einschlaegige-normen-vorschlagen-eu
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npx mdskill add Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/einschlaegige-normen-vorschlagen-euDieser Skill identifiziert einschlägige Normen des Unionsrechts anhand des geschilderten Sachverhalts. Er unterscheidet Primärrecht (AEUV, EUV, GRCh) und Sekundärrecht (Verordnungen, Richtlinien, Beschlüsse) und gibt Hinweise auf die einschlägige Rechtsprechung des EuGH und des EuG.
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--- name: einschlaegige-normen-vorschlagen-eu description: "Schlaegt einschlaegige Normen des Unionsrechts vor: AEUV, EUV, GRCh (Primaerrecht) sowie EU-Verordnungen und Richtlinien (Sekundaerrecht). Gibt Hinweise auf EuGH-Judikatur und Fundstellen bei curia.europa.eu. Klaert unmittelbare Wirkung und Anwendungsvorrang." --- # Einschlägige Normen vorschlagen — Unionsrecht ## Zweck Dieser Skill identifiziert einschlägige Normen des Unionsrechts anhand des geschilderten Sachverhalts. Er unterscheidet Primärrecht (AEUV, EUV, GRCh) und Sekundärrecht (Verordnungen, Richtlinien, Beschlüsse) und gibt Hinweise auf die einschlägige Rechtsprechung des EuGH und des EuG. ## Primärrecht — AEUV, EUV, GRCh ### Grundfreiheiten (AEUV) | Grundfreiheit | Primärnormen | Typische Sachverhalte | |--------------|-------------|----------------------| | Warenverkehrsfreiheit | Art. 34–36 AEUV | Einfuhrverbote, technische Normen, Kennzeichnungspflichten | | Arbeitnehmerfreizügigkeit | Art. 45–48 AEUV | Diskriminierung bei Einstellung/Lohn, Sozialleistungen | | Niederlassungsfreiheit | Art. 49–55 AEUV | Zulassungsbeschränkungen für Berufe, Gesellschaftssitz | | Dienstleistungsfreiheit | Art. 56–62 AEUV | Grenzüberschreitende Dienstleistungen, Entsendung | | Kapital- und Zahlungsverkehrsfreiheit | Art. 63–66 AEUV | Kapitalverkehrskontrollen, Dividendenbesteuerung | ### Wettbewerbsrecht (AEUV) | Bereich | Normen | |---------|--------| | Kartellverbot | Art. 101 AEUV | | Marktmachtmissbrauch | Art. 102 AEUV | | Beihilfenverbot | Art. 107–109 AEUV | ### Grundrechtecharta (GRCh) Anwendbar bei Durchführung von Unionsrecht durch Mitgliedstaaten (Art. 51 Abs. 1 GRCh). Einschlägige Artikel: Art. 7 (Privatleben), Art. 8 (Datenschutz), Art. 11 (Meinungsfreiheit), Art. 15 (Berufsfreiheit), Art. 17 (Eigentum), Art. 21 (Gleichbehandlung), Art. 47 (effektiver Rechtsschutz), Art. 48 (Unschuldsvermutung). ## Sekundärrecht — Wichtige Verordnungen und Richtlinien | Bereich | Rechtsakt | |---------|-----------| | Datenschutz | DSGVO (VO 2016/679); NIS2-Richtlinie | | Produkthaftung | ProdHaftRL (RL 85/374/EWG; ab 2024: RL 2024/2853) | | Verbraucherrecht | VRRL (RL 2011/83/EU); Klausel-RL (RL 93/13/EWG) | | KI-Regulierung | KI-VO (VO 2024/1689) | | Vergaberecht | RL 2014/24/EU; RL 2014/25/EU | | Arbeitsrecht | ArbeitnehmerentsendungsRL (RL 96/71/EG); Arbeitszeitrichtlinie | | Finanzmarkt | MiFID II; CRR/CRD IV; PRIIPS-VO | | Kartell | VO 1/2003; VO 330/2010 (Vertikal-GVO) | ## EuGH-Judikatur — Fundstellen Das System weist auf Leitentscheidungen des EuGH hin, die für die vorgeschlagene Norm relevant sind, und verweist auf: - curia.europa.eu (amtliche Datenbank, Volltext) - eur-lex.europa.eu (Rechtsakttexte, konsolidierte Fassungen) **Wichtig:** Für aktuelle Entscheidungen empfiehlt das System eine manuelle Suche in curia.europa.eu, da der Wissensstand des Systems ein festes Enddatum hat. ## Ausgabe Das System nennt: 1. Einschlägige Primär- oder Sekundärrechtsnorm mit Artikelangabe 2. Unmittelbare Wirkung (Verordnung: ja; Richtlinie: nur bei staatlichem Handeln nach Ablauf der Umsetzungsfrist) 3. Anwendungsvorrang gegenüber nationalem Recht 4. Leitentscheidung des EuGH (soweit bekannt) 5. Empfehlung zur Rechtsprechungsrecherche in curia.europa.eu --- Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen und der vom Nutzer gewählten Norm. Falsche Normwahl oder falsche Sachverhaltsdarstellung kann das gesamte Ergebnis entwerten.
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