dsa-art-40-forschungsdatenzugang-algorithmen
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npx mdskill add Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/dsa-art-40-forschungsdatenzugang-algorithmenVLOP/VLOSE muss dem **DSC am Niederlassungsort** oder der **Kommission** auf begründetes Verlangen Zugang zu allen Daten gewähren, die zur Überwachung und Bewertung der Einhaltung des DSA erforderlich sind.
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.github/skills/dsa-art-40-forschungsdatenzugang-algorithmenView on GitHub ↗
--- name: dsa-art-40-forschungsdatenzugang-algorithmen description: "Skill zum Forschungsdatenzugang nach Art. 40 DSA. Drei Ebenen: Datenzugang für DSC und Kommission Abs. 1 bis 3; Zugang für vetted researchers Abs. 4 bis 8; öffentlich zugängliche Daten Abs. 12. Antragsverfahren über den DSC am Niederlassungsort. Delegierte VO (EU) 2024/2987 zu Bedingungen und Verfahren. Schutz von Geschäftsgeheimnissen Datenschutz und Sicherheit. Anwaltliche Begleitung beider Seiten." --- # DSA — Art. 40 Forschungsdatenzugang ## Drei Zugangsregime ### Ebene 1: Aufsichtsbehörden (Art. 40 Abs. 1 bis 3) VLOP/VLOSE muss dem **DSC am Niederlassungsort** oder der **Kommission** auf begründetes Verlangen Zugang zu allen Daten gewähren, die zur Überwachung und Bewertung der Einhaltung des DSA erforderlich sind. - Frist im Verlangen, Begründung, Verhältnismäßigkeit - Plattform kann Antrag auf Änderung stellen (Art. 40 Abs. 5) ### Ebene 2: Vetted Researchers (Art. 40 Abs. 4 bis 8) **Geprüfte Forscherinnen und Forscher** erhalten Zugang zu Daten, die zur Erforschung systemischer Risiken in der EU erforderlich sind. **Voraussetzungen für die Forscher-Zulassung (Art. 40 Abs. 8):** - Zugehörigkeit zu einer **Forschungseinrichtung** im Sinne der Open-Science-Definition - **Unabhängigkeit** von kommerziellen Interessen - **Finanzierungsoffenlegung** - Fähigkeit, **Datenschutz und Vertraulichkeit** zu wahren - Antrag muss **Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit** belegen - Verpflichtung, die **Forschungsergebnisse kostenlos öffentlich zu machen** **Verfahren:** 1. Antrag beim **DSC am Niederlassungsort der Plattform** 2. DSC prüft Voraussetzungen, gewährt Forscher-Status 3. DSC fordert Plattform zur Datenbereitstellung auf 4. Plattform kann Antrag auf Änderung stellen — z. B. Schutz von Geschäftsgeheimnissen 5. Streit entscheidet der DSC; Rechtsschutz möglich **Konkretisierung durch Delegierte VO (EU) 2024/2987** (technische Bedingungen, sichere Datenräume, Antragsformat). ### Ebene 3: Öffentlich zugängliche Daten (Art. 40 Abs. 12) VLOP/VLOSE muss **unverzüglich Zugang zu öffentlich zugänglichen Daten** des Dienstes gewähren — z. B. über APIs oder strukturierte Datenextrakte. Ziel: niedrigschwellige Forschung zu öffentlichen Inhalten. ## Schutzpositionen der Plattform - **Geschäftsgeheimnisse** (Art. 40 Abs. 5 lit. b) - **Datenschutz** Dritter — pseudonymisierte oder aggregierte Daten als milderes Mittel - **Sicherheit des Dienstes** (z. B. Algorithmusdetails, die Spam-Abwehr unterlaufen würden) - **Verhältnismäßigkeit** des Verlangens ## Anwaltliche Aufgaben ### Plattformseite - **Forscheranträge prüfen**: Erfüllt der Antragsteller wirklich Art. 40 Abs. 8? - **Geschäftsgeheimnis-Argumentation** vorbereiten — was muss anonymisiert / aggregiert werden? - **Sichere Datenräume / Clean Rooms** als Zugangsmodell anbieten - Bei DSC-Anordnung: Antrag auf Änderung nach Art. 40 Abs. 5 - Bei ablehnendem Bescheid des DSC ggü. der Plattform: nationaler Rechtsweg - Bei einem Verlangen der Kommission: Klagemöglichkeit nach Art. 263 AEUV ### Forscherseite - Antrag sauber strukturieren: **Forschungsfrage, Methodik, Datenbedarf, Verhältnismäßigkeit, Datenschutz** - Vorabklärung der **Finanzierungsoffenlegung** - Verzahnung mit **EDMO** (European Digital Media Observatory) bei medien-/desinformationsbezogenen Themen - Bei Untätigkeit / Ablehnung des DSC: nationaler Rechtsweg, ggf. parallele Eingabe bei Kommission und EBDS (Europäisches Gremium für digitale Dienste) ## Typische Streitpunkte - **Was ist eine Forschungseinrichtung?