---
name: entfristung-klageschrift-laie-baustein
description: "Schritt-fuer-Schritt Klageschrift Entfristungsklage fuer Laien: Rubrum; Feststellungsantrag Unbefristetheit; Begruendungsbausteine fuer Schriftformmangel und fehlenden Sachgrund; Beweisangebote; Pflicht-Disclaimer."
---
# Klageschrift Entfristungsklage — Laien-Baustein
## Triage zu Beginn — kläre vor dem Ausfüllen der Vorlage
1. Wann endet der Vertrag laut Urkunde? (§ 17 TzBfG-Frist läuft ab diesem Datum)
2. Welcher Unwirksamkeitsgrund liegt vor? (Schriftformmangel / kein Sachgrund / Vorbeschäftigung)
3. Hast du eine Kopie des Arbeitsvertrags? (als Anlage K 1 beifügen)
4. Hast du einen Beleg für die Art der Unterzeichnung? (E-Mail, Screenshot Signier-Portal)
5. Wie hoch ist dein monatliches Bruttogehalt? (Streitwert = 3 × Monatsgehalt)
## Zentrale Normen
- § 17 TzBfG — Klagefrist 3 Wochen ab vereinbartem Vertragsende (absolute Ausschlussfrist)
- §§ 14 Abs. 4, 16 TzBfG — Schriftformerfordernis und Rechtsfolge Unwirksamkeit
- § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG — Vorbeschäftigungsverbot
- § 42 Abs. 2 GKG — Streitwert (3 Monatsverdienste)
- § 11 Abs. 1 ArbGG — kein Anwaltszwang in erster Instanz
## Wichtige Rechtsprechung (für Begründung verwendbar)
- BAG, Urt. v. 16.04.2008 – 7 AZR 1048/06, NZA 2008, 999 — Elektronische Unterschrift (DocuSign, E-Mail-Signatur) genügt nicht; § 14 Abs. 4 TzBfG verlangt eigenhändige Unterschrift auf einer Originalurkunde vor Arbeitsaufnahme. Fehlt dies, gilt der Vertrag nach § 16 Satz 1 TzBfG als unbefristet.
- BAG, Urt. v. 01.12.2004 – 7 AZR 198/04, NZA 2005, 337 — Das Schriftformgebot des § 14 Abs. 4 TzBfG ist konstitutiv; beide Parteien müssen dieselbe Urkunde unterschreiben.
- BAG, Urt. v. 23.01.2019 – 7 AZR 733/16, NZA 2019, 1042 — Vorbeschäftigungsverbot gilt zeitlich unbegrenzt; auch eine viele Jahre zurückliegende frühere Tätigkeit beim selben Arbeitgeber sperrt sachgrundlose Befristung.
## Kommentarliteratur (für die Begründung)
- ErfK/Müller-Glöge, 25. Aufl. 2025, § 14 TzBfG Rn. 80 ff. (Schriftformerfordernis)
- HWK/Schmalenberg, 11. Aufl. 2024, § 17 TzBfG Rn. 1 ff.
## Zweck
Dieser Skill erzeugt eine ausfüllbare Klageschrift-Vorlage für die Befristungskontrollklage (Entfristungsklage) — für Arbeitnehmer ohne Anwalt.
**Vor Verwendung:** Prüfe die Dreiwochenfrist nach § 17 TzBfG. Hat dein Vertrag laut Urkunde bereits geendet? Dann läuft die Frist möglicherweise bereits.
## Klageschrift-Vorlage
---
**HAFTUNGSAUSSCHLUSS UND WARNUNG**
Dieses Dokument ist ein Entwurf. Es begründet kein Mandatsverhältnis. Das System übernimmt keine rechtliche Verantwortung.
**Drei-Wochen-Frist § 17 TzBfG:** Klage muss innerhalb von drei Wochen **nach dem vereinbarten Vertragsende** beim Arbeitsgericht eingehen. Fristversäumnis führt nach § 7 KSchG analog zur Wirksamkeit der Befristung.
