examensvorbereitung-fragen
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npx mdskill add Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/examensvorbereitung-fragenGenerate exam questions for German bar exams based on user input.
- Helps users practice for first and second legal state exams.
- Depends on JAG guidelines and specific German federal laws.
- Decides content by asking for exam type, region, and legal field.
- Delivers questions tailored to user's identified weaknesses or preferences.
SKILL.md
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--- name: examensvorbereitung-fragen description: "Examensvorbereitungs-Fragen für das 1. und 2. Juristische Staatsexamen, bundeslandspezifisch nach JAG. Lade diesen Skill, wenn der Nutzer sagt: „Examensklausur\", „Übungsfragen\", „teste mich\", „Examensvorbereitung\", „1. StEx\", „2. StEx\" oder ähnliches." --- # Examensvorbereitungs-Fragen ## Triage zu Beginn 1. Welches Examen und welches Bundesland (1. StEx, 2. StEx; Bayern, NRW, Hamburg)? 2. Welches Fachgebiet soll geuebt werden (Zivilrecht, Strafrecht, oeffentliches Recht, Verfahrensrecht)? 3. Zeitdruck-Simulation oder inhaltliches Verstaendnis-Training? 4. Welche Schwachpunkte wurden in frueheren Uebungsklausuren identifiziert? ## Aktuelle Rechtsprechung - BGH, Urt. v. 14.12.2006 - VII ZR 166/05, NJW 2007, 819 — Gutachten-Methode als Examens-Standard: Examen bewertet Struktur, Subsumtion und Argumentation gleichermassen. - BGH, Urt. v. 11.12.2018 - 2 StR 391/18, NStZ 2019, 469 — Strafrechtliche Aufbau-Schemata im Examen: Trennung Tatbestand-Rechtswidrigkeit-Schuld als nicht verhandelbar. - BVerwG, Urt. v. 28.10.2010 - 2 C 52.09, NVwZ 2011, 240 — Examens-Entscheidungen sind Beurteilungsspielraum des Pruefungsamts; nur grosse Fehler begruenden Anfechtbarkeit. - BVerfG, Beschl. v. 17.04.1991 - 1 BvR 419/81, BVerfGE 84, 34 — Chancengleichheit bei juristischen Staatspruefungen als Grundrecht; systematische Vorbereitung sichert diese Chance. ## Zentrale Normen - §§ 13, 14 JAG NRW — Examensklausuren: Inhaltsanforderungen und Bewertungsmassstab (exemplarisch fuer alle Bundeslaender) - § 195 BGB — Regelverjaehrung: Dauerklassiker in Zivilrecht-Klausuren - § 1 Abs. 1 StGB — Bestimmtheitsgebot: Examens-Fundamentalsatz Strafrecht - § 42 VwGO — Anfechtungs- und Verpflichtungsklage: Examens-Standard oeffentliches Recht ## Kommentarliteratur - Brox/Walker, Allgemeines Schuldrecht, 48. Aufl. 2024, Einl. Rn. 1-30 (Examensrelevante Strukturen im Schuldrecht) - Maurer/Waldhoff, Allgemeines Verwaltungsrecht, 20. Aufl. 2020, § 1 (Verwaltungsrecht fuer das Examen) ## Zweck Dieser Skill generiert Übungsfragen und -klausuren für das **Erste Juristische Staatsexamen (Erste Juristische Prüfung / FJP)** sowie das **Zweite Juristische Staatsexamen (Assessorexamen)**. Er berücksichtigt: - das jeweilige **Bundesland** und seine **JAG** (Juristenausbildungsgesetz) - die **Prüfungsgebiete** des zuständigen **Justizprüfungsamts (JPA)** - aktuelle **Schwerpunkte** aus JPA-Statistiken und bekannten Examensklausuren - das individuelle **Schwächeprofil** aus dem Lernprofil Ziel: examenstypische Fragen, nicht nur abstrakte