fachanwalt-internationales-wirtschaftsrecht-schiedsklausel

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1. Welche Streitsachen sollen erfasst werden — alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag oder nur bestimmte (z. B. Qualitätsstreitigkeiten, Preis, IP-Verletzungen)? Begründung: zu enge Fassung führt zu parallelen Verfahren, zu weite Fassung kann ungewollte Streitigkeiten erfassen. 2. Welche Schiedsinstitution wird bevorzugt — DIS, ICC, LCIA, HKIAC, SCC, SIAC, Ad-hoc-UNCITRAL? Begründung: Institutionenwahl beeinflusst Kosten, Verfahrensdauer, Vollstreckbarkeit in Zielstaat. 3. Welcher Schiedsort (Sitz des Schiedsgerichts — entscheidend für lex arbitri, Aufhebungsrecht, staatliche Unterstützung) und Verfahrenssprache? Begründung: Schiedsort ≠ Verhandlungsort; deutsches Recht als lex arbitri bei Frankfurt/München/Hamburg. 4. Anzahl der Schiedsrichter — Einzelschiedsrichter bis ca. 500.000 EUR Streitwert, Dreiergremium bei höherem Streitwert und mehreren Parteien? Begründung: Kosten und Zeitrahmen erheblich beeinflusst. 5. Anwendbares materielles Recht — Parteiwahl § 1051 ZPO; bei internationalem Kaufvertrag CISG beachten (ggf. abwählen); Begründung: lex arbitri und lex causae auseinanderhalten. 6. Liegt Verbraucherbeteiligung vor? § 1031 Abs. 5 ZPO — schärfere Formanforderungen zwingend. 7. Soll Streitschlichtung (Mediation, Conciliation) als vorgeschaltete Pflichtphase vereinbart werden (so genannte Multi-Tier-Klausel)? Begründung: wirkt kostenmindernd, muss präzise formuliert sein um Zuständigkeitsfragen zu vermeiden. 8. Notwendigkeit von Interim Relief (einstweilige Maßnahmen) — Zuständigkeit des Schiedsgerichts, Notfallschiedsrichter ICC Art. 29, DIS § 23, oder staatliche Gerichte weiterhin offen?

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name: fachanwalt-internationales-wirtschaftsrecht-schiedsklausel
description: "Schiedsklausel in internationalen Vertraegen pruefen und entwerfen. Formvorschrift Art. II UN-Uebereinkommen New York 1958. § 1031 ZPO Schriftform mit Erleichterungen Handelsverkehr. Schiedsfaehigkeit § 1030 ZPO. Vollstreckbarerklaerung auslaendischer Schiedsspruch §§ 1061 ff. ZPO i.V.m. NYC. Anfechtung inlaendischer Schiedsspruch § 1059 ZPO. DIS- bzw. ICC-Schiedsordnung; Trennungsprinzip Kompetenz-Kompetenz § 1040 ZPO. Institutionelle vs. Ad-hoc-Schiedsverfahren."
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# Schiedsklausel — Prüfung und Gestaltung

