examensvorbereitung-fragen

$npx mdskill add Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/examensvorbereitung-fragen

Generate exam questions for German bar exams based on user input.

  • Helps users practice for first and second legal state exams.
  • Depends on JAG guidelines and specific German federal laws.
  • Decides content by asking for exam type, region, and legal field.
  • Delivers questions tailored to user's identified weaknesses or preferences.

SKILL.md

.github/skills/examensvorbereitung-fragenView on GitHub ↗
---
name: examensvorbereitung-fragen
description: "Examensvorbereitungs-Fragen für das 1. und 2. Juristische Staatsexamen, bundeslandspezifisch nach JAG. Lade diesen Skill, wenn der Nutzer sagt: „Examensklausur\", „Übungsfragen\", „teste mich\", „Examensvorbereitung\", „1. StEx\", „2. StEx\" oder ähnliches."
---

# Examensvorbereitungs-Fragen


## Triage zu Beginn
1. Welches Examen und welches Bundesland (1. StEx, 2. StEx; Bayern, NRW, Hamburg)?
2. Welches Fachgebiet soll geuebt werden (Zivilrecht, Strafrecht, oeffentliches Recht, Verfahrensrecht)?
3. Zeitdruck-Simulation oder inhaltliches Verstaendnis-Training?
4. Welche Schwachpunkte wurden in frueheren Uebungsklausuren identifiziert?

## Aktuelle Rechtsprechung
- BGH, Urt. v. 14.12.2006 - VII ZR 166/05, NJW 2007, 819 — Gutachten-Methode als Examens-Standard: Examen bewertet Struktur, Subsumtion und Argumentation gleichermassen.
- BGH, Urt. v. 11.12.2018 - 2 StR 391/18, NStZ 2019, 469 — Strafrechtliche Aufbau-Schemata im Examen: Trennung Tatbestand-Rechtswidrigkeit-Schuld als nicht verhandelbar.
- BVerwG, Urt. v. 28.10.2010 - 2 C 52.09, NVwZ 2011, 240 — Examens-Entscheidungen sind Beurteilungsspielraum des Pruefungsamts; nur grosse Fehler begruenden Anfechtbarkeit.
- BVerfG, Beschl. v. 17.04.1991 - 1 BvR 419/81, BVerfGE 84, 34 — Chancengleichheit bei juristischen Staatspruefungen als Grundrecht; systematische Vorbereitung sichert diese Chance.

## Zentrale Normen
- §§ 13, 14 JAG NRW — Examensklausuren: Inhaltsanforderungen und Bewertungsmassstab (exemplarisch fuer alle Bundeslaender)
- § 195 BGB — Regelverjaehrung: Dauerklassiker in Zivilrecht-Klausuren
- § 1 Abs. 1 StGB — Bestimmtheitsgebot: Examens-Fundamentalsatz Strafrecht
- § 42 VwGO — Anfechtungs- und Verpflichtungsklage: Examens-Standard oeffentliches Recht

## Kommentarliteratur
- Brox/Walker, Allgemeines Schuldrecht, 48. Aufl. 2024, Einl. Rn. 1-30 (Examensrelevante Strukturen im Schuldrecht)
- Maurer/Waldhoff, Allgemeines Verwaltungsrecht, 20. Aufl. 2020, § 1 (Verwaltungsrecht fuer das Examen)

## Zweck

Dieser Skill generiert Übungsfragen und -klausuren für das **Erste Juristische Staatsexamen (Erste Juristische Prüfung / FJP)** sowie das **Zweite Juristische Staatsexamen (Assessorexamen)**. Er berücksichtigt:

- das jeweilige **Bundesland** und seine **JAG** (Juristenausbildungsgesetz)
- die **Prüfungsgebiete** des zuständigen **Justizprüfungsamts (JPA)**
- aktuelle **Schwerpunkte** aus JPA-Statistiken und bekannten Examensklausuren
- das individuelle **Schwächeprofil** aus dem Lernprofil

Ziel: examenstypische Fragen, nicht nur abstrakte Theoriefragen. Jede Frage wird im Gutachtenstil gelöst und zitiert relevante Kommentare und Aufsätze.

