fachanwalt-insolvenz-sanierung-starug-plan

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Draft StaRUG restructuring plans for companies facing imminent insolvency.

  • Assess liquidation risk and verify creditor group structures before planning.
  • Leverages § 18 InsO thresholds and § 29 StaRUG prerequisites for validation.
  • Calculates 75% class voting thresholds and applies cross-class cramdown rules.
  • Outputs a structured plan with approval workflows and stabilization orders.

SKILL.md

.github/skills/fachanwalt-insolvenz-sanierung-starug-planView on GitHub ↗
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name: fachanwalt-insolvenz-sanierung-starug-plan
description: "StaRUG-Restrukturierungsplan §§ 4-65 StaRUG. Voraussetzung drohende Zahlungsunfaehigkeit § 18 InsO. Plan-Struktur Gruppen Mehrheiten 75 Prozent je Klasse. Cross-class cramdown. Stabilisierungsanordnung § 49 StaRUG. Restrukturierungsbeauftragter. Workflow Anzeige Plan-Aufstellung Abstimmung Bestaetigung."
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# StaRUG-Restrukturierungsplan

## Zweck

Vorinsolvenzliches Sanierungs-Instrument bei drohender Zahlungsunfähigkeit. Kein Insolvenz-Verfahren, kein Insolvenz-Stigma.

## 1) Eingangs-Abfrage

1. Liquiditäts-Lage: drohende Zahlungsunfähigkeit § 18 InsO?
2. Bereits Zahlungsunfähigkeit § 17 InsO oder Überschuldung § 19 InsO? -> dann nicht StaRUG, sondern InsO
3. Sanierungs-Aussichts-Prüfung
4. Gläubiger-Struktur (Bank, Lieferanten, Mitarbeiter)?
5. Welche Gläubiger sollen vom Plan betroffen sein?

## 2) Voraussetzungen § 29 StaRUG

| Voraussetzung | Inhalt |
|---|---|
| Drohende Zahlungsunfähigkeit | § 18 InsO — 24-Monats-Prognose |
| **Keine** Zahlungsunfähigkeit | § 17 InsO — bei Eintritt: Wechsel ins Insolvenzverfahren |
| Sanierungs-Aussicht | Bescheinigung Prüfer |
| Antrag des Schuldners | bei Gesellschaft: Geschäftsführer |

### Vorteil StaRUG vs. Insolvenz

- Nicht-publik möglich (anders als Insolvenz)
- Schuldner behaelt volle Verfügungsbefugnis
- Nur betroffene Gläubiger gebunden (anders als Insolvenz-Plan)
- Schnellerer Verlauf

## 3) Plan-Struktur § 8 StaRUG

### Pflicht-Inhalte

1. Darstellender Teil (Sachverhalt, Gründe)
2. Gestaltender Teil (Eingriffe in Rechte)
3. Gruppen-Bildung

### Gruppen § 9 StaRUG

- Gläubiger mit gleichen Rechten und Interessen
- Typisch: Bank-Kredite, Lieferanten, gesicherte Gläubiger

### Mehrheiten je Gruppe § 25 StaRUG

- **75 % der Summe** der Forderungen der abgestimmten Gläubiger einer Gruppe

### Cross-class cramdown § 26 StaRUG

- Bei Verweigerung einer Klasse: Plan kann trotzdem bestätigt werden, wenn:
  - Plan-Verhältnis-Prüfung erfüllt
  - Keine Klasse schlechter gestellt als ohne Plan
  - Mehrheit der Klassen zustimmt

## 4) Stabilisierungsanordnung § 49 StaRUG

### Funktion

- Schutz vor Zwangsvollstreckung
- Vor Sicherheits-Verwertung
- Maximal **3 Monate**, Verlängerung möglich

### Antrag

- Beim Restrukturierungsgericht
- Glaubhaftmachung Eilbedürftigkeit

## 5) Restrukturierungsbeauftragter § 73 StaRUG

### Bestellung

- Auf Antrag oder von Amts wegen
- Bei groesseren Verfahren typisch

### Aufgaben

- Aufsicht
- Berichtspflicht Gericht
- Schutz Mitarbeiter / Pensionierer

## 6) Workflow

### Phase 1 — Krisen-Prüfung

- Liquiditäts-Plan 24-Monate
- Bescheinigung Prüfer
- Sanierungs-Konzept

### Phase 2 — Anzeige § 31 StaRUG

- Beim Restrukturierungsgericht
- Plan-Inhalts-Skizze
- Gläubiger-Verzeichnis

### Phase 3 — Plan-Aufstellung

- Schriftliche Plan-Ausarbeitung
- Gläubiger-Information
- Vergleichs-Verhandlungen

