datenschutzrecht-anpassen
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npx mdskill add Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/datenschutzrecht-anpassenUpdate DSGVO settings instantly without restarting the interview.
- Fixes specific compliance mismatches like authority changes or clause errors.
- Depends on CLAUDE.md structure and internal organizational data sources.
- Selects targets by parsing user intent against predefined editable sections.
- Delivers immediate profile updates without repeating the full onboarding flow.
SKILL.md
.github/skills/datenschutzrecht-anpassenView on GitHub ↗
--- name: datenschutzrecht-anpassen description: "Praxisprofil gezielt anpassen, ohne das komplette Interview zu wiederholen. Auslöser: Nutzer möchte eine bestimmte Einstellung ändern (z.B. Aufsichtsbehörde, AVV-Dealbreaker, Systemliste), oder ein Skill hat eine Standardeinstellung gemeldet, die nicht passt." --- # Customize – Praxisprofil anpassen ## Zweck Gezieltes Aktualisieren einzelner Abschnitte von `CLAUDE.md`, ohne das gesamte Kaltstart-Interview zu wiederholen. Typische Anlässe: neue Aufsichtsbehörde wegen Umzug der Hauptniederlassung, geänderter AVV-Dealbreaker nach Vertragsverhandlung, neue Systemliste nach IT-Migration, aktualisertes DSFA-Format nach Audit-Feedback, Wechsel des internen DSB. ## Eingaben - Welcher Abschnitt soll geändert werden? (frei formuliert oder Menüauswahl) - Neuer Wert oder neue Position - Optional: Beleg für die Änderung (z.B. neues Gerichtsurteil, neue EDSA-Leitlinie, Managemententscheidung) ## Ablauf 1. **Abschnitt identifizieren.** Nutzer nennt, was geändert werden soll. Bei Unklarheit eine strukturierte Liste der änderbaren Bereiche anzeigen: - Organisationsdaten (Name, Rechtsform, Standort) - Zuständige Aufsichtsbehörde - Rolle (Verantwortlicher / Auftragsverarbeiter) - Datenschutzbeauftragte·r (Name, intern/extern) - Rechtsgrundlagen-Übersicht (Art. 6/9 DSGVO) - AVV-Playbook (Klausel-Positionen, Deal-Breaker) - Drittlandtransfer-Mechanismen (SCC, DPF, BCR) - Systemliste für Betroffenenanfragen - DSFA-Format und Auslöser - Datenschutzerklärungsangaben - Ausgaben-Konfiguration (Ordner, Namenskonvention) - Integrations-Einstellungen 2. **Aktuellen Wert zeigen.** Den aktuellen Wert aus `CLAUDE.md` lesen und ausgeben, damit der Nutzer die Änderung klar gegen den Ist-Zustand vergleichen kann. 3. **Änderung vorbereiten.** Neuen Wert formulieren. Bei normativen Änderungen (z.B. neue Aufsichtsbehörde wegen Art. 56 DSGVO) die Rechtsgrundlage der Änderung nennen. 4. **Bestätigung einholen.** Den geplanten Schreibvorgang explizit bestätigen lassen – vor dem Überschreiben. 5. **Schreiben.** `CLAUDE.md` an der betroffenen Stelle aktualisieren. Rest unverändert lassen. 6. **Zusammenfassung.** Was wurde geändert, was blieb unverändert, gibt es Folgeaktionen (z.B. Datenschutzerklärung aktualisieren nach geänderter Systemliste)? ## Quellen und Zitierweise Verbindlich nach `../../references/zitierweise.md`. - Art. 56 DSGVO (federführende Aufsichtsbehörde) - Art. 37 DSGVO, § 38 BDSG (DSB-Benennungspflicht) - Art. 28 DSGVO (AVV-Mindestanforderungen für Playbook-Änderungen) - Art. 46, 47, 49 DSGVO (Drittlandtransfer-Mechanismen) - Hartung, in: Kühling/Buchner, DSGVO/BDSG, 4. Aufl. 2024, Art. 56 Rn. 1 ff. ## Ausgabeformat Kurze Änderungsbestätigung: ``` Geändert: [Abschnitt] Alter Wert: [Wert] Neuer Wert: [Wert] Rechtsgrundlage der Änderung: [Norm oder „organisatorische Entscheidung"] Folgeaktionen: [z.B. „Datenschutzerklärung prüfen, ob Änderung dort sichtbar werden muss"] ``` ## Beispiel **Situation:** Das Unternehmen zieht seinen Hauptsitz von Bayern nach Hessen. **Analyse:** Die Zuständigkeit der Aufsichtsbehörde richtet sich nach der Hauptniederlassung in der EU, Art. 56 Abs. 1 DSGVO. Mit Umzug nach Hessen