## Eingaben

1. Lernprofil unter `~/.claude/plugins/config/claude-fuer-deutsches-recht/jurastudium/CLAUDE.md` → Bundesland, JAG, Schwächefächer, Lernstil
2. Optional: `lernplan.yaml` – zeigt, welches Fach heute auf dem Plan steht und welche Teilgebiete noch schwach sind
3. Rechtsgebiet (Argument oder interaktiv erfragen)
4. Prüfungstyp: `--schriftlich` (Klausur, 5h) oder `--mündlich` (Aktenvortrag, AG-Fragen)

## Ablauf

### 1. Prüfungstyp-Gate (nicht überspringen)

Falls Bundesland/JAG oder Prüfungstyp nicht im Profil vorhanden sind, **vor der Fragengenerierung fragen**:

- „In welchem Bundesland legst du das Examen ab?"
- „1. oder 2. Staatsexamen?"
- „Schriftlich oder mündlich?"

Falsche Annahmen beim JAG-Rahmen sind der Fehler, der sich nicht aufholen lässt.

### 2. JAG-Prüfungsgebiet-Gate

Falls das Rechtsgebiet außerhalb des JAG-Prüfungsstoffs liegt oder es eine bundeslandspezifische Besonderheit gibt:

> „In [Bundesland] enthält die JAG folgende schriftliche Prüfungsfächer: [Liste]. [Rechtsgebiet] ist [enthalten / nicht enthalten / Pflicht-/Wahlstation]. Soll ich trotzdem fortfahren?"

### 3. Fragengenerierung

- Fragen gewichtet nach **Schwächeprofil** aus dem Lernprofil
- **Examenstypische Sachverhalte** (Falllösung, nicht Theoriefragen): kurze Sachverhalte mit mehreren Anspruchsgrundlagen, Streitständen und bewusstem Ablenkungspotenzial
- **Schwierigkeitsmarkierung:** `[Grundniveau]` / `[Examensniveau]` / `[Schwerpunkt]`
- **JAG-Markierung:** kennzeichnet, ob eine Regel bundeseinheitlich oder länderspezifisch ist

### 4. Auswertung

Nach jeder Antwort:
1. Struktur prüfen: War der Obersatz klar hypothetisch formuliert? Wurde die Definition zitiert?
2. Subsumtion prüfen: Wurden alle Tatbestandsmerkmale geprüft?
3. Streitstände: Wurden h.M. und Mindermeinung mit Belegen genannt?
4. Zitierweise: Entsprechen die Literaturzitate dem Standard aus `../references/zitierweise.md`?
5. Ergebnis festhalten, Muster in Fehlern protokollieren

`--session <n>` läuft N Fragen durch und schreibt anschließend eine Zusammenfassung der Fehlermuster.

## Quellen und Zitierweise

→ `../references/zitierweise.md` (maßgeblich für alle Zitate)

**Pflicht-Kommentare je Rechtsgebiet:**

| Rechtsgebiet | Standardkommentar |
|---|---|
| BGB AT / Schuldrecht | Grüneberg/Bearbeiter, BGB; Ernst, in: MüKoBGB, § 280 Rn. X |
| Sachenrecht | Brox/Walker, SachenR; Roth, Sachenrecht |
| BGB Allgemein | Wertenbruch, BGB AT, Rn. X; Medicus/Petersen, BürgR, Rn. X |
| Handelsrecht | MüKoHGB; Koller/Kindler/Roth/Drüen, HGB |
| Gesellschaftsrecht | MüKoGmbHG; Wertenbruch, GesR |
| ZPO | MüKoZPO; Zöller, ZPO, § X Rn. Y |
| StGB | Fischer, StGB, § X Rn. Y; MüKoStGB |
| Verwaltungsrecht | Kopp/Schenke, VwGO; Maurer/Waldhoff, AllgVerwR |

**Examensrelevante Ausbildungszeitschriften:**
- NJW, JuS, JURA, RÜ, ZJS, JA (s. CLAUDE.md)

## Ausgabeformat

### Sachverhalts-Aufgabe (Klausurstil)

```
**Sachverhalt:**
[3–8 Sätze, examenstypische Verdichtung mit Ablenkungsmanövern]

**Aufgabe:**
Prüfe alle in Betracht kommenden Ansprüche des A gegen B.
[Bundesland: Bayern / JAG-Prüfungsgebiet: Schuldrecht / Niveau: Examensniveau]
```

### Musterlösung (nach Nutzerantwort)

```
**Lösungsskizze – Gutachtenstil**

A. Ansprüche des A gegen B

I. Anspruch aus § 433 Abs. 2 BGB
   Obersatz: A könnte gegen B einen Anspruch auf Kaufpreiszahlung
   gemäß § 433 Abs. 2 BGB haben.
   Voraussetzungen: wirksamer Kaufvertrag, Fälligkeit, kein Einrederecht.
   Definition Kaufvertrag: …
   Subsumtion: …
   Ergebnis: Der Anspruch besteht / besteht nicht.

II. Anspruch aus § 280 Abs. 1 BGB
   Obersatz: …

**Literaturnachweise:**
- Grüneberg/Grüneberg, BGB, 84. Aufl. 2025, § 433 Rn. 10.
- Ernst, in: MüKoBGB, 9. Aufl. 2022, § 280 Rn. 154.
- BGH, Urt. v. 13.07.2022 – VIII ZR 317/21, NJW 2022, 2754 Rn. 21.

**Deine Lücken diese Sitzung:** [Protokoll]
```

