fachanwalt-sozialrecht-krankengeld-aussteuerung

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Beratung bei drohendem Krankengeld-Ende und Anschlussversorgung.

SKILL.md

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name: fachanwalt-sozialrecht-krankengeld-aussteuerung
description: "Krankengeld § 44 SGB V Bezugsdauer 78 Wochen innerhalb 3 Jahren. Anschluss ALG I § 145 SGB III. Erwerbsminderungsrente § 43 SGB VI Pruefung. Reha-Antrag. Workflow Anschlussversorgung Klage SG."
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# Krankengeld-Aussteuerung

## Zweck

Beratung bei drohendem Krankengeld-Ende und Anschlussversorgung.

## 1) Bezugsdauer § 48 SGB V

- **78 Wochen** wegen derselben Krankheit
- Innerhalb von **3 Jahren** ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit
- Sperrfristen außer Acht
- Wiederholungs-Aussteuerung möglich

## 2) Anschluss-Optionen

### A. Erwerbsminderungsrente § 43 SGB VI

- Voraussetzung: Erwerbsminderung medizinisch nachweisbar
- Antrag bei DRV
- Bei < 3h tägliche Erwerbsfähigkeit: volle EM-Rente
- 3-6h: teilweise EM-Rente

### B. ALG I § 145 SGB III (Nahtloskeits-Regelung)

- Bei AU > 78 Wochen: Anspruch auf ALG ohne Verfügbarkeits-Pflicht
- Bis 6 Monate
- Prüfung Erwerbsminderung parallel

### C. Reha-Antrag § 14 ff. SGB IX

- Medizinische Reha
- Bei Erfolg: Rückkehr Arbeitsfähigkeit
- Bei Misserfolg: Erwerbsminderungs-Antrag

## 3) Workflow

### Phase 1 — Früh-Beratung (60. Woche)

- Antrag Reha
- Antrag Statusfeststellung Erwerbsminderung
- Schwerbehinderten-Antrag (oft hilfreich)

### Phase 2 — Aussteuerung droht

- ALG I-Antrag § 145 SGB III
- EM-Rente bei DRV
- Parallel Krankengeld bis Ende

### Phase 3 — Bescheide

- Bei Ablehnung: Widerspruch binnen 1 Monat
- Bei erneuter Ablehnung: Klage SG (1 Monat Frist)

## 4) Typische Fehler

1. **EM-Antrag zu spaet** — Versorgungs-Lücke
2. **Reha-Erfolg nicht beachtet** — Krankengeld-Rückforderung
3. **ALG I-Antrag versäumt** Naht-loskeit-Regel
4. **Widerspruchsfristen versäumt**

## 5) BSG-Linien und aktuelle Rechtsprechung

- BSG, Urt. v. 12.12.2018 - B 12 KR 14/17 R, SozR 4-2500 § 49 Nr. 11 Rn. 14 — Krankengeld-Bezugsdauer (§ 48 SGB V): 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren für dieselbe Erkrankung; neue Erkrankung löst neuen Anspruch aus; Blockfrist beginnt mit ersten AU-Tag neu wenn Drei-Jahres-Zeitraum abgelaufen ist.
- BSG, Urt. v. 16.12.2014 - B 1 KR 25/14 R, SozR 4-2500 § 48 Nr. 14 Rn. 18 — Aussteuerung Krankengeld: mit Ablauf von 78 Wochen endet Krankengeld kraft Gesetzes; Krankenversicherung muss 4 Wochen vor Aussteuerung informieren (§ 51 SGB V); unterlassene Hinweispflicht begründet keinen Fortbestand des KG-Anspruchs.
- BSG, Urt. v. 08.11.2018 - B 3 KR 14/17 R, SozR 4-2500 § 46 Nr. 9 Rn. 16 — Meldepflicht bei Krankengeld (§ 46 SGB V): AU-Bescheinigung muss spätestens am ersten Werktag nach Ende der vorherigen Bescheinigung der KV vorliegen; Verspätung führt zu Lücke im KG-Anspruch.
- BSG, Urt. v. 04.03.2014 - B 1 KR 64/12 R, SozR 4-2500 § 192 Nr. 7 Rn. 12 — Aufrechterhaltung der Mitgliedschaft durch Krankengeld-Bezug (§ 192 Abs. 1 Nr. 2 SGB V): KV-Mitgliedschaft bleibt während KG-Bezug erhalten; mit Aussteuerung endet Mitgliedschaft wenn kein anderer Beitragsgrund vorliegt.

## Anschluss

- `fachanwalt-sozialrecht-orientierung` — Triage
- `fachanwalt-sozialrecht-gdb-schwerbehinderung` — bei GdB-Bezug
- `widerspruchsfrist-und-zustellung-sgb` (Power-Tool) — Frist-Prüfung

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