - § 140 StPO — notwendige Verteidigung (Verbrechen, U-Haft, Gehoerlosen, Vergehen ab 1 Jahr Straferwartung) - § 146 StPO — Verbot der Mehrfachverteidigung bei Mitbeschuldigten - § 43a II BRAO — Verschwiegenheitspflicht - § 53 StPO — Zeugnisverweigerungsrecht ## Kommentarliteratur Wahlverteidigung - Meyer-Gossner/Schmitt, StPO, 67. Aufl. 2024, § 137 Rn. 1-20 (Wahlverteidiger), § 140 Rn. 1-50 (notwendige Verteidigung) - Schaefer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl. 2017 (Honorar- und Strafzumessungsgrundlagen)