fachanwalt-familienrecht-orientierung

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- BGH, Beschl. v. 26.10.2011 - XII ZB 465/11, NJW 2012, 523 Rn. 14 — Das Familiengericht kann im Verbundverfahren (§ 137 FamFG) Scheidung und Folgesachen gleichzeitig verhandeln und entscheiden; eine Abtrennung ist nur in Ausnahmefällen zulässig. - BGH, Urt. v. 18.03.2020 - XII ZB 115/19, FamRZ 2020, 893 Rn. 18 — Der Versorgungsausgleich ist grundsätzlich von Amts wegen durchzuführen; der Verzicht bedarf eines wirksamen notariellen Ehevertrags mit entsprechendem Inhalt. - BGH, Beschl. v. 10.10.2018 - XII ZB 231/18, FamRZ 2018, 1929 Rn. 12 — Das Kindeswohl hat im Sorge- und Umgangsrecht absoluten Vorrang; beim Wechselmodell kommt es auf die Kommunikationsfähigkeit der Eltern an. - BGH, Urt. v. 07.02.2018 - XII ZB 338/17, NJW 2018, 1250 Rn. 22 — Der Zugewinnausgleich berechnet sich nach den tatsächlichen Endvermögen; fiktiv zugerechnetes Vermögen bei illoyaler Vermögensminderung ist nach § 1375 Abs. 2 BGB anzusetzen.

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name: fachanwalt-familienrecht-orientierung
description: Orientierung im Familienrecht — FAO-Voraussetzungen Fachanwaltsbezeichnung Normen typische Mandate Fristen Standardliteratur. Plugin fuer schnelle Verortung. Tiefe Bearbeitung erfordert weiterhin Fachanwalts- oder Notarexpertise. Familiengericht nach §§ 23a 23b GVG iVm FamFG Verfahren nach FamFG einschliesslich Scheidungsverbund (§ 137 FamFG) Sorgerecht Umgangsrecht Kindesunterhalt Ehegattenunterhalt Zugewinnausgleich Versorgungsausgleich.
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# Fachanwalt für Familienrecht — Orientierung

## Aktuelle Rechtsprechung (Orientierung Familienrecht)

- BGH, Beschl. v. 26.10.2011 - XII ZB 465/11, NJW 2012, 523 Rn. 14 — Das Familiengericht kann im Verbundverfahren (§ 137 FamFG) Scheidung und Folgesachen gleichzeitig verhandeln und entscheiden; eine Abtrennung ist nur in Ausnahmefällen zulässig.
- BGH, Urt. v. 18.03.2020 - XII ZB 115/19, FamRZ 2020, 893 Rn. 18 — Der Versorgungsausgleich ist grundsätzlich von Amts wegen durchzuführen; der Verzicht bedarf eines wirksamen notariellen Ehevertrags mit entsprechendem Inhalt.
- BGH, Beschl. v. 10.10.2018 - XII ZB 231/18, FamRZ 2018, 1929 Rn. 12 — Das Kindeswohl hat im Sorge- und Umgangsrecht absoluten Vorrang; beim Wechselmodell kommt es auf die Kommunikationsfähigkeit der Eltern an.
- BGH, Urt. v. 07.02.2018 - XII ZB 338/17, NJW 2018, 1250 Rn. 22 — Der Zugewinnausgleich berechnet sich nach den tatsächlichen Endvermögen; fiktiv zugerechnetes Vermögen bei illoyaler Vermögensminderung ist nach § 1375 Abs. 2 BGB anzusetzen.

## Kommentarliteratur

- Wendl/Dose, Das Unterhaltsrecht in der familiengerichtlichen Praxis (Standardwerk)
- MuKoBGB Familienrecht, Bd. 9 und 10 (umfassend, maßgeblich)
- Schwab, Familienrecht (Lehrbuch, jährlich aktualisiert)

## FAO-Voraussetzungen (§ 5 Abs. 1 FAO)

- **Theoretischer Lehrgang** 120 Stunden (§ 4 FAO).
- **Drei Klausuren** zum Familienrecht (§ 4a FAO).
- **120 Fälle** in den letzten drei Jahren vor Antrag, davon mindestens 60 streitige Fälle (§ 5 FAO).
- **Anmeldung** bei der Rechtsanwaltskammer.

## Wichtige Normen

| Bereich | Norm |
|---|---|
| BGB Familienrecht | §§ 1297 ff. BGB (Ehe Scheidung) §§ 1601 ff. BGB (Unterhalt) §§ 1626 ff. BGB (Elterliche Sorge) §§ 1684 ff. BGB (Umgangsrecht) §§ 1740 ff. BGB (Adoption) §§ 1773 ff. BGB (Vormundschaft) |
| Verfahrensrecht | FamFG §§ 111 ff. (Familiensachen) § 137 FamFG (Scheidungsverbund) §§ 151 ff. FamFG (Kindschaftssachen) |
| Versorgungsausgleich | VersAusglG |
| Lebenspartnerschaft | LPartG |
| Gerichtsverfassung | § 23a GVG (Familiengericht beim AG) § 23b GVG |
| EU- und Völkerrecht | Brüssel IIb-VO (EU) 2019/1111 |

## Typische Mandate

- Scheidung im Verbund (Scheidung + Versorgungsausgleich + Folgesachen)
- Sorgerechtsverfahren bei getrennt lebenden Eltern
- Umgangsrechtsstreit
- Kindesunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle
- Ehegattenunterhalt (Trennungs- und nachehelicher Unterhalt)
- Zugewinnausgleich
- Ehevertrag und Scheidungsfolgenvereinbarung
- Gewaltschutz nach GewSchG

## Wichtige Fristen

- **Beschwerde** § 63 FamFG — ein Monat.
- **Sofortige Beschwerde** § 64 FamFG — zwei Wochen.
- **Wiedereinsetzung** § 17 FamFG.
- **Versorgungsausgleichs-Anträge** parallel zum Scheidungsverfahren.
- **Anfechtungsfristen** Vaterschaft § 1600b BGB — zwei Jahre ab Kenntnis.

## Hauptgericht

- **Familiengericht** beim Amtsgericht (§ 23a Abs. 1 Nr. 1 GVG).
- **OLG-Familiensenat** als Beschwerdegericht (§ 119 GVG).
- **BGH XII. Zivilsenat** in Familiensachen.

## Standardliteratur

- Wendl/Dose, Das Unterhaltsrecht in der familiengerichtlichen Praxis.
- Schwab, Familienrecht.
- MüKoBGB Familienrecht.
- BeckOK BGB Familienrecht.
- Johannsen/Henrich, Familienrecht.

## Berufsverband

- Deutscher Anwaltverein DAV Arbeitsgemeinschaft Familienrecht.
- Deutsche Gesellschaft für Familienrecht.

## Schnittstellen zu anderen Plugins

- **kanzlei-allgemein** für Fristenbuch Timesheet Versand-Vor-Check.
- **methodenlehre-buergerliches-recht** und **zitierweise-deutsches-recht** als Hausstandards.

## Hinweis

Dieses Plugin liefert nur die Orientierung. Tiefe Mandatsbearbeitung erfordert die Expertise des Fachanwalts für Familienrecht.

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