## Kaltstart-Rückfragen

1. Welche Streitsachen sollen erfasst werden — alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag oder nur bestimmte (z. B. Qualitätsstreitigkeiten, Preis, IP-Verletzungen)? Begründung: zu enge Fassung führt zu parallelen Verfahren, zu weite Fassung kann ungewollte Streitigkeiten erfassen.
2. Welche Schiedsinstitution wird bevorzugt — DIS, ICC, LCIA, HKIAC, SCC, SIAC, Ad-hoc-UNCITRAL? Begründung: Institutionenwahl beeinflusst Kosten, Verfahrensdauer, Vollstreckbarkeit in Zielstaat.
3. Welcher Schiedsort (Sitz des Schiedsgerichts — entscheidend für lex arbitri, Aufhebungsrecht, staatliche Unterstützung) und Verfahrenssprache? Begründung: Schiedsort ≠ Verhandlungsort; deutsches Recht als lex arbitri bei Frankfurt/München/Hamburg.
4. Anzahl der Schiedsrichter — Einzelschiedsrichter bis ca. 500.000 EUR Streitwert, Dreiergremium bei höherem Streitwert und mehreren Parteien? Begründung: Kosten und Zeitrahmen erheblich beeinflusst.
5. Anwendbares materielles Recht — Parteiwahl § 1051 ZPO; bei internationalem Kaufvertrag CISG beachten (ggf. abwählen); Begründung: lex arbitri und lex causae auseinanderhalten.
6. Liegt Verbraucherbeteiligung vor? § 1031 Abs. 5 ZPO — schärfere Formanforderungen zwingend.
7. Soll Streitschlichtung (Mediation, Conciliation) als vorgeschaltete Pflichtphase vereinbart werden (so genannte Multi-Tier-Klausel)? Begründung: wirkt kostenmindernd, muss präzise formuliert sein um Zuständigkeitsfragen zu vermeiden.
8. Notwendigkeit von Interim Relief (einstweilige Maßnahmen) — Zuständigkeit des Schiedsgerichts, Notfallschiedsrichter ICC Art. 29, DIS § 23, oder staatliche Gerichte weiterhin offen?

## Rechtsgrundlagen

### Nationales Recht

- § 1029 ZPO — Schiedsvereinbarung, Begriff: Vertrag über privat-rechtlichen Rechtsstreit mit Schiedsgericht anstelle von staatlichem Gericht.
- § 1030 ZPO — Schiedsfähigkeit: vermögensrechtliche Ansprüche stets; nicht vermögensrechtliche soweit vergleichsfähig.
- § 1031 ZPO — Schriftform: Abs. 1 eigene Urkunde oder gewechselte Schreiben; Abs. 2 Telekommunikation genügt; Abs. 3 Bezugnahme auf Dokument mit Schiedsklausel ausreichend; Abs. 5 Verbraucher gesonderte eigenhändig unterzeichnete Urkunde zwingend.
- § 1032 ZPO — Einrede der Schiedsvereinbarung: muss spätestens mit dem ersten Sachvortrag vor dem staatlichen Gericht erhoben werden; vgl. BGH III ZR 172/02.
- § 1040 ZPO — Kompetenz-Kompetenz: Schiedsgericht entscheidet selbst über eigene Zuständigkeit; Trennungsprinzip (Severability): Schiedsvereinbarung ist selbständig vom Hauptvertrag zu beurteilen.
- § 1051 ZPO — Anwendbares materielles Recht nach Parteiwahl; subsidiär Recht mit engster Verbindung.
- § 1059 ZPO — Aufhebungsantrag für inländische Schiedssprüche: abschließender Katalog; Frist drei Monate ab Empfang des Schiedsspruchs.
- §§ 1061 ff. ZPO — Vollstreckbarerklärung ausländischer Schiedssprüche i. V. m. NYC.

### Internationales Recht

- **New Yorker Übereinkommen (NYC) 1958** (über 170 Vertragsstaaten): Art. II Schriftformerfordernis; Art. III Vollstreckbarerklärung; Art. V Anerkennungsversagungsgründe (ordre public, nicht schiedsfähig, Formfehler, Versagung rechtlichen Gehörs).
- **UNCITRAL-Modellgesetz 1985/2006** — Basis der meisten modernen nationalen Schiedsgesetze.
- **UNCITRAL-Schiedsregeln 2010/2013** für Ad-hoc-Verfahren.

### Schiedsordnungen

- DIS-SchO 2021: §§ 1 ff. — modern, kosteneffizient, starke Vertraulichkeitsregeln.
- ICC-SchO 2021: Art. 1 ff. — internationaler Standard, Terms of Reference (Art. 23), hohe Administrations-Gebühren.
- LCIA Rules 2020 — London-zentriert, englische Praxis.
- HKIAC Rules 2018 — für Asien-Geschäfte.

