entfristung-sachgrund-pruefen-14-abs-1

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1. Welchen Sachgrund behauptet der Arbeitgeber konkret? 2. Lag dieser Sachgrund bei **Vertragsschluss** tatsächlich vor? 3. Trägt der Sachgrund die konkrete **Befristungsdauer**? 4. Wurde der Sachgrund im Vertrag benannt? (erforderlich nach BAG) 5. Gibt es Anzeichen, dass der Sachgrund nur vorgeschoben ist (z.B. Stelle nach Ende weiterbesetzt)?

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name: entfristung-sachgrund-pruefen-14-abs-1
description: "Sachgrundpruefung Befristung nach § 14 Abs. 1 TzBfG: acht Sachgruende; voruebergehender Bedarf; Vertretung; Erprobung; Eigenart der Leistung; haushaltsmittelbedingte Gruende; gerichtlicher Vergleich; BAG-Rechtsprechung zu Darlegungs- und Beweislast."
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# Sachgrundprüfung — § 14 Abs. 1 TzBfG

## Triage zu Beginn — kläre vor der Sachgrundprüfung

1. Welchen Sachgrund behauptet der Arbeitgeber konkret?
2. Lag dieser Sachgrund bei **Vertragsschluss** tatsächlich vor?
3. Trägt der Sachgrund die konkrete **Befristungsdauer**?
4. Wurde der Sachgrund im Vertrag benannt? (erforderlich nach BAG)
5. Gibt es Anzeichen, dass der Sachgrund nur vorgeschoben ist (z.B. Stelle nach Ende weiterbesetzt)?

## Zentrale Normen

- § 14 Abs. 1 TzBfG — Sachgrundbefristung (8 Sachgründe Nr. 1–8)
- § 14 Abs. 4 TzBfG i.V.m. § 126 BGB — Schriftformerfordernis
- § 16 Satz 1 TzBfG — Rechtsfolge: Vertrag gilt als unbefristet
- § 17 TzBfG — 3-Wochen-Klagefrist (absolute Ausschlussfrist)
- § 138 ZPO — Wahrheitspflicht und substantiiertes Bestreiten

## Aktuelle Rechtsprechung

- BAG, Urt. v. 14.04.2010 – 7 AZR 121/09, NZA 2010, 1152 — Beim Sachgrund Vertretung (§ 14 Abs. 1 Nr. 3 TzBfG) muss der Arbeitgeber im Prozess konkret darlegen, welcher konkrete Arbeitnehmer vertreten wird und warum dessen Rückkehr erwartet werden konnte; pauschale Behauptungen einer „Urlaubsvertretung" reichen nicht.
- BAG, Urt. v. 18.07.2012 – 7 AZR 443/09, NZA 2013, 161 — Dauerhafter Beschäftigungsbedarf auf einer Stelle widerlegt den Sachgrund „vorübergehender Bedarf" (§ 14 Abs. 1 Nr. 1 TzBfG); der Arbeitgeber muss darlegen, dass bei Vertragsschluss eine konkrete Prognose eines nur vorübergehenden Bedarfs bestand.
- BAG, Urt. v. 02.06.2010 – 7 AZR 136/09, NZA 2010, 1248 — Der Sachgrund Erprobung (§ 14 Abs. 1 Nr. 5 TzBfG) trägt nur eine einmalige Erstbefristung von in der Regel maximal 6 Monaten; bei mehrjähriger vorheriger Tätigkeit entfällt der Erprobungszweck.
- BAG, Urt. v. 04.12.2013 – 7 AZR 468/12, NZA 2014, 564 — Kettenbefristungen können auch bei Vorliegen von Sachgründen missbräuchlich sein; das Gericht prüft bei einer Vielzahl aufeinanderfolgender Befristungen eine institutionelle Rechtsmissbräuchlichkeit.

## Kommentarliteratur

- ErfK/Müller-Glöge, 25. Aufl. 2025, § 14 TzBfG Rn. 30–75 (Sachgründe im Einzelnen)
- Schaub Arbeitsrechts-Handbuch, 20. Aufl. 2023, § 38 Rn. 25 ff. (Sachgrundbefristung Praxis)
- HWK/Schmalenberg, 11. Aufl. 2024, § 14 TzBfG Rn. 1 ff.

## Die acht Sachgründe § 14 Abs. 1 TzBfG

### Nr. 1 — Vorübergehender Betriebsbedarf

**Voraussetzung:** Der betriebliche Bedarf an der Arbeitsleistung ist nur vorübergehend (z.B. Saisonarbeit, zeitlich begrenztes Projekt).

**Prüfung:** Kann der Arbeitgeber eine **konkrete Prognose** bei Vertragsschluss dartun, dass der Bedarf tatsächlich nur zeitlich begrenzt war? Wird nach Vertragsende dieselbe Stelle wieder besetzt, fehlt es an der Vorübergehenheit (BAG 7 AZR 443/09).