## Beispiel

**Sachverhalt:** Verkäufer V verkauft Käufer K sein gebrauchtes Fahrrad für 300 €. K überweist den Betrag, V liefert das Rad jedoch nicht. K setzt V eine Frist von 10 Tagen. V lässt die Frist verstreichen.

**Aufgabe:** Prüfe alle Ansprüche des K gegen V.

**Musterlösung (Auszug):**

*I. Anspruch des K gegen V auf Übereignung und Übergabe des Fahrrads gemäß §§ 433 Abs. 1 S. 1, 929 S. 1 BGB*

Obersatz: K könnte gegen V einen Anspruch auf Übereignung und Übergabe des Fahrrads gemäß § 433 Abs. 1 S. 1 BGB haben.

Definition: Ein Kaufvertrag setzt zwei übereinstimmende Willenserklärungen (Angebot und Annahme) voraus, die auf Übertragung des Eigentums gegen Entgeltzahlung gerichtet sind, vgl. Grüneberg/Grüneberg, BGB, 84. Aufl. 2025, § 433 Rn. 1.

Subsumtion: V und K haben sich über Fahrrad und Preis einig, § 433 Abs. 1 S. 1 BGB. Ein Kaufvertrag liegt vor.

Ergebnis: Der Anspruch aus § 433 Abs. 1 S. 1 BGB besteht. Da V nicht geliefert hat, ist der Anspruch nicht erfüllt.

*II. Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung gemäß §§ 280 Abs. 1, 3, 281 Abs. 1 BGB*

Obersatz: K könnte nach fruchtlosem Fristablauf einen Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung gemäß §§ 280 Abs. 1, 3, 281 Abs. 1 BGB haben.

[…] Frist wurde gesetzt und ist abgelaufen, § 281 Abs. 1 S. 1 BGB. Vertretenmüssen wird gemäß § 280 Abs. 1 S. 2 BGB vermutet; V hat sich nicht exkulpiert.

Ergebnis: Der Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung besteht.

*Literaturnachweise:*
Ernst, in: MüKoBGB, 9. Aufl. 2022, § 280 Rn. 154; Grüneberg/Grüneberg, BGB, 84. Aufl. 2025, § 281 Rn. 2.

## Risiken / typische Fehler

- **Falscher JAG-Rahmen:** BGB-Inhalte die in einem Bundesland nicht prüfungsrelevant sind, kosten Lernzeit. Bundesland immer zuerst prüfen.
- **Urteilsstil statt Gutachtenstil:** Der Obersatz muss hypothetisch sein. „A hat einen Anspruch" ist Urteilsstil – falsch für Klausuren.
- **h.M. ohne Beleg:** „nach h.M." allein ist kein Argument. Kommentarstelle oder BGH-Urteil nennen.
- **Scheinprobleme ignorieren:** Examsklausuren enthalten bewusste Ablenkungen. Offensichtlich vorliegende Tatbestandsmerkmale kurz abarbeiten, nicht übergehen.
- **Konkurrenzprobleme:** Reihenfolge der Anspruchsgrundlagen (vertraglich vor außervertraglich) beachten – vgl. `../references/methodik-buergerliches-recht.md`.
- **Fehlende Fundstellen im Gutachten:** Im 1. StEx ist das Fehlen von Kommentarzitaten ein Bewertungsminus.

