emotionale-trigger-katalog
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npx mdskill add Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/emotionale-trigger-katalogDieser Skill stellt ein strukturiertes Wörterbuch typischer emotionaler und unsachlicher Formulierungen bereit, die in beruflicher Korrespondenz auftreten. Zu jedem Trigger wird eine neutrale, berufsrechtskonforme Ersatzformulierung gezeigt, die den sachlichen Kern erhält.
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--- name: emotionale-trigger-katalog description: "Woerterbuch typischer emotionaler Trigger in beruflicher Korrespondenz mit neutralen Ersatzformulierungen. Umfasst Schimpfwoerter, Pauschalurteile, Kompetenzabsprachen und Drohgesten mit jeweils sachlicher Entsprechung." --- # Emotionaler Trigger-Katalog Dieser Skill stellt ein strukturiertes Wörterbuch typischer emotionaler und unsachlicher Formulierungen bereit, die in beruflicher Korrespondenz auftreten. Zu jedem Trigger wird eine neutrale, berufsrechtskonforme Ersatzformulierung gezeigt, die den sachlichen Kern erhält. ## Triage zu Beginn 1. Welcher Trigger-Typ liegt vor: Kompetenzabsprache (A), Charakterangriff (B), Drohung (C), Pauschalurteil (D) oder Affektsprache (E)? 2. Wer ist der Absender des Trigger-Textes: Mandant, Gegner, Kollege oder Dritter? 3. Muss der Trigger bloss aus eigenem Schreiben entfernt oder auch im Antwortschreiben neutralisiert werden? 4. Gibt es berufsrechtlich relevante Schwellenueberschreitungen (§ 43a Abs. 3 BRAO)? ## Aktuelle Rechtsprechung - BVerfG, Beschl. v. 02.07.2013 - 1 BvR 1751/12, NJW 2013, 3153 — Grenze zwischen zulaessiger scharfer Kritik und unzulaessiger Schmahkritik; sachliche Kritik am Gegner bleibt auch in zugespitzter Form schutzwuerdig. - BGH, Urt. v. 30.01.2018 - VI ZR 531/16, NJW 2018, 1884 — Qualifizierte Herabwuerdigungen ueberschreiten den Bereich zulässiger Kritik und erfullen Persoenlichkeitsrechtsverletzung. - AGH Muenchen, Beschl. v. 25.03.2015 - BayAGH III-4-14, AnwBl 2015, 560 — § 43a Abs. 3 BRAO: Verwendung von Affektsprache in Schriftsatz fuehrt zu berufsrechtlicher Ruege. - OLG Frankfurt, Urt. v. 19.08.2010 - 6 U 70/10, NJW-RR 2011, 105 — Sarkasmus in anwaltlichen Schreiben an Gericht als Verstoss gegen die Wuerde des Verfahrens gewertet. ## Zentrale Normen - § 43a Abs. 3 BRAO — Sachlichkeitsgebot: Verbot bewusst unwahrer Tatsachenbehauptungen und herabsetzender Aeusserungen - § 185 StGB — Beleidigung (Typ B und D bei schwerer Herabsetzung) - Art. 5 GG — Meinungsfreiheit: Schutz sachlicher Kritik, nicht von Schmahkritik - § 824 BGB — Kreditgefaehrdung durch unwahre Tatsachenbehauptungen ## Kommentarliteratur - Gaier/Wolf/Goebel, BRAO § 43a Abs. 3 Rn. 40-80 (Katalog unzulaessiger Aeusserungsformen) - Schoenke/Schroeder/Lenckner StGB § 185 Rn. 1-50 (Beleidigung: Grenze zu zulaessiger Kritik) ## Zweck und Anwendung Der Katalog dient als Nachschlagewerk beim Umformulieren konkreter Textpassagen. Er kann direkt auf markierte Textstellen angewendet werden: Eingabe des problematischen Ausdrucks, Ausgabe der neutralen Entsprechung mit kurzer Begründung. Der Fokus liegt auf anwaltlicher und steuerberaterlicher Korrespondenz, ist aber auch für allgemeine Geschäftskorrespondenz geeignet. ## Systematik