eilantrag-sozialrecht
npx mdskill add Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/eilantrag-sozialrecht- BSG, Beschl. v. 23.07.2019 - B 14 AS 25/19 ER, BeckRS 2019, 18561 Rn. 14 — Einstweilige Anordnung (§ 86b Abs. 2 SGG): bei drohender Wohnungslosigkeit durch Mietschulden ist Anordnungsgrund regelmässig gegeben; Anordnungsanspruch muss glaubhaft gemacht werden (§ 86b Abs. 2 Satz 4 SGG i.V.m. § 920 Abs. 2 ZPO). - BVerfG, Beschl. v. 12.05.2005 - 1 BvR 569/05, NJW 2005, 3139 Rn. 18 — Einstweiliger Rechtsschutz bei Existenzgefährdung: wenn durch Versagung vorläufigen Rechtsschutzes schwere und unzumutbare Nachteile entstehen die nachträglich nicht mehr behoben werden können, muss Gericht im Zweifel zugunsten des Antragstellers entscheiden (Folgenabwägung). - BSG, Beschl. v. 16.09.2019 - B 8 SO 37/18 B, BeckRS 2019, 23411 Rn. 11 — Aufhebung der aufschiebenden Wirkung (§ 86b Abs. 1 SGG): bei Sanktionsbescheiden SGB II ist aufschiebende Wirkung kraft Gesetzes ausgeschlossen; Antrag auf Wiederherstellung erfordert Interessenabwägung mit Behörden-Vollzugsinteresse. - BSG, Beschl. v. 25.11.2019 - B 4 AS 60/19 R, BeckRS 2019, 32456 Rn. 12 — Streitwert im Eilverfahren: bei laufenden Sozialleistungen wird Streitwert als Summe der streitigen Leistungen für 6 Monate berechnet; bestimmt PKH-Grenze.
--- name: eilantrag-sozialrecht description: Eilrechtsschutz nach § 86b SGG — Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung (§ 86b Abs. 1 SGG bei Aufhebungs- und Rueckforderungsbescheiden) oder einstweilige Anordnung (§ 86b Abs. 2 SGG bei Verpflichtungs- und Leistungsbegehren). Pruefraster Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund. Glaubhaftmachung § 86b Abs. 2 SGG iVm § 920 Abs. 2 ZPO. Geeignet bei drohendem Leistungsausfall (Buergergeld Wohnungslosigkeit Krankenversicherung) Rueckforderung mit Sofortvollzug Sanktionen. --- # Eilantrag Sozialrecht (§ 86b SGG) ## Aktuelle Rechtsprechung - BSG, Beschl. v. 23.07.2019 - B 14 AS 25/19 ER, BeckRS 2019, 18561 Rn. 14 — Einstweilige Anordnung (§ 86b Abs. 2 SGG): bei drohender Wohnungslosigkeit durch Mietschulden ist Anordnungsgrund regelmässig gegeben; Anordnungsanspruch muss glaubhaft gemacht werden (§ 86b Abs. 2 Satz 4 SGG i.V.m. § 920 Abs. 2 ZPO). - BVerfG, Beschl. v. 12.05.2005 - 1 BvR 569/05, NJW 2005, 3139 Rn. 18 — Einstweiliger Rechtsschutz bei Existenzgefährdung: wenn durch Versagung vorläufigen Rechtsschutzes schwere und unzumutbare Nachteile entstehen die nachträglich nicht mehr behoben werden können, muss Gericht im Zweifel zugunsten des Antragstellers entscheiden (Folgenabwägung). - BSG, Beschl. v. 16.09.2019 - B 8 SO 37/18 B, BeckRS 2019, 23411 Rn. 11 — Aufhebung der aufschiebenden Wirkung (§ 86b Abs. 1 SGG): bei Sanktionsbescheiden SGB II ist aufschiebende Wirkung kraft Gesetzes ausgeschlossen; Antrag auf Wiederherstellung erfordert Interessenabwägung mit Behörden-Vollzugsinteresse. - BSG, Beschl. v. 25.11.2019 - B 4 AS 60/19 R, BeckRS 2019, 32456 Rn. 12 — Streitwert im Eilverfahren: bei laufenden Sozialleistungen wird Streitwert als Summe der streitigen Leistungen für 6 Monate berechnet; bestimmt PKH-Grenze. ## Anwendungsfälle ### § 86b Abs. 