Du könntest auf der falschen Wiese unterwegs sein. Dieses System kann das nicht prüfen.
---
**Arbeitsgericht [GERICHT EINTRAGEN]**
**Klage**
des/der [DEIN NAME],
[DEINE ADRESSE]
— Kläger/Klägerin —
gegen
[ARBEITGEBER — vollständige Firma],
[ADRESSE DES ARBEITGEBERS]
— Beklagte/r —
**Streitwert:** Vorläufig [3 × MONATSLOHN] EUR (§ 42 Abs. 2 GKG)
---
**KLAGEANTRÄGE**
Ich beantrage:
1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht durch die Befristung im Arbeitsvertrag vom [VERTRAGSdatum] zum [VEREINBARTES ENDE] beendet worden ist, sondern als unbefristetes Arbeitsverhältnis über diesen Zeitpunkt hinaus fortbesteht.
2. Die Beklagte wird verurteilt, mich als [BERUFSBEZEICHNUNG] zu unveränderten Arbeitsbedingungen weiterzubeschäftigen.
---
**BEGRÜNDUNG**
**I. Das Arbeitsverhältnis**
Ich bin seit dem [ARBEITSBEGINN] bei der Beklagten beschäftigt als [BERUFSBEZEICHNUNG]. Mein monatliches Bruttogehalt beträgt [BETRAG] EUR.
**II. Der befristete Arbeitsvertrag**
Dem Arbeitsverhältnis liegt ein Arbeitsvertrag vom [VERTRAGSdatum] zugrunde, in dem eine Befristung bis zum [VEREINBARTES ENDE] vereinbart wurde (Anlage K 1).
**III. Unwirksamkeit der Befristung**
Die Befristung ist aus folgendem Grund unwirksam:
[HIER BEGRÜNDUNG EINTRAGEN — Bausteine:]
**Option A — Schriftformmangel (§ 14 Abs. 4 TzBfG):**
Die Befristungsabrede wurde nicht in der nach § 14 Abs. 4 TzBfG erforderlichen Schriftform (§ 126 BGB) vereinbart. Der Arbeitsvertrag wurde [BESCHREIBUNG: z.B. per E-Mail zugesandt / über die Plattform DocuSign unterzeichnet / nur eingescannt übermittelt]. Eine eigenhändige Unterschrift auf einer Originalurkunde liegt nicht vor. Gemäß § 16 Satz 1 TzBfG gilt der Arbeitsvertrag daher als auf unbestimmte Zeit geschlossen.
**Option B — Fehlender Sachgrund (§ 14 Abs. 1 TzBfG):**
Ein Sachgrund für die Befristung nach § 14 Abs. 1 TzBfG liegt nicht vor. [ERLÄUTERN WARUM — z.B.: Ein vorübergehender Beschäftigungsbedarf war nicht gegeben; die Beklagte beschäftigt auch nach dem vereinbarten Vertragsende Arbeitnehmer in gleicher Position].
**Option C — Verstoß gegen Vorbeschäftigungsverbot (§ 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG):**
Ich war bereits vor diesem befristeten Vertrag bei der Beklagten beschäftigt ([ZEITRAUM DER VORBESCHÄFTIGUNG]), sodass das Vorbeschäftigungsverbot des § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG verletzt ist.
**IV. Beweisangebote**
- Anlage K 1: Arbeitsvertrag vom [DATUM]
- [WEITERE ANLAGEN — z.B. E-Mail über digitale Unterzeichnung, Screenshot des Online-Portals]
---
[ORT], den [DATUM]
____________________________
[UNTERSCHRIFT / NAME]
---
## Einreichungshinweise
- **Frist:** Klage muss innerhalb von drei Wochen nach dem vereinbarten Vertragsende eingehen.
- **Gericht:** Arbeitsgericht am Betriebsort oder Wohnort.
- **Einreichung:** Persönlich zu Protokoll der Geschäftsstelle (kein Schreiben nötig) oder schriftlich.
- **Empfangsbestätigung** vom Gericht verlangen.