fachanwalt-migrationsrecht-asyl-folgeantrag-71

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Antrag nach Ablehnung des Erstantrags — nur unter strengen Voraussetzungen.

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name: fachanwalt-migrationsrecht-asyl-folgeantrag-71
description: "Asyl-Folgeantrag § 71 AsylG Voraussetzungen nach erst ablehnung Wiederaufgreifensgruende Aenderung Sachlage neue Beweismittel. Frist 3 Monate nach Kenntnis. Folge-Folgeantrag. Ueberstellungs-Sperre Dublin-III. Workflow Pruefung Antrag Klage."
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# Asyl-Folgeantrag § 71 AsylG

## Zweck

Antrag nach Ablehnung des Erstantrags — nur unter strengen Voraussetzungen.

## 1) Eingangs-Abfrage

1. Erster Asylantrag wann abgelehnt?
2. Aktueller Aufenthaltstitel / Duldung?
3. Neue Sachlage seit Ablehnung (politische Lage Heimatland, persönliche Änderungen)?
4. Neue Beweismittel?
5. Ausreise-Druck (Abschiebung)?

## 2) Voraussetzungen § 71 AsylG iVm § 51 VwVfG

### Wiederaufgreifens-Gründe

- **Änderung Sachlage** (Heimatland, persönlich)
- **Neue Beweismittel**, die zu günstigerer Entscheidung geführt hätten
- **Änderung Rechtslage**

### Frist

- 3 Monate ab Kenntnis des Wiederaufgreifens-Grundes
- Bei Versäumnis: Antrag unzulaessig

### Ergebnis

- BAMF prüft zunächst Zulässigkeit
- Bei Zulässigkeit: Sach-Prüfung wie Erstantrag

## 3) Sachverhalts-Schwerpunkte

### Politische Lage

- Verschlechterung Heimatland (Krieg, Verfolgung)
- Neue Verfolgungs-Gruppen
- Anderer Aspekt (z.B. Sexual-Orientierung outet sich)

### Persönlich

- Konvertierung Religion
- Politische Aktivitäten während Aufenthalt
- Familien-Konstellation

### Beweise

- Neue Dokumente (Drohbriefe, Steckbriefe)
- Zeugenaussagen aus Heimatland
- Medienberichte

## 4) Folge-Folgeantrag

- Auch wiederholt möglich
- Aber: jeder Antrag braucht neue Wiederaufgreifens-Gründe
- Bei missbraeuchlichem Verhalten: Unzulaessigkeit

## 5) Dublin-III VO 604/2013

### Bei Folgeantrag

- Prüfung ob anderer EU-Staat zustaendig
- 6-Monats-Überstellungs-Frist
- Bei Versäumnis: DE-Zuständigkeit

### Aufenthalts-Recht

- Bei Folgeantrag: kein automatisches Aufenthaltsrecht
- Antrag auf Aussetzung Vollstreckung § 80 V VwGO bei VG

## 6) Workflow

### Schritt 1 — Mandanten-Beratung

- Wiederaufgreifens-Grund identifizieren
- Realistische Aussichten-Bewertung
- Risiko fehlender Aussicht: Abschiebung
- Alternative: Aufenthaltstitel humanitaerer Gründe § 25 AufenthG

### Schritt 2 — Antrag BAMF

- Schriftlich, mit Wiederaufgreifens-Grund
- Beweismittel beigefügt
- Dolmetscher bei Vorbringen

### Schritt 3 — Bescheid

- BAMF entscheidet binnen Wochen
- Bei Unzulaessigkeit: Aussetzung Anhörung
- Bei Zulässigkeit: persönliche Anhörung

### Schritt 4 — Klage VG bei Ablehnung

- Frist 2 Wochen bei Schnellverfahren
- Frist 1 Monat bei Standard-Bescheid
- Eilantrag § 80 V VwGO bei drohender Abschiebung

## 7) Spezielle Konstellationen

### Konversion

- Christen-Konversion (Iran, Pakistan)
- Pflicht zur Glaubens-Prüfung
- Sachverständiger-Gutachten

### Sexual-Orientierung

- Outet-sich-Argument
- Verfolgung-Risiko Heimatland

### Politische Aktivitäten

- In Deutschland (Exil-Politik)
- Beweis durch Demo-Fotos, Vereins-Mitgliedschaft

## 8) Bundesamt für Migration und Fluechtlinge (BAMF)

### Prozessuale Pflichten

- Anhörung
- Vollständige Aufklärung
- Begründung Bescheid

### Beweisaufnahme

- Auskunft Auswärtiges Amt
- ACCORD-Berichte
- UNHCR-Berichte

## 9) Typische Fehler

1. **3-Monats-Frist verpasst**
2. **Wiederaufgreifens-Grund zu schwach**
3. **Eilantrag versäumt** bei drohender Abschiebung
4. **Folge-Folge-Antrag missbraeuchlich** -> Unzulaessigkeit

## 10) BVerwG-Linien

- BVerwG, Urt. v. 27.4.2010 — 10 C 4/09 (Wiederaufgreifens-Voraussetzungen)
- BVerwG, Urt. v. 19.4.2018 — 1 C 29/17 (Konversion)

## Anschluss

- `fachanwalt-migrationsrecht-orientierung` — Triage
- `fachanwalt-migrationsrecht-aufenthaltstitel-antrag` — Alternativ-Titel
- `widerspruch-oder-klage-erstpruefung` — bei VG-Klage