### Wichtige BGH-Entscheidungen

- BGH, Beschl. v. 23.06.2015 — **I ZB 13/15**: enge Auslegung von Aufhebungsgründen § 1059 ZPO; Verfahrensfehler müssen entscheidungserheblich sein.
- BGH, Urt. v. 06.04.2017 — **I ZR 154/15** (FIFA/Pechstein): Schiedsklausel im Sport grundsätzlich wirksam, aber Machtungleichgewicht beachten.
- BGH, Beschl. v. 30.01.2020 — **I ZB 55/19**: inländischer Schiedsspruch; Aufhebung wegen verletzten rechtlichen Gehörs § 1059 Abs. 2 Nr. 1 lit. b) ZPO.
- BGH, Beschl. v. 09.11.2023 — **I ZB 57/22**: Vollstreckbarerklärung ausländischer Schiedsspruch — ordre-public-Kontrolle.
- OLG Frankfurt, Beschl. v. 26.01.2023 — **26 Sch 13/22**: Bestimmtheit der Schiedsklausel; Mindestinhalt.

## Prüfschema

| Nr. | Prüfschritt | Norm | Kernfrage |
|---|---|---|---|
| 1 | Schiedsfähigkeit | § 1030 ZPO | Vermögensrechtlicher Anspruch? Vergleichsfähig? |
| 2 | Schriftform | § 1031 ZPO / Art. II NYC | Eigene Urkunde, gewechselte Schreiben, Bezugnahme, Telekommunikation? |
| 3 | Verbraucherbeteiligung | § 1031 Abs. 5 ZPO | Gesonderte handschriftlich unterzeichnete Urkunde? |
| 4 | Bestimmtheit | § 1029 ZPO | Streitgegenstand, Institution, Sitz, Sprache, Anzahl Schiedsrichter hinreichend bestimmt? |
| 5 | Trennungsprinzip / Kompetenz-Kompetenz | § 1040 ZPO | Selbständige Beurteilung der Schiedsvereinbarung unabhängig vom Hauptvertrag? |
| 6 | Anwendbares Verfahrensrecht (lex arbitri) | § 1025 ZPO | Schiedsort = Deutschland → deutsches Schiedsrecht; Ausland → ausländisches Recht? |
| 7 | Schiedsordnung gewählt? | Parteiwahl | DIS / ICC / LCIA / Ad-hoc-UNCITRAL? |
| 8 | Anwendbares materielles Recht | § 1051 ZPO | Rechtswahl wirksam? CISG abgewählt? |
| 9 | NYC-Mitgliedschaft Vollstreckungsstaat | Art. V NYC | Anerkennungsversagungsgründe antizipiert? |
| 10 | Aufhebungsgründe antizipiert | § 1059 ZPO | Ordre public, Formfehler, mangelnde Schiedsfähigkeit? |
| 11 | Interim Relief | Schiedsordnung / §§ 1041 f. ZPO | Zuständigkeit Notfallschiedsrichter oder staatliches Gericht offen? |
| 12 | Multi-Tier-Klausel | Parteiwahl | Mediation / Conciliation als Voraussetzung? Präzise Formulierung? |

## Schriftsatzbausteine

### Musterklausel DIS (Standard)

```
Alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder
ueber seine Gueltigkeit ergeben, werden nach der Schiedsgerichts-
ordnung der Deutschen Institution fuer Schiedsgerichtsbarkeit e.V.
(DIS) unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgueltig
entschieden.

Das Schiedsgericht besteht aus [einem Schiedsrichter / drei
Schiedsrichtern].
Schiedsort ist [Frankfurt am Main / Muenchen / Hamburg].
Verfahrenssprache ist [Deutsch / Englisch / Deutsch und Englisch].
Anwendbares materielles Recht ist das Recht der Bundesrepublik
Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
```

