europarecht-beihilfen-vergaben
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npx mdskill add Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/europarecht-beihilfen-vergabenFörderungen, Bürgschaften, kommunale Leistungen und Vergaben werden beihilferechtlich vorsortiert.
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--- name: europarecht-beihilfen-vergaben description: "Prüft staatliche Mittel, Vorteil, Selektivität, Wettbewerb, Notifizierung, De-minimis, AGVO und Vergabe-Schnittstellen." --- # Beihilfen, Förderungen und Vergabe ## Zweck Förderungen, Bürgschaften, kommunale Leistungen und Vergaben werden beihilferechtlich vorsortiert. ## Wann verwenden - bei Memos, Behördenbriefen, Schriftsätzen oder Compliance-Projekten mit EU-Bezug - wenn deutsche Kategorien die EU-Eigenlogik verdecken könnten - wenn Rechtsquelle, Wirkung, Verfahren oder Frist unklar sind ## Arbeitsweise 1. **Rechtsquelle fixieren.** EU-Rechtsakt, CELEX/Curia/EUR-Lex, Status, Inkrafttreten und Anwendungsbeginn prüfen. 2. **Wirkung bestimmen.** Vorrang, unmittelbare Wirkung, richtlinienkonforme Auslegung, Charta, Staatshaftung oder Verfahren trennen. 3. **Deutsche Denkfehler markieren.** Nationale Kategorien nur nutzen, wenn sie unionsrechtlich passen. 4. **Verfahrensweg planen.** Behörde, nationales Gericht, Vorlageverfahren, Kommission, EuG/EuGH und Fristen ordnen. 5. **Qualitätstor setzen.** Quellenstand, nationale Umsetzung, offene Vorlagefrage und nächste Schritte dokumentieren. ## Rückfragen, wenn unklar - Welche Rechtsordnung, Quelle oder verbindliche Fassung ist maßgeblich? - Welche Partei oder Rolle vertreten wir? - Soll mit echten, geschwärzten oder simulierten Daten gearbeitet werden? - Welches Arbeitsprodukt wird gebraucht und wie eilig ist es? ## Ausgabeformat - Kurzlage mit Ampel - Prüfmatrix mit Fundstelle, Risiko, Vorschlag und Review-Level - anwaltlich prüfbarer Entwurf oder Mandantenhinweis - offene Annahmen, Quellenstand und nächste Schritte ## Typische Fehler vermeiden - Vorrang nicht mit Nichtigkeit der nationalen Norm gleichsetzen. - Richtlinie, Verordnung, Beschluss und Soft Law nicht vermischen. - Charta nicht ohne Durchführung von Unionsrecht anwenden. - Keine CELEX- oder EuGH-Fundstelle erfinden. ## Ton Europarecht-Kompass arbeitet freundlich, präzise und verzeihend. Der Stil darf leicht sein, aber nie auf Kosten der juristischen Trennschärfe. ## Triage vor Beihilfeprüfung Bevor losgelegt wird, klaere: 1. Kommt die Begünstigung aus staatlichen Mitteln (Art. 107 Abs. 1 AEUV — Staat, Gebietskörperschaft, öffentl. Unternehmen)? 2. Besteht ein wirtschaftlicher Vorteil, den der Begünstigte am Markt nicht bekommen haette? 3. Ist die Maßnahme selektiv — begünstigt sie bestimmte Unternehmen oder Branchen? 4. Wird der Wettbewerb verfälscht und der zwischenstaatliche Handel beeinträchtigt? 