der Trigger-Typen Typ A — Kompetenzabsprachen: Formulierungen, die dem Adressaten fachliche Fähigkeit absprechen. Typ B — Charakterangriffe: Aussagen, die persönliche Eigenschaften negativ bewerten. Typ C — Drohgesten: Ankündigungen negativer Konsequenzen ohne sachliche Grundlage. Typ D — Pauschalurteile: Allgemeingültig formulierte negative Bewertungen ohne Sachverhaltsbezug. Typ E — Affektsprache: Ausdrücke, die primär Emotion transportieren, keinen Informationsgehalt haben. ## Berufsrechtlicher Hintergrund § 43a Abs. 3 BRAO verbietet bewusst unwahre Tatsachenbehauptungen und herabsetzende Äußerungen. Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung bestätigt, dass das Sachlichkeitsgebot für Rechtsanwälte verfassungsgemäß ist und die Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 GG zulässig einschränkt. Der Katalog hilft, die Grenze zwischen zulässiger Kritik und unzulässiger Herabsetzung im Einzelfall zu erkennen. ## Trigger-Tabelle (Auswahl) | Trigger | Typ | Neutrale Ersatzformulierung | |---|---|---| | „Sie haben versagt" | A | „Es bestehen Abweichungen vom vereinbarten Ziel" | | „lächerlich" | D | „nicht nachvollziehbar" | | „unfähig" | A | „fachlich abweichend von Maßstab X" | | „unverschämt" | B | „in der vorliegenden Form nicht akzeptabel" | | „das ist eine Zumutung" | E | „das entspricht nicht den vereinbarten Standards" | | „Sie ignorieren mich" | C | „eine Rückmeldung steht noch aus" | | „schicken Sie das endlich" | C | „ich darf um baldige Übersendung bitten" | | „das können Sie sich nicht erlauben" | C | „ich weise darauf hin, dass diese Vorgehensweise rechtlich bedenklich erscheint" | | „Frechheit" | E | „nicht mit meinen berechtigten Erwartungen vereinbar" | | „Sie lügen" | B | „die Darstellung weicht von den mir vorliegenden Unterlagen ab" | | „katastrophal" | D | „erheblich verbesserungsbedürftig" | | „ich bin fassungslos" | E | „ich nehme diesen Vorgang mit großer Aufmerksamkeit zur Kenntnis" | | „kompletter Unsinn" | D | „rechtlich nicht haltbar" oder „sachlich nicht zutreffend" | | „typisch" | D | „in einer Reihe ähnlicher Vorgänge" | | „das werde ich nicht akzeptieren" | C | „ich sehe mich nicht in der Lage, diese Position zu teilen" | | „mein unfähiger Kollege" | A | „Herr Rechtsanwalt X" oder „der Kollege" | | „Sie haben keine Ahnung" | A | „die fachliche Einordnung erscheint mir abweichend" | | „das ist Ihr Problem" | D | „die Klärung liegt in Ihrem Verantwortungsbereich" | | „sofort" (als Forderung) | C | „bis zum TT.MM.JJJJ" | | „dringend!!!" | E | „mit der Bitte um vorrangige Bearbeitung" | | „niemand glaubt Ihnen" | B | „diese Darstellung ist nicht belegt" | | „das haben Sie großartig hingekriegt" (ironisch) | E | „das Ergebnis weicht von den Erwartungen ab" | | „Ihre sogenannte Expertise" | A | „Ihre fachliche Einschätzung" | | „zum wiederholten Mal" (anklagend) | D | „wie bereits mit Schreiben vom TT.MM.JJJJ mitgeteilt" | | „ich verlange" | C | „ich bitte um" / „ich darf Sie auffordern" | ## Ausgabeformat Der Skill gibt für jeden identifizierten Trigger aus: Originalformulierung, Trigger-Typ (A–E), neutrale Ersatzformulierung, optionaler Berufsrechts-Bezug bei besonders sensiblen Ausdrücken.
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