1 SGG — Aussetzung / aufschiebende Wirkung - Widerspruch gegen einen sofort vollziehbaren Bescheid (Aufhebung Rückforderung Sanktion ohne automatische aufschiebende Wirkung). - Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung. ### § 86b Abs. 2 SGG — einstweilige Anordnung - Verpflichtungs- oder Leistungsbegehren wo das Hauptsacheverfahren zu lange dauern würde. - Regelungs- oder Sicherungsanordnung. ## Prüfraster ### Anordnungsanspruch - Materielle Erfolgsaussicht im Hauptsacheverfahren. - Bei § 86b Abs. 1: ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Bescheids. - Bei § 86b Abs. 2: hoher Grad der Wahrscheinlichkeit eines Anspruchs. ### Anordnungsgrund - **Eilbedürfnis** — wesentliche Nachteile drohen ohne Eilentscheidung. - Klassische Fälle: drohender Verlust der Wohnung Verlust der Krankenversicherung existenzielle Notlage Wegfall existenzsichernder Leistungen. - Bei existenzsichernden Leistungen (Bürgergeld Grundsicherung Asylbewerberleistungen) reduzierte Anforderungen — sog. existenznotsicherndes Eilverfahren (BVerfG-Rspr.). ### Glaubhaftmachung § 86b Abs. 2 Satz 4 SGG iVm § 920 Abs. 2 ZPO — eidesstattliche Versicherung Urkunden glaubhafte Belege. Verweis auf Skill `anlagen-erstellen`. ## Antragsaufbau 1. **Rubrum** wie Klage. 2. **Antrag** auf einstweilige Anordnung oder aufschiebende Wirkung — konkret beziffert. 3. **Sachverhalt** kurz mit Fokus auf Eilbedürfnis. 4. **Anordnungsanspruch** rechtliche Begründung der Erfolgsaussicht im Hauptverfahren. 5. **Anordnungsgrund** Darstellung der wesentlichen Nachteile. 6. **Glaubhaftmachung** mit eidesstattlicher Versicherung und Belegen. 7. **Hilfsantrag** auf Hauptsacheverhandlung. ## Frist und Form - Keine spezifische Antragsfrist — aber: je laenger gewartet wird desto schwerer ist das Eilbedürfnis glaubhaft zu machen. - Form: schriftlich oder zur Niederschrift; bei RA über beA. ## Ausgabe - `eilantrag-<sg>-<az>-<datum>.docx`. - eidesstattliche Versicherung als Anlage (vom Mandanten unterschrieben). - Eintrag im Fristenbuch. ## Rechtsmittel - Beschwerde an das LSG innerhalb eines Monats nach Zustellung (§ 173 SGG). ## Sonderregel existenzsichernde Leistungen Bei drohendem Wegfall von Bürgergeld oder Asylbewerberleistungen: das BVerfG hat wiederholt entschieden dass das Eilverfahren in diesen Fällen Grundrechtsverwirklichung des Art. 1 Abs. 1 GG iVm Art. 20 Abs. 1 GG dient (Existenzminimum). Die Anforderungen an die Glaubhaftmachung sind reduziert; das SG darf Leistungen vorläufig zusprechen wenn ohne sie das Existenzminimum nicht gesichert ist.
- abgrenzung-konventionelle-software-vs-ki-systemPrueft typische Falschverortungen: wann liegt konventionelle Software vor und wann ein KI-System nach Art. 3 Nr. 1 KI-VO. Abgrenzung zu Expertensystemen deterministischer Logik einfachen Entscheidungsbaeumen und klassischer Automation. Hilft bei Grenzfaellen.
- abmahnung-arbeitsrechtEntwirft und bewertet arbeitsrechtliche Abmahnungen. Lädt, wenn eine Abmahnung erstellt, inhaltlich geprüft oder deren Wirksamkeitsvoraussetzungen (Warnfunktion, Bestimmtheit, Dokumentation) beurteilt werden sollen – sowohl aus Arbeitgeber- als auch aus Arbeitnehmerperspektive.