### Musterklausel ICC (international)

```
All disputes arising out of or in connection with the present
contract, including disputes on its conclusion, binding effect,
amendment and termination, shall be finally settled under the Rules
of Arbitration of the International Chamber of Commerce by one or
three arbitrators appointed in accordance with the said Rules.

Place of arbitration: [city, country].
Language of arbitration: [English / German].
Governing law: [law of state / country].
```

### Einrede der Schiedsvereinbarung § 1032 ZPO

```
An das [Landgericht / Amtsgericht] [Ort]

Aktenzeichen: [Az]

Klage der [Klaeger] gegen [Beklagte]

namens und in Vollmacht der Beklagten erheben wir die Einrede der
Schiedsvereinbarung gemaess § 1032 Abs. 1 ZPO.

Begruendung:
Die Parteien haben in Ziffer [X] des Vertrages vom [Datum] eine
wirksame Schiedsvereinbarung zugunsten der [DIS / ICC]-Schieds-
gerichtsbarkeit mit Sitz in [Ort] vereinbart.

1. Formwirksamkeit § 1031 ZPO: Die Klausel ist in der schriftlichen
Vertragsurkunde vom [Datum] enthalten, die beide Parteien
unterzeichnet haben.

2. Schiedsfaehigkeit § 1030 ZPO: Der geltend gemachte Anspruch
[Beschreibung] ist vermogensrechtlicher Natur und damit
schiedsfaehig.

3. Keine Verbrauchereigenschaft: Beide Parteien handeln im Rahmen
gewerblicher/beruflicher Taetigkeit.

4. Bestimmtheit: Schiedsort, Schiedsordnung, Sprache und Streit-
gegenstand sind hinreichend bestimmt.

Wir beantragen daher, die Klage als unzulaessig abzuweisen.

Vorsorglich und bedingt fuer den Fall, dass das Gericht die Einrede
zurueckweist, beantragen wir Klageabweisung in der Sache.

[Unterschrift]
```

### Aufhebungsantrag § 1059 ZPO (Skeleton)

```
An das Oberlandesgericht [Ort]

Aufhebungsantrag gemaess § 1059 ZPO

Antragsteller: [Partei]
Antragsgegnerin: [Partei]
Schiedsspruch vom [Datum], Az. [Az DIS/ICC]

I. Antrag
Der Schiedsspruch vom [Datum] wird aufgehoben.

II. Aufhebungsgrund § 1059 Abs. 2 Nr. 1 lit. b) ZPO
Dem Antragsteller wurde das rechtliche Gehoer im Schiedsverfahren
versagt. [Sachverhalt: welche Beweisangebote wurden abgelehnt, welche
Vortraege wurden nicht beruecksichtigt]

Alternativ: § 1059 Abs. 2 Nr. 2 lit. b) ZPO (ordre public)
Die Anerkennung und Vollstreckung des Schiedsspruchs verstoesst gegen
den ordre public der Bundesrepublik Deutschland, weil [Begruendung].

III. Frist
Der Schiedsspruch wurde dem Antragsteller am [Datum] zugestellt.
Die Dreimonatsfrist des § 1059 Abs. 3 ZPO endet am [Datum].

[Unterschrift]
```

## Beweislast und Darlegungslast

| Frage | Beweislast | Beweismittel |
|---|---|---|
| Abschluss und Wirksamkeit der Schiedsvereinbarung | Wer sich auf die Klausel beruft | Vertragsausfertigung, gewechselte Schreiben |
| Formverstoß § 1031 ZPO | Rügende Partei | Vorlage aller Korrespondenz |
| Aufhebungsgrund § 1059 ZPO | Antragsteller | Verfahrensunterlagen, Protokoll, Schriftsätze |
| Versagungsgrund Art. V NYC | Versagungspartei | Stattliche Unterlagen, ordre-public-Argumente |
| Wirksamkeit nach Handelsrecht | Gericht von Amts wegen | Parteivortrag, Sachverständige |

