corporate-kanzlei-expert-calls-transkripte
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npx mdskill add Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/corporate-kanzlei-expert-calls-transkripte1. Welches Ziel hat der Expert Call: Branchenverstaendnis, Wettbewerbs-Assessment, Management-Einschaetzung, technische Frage? 2. Experten-Status: Externer Branchenexperte, ehemaliger Mitarbeiter, oder aktueller Insider der Zielgesellschaft? 3. Insider-Risiko: Koennte der Experte Insiderinformationen offenbaren? → MAR-Compliance 4. Vertraulichkeit: Unter NDA? Expert-Network-Protokoll (z.B. Glenbrook/Guidepoint/GLG)? 5. Transkript-Weiterverwendung: Nur intern oder in DD-Report? 6. DSGVO: Personenbezogene Daten des Experten wie behandeln?
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--- name: corporate-kanzlei-expert-calls-transkripte description: "Expert Calls und Transkripte: Bereitet Expert-Calls fuer M&A-DD vor, wertet Transkripte aus und wandelt Erkenntnisse in strukturierte DD-Findings um. Normen: § 17 UWG (Geschaeftsgeheimnis), DSGVO Art. 6, MAR Insider-Abgrenzung." --- # Expert Calls und Transkripte ## Triage — klaere vor Expert Call 1. Welches Ziel hat der Expert Call: Branchenverstaendnis, Wettbewerbs-Assessment, Management-Einschaetzung, technische Frage? 2. Experten-Status: Externer Branchenexperte, ehemaliger Mitarbeiter, oder aktueller Insider der Zielgesellschaft? 3. Insider-Risiko: Koennte der Experte Insiderinformationen offenbaren? → MAR-Compliance 4. Vertraulichkeit: Unter NDA? Expert-Network-Protokoll (z.B. Glenbrook/Guidepoint/GLG)? 5. Transkript-Weiterverwendung: Nur intern oder in DD-Report? 6. DSGVO: Personenbezogene Daten des Experten wie behandeln? ## Zentrale Normen - **Art. 14, 15 MAR** — Insiderhandelsverbot; Marktmanipulation; Expert der Insiderinfos hat darf diese nicht weitergeben; Kaeufer darf keine Insiderinfos intentional bekommen - **§ 17 UWG** — Geschaeftsgeheimnis des Zielunternehmens; ehemaliger Mitarbeiter darf keine Geheimnisse offenbaren - **Art. 6 I DSGVO** — Rechtsgrundlage fuer Aufnahme und Verarbeitung von Expert-Call-Gespraechen - **§ 201 StGB** — Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes; Aufnahme ohne Einwilligung verboten in Deutschland ## Aktuelle Rechtsprechung - BGH, Urt. v. 15.03.2016 - VI ZR 245/14, NJW 2016, 3510 — Aufnahme von Gespraechen ohne Einwilligung verletzt Persoenlichkeitsrecht; Expert Calls muessen mit Einwilligung aufgezeichnet werden (§ 201 StGB) - EuGH, Urt. v. 23.10.2018 - C-101/17 — Insiderrecht: Information die nicht oeffentlich ist, bleibt Insider auch wenn nur unter Vertraulichkeit weitergegeben; Expert-Call-Teilnehmer darf keine Insiderinfo vermitteln - BGH, Urt. v. 14.04.2011 - I ZR 33/10, BGHZ 189, 207 — § 17 UWG: ehemaliger Mitarbeiter darf Geschaeftsgeheimnisse des frueheren Arbeitgebers nicht an Konkurrenten weitergeben; auch im DD-Expert-Call ## Kommentarliteratur - Ohly in: Ohly/Sosnitza UWG § 17 Rn. 1 ff. — Geschaeftsgeheimnis; Expert-Call-Grenzen - Assmann/Schneider/Muelbert WpHG Art. 14 MAR Rn. 1 ff. — Insider und Expert-Calls ## Expert-Call-Compliance-Protokoll Vor dem Call: 1. Expert-NDA abschliessen (oder Expert-Network-Protokoll verwenden) 2. Expert auf Insider-Pflichten hinweisen: keine nicht-oeffentlichen Informationen zur Zielgesellschaft 3. Einwilligung fuer Aufnahme/Transkription einholen (§ 201 StGB) 4. Vorbereitung: Fragen-Katalog; Themen-Grenzen definieren Waehrend des Calls: 5. Erinnerung an Insider-Regelung zu Beginn 6. Bei Insider-Info-Verdacht: Call unterbrechen; Compliance-Konsultation 7. Keine Nennung konkreter Personen-Namen der Zielgesellschaft Nach dem Call: 8. Transkript erstellen (mit KI-Tool: anonymisiert) 9. Insider-Check: Enthaelt Transkript potenziell Insider-Informationen? → Compliance 10. Findings extrahieren und in DD-Report einarbeiten ## Schritt-fuer-Schritt-Workflow 1. **Expert identifizieren** — via Expert-Network (GLG, Guidepoint, Glenbrook) oder eigenes Netzwerk 2. **Compliance-Vorpruefung** — aktuelle Insider-Status pruefen; ex-Mitarbeiter: § 17 UWG-Abgrenzung 3. **Call-Vorbereitung** — Fragenkatalog; Themen-Scope; Grenzen definieren 4. **NDA/Expert-Protokoll** — Einwilligung schriftlich; Aufnahme-Einwilligung 5. **Call durchfuehren** — strukturiert; Protokoll; bei Insider-Alarm: Unterbrechung 6. **Transkript auswerten** — Findings extrahieren; Risiken kennzeichnen 7. **Integration in DD** — Brancheneinschaetzung; Wettbewerber-Assessment; Management-Einschaetzung ## Output-Template Call-Transkript-Summary ``` EXPERT-CALL-SUMMARY Transaktion: [DEAL-NAME] Call-Datum: [DATUM], [DAUER] Expert: [Funktion / Titel; kein Name wenn anonym] Expert-Netzwerk: [GLG / Guidepoint / Direkt] Interviewer: [NAME, KANZLEI/INVESTOR] Einwilligung Aufnahme: [Ja / Nein → kein Transkript moeglich] INSIDER-STATUS: [Kein Insider-Verdacht / Vorsicht: potenzielle Insider-Info bei Thema X] KERN-FINDINGS: 1. [Thema]: [Erkenntnis in 2-3 Saetzen] 2. [Thema]: [Erkenntnis] 3. [Thema]: [Erkenntnis] RELEVANZ FUER DD: - Workstream: [Commercial DD / Branche / Management Assessment] - Risikobewertung: [Bestaetigt Befund X / Neue Information Y / Widerspruch zu Datenraum] INSIDER-COMPLIANCE-CHECK: [ ] Keine Insiderinformation offenbart [ ] Potenzielle Insiderinformation: [Beschreibung] → Compliance-Review am [Datum] ``` ## Rote Schwellen - Insider-Information im Call erhalten und nicht gemeldet → Art. 14 MAR; Strafbarkeit - Aufnahme ohne Einwilligung → § 201 StGB; Verwertbarkeit fraglich - § 17 UWG: Geschaeftsgeheimnis der Zielgesellschaft weitergegeben → UWG-Klage; Schadensersatz - Transkript in DD-Report ohne Anonymisierung → DSGVO-Risiko; Persoenlichkeitsrechtsverletzung ## Quellen - Art. 14, 15 MAR; § 17 UWG; § 201 StGB; Art. 6 DSGVO - BGH VI ZR 245/14 (Aufnahme-Einwilligung); EuGH C-101/17 (Insider-Expert-Call); BGH I ZR 33/10 (§ 17 UWG) - Ohly/Sosnitza UWG § 17; Assmann/Schneider/Muelbert WpHG Art. 14 MAR
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