eingliederungshilfe-schule
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npx mdskill add Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/eingliederungshilfe-schule- **§ 90 SGB IX** Aufgabe der Eingliederungshilfe. - **§ 99 SGB IX iVm § 2 SGB IX** Begriff der Behinderung. - **§ 102 SGB IX** Leistungen zur sozialen Teilhabe. - **§ 112 SGB IX** Hilfen zur Schulbildung — einschließlich Schulbegleitung und assistive Hilfsmittel. - **§ 113 SGB IX** Hilfen zur Hochschulbildung.
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--- name: eingliederungshilfe-schule description: Eingliederungshilfe nach SGB IX Teil 2 (§§ 90 ff. SGB IX) Schulbegleitung Integrationshelfer Hilfen zur Schulbildung und Teilhabe an Bildung. Klaert Anspruchsgrundlage (Behinderung iSd § 99 SGB IX iVm § 2 SGB IX) zustaendigen Traeger (Eingliederungshilfetraeger nach Landesrecht; SGB VIII bei seelischer Behinderung von Kindern und Jugendlichen § 35a SGB VIII Jugendamt) Antragspraxis Bedarfsermittlung Gesamtplanverfahren. Pruefkatalog Schulgesetz des Landes Inklusionsrecht UN-BRK. --- # Eingliederungshilfe in Schule und Bildung ## Anspruchsgrundlagen ### SGB IX Teil 2 — Eingliederungshilfe (seit 01.01.2020) - **§ 90 SGB IX** Aufgabe der Eingliederungshilfe. - **§ 99 SGB IX iVm § 2 SGB IX** Begriff der Behinderung. - **§ 102 SGB IX** Leistungen zur sozialen Teilhabe. - **§ 112 SGB IX** Hilfen zur Schulbildung — einschließlich Schulbegleitung und assistive Hilfsmittel. - **§ 113 SGB IX** Hilfen zur Hochschulbildung. ### SGB VIII — Kinder- und Jugendhilfe (bei seelischer Behinderung) - **§ 35a SGB VIII** Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche durch das Jugendamt — Abgrenzung zum SGB IX (koerperliche oder geistige Behinderung). ### Schulgesetze der Länder - Inklusion und sonderpaedagogische Förderung sind in den Schulgesetzen der Bundesländer geregelt. - Grundsatz inklusiver Beschulung mit Wahlrecht der Eltern (BAG- und BVerwG-Rspr.). ### Völker- und Verfassungsrecht - **UN-Behindertenrechtskonvention** (BGBl. II 2008 S. 1419) — Art. 24 Recht auf inklusive Bildung. - **Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG** Diskriminierungsverbot wegen Behinderung. ## Prüfraster ### 1. Anspruchsberechtigung - Behinderung iSd § 99 SGB IX iVm § 2 SGB IX — koerperliche geistige seelische oder Sinnesbehinderung von voraussichtlich mindestens sechs Monaten Dauer. - Beeintraechtigung der Teilhabe an der Schulbildung. - Bei seelischer Behinderung von Kindern Jugendlichen § 35a SGB VIII — Zuständigkeit Jugendamt. ### 2. Bedarfsermittlung - Gesamtplanverfahren nach §§ 117 ff. SGB IX — strukturiert mit ICF-Bezug. - Beteiligung der berechtigten Person. ### 3. Konkrete Hilfen - **Schulbegleitung / Integrationshelfer** — ständige Begleitung im Unterricht. - **Assistive Hilfsmittel** — Braille-Gerät Computer mit Sprachausgabe Höranlage. - **Vorlesekraft / Vorlesegerät** für blinde oder sehbehinderte Schueler. - **Gebaerdensprachdolmetscher** bei gehoerlosen Schuelern. - **Therapeutische Förderung** im schulischen Kontext (Ergotherapie Logopaedie als Eingliederungshilfe abgrenzbar zu SGB V). ### 4. Antragsweg 1. Antrag beim Eingliederungshilfeträger (Land Landkreis) oder Jugendamt — abhängig von Art der Behinderung. 