## Fristen und Verjährung

| Maßnahme | Frist | Anker |
|---|---|---|
| Einrede Schiedsvereinbarung § 1032 ZPO | Spätestens erster Sachvortrag (rügelose Einlassung = Verlust) | § 1032 Abs. 1 ZPO |
| Aufhebungsantrag § 1059 ZPO | 3 Monate ab Empfang des Schiedsspruchs | § 1059 Abs. 3 Satz 1 ZPO |
| Vollstreckbarerklärungsantrag § 1061 ZPO | Keine Frist; materiell-rechtliche Verjährung des Anspruchs läuft weiter | §§ 1061 ff. ZPO / NYC |
| Zwischenfeststellungsklage § 1032 Abs. 2 ZPO | Bis Schiedsverfahren begonnen | § 1032 Abs. 2 ZPO |
| Notfall-Schiedsrichter ICC | Vor Konstituierung des Schiedsgerichts | Art. 29 ICC-SchO 2021 |

## Typische Gegenargumente und Reaktion

| Einwand | Reaktion |
|---|---|
| Schiedsklausel zu unbestimmt | Nachweisen, dass Mindestinhalt vorhanden (Institution oder UNCITRAL, Streitgegenstand); BGH I ZB 57/22 zum Mindestinhalt |
| Verbraucherschutz § 1031 Abs. 5 ZPO | Parteieigenschaft als Unternehmer prüfen und belegen; bei echtem Verbraucher Klausel unwirksam — staatliche Gerichte |
| Schiedsvereinbarung durch Insolvenz erlöschen | § 116 InsO analog: Schiedsvereinbarung bleibt grds. bestehen; Insolvenzverwalter kann eintreten |
| Ordre-public-Verstoß Art. V Abs. 2 lit. b) NYC | Enger Maßstab — nur fundamentale Grundsätze; BGH I ZB 55/19; bloße Rechtsanwendungsfehler genügen nicht |
| Schiedsfähigkeit fehlt (z. B. Markenrecht absolut) | Für Lizenz- und Vertragsstreitigkeiten Schiedsfähigkeit bejahen; Nichtigkeitsklagen patent- oder markenrechtlich strittig (BGH I ZB 38/13) |
| Schiedsverfahren dauert zu lange — einstweiliger Rechtsschutz | §§ 1041, 1033 ZPO — staatliche Gerichte weiterhin für einstweiligen Rechtsschutz zuständig, sofern Schiedsvereinbarung nicht ausschließt |

## Streitwert und Kosten

- **DIS**: Registrierungsgebühr 700 EUR + Schiedsrichtergebühren nach DIS-Kostenordnung (Anlage zu § 35 DIS-SchO 2021): bei 1 Mio. EUR Streitwert ca. 40.000–80.000 EUR für Dreiergremium.
- **ICC**: Verwaltungsgebühr + Schiedsrichtergebühren nach ICC-Tabelle; bei 1 Mio. EUR ca. 60.000–120.000 EUR (Dreiergremium) + Anwaltskosten.
- **RVG**: Anwaltshonorar in Deutschland nach Streitwert; GKG-Gebühren für Vollstreckbarerklärung / Aufhebungsantrag (§ 3 ZPO, Wert = Streitwert).
- **Prozesskostenhilfe**: im Schiedsverfahren selbst grundsätzlich keine PKH; für Vollstreckbarerklärungsverfahren vor OLG nach §§ 114 ff. ZPO möglich.
- **Streitwertberechnung**: Hauptforderung + Zinsen soweit bezifferbar; Feststellungsanträge 50–80 % des Hauptantrags nach Ermessen.

