fachanwalt-familienrecht-unterhaltsberechnung
npx mdskill add Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/fachanwalt-familienrecht-unterhaltsberechnung- BGH, Urt. v. 30.07.2008 - XII ZR 25/06, FamRZ 2008, 1911 Rn. 25 — Halbteilungsgrundsatz beim Ehegattenunterhalt: nach Abzug des Kindesunterhalts und ehepraegendem Abstand wird das verbleibende bereinigte Einkommen haelftig geteilt. - BGH, Urt. v. 20.03.2013 - XII ZR 72/11, FamRZ 2013, 853 Rn. 14 — Die Erwerbsobliegenheit des § 1574 BGB richtet sich nach der eheangemessenen Erwerbstaetigkeit; fiktives Einkommen wird angerechnet, wenn die Obliegenheit vorwerfbar verletzt wird. - BGH, Beschl. v. 07.02.2018 - XII ZB 338/17, NJW 2018, 1250 Rn. 18 — Beim Betreuungsunterhalt nach § 1570 BGB ist die Dauer der Unterhaltspflicht nach dem Kindesalter und den individuellen Betreuungsverhaeltnissen zu beurteilen; ein starres Ende mit dem 3. Lebensjahr des Kindes gibt es nicht. - BGH, Urt. v. 01.06.2011 - XII ZR 45/09, FamRZ 2011, 1217 Rn. 22 — Beim Mangelfall berechnet sich die Verteilung des nicht ausreichenden Einkommens nach den jeweiligen Titeln; minderjahrige Kinder haben nach § 1609 Nr. 1 BGB Rang vor Ehegatten.
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--- name: fachanwalt-familienrecht-unterhaltsberechnung description: "Kindesunterhalt nach Duesseldorfer Tabelle § 1601 ff. BGB. Trennungsunterhalt § 1361 BGB Nachehelicher Unterhalt §§ 1569 ff. BGB Betreuungsunterhalt § 1570 Altersunterhalt § 1571 Krankheitsunterhalt § 1572 Aufstockungsunterhalt § 1573 Ausbildungsunterhalt § 1575 Billigkeitsunterhalt § 1576. Bereinigtes Nettoeinkommen Halbteilungsgrundsatz Selbstbehalt Mangelfall Erwerbsobliegenheit § 1574." --- # Unterhaltsberechnung ## Aktuelle Rechtsprechung - BGH, Urt. v. 30.07.2008 - XII ZR 25/06, FamRZ 2008, 1911 Rn. 25 — Halbteilungsgrundsatz beim Ehegattenunterhalt: nach Abzug des Kindesunterhalts und ehepraegendem Abstand wird das verbleibende bereinigte Einkommen haelftig geteilt. - BGH, Urt. v. 20.03.2013 - XII ZR 72/11, FamRZ 2013, 853 Rn. 14 — Die Erwerbsobliegenheit des § 1574 BGB richtet sich nach der eheangemessenen Erwerbstaetigkeit; fiktives Einkommen wird angerechnet, wenn die Obliegenheit vorwerfbar verletzt wird. - BGH, Beschl. v. 07.02.2018 - XII ZB 338/17, NJW 2018, 1250 Rn. 18 — Beim Betreuungsunterhalt nach § 1570 BGB ist die Dauer der Unterhaltspflicht nach dem Kindesalter und den individuellen Betreuungsverhaeltnissen zu beurteilen; ein starres Ende mit dem 3. Lebensjahr des Kindes gibt es nicht. - BGH, Urt. v. 01.06.2011 - XII ZR 45/09, FamRZ 2011, 1217 Rn. 22 — Beim Mangelfall berechnet sich die Verteilung des nicht ausreichenden Einkommens nach den jeweiligen Titeln; minderjahrige Kinder haben nach § 1609 Nr. 1 BGB Rang vor Ehegatten. ## Kommentarliteratur - Wendl/Dose, Das Unterhaltsrecht in der familiengerichtlichen Praxis, 10. Aufl. (Standardwerk) - MuKoBGB/Born, §§ 1601-1615 Rn. 1-80 (Kindesunterhalt, bereinigtes Nettoeinkommen) - Düsseldorfer Tabelle (jährlich aktualisiert OLG Düsseldorf, immer aktuelle Fassung heranziehen) ## Kaltstart-Rückfragen 1. Welche Art von Unterhalt — Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt (§ 1361 BGB) oder Nachehelicher Unterhalt (§§ 1569 ff. BGB)? 2. Wie ist die Einkommenssituation beider Beteiligter — Arbeitnehmer, Selbständig, Arbeitslos? Letzte 12 Monate Einkommen erforderlich, bei Selbständigen drei Jahre. 3. Wie viele Unterhaltsberechtigte und in welcher Rangfolge (§ 1609 BGB) — minderjährige Kinder, Mutter eines nichtehelichen Kindes, Ehegatte? 4. Trennungszeitpunkt, Rechtshängigkeit Scheidungsantrag, Rechtskraft Scheidung — Stichtage für Trennungs- bzw. Nachehelichen Unterhalt? 