2. Frist § 14 SGB IX — Zuständigkeitsklärung binnen zwei Wochen. 3. Frist § 18 SGB IX — Entscheidung binnen zwei Monaten ab Antragseingang. 4. Bei Untätigkeit: Genehmigungsfiktion / Untätigkeitsklage § 88 SGG. ### 5. Schule und Schulrecht - Antrag auf sonderpaedagogische Förderung beim staatlichen Schulamt parallel. - Bei Verweigerung inklusiver Beschulung: Verwaltungsverfahren / Klage zum Verwaltungsgericht (nicht Sozialgericht). ## Typische Ablehnungsgründe - Behinderung wird verneint — Prüfung der medizinischen Gutachtenlage. - Schulbegleitung als reine paedagogische Aufgabe gesehen — Abgrenzung Eingliederungshilfe vs. schulische Aufgabe. - Unzureichende Bedarfsermittlung — Klage mit Beweisantrag auf SV-Gutachten. ## Ausgabe - Bei Antrag: Antragsentwurf mit Anlagenliste (Schwerbehindertenausweis ärztliche Gutachten schulischer Foerderbedarf). - Bei Ablehnung: Widerspruch über Skill `widerspruch-formulieren`. - Bei Eilbedürftigkeit (drohendes Schuljahr Schulausschluss): Eilantrag § 86b SGG. ## Schnittstelle zu anderen Plugins - Bei Schulrechtsfragen Verwaltungsrechtsplugin / `fachanwalt-verwaltungsrecht`. - Bei familienrechtlichem Bezug (Sorgerecht Streit Eltern) `fachanwalt-familienrecht`. ## Triage — kläre vor Antragstellung 1. Art der Behinderung: körperlich/geistig (→ SGB IX, Eingliederungshilfeträger) oder seelisch (→ § 35a SGB VIII, Jugendamt)? 2. Schuljahresbeginn: wie dringend ist der Bedarf? (Eilantrag § 86b SGG wenn Schule bereits läuft) 3. Zuständigkeitsstreit Träger? — § 14 SGB IX Weiterleitung binnen zwei Wochen; Untätigkeit löst Vorleistungspflicht aus 4. Gesamtplanverfahren eingeleitet? (§§ 117 ff. SGB IX) oder läuft Eingliederungshilfeplanung parallel 5. Schulrechtlicher Weg parallel nötig? (Verwaltungsgericht, nicht Sozialgericht) ## Aktuelle Rechtsprechung - BSG, Urt. v. 08.03.2017 - B 8 SO 2/16 R, SozR 4-3500 § 54 Nr. 13 Rn. 14 — Schulbegleitung als Eingliederungshilfe ist auch dann zu gewähren, wenn die Schule eine Begleitung pädagogisch für nötig hält; die Zuständigkeitsabgrenzung zur schulischen Aufgabe richtet sich nach dem individuellen Bedarf der behinderten Person. - BSG, Urt. v. 22.03.2012 - B 8 SO 30/10 R, SozR 4-3500 § 54 Nr. 8 Rn. 20 — Hilfen zur Schulbildung nach § 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB XII (jetzt § 112 SGB IX) umfassen alle notwendigen Hilfen, einschließlich persönlicher Schulbegleitung, wenn ohne diese eine dem Bildungsziel entsprechende Teilnahme am Unterricht nicht möglich ist. - BSG, Urt. v. 09.12.2016 - B 8 SO 8/15 R, SozR 4-3500 § 54 Nr. 14 Rn. 18 — Für die Abgrenzung SGB IX/SGB VIII ist auf die (überwiegende) Art der Behinderung abzustellen; bei seelischer Behinderung ist das Jugendamt nach § 35a SGB VIII zuständig, selbst wenn körperliche Begleitbefunde vorliegen. - BVerfG, Beschl. v. 08.10.1997 - 1 BvR 9/97, BVerfGE 96, 288 Rn. 42 — Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG schützt behinderte Menschen vor Benachteiligung; staatliche Stellen sind gehalten, die tatsächliche Teilhabe behinderter Kinder am Bildungssystem zu ermöglichen. ## Kommentarliteratur - Lachwitz/Schellhorn/Welti, Handkommentar SGB IX, § 112 Rn. 1 ff. (Hilfen zur Schulbildung) - Hauck/Noftz SGB VIII, § 35a Rn. 1 ff. (seelische Behinderung Jugendamt)
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