fachanwalt-migrationsrecht-familiennachzug

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Visum / Aufenthaltstitel für Familienangehörige eines in Deutschland lebenden Ausländers / Deutschen.

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name: fachanwalt-migrationsrecht-familiennachzug
description: "Familiennachzug §§ 27-36 AufenthG zum Ehegatten Kindern Eltern. Voraussetzungen Lebensunterhaltssicherung Wohnraum Sprachkenntnisse A1. Beschleunigtes Visum-Verfahren BeauftragtenG. Familiennachzug zu Schutzbeduerftigen. Workflow Visum Antrag Aufenthaltstitel Klage."
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# Familiennachzug

## Zweck

Visum / Aufenthaltstitel für Familienangehörige eines in Deutschland lebenden Ausländers / Deutschen.

## 1) Eingangs-Abfrage

1. Wer ist der „Stamm-Inhaber" — Deutscher, EU-Bürger, Drittstaater?
2. Welche Familienangehörige (Ehegatte, Kinder, Eltern)?
3. Aufenthaltstitel des Stamm-Inhabers?
4. Wohnraum / Einkommen Stamm-Inhaber?
5. Sprachkenntnis Antragsteller?
6. Heimatland und deutsche Botschaft zustaendig?

## 2) Familiennachzug nach Konstellation

### Ehegatten-Nachzug § 30 AufenthG

- Stamm-Inhaber: Niederlassungserlaubnis oder bestimmte Aufenthaltstitel
- Ehegatte: 18 Jahre, A1-Sprachkenntnis
- Lebensunterhaltssicherung (Einkommen)
- Wohnraum

### Kinder-Nachzug § 32 AufenthG

- Bis 16. Lebensjahr: Standardweg
- 16-17 Jahre: Voraussetzungen wie Ehegatte
- A1-Pflicht ab 16

### Eltern-Nachzug § 36 II AufenthG

- Nur bei außergewoehnlicher Härte
- Sehr restriktiv

### Familiennachzug zu Schutzbedürftigen

- Anerkannte Fluechtlinge: vereinfachter Nachzug § 36a AufenthG
- Subsidiaer Schutzbedürftige: § 36a AufenthG, monatliches Kontingent 1.000
- Bei Volljaehrigkeit Kind nach Anerkennung Eltern: § 36 I AufenthG

## 3) Voraussetzungen Lebensunterhaltssicherung § 5 I Nr. 1 AufenthG

### Standard

- Netto-Einkommen Stamm-Inhaber muss reichen für:
  - Eigenen Lebensunterhalt
  - Lebensunterhalt aller mitnachziehenden
- Mietkosten + Sozialhilfe-Bedarfssatz als Maßstab

### Ausnahmen

- Schutzbedürftige im Erstjahr
- Familienzusammenführung mit deutschen Staatsangehörigen § 28 AufenthG (geringere Anforderungen)

## 4) Sprachkenntnis A1

### Pflicht

- Bei Ehegatten-Nachzug
- Prüfung Goethe / TELC / OESD
- Vor Visum-Antrag

### Ausnahmen

- Schutzbedürftige
- Behinderung
- EU-Bürger-Familienangehörige
- Klage gegen schwer erfuellbare Anforderung (EGMR-Linie)

## 5) Visum-Verfahren

### Antrag deutsche Botschaft

- Mit Anlagen
- Termin meist 4-12 Wochen Wartezeit
- Beschleunigtes Verfahren BeschAusG (Beauftragten-Verfahren) seit 2020

### Beschleunigtes Verfahren § 81a AufenthG

- Antrag durch AG / Familie in Deutschland
- Ausländerbehoerde stimmt vorab zu
- Visum-Erteilung beschleunigt

### Visum-Ablehnung

- **Klage VG Berlin** (zuständiges Gericht bei Visum)
- Eilantrag § 123 VwGO

## 6) Workflow

### Phase 1 — Vorbereitung

- Lebensunterhalt + Wohnraum kalkulieren
- Sprachkurs Antragsteller buchen
- Dokumente sammeln (Heiratsurkunde, Geburts-, Schul-)