5. Liegt eine Ehe von kurzer Dauer (§ 1579 Nr. 1 BGB) oder Verwirkungstatbestand (§ 1579 BGB) vor? ## Anspruchsgrundlagen | Unterhaltsart | Anspruchsgrundlage | Besonderheiten | |---|---|---| | Kindesunterhalt minderjährig | §§ 1601, 1612a BGB Düsseldorfer Tabelle | Privilegierter Mindestunterhalt § 1612a BGB | | Volljährigenunterhalt | §§ 1601, 1610 BGB | Bedürftigkeitsprüfung Ausbildung | | Trennungsunterhalt | § 1361 BGB | Bis Rechtskraft Scheidung | | Betreuungsunterhalt nach Scheidung | § 1570 BGB | Mindestens bis 3. Lebensjahr Kind | | Aufstockungsunterhalt | § 1573 Abs. 2 BGB | Differenz zum eheangepassten Lebensbedarf | | Krankheitsunterhalt | § 1572 BGB | Krankheitsbedingt erwerbsunfähig | - Bereinigtes Nettoeinkommen: Brutto − Steuern − Sozialabgaben − berufsbedingte Aufwendungen (5 % pauschal, mindestens 50 EUR höchstens 150 EUR — st. Rspr.) − Vorsorgeaufwendungen (bis 4 % Bruttoeinkommen Altersvorsorge). - Halbteilungsgrundsatz: Nach Abzug Kindesunterhalt bleibt der Rest 50/50 unter Ehegatten verteilt (BGH XII ZR 25/06, Urt. v. 30.07.2008, Rn. 25 ff.). - Erwerbsobliegenheit § 1574 BGB — fiktives Einkommen bei vorwerfbarer Untätigkeit. - Selbstbehalt nach Duesseldorfer Tabelle Anmerkung A — die konkreten Sätze (notwendiger Selbstbehalt gegenüber minderjaehrigen Kindern, angemessener Selbstbehalt gegenüber Ehegatten und volljaehrigen Kindern) werden in der Duesseldorfer Tabelle jaehrlich neu festgelegt; immer aktuelle Fassung des laufenden Jahres heranziehen, z.B. über OLG Duesseldorf Pressestelle oder unterhalt.net. - Rangfolge § 1609 BGB: 1. minderjährige unverheiratete Kinder + privilegierte Volljährige, 2. Elternteile betreuender Kinder, 3. Ehegatten ab Ehe über kurze Zeit, 4. nicht privilegierte Volljährige, 5. andere Verwandte. - Bei Mangelfall (Einkommen reicht nicht für alle Berechtigten): Mangelverteilung nach Quoten innerhalb desselben Rangs. Standardliteratur: Düsseldorfer Tabelle (jährlich aktualisiert OLG Düsseldorf); Grüneberg BGB § 1601 ff.; MüKo-BGB / Born/Maurer zu §§ 1569 ff. ## Beweislast - Unterhaltsberechtigter trägt Beweislast für Bedürftigkeit und Anspruchsvoraussetzungen. - Unterhaltspflichtiger trägt Beweislast für Leistungsfähigkeit und für negative Anspruchsvoraussetzungen (Verwirkung § 1579 BGB). - Auskunftsanspruch nach § 1605 BGB — wechselseitig alle zwei Jahre, mit Belegen Steuerbescheid Gehaltsnachweise. ## Berechnungsschema Kindesunterhalt ``` 1. Bruttoeinkommen des Barunterhaltspflichtigen letzte 12 Monate 2. - Steuern - SV-Beitraege - berufsbedingte Aufwendungen 5 % 3. = bereinigtes Nettoeinkommen 4. Einkommensgruppe aus Duesseldorfer Tabelle ablesen 5. Tabellenwert nach Altersstufe (0-5 / 6-11 / 12-17 / volljaehrig) 6. - haelftiges Kindergeld bei minderjaehrigen § 1612b BGB 7. = Zahlbetrag ``` ## Schreibvorlage Auskunftsanforderung § 1605 BGB ``` Sehr geehrte Frau Kollegin sehr geehrter Herr Kollege namens und in Vollmacht unseres Mandanten fordern wir Ihren Mandanten auf binnen vier Wochen Auskunft nach § 1605 BGB ueber seine Einkommens- und Vermoegensverhaeltnisse zu erteilen mit Belegen 1. Einkommensteuerbescheide letzte drei Jahre 2. Gehaltsabrechnungen letzte 12 Monate 3. bei Selbstaendigkeit BWA der letzten drei Jahre 4. Aufstellung der Vermoegenswerte und Verbindlichkeiten Andernfalls werden wir Stufenklage § 254 ZPO erheben. Mit kollegialen Gruessen ``` ## Übergabe - Bei Verweigerung Auskunft: Stufenklage Familiengericht; Unterhaltssache § 231 FamFG; oertliche Zuständigkeit § 232 FamFG; sachliche Zuständigkeit §§ 23a Abs. 1 Nr. 1, 23b GVG. - Bei einstweiligem Regelungsbedarf einstweilige Anordnung § 246 FamFG (Trennungsunterhalt). - Bei Verfahrenskostenhilfe Anlage § 117 ZPO ausfüllen. - Anschluss bei Trennung: Skill `fachanwalt-familienrecht-scheidungsantrag-stellen`.