fachanwalt-migrationsrecht-einbuergerung
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npx mdskill add Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/fachanwalt-migrationsrecht-einbuergerungProcess German citizenship applications using StAG law.
- Verify five-year residency, language, and financial requirements.
- Access Bundeszentralregister and German immigration databases.
- Calculate eligibility based on § 10, § 8, and § 12 StAG.
- Generate legal briefs and draft court motions for users.
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--- name: fachanwalt-migrationsrecht-einbuergerung description: "Antrag auf Einbuergerung nach StAG. Anspruchseinbuergerung § 10 StAG fuenf Jahre rechtmaessiger Aufenthalt unbefristeter Aufenthaltstitel ausreichende Deutschkenntnisse B1 Lebensunterhaltssicherung Einbuergerungstest Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung kein Ausweisungsinteresse. Mehrstaatigkeit nach Reform 2024 grundsaetzlich zulaessig § 12 StAG. Ermessenseinbuergerung § 8 StAG. Untaetigkeitsklage § 75 VwGO." --- # Einbürgerung ## Kaltstart-Rückfragen 1. Wie lange hält sich der Mandant rechtmäßig in Deutschland auf — genaues Datum des ersten rechtmäßigen Aufenthaltstitels? Begründung: Fünfjahresfrist § 10 StAG. 2. Welcher Aufenthaltstitel liegt aktuell vor — Niederlassungserlaubnis, Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU, unbefristete Aufenthaltserlaubnis, Freizügigkeitsrecht? 3. Sprachkenntnisse — liegt Zertifikat B1 oder höher vor (welches Institut, Datum)? 4. Sicherung des Lebensunterhalts — Arbeitnehmer, Selbstständiger, Rentenempfänger; Bezug von Bürgergeld oder Sozialhilfe in den letzten zwei Jahren? 5. Vorstrafen — Bundeszentralregisterauszug angefordert? Welche Eintragungen? 6. Soll die bisherige Staatsangehörigkeit beibehalten werden (Mehrstaatigkeit — nach StAG-Reform 27.06.2024 grundsätzlich zulässig § 12 StAG n. F.)? 7. Liegt besondere Integrationsleistung vor — Ehrenamt, herausragende berufliche Leistungen, die eine Verkürzung auf vier oder drei Jahre ermöglichen? 8. Ist der Mandant verheiratet mit einer deutschen Staatsangehörigen — dann § 9 StAG (drei Jahre Aufenthalt, zwei Jahre Ehe)? ## Anspruchsgrundlagen ### Anspruchseinbürgerung § 10 StAG - **§ 10 Abs. 1 StAG** — Anspruch auf Einbürgerung wenn: (1) rechtmäßiger gewöhnlicher Aufenthalt seit fünf Jahren (seit StARModG 27.06.2024, vorher acht Jahre); (2) Bekenntnis zur fdGO; (3) Lebensunterhalt selbst sichergestellt; (4) keine Vorstrafen über Bagatellgrenze § 12a StAG; (5) Deutsch B1-Kenntnisse; (6) unbefristeter Aufenthaltstitel oder Freizügigkeitsrecht; (7) Einbürgerungstest bestanden; (8) Aufgabe etwaiger Vorgängerstaatsangehörigkeit grundsätzlich nicht mehr erforderlich (§ 12 StAG n. F.). - **§ 10 Abs. 3 StAG a. F.