### Phase 2 — Antrag

- Botschaft im Heimatland
- Begleitung durch Anwalt empfohlen
- Bei Schwellen-Land: Vorabzustimmung Ausländerbehoerde

### Phase 3 — Visum erteilt

- Einreise innerhalb der Frist
- Bei Ausländerbehoerde Aufenthaltstitel beantragen
- Aufenthaltstitel zum gleichen Zweck § 28 / 30 / 32 AufenthG

### Phase 4 — Bei Ablehnung

- Klage VG Berlin
- Eilantrag bei dringender Familien-Sache

## 7) Schutz Art. 6 GG / Art. 8 EMRK

### Familienleben

- Verfassungsrechtlicher Schutz
- Prüfung Verhältnismaessigkeit Ablehnung

### Kindeswohl

- Bei Kindern besondere Prüfung
- EGMR-Linie zur Familienzusammenführung

## 8) Typische Fehler

1. **A1-Sprachkenntnis unvollständig nachgewiesen**
2. **Lebensunterhalts-Kalkulation falsch**
3. **Termin Botschaft zu spaet** — Wartezeit unterschaetzt
4. **Vorabzustimmung Ausländerbehoerde versäumt** bei beschleunigtem Verfahren
5. **Klage-Frist 1 Monat versäumt**

## 9) Familiennachzug zu deutschen Staatsangehörigen § 28 AufenthG

### Vereinfacht

- Keine Lebensunterhalts-Pflicht
- Sprachkenntnis erforderlich (mit Ausnahmen)
- Standard-Weg für deutsch-ausländische Ehepaare

## 10) BVerwG-/EuGH-Linien

- BVerwG, Urt. v. 28.10.2014 — 1 C 8/13 (Lebensunterhalt)
- EuGH, Urt. v. 9.7.2015 — C-153/14 (Sprach-Pflicht)
- EGMR, Urt. v. 1.7.2014 — A.A. v. Vereinigtes Koenigreich (Familien-Schutz)

## Anschluss

- `fachanwalt-migrationsrecht-orientierung` — Triage
- `aufenthaltstitel-pruefung` (Power-Tool) — Prüfraster
- `fachanwalt-migrationsrecht-einbuergerung` — bei Staatsangehoerigkeit

## Vertiefung: Aktuelle Rechtsprechung

- BVerwG, Urt. v. 30.03.2010 - 1 C 8.09, BVerwGE 136, 231 — Ehegatten-Nachzug § 30 AufenthG: A1-Sprachnachweis grundsaetzlich erforderlich; Ausnahme bei nachgewiesener Unzumutbarkeit (kein Kursangebot im Herkunftsland, persoenliche Unzumutbarkeit); Verhältnismaessigkeitspruefung im Einzelfall.
- EuGH, Urt. v. 09.07.2015 - C-153/14 (K und A), NVwZ 2015, 1495 — Sprachanforderung Familiennachzug: Integrationsmassnahmen vor Einreise mit EU-Familienzusammenführungs-RL 2003/86 vereinbar, wenn Befreiungsmoeglichkeit bei Unzumutbarkeit besteht; Einzelfallpruefung obligatorisch.
- BVerwG, Urt. v. 26.08.2008 - 1 C 32.07, BVerwGE 131, 370 — Familiennachzug zu subsidiaer Schutzberechtigten: Anspruch auf Nachzug nach § 36a AufenthG und Kontingentierung grundsaetzlich zulässig; jedoch Haertefall-Moeglichkeit erhalten.
- EGMR, Urt. v. 03.10.2014 - 12738/10 (Jeunesse v. Niederlande) — Art. 8 EMRK Familieneinheit: Pflicht zur sorgfaeltigen Abwaegung Familieninteressen vs. Einwanderungskontrolle; Kindeswohl und Dauer des Zusammenlebens muessen beruecksichtigt werden; Aufenthaltsversagung trotz Kindern verlangt besondere Begruendung.
- VGH Bayern, Urt. v. 25.01.2021 - 10 B 21.136, BeckRS 2021, 4412 — Visum-Klage VG Berlin: ortliche Zustandigkeit VG Berlin fuer alle Visum-Klagen; Klage reine Versagungsgegenklage; VG prueft auch Ermessensfehler der Botschaft.