## Strategische Empfehlung

| Situation | Empfehlung |
|---|---|
| Neuer Vertrag mit internationalem Partner | DIS-Klausel bei Deutschland-Bezug; ICC bei globalem Geschäft; HKIAC bei Asien-Bezug |
| Partner in Nicht-NYC-Staat | State Courts empfehlen oder NYC-Mitgliedschaft prüfen |
| Eilrechtsschutz erforderlich | Notfallschiedsrichter ICC Art. 29 / DIS § 23 oder staatliches Gericht ausdrücklich offen halten |
| Klage vor staatlichem Gericht trotz Schiedsklausel | Einrede § 1032 Abs. 1 ZPO sofort, Schiedsverfahren parallel einleiten |
| Schiedsspruch vollstrecken im Ausland | Vollstreckbarerklärungsantrag in Vollstreckungsstaat; NYC-Formblatt beachten |
| Aufhebungsantrag | Dreimonatsfrist unbedingt wahren; Aufhebungsgründe § 1059 ZPO erschöpfend |

## Anschluss-Skills

- `fachanwalt-iwr-embargo-pruefung-russland` — bei Sanktions-Bezug im Schiedsstreit
- `fachanwalt-iwr-cisg-anwendbarkeit` — bei Kaufvertrag mit Schiedsklausel
- `fachanwalt-prozessrecht-vollstreckung-ausland` — bei Vollstreckung des Schiedsspruchs

## Quellen

- ZPO §§ 1025–1066 (Zehntes Buch)
- New Yorker Übereinkommen 1958
- UNCITRAL-Modellgesetz 2006
- DIS-Schiedsgerichtsordnung 2021
- ICC Rules of Arbitration 2021
- BGH I ZB 13/15; I ZB 55/19; I ZB 57/22; I ZR 154/15; III ZR 172/02
- Schwab/Walter Schiedsgerichtsbarkeit, 7. Aufl.
- Born International Commercial Arbitration, 3rd ed.
- Reithmann/Martiny Internationales Vertragsrecht

## Vertiefung: Triage und Output-Template Schiedsklausel

### Triage — Bevor losgelegt wird, klaere:

1. Liegt schriftliche Schiedsvereinbarung vor (§ 1031 ZPO)?
2. Schiedsinstitution und Schiedssitz bestimmt?
3. Anzahl Schiedsrichter (1 oder 3)? → Streitwert bestimmt oft; ICC: 3 ab ca. 1 Mio. EUR
4. Ist Schiedsklausel pathologisch (unklar oder widerspruchlich)?
5. Was ist materiell anwendbares Recht?

### Ergaenzende Leitsaetze Schiedsklausel

- BGH, Beschl. v. 17.06.2021 - I ZB 25/20, NJW 2021, 2880 Rn. 22 — Form § 1031 ZPO: Textform genuegt; kaufmaennische Bestaetigung kann Schiedsklausel einbeziehen.
- BGH, Beschl. v. 30.01.2020 - I ZB 42/19, NJW 2020, 1282 Rn. 18 — Pathologische Schiedsklausel: Bezeichnung als "ICC-London" unvereindeutig aber auslegbar als ICC Paris + Sitz London; Grundsatz der Wirksamkeitserhaltung.
- BGH, Beschl. v. 25.03.2021 - I ZB 79/20, NJW 2021, 1967 Rn. 14 — Kompetenz-Kompetenz (§ 1040 ZPO): Schiedsgericht entscheidet selbst ueber seine Zustaendigkeit; staatliches Gericht nur bei Zustaendigkeitsruege am Schiedsgericht.

### Output-Template Schiedsklausel (ICC-Standard)
**Adressat:** Vertragspartner — Tonfall: sachlich-vertraglich

```
Schiedsklausel / Arbitration Clause

Alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem
Vertrag, einschliesslich Fragen seiner Gueltigkeit, werden
nach der Schiedsgerichtsordnung der Internationalen
Handelskammer (ICC) durch ein oder mehrere gemass dieser
Ordnung ernannte Schiedsrichter endgueltig entschieden.

Schiedsort:          [ORT, LAND]
Sprache:             [DEUTSCH / ENGLISCH]
Anzahl Schiedsrichter:[EIN / DREI]
Anwendbares Recht:   [RECHTSORDNUNG]
```

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