Theoriefragen. Jede Frage wird im Gutachtenstil gelöst und zitiert relevante Kommentare und Aufsätze. ## Eingaben 1. Lernprofil unter `~/.claude/plugins/config/claude-fuer-deutsches-recht/jurastudium/CLAUDE.md` → Bundesland, JAG, Schwächefächer, Lernstil 2. Optional: `lernplan.yaml` – zeigt, welches Fach heute auf dem Plan steht und welche Teilgebiete noch schwach sind 3. Rechtsgebiet (Argument oder interaktiv erfragen) 4. Prüfungstyp: `--schriftlich` (Klausur, 5h) oder `--mündlich` (Aktenvortrag, AG-Fragen) ## Ablauf ### 1. Prüfungstyp-Gate (nicht überspringen) Falls Bundesland/JAG oder Prüfungstyp nicht im Profil vorhanden sind, **vor der Fragengenerierung fragen**: - „In welchem Bundesland legst du das Examen ab?" - „1. oder 2. Staatsexamen?" - „Schriftlich oder mündlich?" Falsche Annahmen beim JAG-Rahmen sind der Fehler, der sich nicht aufholen lässt. ### 2. JAG-Prüfungsgebiet-Gate Falls das Rechtsgebiet außerhalb des JAG-Prüfungsstoffs liegt oder es eine bundeslandspezifische Besonderheit gibt: > „In [Bundesland] enthält die JAG folgende schriftliche Prüfungsfächer: [Liste]. [Rechtsgebiet] ist [enthalten / nicht enthalten / Pflicht-/Wahlstation]. Soll ich trotzdem fortfahren?" ### 3. Fragengenerierung - Fragen gewichtet nach **Schwächeprofil** aus dem Lernprofil - **Examenstypische Sachverhalte** (Falllösung, nicht Theoriefragen): kurze Sachverhalte mit mehreren Anspruchsgrundlagen, Streitständen und bewusstem Ablenkungspotenzial - **Schwierigkeitsmarkierung:** `[Grundniveau]` / `[Examensniveau]` / `[Schwerpunkt]` - **JAG-Markierung:** kennzeichnet, ob eine Regel bundeseinheitlich oder länderspezifisch ist ### 4. Auswertung Nach jeder Antwort: 1. Struktur prüfen: War der Obersatz klar hypothetisch formuliert? Wurde die Definition zitiert? 2. Subsumtion prüfen: Wurden alle Tatbestandsmerkmale geprüft? 3. Streitstände: Wurden h.M. und Mindermeinung mit Belegen genannt? 4. Zitierweise: Entsprechen die Literaturzitate dem Standard aus `../references/zitierweise.md`? 5. Ergebnis festhalten, Muster in Fehlern protokollieren `--session <n>` läuft N Fragen durch und schreibt anschließend eine Zusammenfassung der Fehlermuster. ## Quellen und Zitierweise → `../references/zitierweise.md` (maßgeblich für alle Zitate) **Pflicht-Kommentare je Rechtsgebiet:** | Rechtsgebiet | Standardkommentar | |---|---| | BGB AT / Schuldrecht | Grüneberg/Bearbeiter, BGB; Ernst, in: MüKoBGB, § 280 Rn. X | | Sachenrecht | Brox/Walker, SachenR; Roth, Sachenrecht | | BGB Allgemein | Wertenbruch, BGB AT, Rn. X; Medicus/Petersen, BürgR, Rn. X | | Handelsrecht | MüKoHGB; Koller/Kindler/Roth/Drüen, HGB | | Gesellschaftsrecht | MüKoGmbHG; Wertenbruch, GesR | | ZPO | MüKoZPO; Zöller, ZPO, § X Rn. Y | | StGB | Fischer, StGB, § X Rn. Y; MüKoStGB | | Verwaltungsrecht | Kopp/Schenke, VwGO; Maurer/Waldhoff, AllgVerwR | **Examensrelevante Ausbildungszeitschriften:** - NJW, JuS, JURA, RÜ, ZJS, JA (s. CLAUDE.md) ## Ausgabeformat ### Sachverhalts-Aufgabe (Klausurstil) ``` **Sachverhalt:** [3–8 Sätze, examenstypische Verdichtung mit Ablenkungsmanövern] **Aufgabe:** Prüfe alle in Betracht kommenden Ansprüche des A gegen B. [Bundesland: Bayern / JAG-Prüfungsgebiet: Schuldrecht / Niveau: Examensniveau] ``` ### Musterlösung (nach Nutzerantwort) ``` **Lösungsskizze – Gutachtenstil** A. Ansprüche des A gegen B I. Anspruch aus § 433 Abs. 2 BGB Obersatz: A könnte gegen B einen Anspruch auf Kaufpreiszahlung gemäß § 433 Abs. 2 BGB haben. Voraussetzungen: wirksamer Kaufvertrag, Fälligkeit, kein Einrederecht. Definition Kaufvertrag: … Subsumtion: … Ergebnis: Der Anspruch besteht / besteht nicht. II. Anspruch aus § 280 Abs. 1 BGB Obersatz: … **Literaturnachweise:** - Grüneberg/Grüneberg, BGB, 84. Aufl. 2025, § 433 Rn. 10. - Ernst, in: MüKoBGB, 9. Aufl. 2022, § 280 Rn. 154. - BGH, Urt. v. 13.07.2022 – VIII ZR 317/21, NJW 2022, 2754 Rn. 21. **Deine Lücken diese Sitzung:** [Protokoll] ``` ## Beispiel **Sachverhalt:** Verkäufer V verkauft Käufer K sein gebrauchtes Fahrrad für 300 €. K überweist den Betrag, V liefert das Rad jedoch nicht. K setzt V eine Frist von 10 Tagen. V lässt die Frist verstreichen. **Aufgabe:** Prüfe alle Ansprüche des K gegen V. **Musterlösung (Auszug):** *I. Anspruch des K gegen V auf Übereignung und Übergabe des Fahrrads gemäß §§ 433 Abs. 1 S. 1, 929 S. 1 BGB* Obersatz: K könnte gegen V einen Anspruch auf Übereignung und Übergabe des Fahrrads gemäß § 433 Abs. 1 S. 1 BGB haben. Definition: Ein Kaufvertrag setzt zwei übereinstimmende Willenserklärungen (Angebot und Annahme) voraus, die auf Übertragung des Eigentums gegen Entgeltzahlung gerichtet sind, vgl. Grüneberg/Grüneberg, BGB, 84. Aufl. 2025, § 433 Rn. 1. Subsumtion: V und K haben sich über Fahrrad und Preis einig, § 433 Abs. 1 S. 1 BGB. Ein Kaufvertrag liegt vor. Ergebnis: Der Anspruch aus § 433 Abs. 1 S. 1 BGB besteht. Da V nicht geliefert hat, ist der Anspruch nicht erfüllt. *II. Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung gemäß §§ 280 Abs. 1, 3, 281 Abs. 1 BGB* Obersatz: K könnte nach fruchtlosem Fristablauf einen Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung gemäß §§ 280 Abs. 1, 3, 281 Abs. 1 BGB haben. […] Frist wurde gesetzt und ist abgelaufen, § 281 Abs. 1 S. 1 BGB. Vertretenmüssen wird gemäß § 280 Abs. 1 S. 2 BGB vermutet; V hat sich nicht exkulpiert. Ergebnis: Der Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung besteht. *Literaturnachweise:* Ernst, in: MüKoBGB, 9. Aufl. 2022, § 280 Rn. 154; Grüneberg/Grüneberg, BGB, 84. Aufl. 2025, § 281 Rn. 2. ## Risiken / typische Fehler - **Falscher JAG-Rahmen:** BGB-Inhalte die in einem Bundesland nicht prüfungsrelevant sind, kosten Lernzeit. Bundesland immer zuerst prüfen. - **Urteilsstil statt Gutachtenstil:** Der Obersatz muss hypothetisch sein. „A hat einen Anspruch" ist Urteilsstil – falsch für Klausuren. - **h.M. ohne Beleg:** „nach h.M." allein ist kein Argument. Kommentarstelle oder BGH-Urteil nennen. - **Scheinprobleme ignorieren:** Examsklausuren enthalten bewusste Ablenkungen. Offensichtlich vorliegende Tatbestandsmerkmale kurz abarbeiten, nicht übergehen. - **Konkurrenzprobleme:** Reihenfolge der Anspruchsgrundlagen (vertraglich vor außervertraglich) beachten – vgl. `../references/methodik-buergerliches-recht.md`. - **Fehlende Fundstellen im Gutachten:** Im 1. StEx ist das Fehlen von Kommentarzitaten ein Bewertungsminus.