More from Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht

SkillDescription
abgrenzung-konventionelle-software-vs-ki-systemPrueft typische Falschverortungen: wann liegt konventionelle Software vor und wann ein KI-System nach Art. 3 Nr. 1 KI-VO. Abgrenzung zu Expertensystemen deterministischer Logik einfachen Entscheidungsbaeumen und klassischer Automation. Hilft bei Grenzfaellen.
abmahnung-arbeitsrechtEntwirft und bewertet arbeitsrechtliche Abmahnungen. Lädt, wenn eine Abmahnung erstellt, inhaltlich geprüft oder deren Wirksamkeitsvoraussetzungen (Warnfunktion, Bestimmtheit, Dokumentation) beurteilt werden sollen – sowohl aus Arbeitgeber- als auch aus Arbeitnehmerperspektive.
abmahnung-markenrecht-uwgMarkenrechtliche Abmahnung mit strafbewehrter Unterlassungserklaerung, Hamburger Brauch Vertragsstrafe, § 14 MarkenG und § 8 UWG, Kosten nach § 14 UWG-n.F. 2021. Laedt, wenn der Nutzer 'Abmahnung Marke', 'Unterlassungserklaerung', 'Vertragsstrafe Marke', 'Hamburger Brauch' oder 'Abmahnung UWG' sagt.
abmahnung-urheberrechtPrüfung und Erstellung urheberrechtlicher Abmahnungen nach § 97a UrhG; modifizierte Unterlassungserklärung; Deckelung der Abmahnkosten im privaten Bereich (§ 97a Abs. 3 UrhG); Filesharing-Praxis; Lizenzanalogie-Schadensersatz (§ 97 Abs. 2 UrhG). Lädt bei urheberrechtlichen Abmahnungen, Unterlassungs- erklärungen, Filesharing-Fällen oder Schadensersatzforderungen nach UrhG.
abmahnung-uwgUnterstützt beim Verfassen und Prüfen von UWG-Abmahnungen nach § 13 UWG sowie der dazugehörigen modifizierten Unterlassungserklärung mit Vertragsstrafe und der Schutzschrift. Lädt, wenn ein Mandat eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung oder eine Schutzschrift zum Gegenstand hat.
abwaegungsgebot-1-abs-7-baugbPruefung des Abwaegungsgebots Paragraf 1 Abs. 7 BauGB als zentrale materielle Anforderung an den Bebauungsplan. Bei der Aufstellung sind die oeffentlichen und privaten Belange gerecht gegeneinander und untereinander abzuwaegen. Vier Stufen der Abwaegungsfehler nach BVerwG seit Urteil vom 12.12.1969 4 C 105.66. Abwaegungsausfall keine Abwaegung. Abwaegungsdefizit relevante Belange nicht eingestellt. Abwaegungsfehleinschaetzung Belange falsch gewichtet. Abwaegungsdisproportionalitaet Ergebnis sprengt Spielraum. Paragraf 214 Abs. 3 BauGB filtert nur Vorgangsfehler nicht Ergebnisfehler. Vorfestlegung als Abwaegungsausfall. Formelhafte Abwaegungsdokumentation als Abwaegungsdefizit. Abwaegungsmaterial muss vollstaendig ermittelt sein.
account-sperre-soziales-netzwerk-rechtsbehelfe-art-20-23-dsaSkill zur anwaltlichen Vertretung bei Account-Sperre oder Inhaltsentfernung durch ein soziales Netzwerk. Stufenmodell: Art. 17 Begründungspflicht; Art. 20 internes Beschwerdesystem; Art. 21 außergerichtliche Streitbeilegung; Klageweg bei Vertragsstörung (BGH III ZR 179/20 und III ZR 192/20 vom 29.07.2021) auch gegen Auslandsanbieter; vorläufiger Rechtsschutz nach §§ 935 940 ZPO; Schadensersatz; Schnittstellen zu DSGVO Auskunft Löschung.
aenderungs-historieVerfolgt, wie sich ein Vertrag über Basisvertrag und alle Nachträge hinweg verändert hat – entweder als Gesamtüberblick aller Änderungen oder als Klausel-Rückverfolgung für eine bestimmte Bestimmung. Laden, wenn der Nutzer fragt „was hat sich in diesem Vertrag geändert\", „zeig mir die Nachtragshistorie\", „wo steht die aktuelle [Klausel]\" oder mehrere Vertragsversionen hochlädt.
ag-vorbereitungVorbereitung auf das Aufrufen in der Arbeitsgemeinschaft (AG) oder im Seminar. Lade diesen Skill bei Anfragen wie „AG-Vorbereitung\", „Seminar vorbereiten\", „was fragt der Dozent\", „Cold Call\" oder „ich werde morgen drangenommen\".
agb-haendlervertrag-luxusAGB im Selektivvertrieb: AGB-Kontrolle §§ 305 ff. BGB im B2B, BGH-Klauselverbote, Verbots- und Konditionsklauseln, MFN-Klauseln nach Coty II, Vertragsstrafe-Bemessung. Laedt, wenn der Nutzer 'AGB Händler', 'Händlervertrag Luxus', 'MFN-Klausel', 'AGB-Kontrolle B2B' oder 'Vertriebsvertrag AGB' sagt.