** — Verkürzung auf drei Jahre bei besonderer Integrationsleistung wurde durch 6. Änderungsgesetz zum StAG zum 30.10.2025 gestrichen; auf Anträge, die nicht bis dahin beschieden wurden, gilt neues Recht. - **§ 12 StAG n. F. (seit 27.06.2024)** — Mehrstaatigkeit grundsätzlich zulässig; Aufgabe der Vorgängerstaatsangehörigkeit nicht mehr gefordert. - **§ 12a StAG** — Straf-Bagatellgrenze: Geldstrafe bis 90 Tagessätze, Freiheitsstrafe auf Bewährung bis 1 Jahr (einmalig) unschädlich; Erziehungsmaßregeln und Zuchtmittel nach JGG unbeachtlich. - **§ 9 StAG** — Einbürgerung Ehegatten Deutscher: drei Jahre rechtmäßiger Aufenthalt + zwei Jahre bestehende Ehe + allgemeine Voraussetzungen. - **§ 8 StAG** — Ermessenseinbürgerung: öffentliches Interesse oder besondere Härte; subsidiär. - **§ 4 Abs. 3 StAG** — Geburtserwerb: in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern erwerben die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil seit acht Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt. - **§ 16 StAG** — Aushändigung Einbürgerungsurkunde. ### BVerwG-Rechtsprechung - BVerwG, Urt. v. 27.05.2010 — **5 C 12.12**: Einbürgerungstest und B1-Niveau als Einbürgerungsvoraussetzungen verfassungsgemäß. - BVerwG, Urt. v. 19.02.2015 — **5 C 8.12**: Lebensunterhaltssicherung — Anforderungen an nachhaltigen Bezug ohne öffentliche Mittel. - BVerfG, Beschl. v. 22.06.1990 — **2 BvR 1473/86**: Bekenntnis zur fdGO — inhaltliche Anforderungen. - BVerwG, Urt. v. 17.10.2013 — **10 C 19.12**: Versagung bei Unterstützung terroristischer Vereinigung. ## Prüfschema | Nr. | Voraussetzung | Norm | Nachweis | |---|---|---|---| | 1 | Aufenthaltsdauer 5 Jahre rechtmäßig | § 10 Abs. 1 StAG | AZR-Auskunft; Aufenthaltstitel | | 2 | Unbefristeter Aufenthaltstitel / Freizügigkeit | § 10 Abs. 1 Nr. 2 StAG | AE; NE; Freizügigkeitsbescheinigung | | 3 | Bekenntnis fdGO | § 10 Abs. 1 Nr. 1 StAG | Schriftliche Erklärung | | 4 | Lebensunterhalt gesichert | § 10 Abs. 1 Nr. 3 StAG | Gehaltsabrechnungen; Steuerbescheide; keine SGB-II-Bezüge | | 5 | Keine Bagatell-Überschreitung | § 12a StAG | Führungszeugnis Bundeszentralregister | | 6 | Deutschkenntnisse B1 | § 10 Abs. 1 Nr. 6 StAG | BAMF-anerkanntes Zertifikat | | 7 | Einbürgerungstest bestanden | § 10 Abs. 1 Nr. 7 StAG | BAMF-Testbescheinigung | | 8 | Kein Ausweisungsinteresse | § 10 Abs. 1 Nr. 5 StAG | Führungszeugnis; Auskunft Verfassungsschutz | | 9 | Mehrstaatigkeit | § 12 StAG n. F. | Grundsätzlich kein Aufgabeerfordernis | | 10 | Zuständigkeit | Landesrecht | Einbürgerungsbehörde am Wohnort | ## Schriftsatzbausteine ### Einbürgerungsantrag (Vorlage) ``` An die Einbuergerungsbehoerde [Ort] Antrag auf Einbuergerung gemaess § 10 StAG Mandant: [Name, Geburtsdatum, Staatsangehoerigkeit, Anschrift, Az.] Sehr geehrte Damen und Herren, namens und in Vollmacht stellen wir Antrag auf Einbuergerung in den deutschen Staatsverband. I. Begründung 1. Aufenthaltsdauer Rechtmaessiger gewoehnlicher Aufenthalt seit [Datum] — Dauer [X Jahre Y Monate] (Anlage K1: AZR-Auskunft). 2. Aufenthaltstitel Niederlassungserlaubnis § 9 AufenthG seit [Datum] (Anlage K2: Aufenthaltstitel). 3. Lebensunterhalt Erwerbstaetigkeit als [Beruf] bei [Arbeitgeber], Bruttomonatseinkommen EUR [Betrag]; keine oeffentlichen Leistungen in den letzten 24 Monaten (Anlage K3-K5: Gehaltsabrechnungen; Steuerbescheide). 