## Normen-Kette Familiennachzug

- **§§ 27, 28, 29, 30, 32, 36 AufenthG** — Grundsatz Familiennachzug, Deutschennachzug, allgemeiner Nachzug, Ehegatten, Kinder, Eltern
- **§ 36a AufenthG** — Familiennachzug zu subsidiaer Schutzberechtigten (Kontingent 1.000/Monat)
- **§ 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG** — Lebensunterhaltssicherung als Regelerteilungsvoraussetzung
- **§ 81a AufenthG** — beschleunigtes Fachkraefte-Visum-Verfahren
- **Art. 6 GG / Art. 8 EMRK** — verfassungsrechtlicher Familien- und Privatlebensschutz
- **EU-Familienzusammenf.-RL 2003/86/EG** — Rechtsanspruch auf Nachzug bei Fluechtlingen

## Kommentarliteratur

- Bergmann/Dienelt, AufenthG §§ 27-36a Rn. 1-100 — umfassend zum Familiennachzug
- Kluth/Heusch, BeckOK AufenthG § 30 Rn. 1-40 — Ehegatten-Nachzug
- Hailbronner, Auslaenderrecht, §§ 27-36 AufenthG — Systematik und Fallgruppen

## Output-Template: Antragsschreiben Visum Familiennachzug

**Adressat:** Deutsche Botschaft [LAND], Visumstelle
**Tonfall:** Sachlich-begruendend, auf Anspruchsgrundlage hinweisend

```
[KANZLEI]
[ADRESSE]

Deutsche Botschaft [HAUPTSTADT/LAND]
Visumstelle
[ADRESSE]

Re: Visumsantrag Familiennachzug fuer [ANTRAGSTELLER NAME, geb. DATUM]
    zu [STAMMINHABER NAME, AufenthaltsstT/NE, wohnhaft ADRESSE D]
    Visumantrag-Nr.: [falls vorhanden]

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir vertreten [STAMMINHABER NAME] und zeigen die anwaltliche Begleitung
des Visumsantrags fuer [FAMILIENANGEHOERIGE(R)] an.

I. SACHVERHALT
[NAME STAMMINHABER] lebt seit [DATUM] in Deutschland (Aufenthaltstitel:
[Art und Gueltigkeit], Anlage 1). Er beantragt Familiennachzug fuer
seine Ehegattin / sein Kind [NAME].

II. ANSPRUCHSGRUNDLAGE
§ [28 / 30 / 32] AufenthG in Verbindung mit Art. 6 GG.

III. VORAUSSETZUNGEN LIEGEN VOR
a) Lebensunterhalt: Netto-Einkommen [BETRAG EUR] (Einkommensnachweise
   Anlage 2). Der Bedarf fuer 2 Personen betraegt nach Sozialrechtssaetzen
   ca. [BETRAG] EUR. Deckung gegeben.
b) Wohnraum: [Groesse m2] — ausreichend fuer [X] Personen (Anlage 3: Mietvertrag).
c) Sprachkenntnis: A1-Zertifikat Anlage 4. [ODER: Ausnahme wegen ...]
d) Keine Ausweisungsinteressen (§ 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG).

IV. ANLAGEN
1. Aufenthaltstitel / Niederlassungserlaubnis
2. Einkommensnachweise letzter 3 Monate
3. Mietvertrag / Wohnraumnachweis
4. A1-Zertifikat
5. Heiratsurkunde / Geburtsurkunde (beglaubigt und apostilliert)
[...]

Wir bitten um zeitnahe Bearbeitung und stehen fuer Rueckfragen zur Verfuegung.

[KANZLEI], [ORT], [DATUM]
[RA-NAME]
```

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