**Entscheidungsbaum:**
```
Stelle nach Vertragsende wieder besetzt?
├── Ja → Dauerbeschäftigungsbedarf → Sachgrund Nr. 1 entfällt
└── Nein → Prognose konkret dartun → ggf. Sachgrund gegeben
```

### Nr. 2 — Anschluss an Ausbildung oder Studium

**Voraussetzung:** Die Befristung schließt sich unmittelbar an eine Ausbildung oder ein Studium des Arbeitnehmers beim selben Arbeitgeber an.

### Nr. 3 — Vertretung eines Arbeitnehmers

**Voraussetzung:** Der Arbeitnehmer wird zur Vertretung eines anderen Arbeitnehmers beschäftigt (z.B. Elternzeitvertretung, Krankheitsvertretung).

**Prüfung (BAG 7 AZR 121/09):** Konkret darlegen: Welcher Arbeitnehmer? Welche Verhinderung? Welche Rückkehrerwartung?

**Indirekter Vertretungsbedarf:** BAG erkennt auch indirekte Vertretung an (Mitarbeiter A vertritt B, C übernimmt Aufgaben von A), wenn kausal nachweisbar.

### Nr. 4 — Eigenart der Arbeitsleistung

**Voraussetzung:** Die Eigenart der Arbeitsleistung rechtfertigt die Befristung (z.B. Rundfunkproduktionen, künstlerische Tätigkeiten). **Selten anerkannt.**

### Nr. 5 — Erprobung

**Voraussetzung:** Befristung zur Erprobung des Arbeitnehmers.

**Wichtig (BAG 7 AZR 136/09):** Nur als Erstbefristung am Beginn des Arbeitsverhältnisses; in der Regel max. 6 Monate; bei langjähriger Vorbeschäftigung entfällt der Erprobungszweck.

### Nr. 6 — In der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe

**Voraussetzung:** Gründe liegen in der Person des Arbeitnehmers (z.B. befristete Arbeitserlaubnis, eigener Wunsch des Arbeitnehmers nach befristetem Vertrag, Berufsausbildung neben der Tätigkeit).

### Nr. 7 — Vergütung aus Haushaltsmitteln

**Voraussetzung:** Arbeitnehmer wird aus Haushaltsmitteln vergütet, die haushaltsrechtlich für eine befristete Beschäftigung bestimmt sind.

**Anwendungsbereich:** Vor allem öffentlicher Dienst. Wird streng geprüft (BVerfG, Beschl. v. 14.03.2012 – 1 BvR 1453/11).

### Nr. 8 — Gerichtlicher Vergleich

**Voraussetzung:** Die Befristung beruht auf einem gerichtlichen Vergleich.

## Prüfungsstruktur (für jeden Sachgrund)

```
Schritt 1: Ist der Sachgrund dem Katalog § 14 Abs. 1 TzBfG zuordenbar?
Schritt 2: Lag der Sachgrund bei Vertragsschluss vor? (Zeitpunkt!)
Schritt 3: War der Sachgrund bei Vertragsschluss für den Arbeitgeber erkennbar?
Schritt 4: Trägt der Sachgrund die konkrete Befristungsdauer?
Schritt 5: Liegt Rechtsmissbrauch vor? (Kettenbefristung, reine Umgehung)
```

## Beweislast

Der **Arbeitgeber** trägt die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen eines Sachgrunds. Der Arbeitnehmer muss nur die Befristung und das Ende des Vertrags behaupten.

## Output-Template — Sachgrundprüfung

**Adressat:** Anwalt/Anwältin — Tonfall: gutachterlich

```
SACHGRUNDPRÜFUNG § 14 ABS. 1 TzBfG
Mandant: [NAME]
Vereinbartes Vertragsende: [DATUM]
Behaupteter Sachgrund: [Nr. X — Bezeichnung]

Prüfung:
  Sachgrund bei Vertragsschluss vorhanden? [Ja/Nein/fraglich]
  Sachgrund im Vertrag benannt? [Ja/Nein]
  Sachgrund trägt Befristungsdauer? [Ja/Nein/fraglich]
  Indizien für Dauerbeschäftigungsbedarf? [Ja/Nein]
  Kettenbefristung problematisch? [Ja/Nein]

Ergebnis: [Sachgrund wirksam / Sachgrund unwirksam — § 16 TzBfG: unbefristet]
Nächster Schritt: [Klage nach § 17 TzBfG / weitere Ermittlung]
```

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Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen. Falsche Sachverhaltsangabe oder falsche Anspruchsgrundlage entwertet das Ergebnis. Dringende Empfehlung anwaltlicher Beratung, insbesondere wegen der Drei-Wochen-Fristen.
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