4. Sprachkenntnisse Zertifikat [Institut] Niveau B1 vom [Datum] (Anlage K6). 5. Einbuergerungstest Bestanden am [Datum] bei [BAMF-Testzentrum] (Anlage K7). 6. Bekenntnis fdGO Beigefuegte Erklaerung (Anlage K8). 7. Straffreiheit Fuehrungszeugnis ohne relevante Eintraege (Anlage K9). 8. Mehrstaatigkeit Gemaess § 12 StAG n.F. (Reform 27.06.2024) wird die Beibehaltung der [Staatsangehoerigkeit] beantragt. II. Fristen Wir bitten um Eingangsbestaetigung und zuegige Bescheidung. Wir behalten uns vor, nach drei Monaten ohne Bescheidung Untaetigkeitsklage nach § 75 VwGO zu erheben. Anlagen: K1–K9 (siehe Aufstellung) [Unterschrift, Anwalt] ``` ### Widerspruch gegen Einbürgerungsversagung ``` An die Einbuergerungsbehoerde [Ort] Widerspruch gemaess § 70 VwGO gegen den Bescheid vom [Datum], Az. [Az.], zugestellt am [Datum] (Klagefrist: [Datum + 1 Monat]) I. Antrag Der Bescheid wird aufgehoben. Die Einbuergerungsbehoerde wird verpflichtet, [Mandant] einzubürgern. II. Begründung Der Versagungsgrund [z.B. fehlende Lebensunterhaltssicherung] liegt nicht vor, weil [konkrete Widerlegung]. [Unterschrift] ``` ## Beweislast und Darlegungslast | Frage | Last | Nachweis | |---|---|---| | Alle Einbürgerungsvoraussetzungen | Antragsteller — § 82 AufenthG analog, Mitwirkungspflicht | Vollständige Dokumentenmappe | | Lebensunterhaltssicherung | Antragsteller — positiv belegen | Gehaltsabrechnungen; Kontoauszüge; Steuerbescheide | | Keine Ausweisungsinteressen | Behörde trägt Feststellungslast für Versagungsgründe | Verfassungsschutz-Auskunft; Führungszeugnis | | Mehrstaatigkeit rechtlich zulässig | Kein Nachweis erforderlich — § 12 StAG n. F. | Eigentumsrecht auf früheren Pass bleibt | ## Fristen und Verjährung | Frist | Dauer | Norm | |---|---|---| | Gesetzliche Bescheidungsfrist | Keine; angemessene Bearbeitungszeit 6–24 Monate | — | | Untätigkeitsklage | Nach 3 Monaten ohne Bescheidung | § 75 VwGO | | Klagefrist bei Ablehnung (Widerspruch) | 1 Monat ab Bekanntgabe | § 70 Abs. 1 VwGO | | Klagefrist bei Ablehnung (VG ohne Vorverfahren) | 1 Monat ab Bekanntgabe | § 74 Abs. 1 VwGO | | Aufhebung Einbürgerung bei Täuschung | 5 Jahre ab Einbürgerung | § 35 StAG | ## Typische Gegenargumente und Reaktion | Versagungsgrund | Reaktion | |---|---| | Lebensunterhalt nicht gesichert | Nachweise Arbeitseinkommen; Steuerbescheide; Prognoseentscheidung | | Strafeinträge über Bagatellgrenze | § 12a StAG genau prüfen — Bagatellgrenze 90 Tagessätze; Tilgungsfristen BZR beachten | | B1-Zertifikat fehlt | Nachholen; Ausnahmen für Ältere oder Kranke prüfen § 10 Abs. 6 StAG | | Verfassungsfeindliche Betätigung | § 10 Abs. 1 Nr. 5 StAG — Distanzierungserfordernis; konkrete Belege verlangen | | Nichterfüllung Aufenthaltsdauer | Anrechenbare Zeiten prüfen (z. B. anerkannter Flüchtlingsstatus) | ## Streitwert und Kosten - Einbürgerungsgebühr: 255 EUR pro Person (zzgl. 51 EUR je minderjähriges Kind); § 52 StAG n. V. m. allgemeiner Einbürgerungsgebührenordnung. - Anwaltshonorar Verwaltungsrecht: Zeithonorar 150–300 EUR/h; bei gerichtlichem Verfahren RVG nach Streitwert 15.000 EUR (typisch