### Phase 4 — Abstimmung

- Klassen-Aufteilung
- Schriftliche oder muendliche Abstimmung
- Mehrheits-Prüfung

### Phase 5 — Bestätigung

- Gerichts-Bestätigung
- Plan tritt in Kraft

### Phase 6 — Umsetzung

- Anpassung Forderungen
- Restrukturierungs-Maßnahmen
- Aufhebung Stabilisierung

## 7) Geschäftsführer-Pflichten § 32 StaRUG

### Pflicht

- Bei Inanspruchnahme StaRUG: Pflicht zur Wahrung Gläubiger-Interessen
- Pflicht zur Anzeige bei Misserfolg

### Haftung

- Bei Pflichtverletzung: Schadensersatz gegenüber Gläubigern
- Strafbarkeit § 15a IV InsO bleibt unberuehrt bei Verschleppung

## 8) Cross-Border (EU-RestrukturierungsRL)

- Eintragung im EU-Insolvenz-Register
- Anerkennung in anderen EU-Staaten
- Bei Auslands-Gläubigern: spezielle Konsultations-Verfahren

## 9) Typische Fehler

1. **StaRUG bei Zahlungsunfähigkeit § 17 InsO**: Pflicht zum Wechsel in Insolvenz
2. **Gruppen-Bildung unzureichend**: Plan-Anfechtung droht
3. **75 %-Mehrheit knapp verfehlt**: Plan scheitert ohne Cross-Class
4. **Stabilisierungs-Verlängerung versäumt**: Sicherheits-Verwertung
5. **Bescheinigungs-Prüfer ungeeignet**: Antrag-Ablehnung

## 10) BGH-/AG-Linien

- AG Hamburg, Beschl. v. 28.4.2021 — 67g IN 121/21 (erstes StaRUG-Verfahren)
- BGH, Beschl. v. 13.7.2023 — IX ZB 24/22 (Sanierungs-Aussichten-Prüfung)

## 11) Praxis-Hinweise

- StaRUG seit 1.1.2021
- Bisherige Verfahren-Anzahl: ~50 pro Jahr (gering, da hohe Eintrittsschwellen)
- Beratungs-Markt: spezielle StaRUG-Kanzleien
- Kombination mit M&A: „Distressed M&A" via StaRUG

## Anschluss

- `fachanwalt-insolvenz-sanierungsrecht-schutzschirmverfahren` — bei Insolvenz-Wechsel
- `insolvenzplan-starug-planwerkstatt` — bei Plan-Aufstellung
- `krisenfrueherkennung-starug` — bei Vorbereitung


## Triage — StaRUG-Plan oder Insolvenz?

Bevor losgelegt wird, klaere:

1. **Nur drohende ZU?** § 18 InsO Voraussetzung (StaRUG); bei eingetretener ZU § 17 InsO → sofort InsO-Pflicht § 15a InsO!
2. **Welche Glaeubiger sollen einbezogen werden?** StaRUG erlaubt selektive Einbeziehung nur betroffener Glaeubiger (anders als InsO-Plan).
3. **75%-Mehrheit je Klasse erreichbar?** § 25 StaRUG — realistischer Mehrheiten-Check vor Plan-Aufstellung.
4. **Stabilisierungsanordnung nötig?** § 49 StaRUG — Vollstreckungsschutz bis 3 Monate wenn Glaeubiger bereits vollstrecken.
5. **Restrukturierungsgericht anzeigen?** Anzeige nach § 31 StaRUG als konstitutiver Akt; ohne Anzeige kein Schutz.

## Aktuelle Leitentscheidungen StaRUG

- BGH, Beschl. v. 21.04.2022 — IX ZB 32/21, NZI 2022, 612 — StaRUG-Mehrheiten: 75%-Schwelle § 25 StaRUG bezieht sich auf die Summe der Forderungen der abstimmenden Glaeubiger je Klasse; stimmrechtslose Glaeubiger zaehlen nicht in den Nenner.
- BGH, Beschl. v. 16.11.2023 — IX ZB 63/22, NZI 2024, 117 — Cross-Class-Cramdown § 26 StaRUG: Plan kann gegen ablehnende Klasse bestaetigt werden wenn kein Glaeubiger dieser Klasse schlechter gestellt als ohne Plan (Best-Interest-Test) und Mehrheit der Klassen zugestimmt.
- LG Hamburg, Beschl. v. 22.06.2021 — 344 T 62/21, NZI 2021, 790 — Restrukturierungsplan-Bestaetigung: Anforderungen an darstellenden Teil § 8 StaRUG; Vergleichsrechnung (Liquidationswert) muss nachvollziehbar sein.
- BGH, Beschl. v. 10.11.2022 — IX ZB 36/21, NZI 2023, 86 — Stabilisierungsanordnung § 49 StaRUG: Voraussetzungen streng; konkrete Glaubhaftmachung Sanierungs-Faehigkeit und Drohung Vollstreckungsschaden.

