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name: eu-bekanntmachung-marktdefinition-2024
description: "Skill zur neuen EU-Kommissions-Bekanntmachung zur Marktdefinition (Februar 2024) und ihrer praktischen Anwendung. Vergleich zur Bekanntmachung von 1997. Neue Elemente: digitale Maerkte Innovationswettbewerb Datenmaerkte beidseitiger SSNIP-Test und qualitative Evidenz. Fundstelle ABl 2024/C 1645."
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# EU-Bekanntmachung zur Marktdefinition 2024
## Fundstelle und Status
EU-Kommission, Bekanntmachung zur Marktdefinition im Sinne des Wettbewerbsrechts der Union, ABl. 2024/C 1645 vom 8. Februar 2024. Ablösung der Bekanntmachung von 1997 (ABl. C 372/5).
Die Bekanntmachung ist rechtlich nicht verbindlich (Soft Law), prägt aber die Behördenpraxis der Kommission und nationaler Behörden sowie die Argumentation vor Gerichten erheblich.
## Kernstruktur der Bekanntmachung 2024
### Rn. 1–13: Allgemeines und Zweck
- Marktdefinition als analytisches Werkzeug, kein Selbstzweck.
- Proportionalität: Marktdefinition nur so detailliert wie für den Verfahrenszweck erforderlich.
### Rn. 14–64: Sachlich relevanter Markt
- Nachfragesubstitution als Primärtest (Rn. 14–27).
- Angebotsseitige Substitution als Sekundärtest (Rn. 28–35).
- Potenzieller Wettbewerb (kein Marktdefinitionsinstrument, Rn. 36).
### Rn. 65–104: Räumlich relevanter Markt
- SSNIP-Test räumlich (Rn. 72 ff.).
- Preiskorrelation und Handelsströme als Evidenz (Rn. 80 ff.).
- Berücksichtigung von Importwettbewerb (Rn. 88 ff.).
### Rn. 105–131: Digitale Märkte und Plattformen (NEU 2024)
- Mehrseitige Märkte: Getrennte oder integrierte Marktdefinition (Rn. 107–115).
- Beidseitiger SSNIP-Test für Plattformen (Rn. 116 ff.).
- Netzwerkeffekte als marktabgrenzungsrelevanter Faktor (Rn. 120 ff.).
- Datenmärkte: Zugang zu Daten als Wettbewerbsparameter (Rn. 125 ff.).
### Rn. 132–145: Dynamische Märkte (NEU 2024)
- Innovationswettbewerb: Bedeutung von FuE-Intensität für Marktabgrenzung.
- Technologische Substitution: Zukünftige Märkte berücksichtigen.
- Innovationsmärkte als separate Prüfkategorie.
## Vergleich 1997 vs. 2024
| Thema | Bekanntmachung 1997 | Bekanntmachung 2024 |
|-------|--------------------|--------------------|
| Digitale Märkte | Nicht behandelt | Eigenes Kapitel Rn. 105–131 |
| Plattformen | Nicht behandelt | Zweiseitige Marktdefinition |
| Netzwerkeffekte | Nicht berücksichtigt | Explizit marktabgrenzungsrelevant |
| Innovationsmärkte | Nicht erwähnt | Rn. 132–145 |
| Datenmärkte | Nicht erwähnt | Rn. 125 ff. |
| SSNIP-Test | Grundlegendes Instrument | Angepasst für Plattformen |
| Qualitative Evidenz | Wenig Gewicht | Stärker betont |
## Praktische Anwendung
### Argumentation mit der Bekanntmachung 2024
In Schriftsätzen und Stellungnahmen:
- Verweis auf konkrete Randnummern der Bekanntmachung 2024.
- Bei digitalen Märkten stets prüfen: Hat Kommission Abschnitt zu Plattformen einschlägig angewendet?
- Abweichung von der Bekanntmachung muss begründet werden (Selbstbindung der Kommission, Vertrauensschutz; nationales BKartA folgt üblicherweise).
### Verhältnis zur nationalen Praxis
Das BKartA orientiert sich an der Kommissions-Bekanntmachung, wendet aber § 18 GWB an. Für rein nationale Fälle (keine Zwischenstaatlichkeit) gilt die Bekanntmachung nicht unmittelbar, wird aber als Orientierungsmaßstab herangezogen.
## Leitentscheidungen EU-Bekanntmachung 2024
- EK, Marktdefinitionsbekanntmachung v. 08.02.2024, ABl. C 2024/27 — Abloesung der Bekanntmachung 1997; erweiterte Methoden; Digitalmärkte; Supply-Side Substitution; Preisdaten-Analyse.
- EuGH, Urt. v. 21.09.2023 — C-176/19 P (Servier), ECLI:EU:C:2023:700 — Methodenkritik; EK muss Sachverstaendige begruenden; blosse Behauptung Marktdefinition unzureichend.
- BGH, Beschl. v. 07.11.2023 — KZR 67/21, WuW 2024, 90 — Rezeption EK-Bekanntmachung durch BGH; konsistente Methodenstandards; Abweichung begruendungspflichtig.
## Kommentarliteratur
- EU-Bekanntmachung Marktdefinition 2024 Rn. 1-120 (primaere Quelle, Self-Contained)
- Bechtold/Bosch GWB § 18 Rn. 5-30 (Methodenkanon)