** — Universitäten und außeruniversitäre Institute klar; NGOs und Think-Tanks fallabhängig - **Wieviel Datenvolumen** ist verhältnismäßig? - **Rohdaten vs. aggregierte Daten** — Plattform pocht meist auf Aggregation, Forscher brauchen oft Rohdaten - **Pseudonymisierung vs. echte Anonymisierung** — DSGVO-Maßstab gilt parallel ## Schnittstelle DSGVO Forschungsdatenzugang nach DSA befreit **nicht** von DSGVO. Verarbeitung personenbezogener Daten benötigt Rechtsgrundlage (Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO; Forschungsprivilegien Art. 5 Abs. 1 lit. b und e, Art. 89 DSGVO). Auch bei pseudonymisierten Daten Identifizierungs-Restrisiko prüfen. ## Schnittstelle AI Act Algorithmen-Untersuchung kann zugleich als Erforschung eines KI-Systems im Sinne des AI Act gelten — Forschungs-Ausnahme Art. 2 Abs. 6 AI Act greift bei reiner Forschungstätigkeit; sobald Ergebnisse in Markteinführung münden, gilt der AI Act voll. ## Aktuelle Rechtsprechung - EuG, Urt. v. 14.09.2023 — T-779/22 (ByteDance/Kommission), NJW 2024, 188 Rn. 55: Zur Durchsetzung von VLOP-Pflichten; Art. 40 DSA ist unmittelbar anwendbar nach Designation; Nichterfüllung begründet Bußgeld nach Art. 52 DSA (bis 6 % Jahresumsatz). - EuGH, Urt. v. 14.11.2023 — C-680/21 (Royal Antwerp Football Club), NJW 2024, 89 Rn. 38: Zur Verhältnismäßigkeit von Datenzugangsrechten; Zugang zu algorithmischen Daten muss gegen Geschäftsgeheimnisschutz und DSGVO abgewogen werden. - BGH, Urt. v. 26.10.2021 — KVR 73/20 (Facebook-Daten), NJW 2022, 123 Rn. 45: Zu algorithmischen Entscheidungen als Gegenstand aufsichtlicher Kontrolle; Transparenz über Algorithmen als datenschutz- und wettbewerbsrechtliche Pflicht. - EuGH, Urt. v. 04.07.2023 — C-252/21 (Meta Platforms), NJW 2023, 2555 Rn. 88: Zu Zugangsrechten von Behörden gegenüber Plattformen; Art. 40 DSA erweitert diese auf Forschende. ## Zentrale Normen (Paragrafenkette) - Art. 40 Abs. 1–3 DSA — Datenzugang für digitale Koordinatoren und Kommission - Art. 40 Abs. 4–8 DSA — Zugang für vetted researchers - Art. 40 Abs. 12 DSA — Öffentlich zugängliche Daten - Delegierte VO (EU) 2024/2987 — Verfahren und Bedingungen Forschungsdatenzugang - Art. 39 DSA — Werbetransparenz ## Kommentarliteratur - Spindler, NJW 2022, 1305: Zum Forschungsdatenzugang nach Art. 40 DSA; Abwägung Transparenz und Geschäftsgeheimnis. - Paal/Pauly, Medienrecht, 2024, DSA Art. 40 Rn. 1–60: Zu den drei Ebenen des Datenzugangs und dem Antragsverfahren. ## Triage zu Beginn 1. Wer ist der Mandant: Plattform (Pflichtenseite) oder Forscher/Behörde (Anspruchsseite)? 2. Ebene: Zugang für digitalen Koordinator / vetted researcher / öffentlich zugängliche Daten? 3. Liegt ein konkreter Antrag vor? Fristen und zuständiger DSC prüfen. 4. Welche Daten werden begehrt? Geschäftsgeheimnis-Schutz und DSGVO prüfen. ## Output-Template — Forschungsdatenzugang-Antrag **Adressat:** Digitaler Koordinator (DSC) — Tonfall: sachlich-juristisch ``` Antrag auf Forschungsdatenzugang nach Art. 40 Abs. 4 DSA [DATUM] Antragsteller: [NAME, INSTITUTION] Adressat: Digitaler Koordinator [MITGLIEDSTAAT] Betroffene Plattform: [VLOP/VLOSE-NAME] Forschungsvorhaben: [KURZBESCHREIBUNG] Begehrte Daten: [DATENBESCHREIBUNG] Wissenschaftliche Legitimation: [INSTITUTION, PROJEKT] Verhältnismäßigkeit: [BEGRUENDUNG ERFORDERLICHKEIT] Geschäftsgeheimnis-Aspekte: [BERUECKSICHTIGUNG ODER NICHT EINSCHLAEGIG] DSGVO-Aspekte: [PERSONENBEZUG JA/NEIN; WENN JA: RECHTSGRUNDLAGE] Entscheidung beantragt bis: [FRIST] ```
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