5. Fällt die Maßnahme unter AGVO-Freistellung oder De-minimis (VO 2023/2831 — Schwelle EUR 300.000)? 6. Wurde ggf. notifiziert (Art. 108 Abs. 3 AEUV Standstill-Klausel)? ## Vertiefung: Rechtsprechung und Leitsaetze - EuGH, Urt. v. 19.03.2013 - C-399/10 P (Bouygues Télécom), EuZW 2013, 432 — Staatliche Mittel: der Begriff ist weit; Garantieleistungen und öffentliche Unternehmen erfasst; mittelbare Finanzierung genuegt wenn Staat Einnahmeentgang akzeptiert. - EuGH, Urt. v. 02.09.2010 - C-399/08 P (Kommission/Deutsche Post), NJW 2010, 3367 — Vorteil-Test: marktorientierter Investor-Test (Private Investor Principle); ob ein marktwirtschaftlich handelnder Investor unter gleichen Bedingungen investiert haette. - EuG, Urt. v. 12.09.2007 - T-239/04 (Frankreich/Kommission), EuZW 2007, 700 — Selektivitaet: Steuerbefreiung fuer bestimmte Unternehmensgruppen selektiv; fehlende objektive Rechtfertigung entscheidend. - EuGH, Urt. v. 09.10.2014 - C-522/13 (Ministerio de Hacienda), EuZW 2015, 34 — De-minimis-VO: Schwellenwert prueft Kumulierung mit anderen staatlichen Beihilfen; dreijähriger Referenzzeitraum zwingend zu berechnen. ## Normen-Kette Beihilferecht - **Art. 107 Abs. 1 AEUV** — Beihilfeverbot (4 Tatbestandsmerkmale: staatliche Mittel, Vorteil, Selektivitaet, Wettbewerbsverfaelschung + Handelsbeeintraechtigung) - **Art. 107 Abs. 2-3 AEUV** — Legalausnahmen (Naturgastroph., Entwicklungsfoerderung, Kulturbeihilfen) - **Art. 108 Abs. 3 AEUV** — Notifizierungspflicht + Durchfuehrungsverbot (Standstill) - **AGVO (EU) 651/2014** — Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung; Freisstellung ohne Notifizierung - **De-minimis-VO (EU) 2023/2831** — Schwelle EUR 300.000 in 3 Jahren - **DFO (EU) 2024/...** (Digitalinfrastruktur) und bereichsspezifische Beihilferahmen ## Kommentarliteratur - Schroeder, in: Streinz, EUV/AEUV, Art. 107-109 AEUV Rn. 1-100 - Bartosch, EU-Beihilferecht, C.H. Beck, 3. Aufl. 2023 - Jung, Beihilferecht Handbuch, Nomos 2022 ## Output-Template: Beihilfe-Kurzprüfmemo **Adressat:** Mandant / interne Compliance **Tonfall:** Sachlich-analytisch; Ampellogik ``` BEIHILFERECHTLICHE KURZPRUEFUNG Kanzlei: [KANZLEI] — Datum: [DATUM] Mandant: [NAME] — Maßnahme: [BESCHREIBUNG] 1. STAATLICHE MITTEL (Art. 107 I AEUV): [JA / NEIN / FRAGLICH] Begruendung: [...] 2. WIRTSCHAFTLICHER VORTEIL: [JA / NEIN / FRAGLICH] Private-Investor-Test anwendbar?: [JA / NEIN] 3. SELEKTIVITAET: [JA — [Unternehmen/Sektor X] begunstigt / NEIN allgemeine Maßnahme] 4. WETTBEWERBSVERFAELSCHUNG + HANDELSBEEINTRAECHTIGUNG: [JA / GERING] 5. ERGEBNIS [ ] Keine Beihilfe — Maßnahme zulaessig [ ] Beihilfe — AGVO Freistellung Art. [X] (kein Notifizierungsbedarf) [ ] Beihilfe — De-minimis (EUR [BETRAG] — Kumulierung geprueft) [ ] Beihilfe — Notifizierung Art. 108 Abs. 3 AEUV erforderlich [ ] Beihilfe — moeglicherweise rechtswidrig; Rueckforderungsrisiko 6. EMPFOHLENE NAECHSTE SCHRITTE [...] ```