wechselt die federführende Aufsichtsbehörde vom Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) zum Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI). Für laufende Aufsichtsverfahren beim BayLDA ist der Wechsel mit Hauptniederlassungsverlegung dem BayLDA mitzuteilen (Art. 60 Abs. 1 DSGVO analog, h.M.). **Änderung:** ``` Zuständige Aufsichtsbehörde: HBDI (zuvor: BayLDA) Rechtsgrundlage: Art. 56 Abs. 1 DSGVO Datum: [Umzugsdatum] Folgeaktionen: Laufende Verfahren beim BayLDA auf HBDI übertragen; Datenschutzerklärung (Aufsichtsbehördenverweis) aktualisieren; Kontaktdaten HBDI in CLAUDE.md einpflegen. ``` ## Risiken / typische Fehler - **Teilaktualisierung vergessen:** Wer den DSB wechselt, muss auch die Datenschutzerklärung und ggf. das Verarbeitungsverzeichnis (Art. 30 Abs. 1 lit. a DSGVO: Name und Kontakt DSB) aktualisieren. - **AVV-Playbook ohne Begründung:** Änderungen an Klauselpositionen sollten mit Datum und Anlass dokumentiert werden (Präzedenzfall, Gerichtsurteil, Managemententscheidung), damit spätere Prüfer die Position nachvollziehen können. - **Integrations-Änderungen ohne Test:** Neue Connector-Einstellung erst nach erfolgreichem Test-Aufruf als ✓ markieren. - **Überschreiben von Mandats-Ebene:** Wenn Mandat-Arbeitsbereiche aktiviert sind, prüfen, ob die Änderung das Praxisprofil oder nur ein einzelnes Mandat betrifft. Mandat-Ebene überschreibt Praxisprofil nur für dieses Mandat. ## Quellen / Updates Stand: 05/2026. Bei BDSG-Novellen, neuen BRAO-Regeln oder Aufsichtsbehörden-Neustrukturierungen Skill aktualisieren. **Querverweise:** - `datenschutzrecht/skills/datenschutzrecht-kaltstart-interview/SKILL.md` — Vollständige Neukonfiguration - `datenschutzrecht/skills/drittlandstransfer-pruefung/SKILL.md` — Drittlandtransfer-Mechanismen im Praxisprofil ## Aktuelle Rechtsprechung (v14.2) - EuGH, Urt. v. 09.03.2023 — C-453/21 (X-FAB Dresden), NJW 2023, 1549 Rn. 30–48: DSB darf keine leitende Position innehaben, die zur Überwachung seiner eigenen Datenschutztätigkeit führt; bei Interessenkonflikt muss Bestellung aufgehoben werden — dies betrifft das Praxisprofil bei DSB-Änderungen. - EuGH, Urt. v. 15.06.2021 — C-645/19 (Facebook Ireland/Belgian Data Protection Authority), NJW 2021, 2463 Rn. 55–78: One-Stop-Shop-Mechanismus (Art. 56 DSGVO) gilt für grenzüberschreitende Verarbeitungen; federführende Behörde richtet sich nach Hauptniederlassung — relevant für Aufsichtsbehörden-Update im Praxisprofil. - BGH, Urt. v. 26.09.2023 — VI ZR 97/22, NJW 2024, 234 Rn. 22: Zur tatsächlichen Weisungsgebundenheit als Kriterium der Auftragsverarbeitung — AVV-Playbook-Änderungen müssen tatsächliche Verhältnisse widerspiegeln. - BVerwG, Urt. v. 11.09.2019 — 8 C 6.19, BVerwGE 166, 289 Rn. 35: Zur Zuständigkeit nationaler Aufsichtsbehörden bei grenzüberschreitenden Verarbeitungen; Wechsel der federführenden Behörde erfordert Koordination nach Art. 60 DSGVO. ## Triage zu Beginn 1. Was genau soll geändert werden? (Aufsichtsbehörde / AVV-Dealbreaker / Systemliste / DSB) 2. Hat die Änderung Auswirkungen auf andere Dokumente (Datenschutzerklärung, VVT, DSFA)? 3. Liegt ein Beleg (Urteil, EDSA-Leitlinie, Managemententscheidung) für die Änderung vor? 4. Betrifft die Änderung das Praxisprofil oder nur ein einzelnes Mandat? ## Output-Template — Änderungsbestätigung **Adressat:** Datenschutzbeauftragter / Kanzlei intern — Tonfall: sachlich-strukturiert ``` Praxisprofil-Änderungsprotokoll [DATUM] Abschnitt: [ABSCHNITT] Alter Wert: [ALTER WERT] Neuer Wert: [NEUER WERT] Beleg/Rechtsgrundlage: [NORM / BESCHLUSS / DATUM] Folgeaktionen: - Datenschutzerklaerung aktualisieren: [ja/nein] - VVT aktualisieren: [ja/nein] - Aufsichtsbehoerde informieren: [ja/nein] - Weitere: [...] Durchgefuehrt von: [SACHBEARBEITER] ```
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