## Vertiefung: Aktuelle Rechtsprechung

- BVerwG, Urt. v. 27.04.2010 - 10 C 4.09, BVerwGE 136, 360 — Voraussetzungen § 71 AsylG iVm § 51 VwVfG: Wiederaufgreifensgrund muss pruefbar und substantiiert sein; blosses erneutes Vorbringen ohne neues Element genuegt nicht; BAMF entscheidet zunaechst ueber Zulaessigkeit.
- BVerwG, Urt. v. 19.04.2018 - 1 C 29.17, BVerwGE 162, 62 — Konversion zum Christentum als neuer Wiederaufgreifensgrund: innere Uberzeugung muss glaubhaft und stabil sein; BAMF hat eigene Pruefungskompetenz; Beilagen zu Taufe und kirchlichen Aktivitaeten erforderlich.
- BVerwG, Urt. v. 20.11.2018 - 1 C 23.17, BVerwGE 163, 380 — Coming-out LGBTQ nach Erstantrag: neue persoenliche Verfolgungssituation kann Wiederaufgreifensgrund nach § 51 Abs. 1 Nr. 1 VwVfG sein; Befragung zu intimen Einzelheiten durch BAMF unzulaessig (EuGH C-148/13).
- OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 17.03.2022 - OVG 3 S 12/22, BeckRS 2022, 7811 — Eilrechtsschutz bei Folgeantrag: Unterbindung der Abschiebung bis zur Entscheidung BAMF ueber Zulaessigkeit moeglich wenn Folgeantrag bei BAMF bereits gestellt und Bescheidung noch aussteht.

## Normen-Kette Folgeantrag

- **§ 71 Abs. 1 AsylG** iVm **§ 51 Abs. 1-3 VwVfG** — Wiederaufgreifensvoraussetzungen, Frist 3 Monate
- **§ 71 Abs. 5 AsylG** — Abschiebungsandrohung bei Unzulaessigkeit des Folgeantrags
- **§ 51 Abs. 2 VwVfG** — Frist ab Kenntnis des Wiederaufgreifensgrundes
- **§ 36 AsylG** — Klagefrist eine Woche wenn Folgeantrag als unzulaessig beschieden
- **§ 74 Abs. 1 AsylG** — Klagefrist zwei Wochen bei Sachabweisung des Folgeantrags
- **Art. 40 Verfahrens-RL 2013/32** — Folgeantraege; Mitgliedstaat kann Folgeantrag nur ablehnen wenn keine neuen Elemente

## Kommentarliteratur

- Marx, AsylG § 71 Rn. 1-80 — umfassend zum Folgeantrag
- Funke-Kaiser/Goebel-Zimmermann, GK-AsylG, § 71 Rn. 1-50

## Output-Template: Folgeantrag BAMF

**Adressat:** BAMF, Abteilung Wiederaufnahme / Folgeantrag
**Tonfall:** Sachlich-juristisch; Substantiierung der neuen Wiederaufgreifensgruende

```
[KANZLEI]
[ADRESSE]

Bundesamt fuer Migration und Fluechtlinge
[AUSSENSTELLE]
[ADRESSE]

Re: Asyl-Folgeantrag gemaess § 71 AsylG
    Antragsteller: [NAME, geb. DATUM, Staatsang.]
    BAMF-Aktenzeichen (Erstantrag): [AZ]

Sehr geehrte Damen und Herren,

in Vertretung des o.g. Antragstellers stellen wir hiermit Folgeantrag
gemaess § 71 AsylG und § 51 VwVfG.

I. BISHERIGER VERFAHRENSSTAND
Erstantrag abgelehnt am [DATUM], Bescheid Az. [AZ].
Klage [wurde erhoben / nicht erhoben].

II. WIEDERAUFGREIFENSGRUENDE (§ 51 Abs. 1 Nr. [X] VwVfG)
[Variante A — Aenderung Sachlage:]
Seit der Ablehnung des Erstantrags hat sich die Lage im Herkunftsland
[LAND] wesentlich veraendert: [KONKRETE SCHILDERUNG MIT DATUM].
Belege: UNHCR-Laenderbericht [DATUM] Anlage 1, AA-Bericht [DATUM] Anlage 2.

[Variante B — Neue Beweismittel:]
Es liegen neue Beweismittel vor, die bei der Erstentscheidung nicht
verfuegbar waren: [ATTEST / DOKUMENT / ZEUGNIS]. Anlage 3.

[Variante C — Konversion / LGBTQ / persoenliche Aenderung:]
Der Antragsteller ist am [DATUM] zum [Christentum / Islam / ...] konvertiert.
Bescheinigung beigefuegt Anlage 4. Die innere Uberzeugung ist echt und stabil
(BVerwG 1 C 29.17).

III. FRIST § 51 ABS. 2 VWVFG
Der Antragsteller hat von dem o.g. Wiederaufgreifensgrund am [DATUM]
Kenntnis erlangt. Die 3-Monats-Frist laeuft bis [DATUM]; dieser Antrag
wird fristgerecht gestellt.

IV. SICHERUNGSMASSNAHMEN
Bei drohender Abschiebung bitten wir um unverzuegliche Bestaetigung
des Folgeantragseingangs (§ 71 Abs. 4 AsylG).

Anlagen: K1 bis K[X]

[KANZLEI], [ORT], [DATUM]
[RA-NAME]
```

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