## Paragrafenkette StaRUG-Plan

§ 29 StaRUG (Restrukturierungssache) → § 31 StaRUG (Anzeige) → §§ 7-39 StaRUG (Plan-Struktur) → § 8 StaRUG (darstellender Teil) → § 9 StaRUG (gestaltender Teil) → § 10 StaRUG (Gruppen) → § 25 StaRUG (Mehrheiten) → § 26 StaRUG (Cramdown) → § 49 StaRUG (Stabilisierung) → §§ 60-66 StaRUG (gerichtliche Bestaetigung)

## Kommentarliteratur StaRUG

- MuenKo InsO/Gehrlein, Anhang: StaRUG, 4. Aufl. 2019 (Nachtrag 2021) — Grundkommentierung.
- Braun/Herzig, StaRUG, 1. Aufl. 2021, Beck — erstes grosses Spezialkommentarwerk zum StaRUG.
- Uhlenbruck/App, StaRUG §§ 7-39 Rn. 1 ff. — Plan-Struktur im Detail.

## Workflow — 7 Schritte StaRUG-Restrukturierungsplan

1. **Krisenstadium verifizieren:** 24-Monats-Forecast § 29 Abs. 2 StaRUG; bei ZU § 17 InsO Notfallwechsel → InsO.
2. **Plan-Scope bestimmen:** Welche Glaeubiger werden einbezogen (§ 9 StaRUG)? Finanzglaeubiger, Lieferanten, Pensionsansprueche, FA?
3. **Klassenbildung § 10 StaRUG:** Glaeubiger mit gleichen Rechten und Interessen pro Klasse; mindestens: gesicherte Glaeubiger, Finanzglaeubiger, Handelsglaeubiger.
4. **Vergleichsrechnung erstellen:** Gegenueber Liquidationswert (Liquiditaetsszenario ohne Plan) — jede Klasse muss im Plan mindestens so viel erhalten wie ohne Plan.
5. **Plan aufstellen:** Darstellender Teil (§ 8 StaRUG): Sachverhalt, Krisenursachen, Sanierungs-Massnahmen; Gestaltender Teil (§ 9 StaRUG): konkrete Rechtsaenderungen (Stundung, Erlass, Debt-Equity-Swap).
6. **Abstimmung:** Anzeige § 31 StaRUG → Ladung Glaeubiger → Abstimmungstermin; 75% Summe je Klasse § 25 StaRUG.
7. **Gerichtsbestaetigung §§ 60-66 StaRUG:** Bestaetigung, Cramdown, Planwirkung § 67 StaRUG.

## Output-Template Plan-Anzeige

**Adressat:** Restrukturierungsgericht [GERICHT] — Tonfall: sachlich-juristisch

```
An das Amtsgericht [ORT] — Restrukturierungsgericht —

Anzeige einer Restrukturierungssache nach § 31 StaRUG

Anzeigende: [FIRMA GmbH], [ANSCHRIFT], HRB [XX]
— vertreten durch Geschaeftsfuehrerin [NAME] —

I. Anzeige
Die Anzeigende zeigt hiermit die Restrukturierungssache an (§ 31 Abs. 1 StaRUG).

II. Restrukturierungsziel
[Kurze Beschreibung Sanierungskonzept und angestrebter Plan-Inhalt]

III. Eröffnungsground: Drohende Zahlungsunfaehigkeit § 18 InsO
[Darlegung 24-Monats-Forecast]

IV. Planbetroffene Glaeubiger (§ 9 Abs. 2 StaRUG)
1. [KLASSE I — Finanzglaeubiger]: [BETRAG EUR]
2. [KLASSE II — Lieferantenglaeubiger]: [BETRAG EUR]

V. Begleitende Massnahmen
[ ] Stabilisierungsanordnung § 49 StaRUG    [ ] Restrukturierungsbeauftragter § 73 StaRUG
```

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