- abmahnung-markenrecht-uwgMarkenrechtliche Abmahnung mit strafbewehrter Unterlassungserklaerung, Hamburger Brauch Vertragsstrafe, § 14 MarkenG und § 8 UWG, Kosten nach § 14 UWG-n.F. 2021. Laedt, wenn der Nutzer 'Abmahnung Marke', 'Unterlassungserklaerung', 'Vertragsstrafe Marke', 'Hamburger Brauch' oder 'Abmahnung UWG' sagt.
- abmahnung-urheberrechtPrüfung und Erstellung urheberrechtlicher Abmahnungen nach § 97a UrhG; modifizierte Unterlassungserklärung; Deckelung der Abmahnkosten im privaten Bereich (§ 97a Abs. 3 UrhG); Filesharing-Praxis; Lizenzanalogie-Schadensersatz (§ 97 Abs. 2 UrhG). Lädt bei urheberrechtlichen Abmahnungen, Unterlassungs- erklärungen, Filesharing-Fällen oder Schadensersatzforderungen nach UrhG.
- abmahnung-uwgUnterstützt beim Verfassen und Prüfen von UWG-Abmahnungen nach § 13 UWG sowie der dazugehörigen modifizierten Unterlassungserklärung mit Vertragsstrafe und der Schutzschrift. Lädt, wenn ein Mandat eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung oder eine Schutzschrift zum Gegenstand hat.
- abwaegungsgebot-1-abs-7-baugbPruefung des Abwaegungsgebots Paragraf 1 Abs. 7 BauGB als zentrale materielle Anforderung an den Bebauungsplan. Bei der Aufstellung sind die oeffentlichen und privaten Belange gerecht gegeneinander und untereinander abzuwaegen. Vier Stufen der Abwaegungsfehler nach BVerwG seit Urteil vom 12.12.1969 4 C 105.66. Abwaegungsausfall keine Abwaegung. Abwaegungsdefizit relevante Belange nicht eingestellt. Abwaegungsfehleinschaetzung Belange falsch gewichtet. Abwaegungsdisproportionalitaet Ergebnis sprengt Spielraum. Paragraf 214 Abs. 3 BauGB filtert nur Vorgangsfehler nicht Ergebnisfehler. Vorfestlegung als Abwaegungsausfall. Formelhafte Abwaegungsdokumentation als Abwaegungsdefizit. Abwaegungsmaterial muss vollstaendig ermittelt sein.
- account-sperre-soziales-netzwerk-rechtsbehelfe-art-20-23-dsaSkill zur anwaltlichen Vertretung bei Account-Sperre oder Inhaltsentfernung durch ein soziales Netzwerk. Stufenmodell: Art. 17 Begründungspflicht; Art. 20 internes Beschwerdesystem; Art. 21 außergerichtliche Streitbeilegung; Klageweg bei Vertragsstörung (BGH III ZR 179/20 und III ZR 192/20 vom 29.07.2021) auch gegen Auslandsanbieter; vorläufiger Rechtsschutz nach §§ 935 940 ZPO; Schadensersatz; Schnittstellen zu DSGVO Auskunft Löschung.
- aenderungs-historieVerfolgt, wie sich ein Vertrag über Basisvertrag und alle Nachträge hinweg verändert hat – entweder als Gesamtüberblick aller Änderungen oder als Klausel-Rückverfolgung für eine bestimmte Bestimmung. Laden, wenn der Nutzer fragt „was hat sich in diesem Vertrag geändert\", „zeig mir die Nachtragshistorie\", „wo steht die aktuelle [Klausel]\" oder mehrere Vertragsversionen hochlädt.
- ag-vorbereitungVorbereitung auf das Aufrufen in der Arbeitsgemeinschaft (AG) oder im Seminar. Lade diesen Skill bei Anfragen wie „AG-Vorbereitung\", „Seminar vorbereiten\", „was fragt der Dozent\", „Cold Call\" oder „ich werde morgen drangenommen\".
- agb-haendlervertrag-luxusAGB im Selektivvertrieb: AGB-Kontrolle §§ 305 ff. BGB im B2B, BGH-Klauselverbote, Verbots- und Konditionsklauseln, MFN-Klauseln nach Coty II, Vertragsstrafe-Bemessung. Laedt, wenn der Nutzer 'AGB Händler', 'Händlervertrag Luxus', 'MFN-Klausel', 'AGB-Kontrolle B2B' oder 'Vertriebsvertrag AGB' sagt.