VG-Streitwert Einbürgerung). - AG-Kosten bei Untätigkeitsklage Streitwert 15.000 EUR: ca. 576 EUR erste Instanz VG. ## Strategische Empfehlung | Situation | Empfehlung | |---|---| | Alle Voraussetzungen erfüllt | Vollständige Antragstellung mit allen Nachweisen; Untätigkeitsklage nach 3 Monaten | | Sprachkenntnisse fehlen | VHS-Kurs B1 empfehlen; erst antragen nach bestandenem Test | | Vorstrafen grenzwertig | § 12a StAG genau prüfen; Tilgungsfristen abwarten | | Ehegatte Deutscher | § 9 StAG bevorzugen — kürzere Fristen | | Mehrstaatigkeit erwünscht | Seit 27.06.2024 kein Problem mehr — § 12 StAG n. F. | ## Anschluss-Skills - `fachanwalt-migrationsrecht-aufenthaltstitel-antrag` — Aufenthaltstitel vor Einbürgerung - `asyl-anhoerung-vorbereiten` — bei Anerkennungsstatus als Voraussetzung ## Quellen - StAG §§ 4, 8–16, 12, 12a, 35, 40a; StARModG 27.06.2024 - VwGO §§ 70, 74, 75 - BVerwG 5 C 12.12; 5 C 8.12; 10 C 19.12 - BVerfG 2 BvR 1473/86 - Hailbronner/Renner StAG-Kommentar, aktuelle Aufl. - Marx Aufenthalts-, Asyl- und Flüchtlingsrecht ## Output-Template: Einbuergerungsantrag **Adressat:** Einbuergerungsbehoerde [ORT] **Tonfall:** Foermlich-sachlich, vollstaendige Darlegung der Voraussetzungen ``` [KANZLEI] [ADRESSE] Einbuergerungsbehoerde [ORT / LANDRATSAMT / KREISFREIE STADT] [ADRESSE] EINBUERGERUNGSANTRAG Antragsteller: [NAME, geb. DATUM, STAATSANG., ANSCHRIFT] Bevollmaechtigte: [KANZLEI] (Vollmacht Anlage 1) Hiermit beantragen wir die Einbuergerung des o.g. Mandanten gemaess § [10 / 9 / 8] StAG. I. VORAUSSETZUNGEN (§ 10 StAG) a) Aufenthaltsdauer: Rechtmaessiger Aufenthalt seit [DATUM] = [X] Jahre (Nachweis: Aufenthaltstitel-Uebersicht Anlage 2). b) Aufenthaltstitel: [NE / DA-EU / unbefristete AE] Anlage 3. c) Bekenntnis fdGO: Unterschriebene Erklaerung Anlage 4. d) Lebensunterhalt: Erwerbstaetig seit [DATUM]; Netto-Einkommen EUR [X] Anlage 5; kein SGB-II-Bezug in den letzten 2 Jahren. e) Straffreiheit: Fuehrungszeugnis O Anlage 6; kein Verstoß gegen § 12a StAG. f) Sprachkenntnisse: B1-Zertifikat [INSTITUT, DATUM] Anlage 7. g) Einbuergerungstest: Bescheinigung BAMF Anlage 8. h) Mehrstaatigkeit: Beibehaltung [NATIONALITAET] — gemaess § 12 StAG n.F. (seit 27.06.2024) zulaessig ohne Antrag auf Beibehaltung. [ODER: Entlassungsurkunde aus [STAAT] liegt vor Anlage 9.] II. BESONDERHEITEN (falls zutreffend) [§ 9 StAG — Ehegatte Deutscher seit DATUM; Eheurkunde Anlage X] [Besondere Integrationsleistungen — Beschreibung] III. ANLAGEN (Checkliste) 1. Vollmacht Kanzlei 2. Aufenthaltstitel-Uebersicht (alle Titel seit Einreise) 3. Aktueller Aufenthaltstitel 4. fdGO-Bekenntnis (ausgefuelltes Formular Behoerde) 5. Einkommensnachweise (letzte 3 Monate), Steuerbescheide 6. Fuehrungszeugnis (aktuell, hoechstens 3 Monate alt) 7. Sprachzertifikat B1 8. Einbuergerungstest-Bescheinigung BAMF 9. Geburtsurkunde (Apostille und Uebersetzung) 10. Reisepass (gueltig) [11. Heiratsurkunde bei § 9 StAG] Untaetigkeitsklage: Falls keine Entscheidung innerhalb von 3 Monaten, behalten wir uns Klage nach § 75 VwGO vor. [KANZLEI], [ORT], [DATUM] [RA-NAME] ```