code-of-practice-und-harmonisierte-normen
$
npx mdskill add Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/code-of-practice-und-harmonisierte-normenDie KI-VO lässt wesentliche technische Details offen und überweist deren Konkretisierung an harmonisierte Normen und Verhaltenskodizes. Dieser Skill klärt, welche Bedeutung diese Instrumente für die Compliance haben.
SKILL.md
.github/skills/code-of-practice-und-harmonisierte-normenView on GitHub ↗
---
name: code-of-practice-und-harmonisierte-normen
description: "Verhaltenskodizes nach Art. 56 KI-VO und harmonisierte Normen nach Art. 40 KI-VO: Entwicklung Beteiligung Vermutungswirkung gemeinsame Spezifikationen Art. 41. Praktische Bedeutung fuer Compliance und Konformitaetsbewertung."
---
# Verhaltenskodizes und harmonisierte Normen — Art. 40 und 56 KI-VO
## Zweck
Die KI-VO lässt wesentliche technische Details offen und überweist deren Konkretisierung an harmonisierte Normen und Verhaltenskodizes. Dieser Skill klärt, welche Bedeutung diese Instrumente für die Compliance haben.
## Teil 1 — Harmonisierte Normen (Art. 40 KI-VO)
### Was sind harmonisierte Normen?
Harmonisierte Normen sind europäische Normen (EN-Normen), die von den europäischen Normungsorganisationen CEN und CENELEC auf Mandat der Kommission entwickelt werden. Sie konkretisieren die Anforderungen der KI-VO technisch.
### Vermutungswirkung
Wenn ein Hochrisiko-KI-System vollständig mit harmonisierten Normen übereinstimmt, die im Amtsblatt der EU veröffentlicht wurden, wird vermutet, dass das System die von den Normen abgedeckten Anforderungen der KI-VO erfüllt (Art. 40 Abs. 1 KI-VO).
**Praktische Bedeutung:**
- Compliance wird erheblich erleichtert: Normeinhaltung = Vermutung der KI-VO-Konformität
- Konformitätsbewertung kann auf Basis der Normen strukturiert werden
- Normung ist noch im Gange; nicht alle Anforderungen sind bereits durch Normen abgedeckt
**Prüffragen:**
- Für welche Anforderungen der KI-VO gibt es bereits harmonisierte Normen?
- Ist das System mit den einschlägigen harmonisierten Normen konform?
### Stand der Normungsarbeiten (2025/2026)
CEN und CENELEC entwickeln derzeit ein Normenpaket zur KI-VO. Einzelne Normen werden schrittweise fertiggestellt und im Amtsblatt veröffentlicht. Bis dahin können Unternehmen bestehende internationale Normen (z.B. ISO/IEC 42001 — Managementsystem für KI) als Orientierung nutzen, auch wenn diese keine volle Vermutungswirkung nach KI-VO entfalten.
## Teil 2 — Gemeinsame Spezifikationen (Art. 41 KI-VO)
Wenn harmonisierte Normen fehlen oder unzureichend sind, kann die Kommission Durchführungsrechtsakte erlassen, die gemeinsame Spezifikationen für die Anforderungen der KI-VO festlegen. Gemeinsame Spezifikationen haben ebenfalls Vermutungswirkung.
**Prüffragen:**
- Hat die Kommission für den relevanten Bereich gemeinsame Spezifikationen veröffentlicht?
## Teil 3 — Verhaltenskodizes (Art. 56 KI-VO)
### Für wen?
Verhaltenskodizes (Codes of Practice) sind für folgende Akteure relevant:
- Anbieter von GPAI-Modellen (mit und ohne systemisches Risiko)
- Anbieter von Hochrisiko-KI-Systemen (freiwillig)
- Betreiber von KI-Systemen mit minimalem Risiko (freiwillig)
### Entwicklungsprozess
Das Europäische KI-Büro koordiniert die Entwicklung der Verhaltenskodizes. Anbieter von GPAI-Modellen werden aufgefordert, aktiv an der Entwicklung mitzuwirken.
### Vermutungswirkung für GPAI-Anbieter
Wenn Anbieter von GPAI-Modellen einen genehmigten Verhaltenskodex einhalten, wird vermutet, dass sie die einschlägigen Anforderungen der KI-VO erfüllen (Art. 56 Abs. 8 KI-VO).
**Prüffragen für GPAI-Anbieter:**
- Haben Sie sich an der Entwicklung des Verhaltenskodex für GPAI-Modelle beteiligt?
- Haben Sie den Verhaltenskodex unterzeichnet?
- Welche Anforderungen deckt der Verhaltenskodex ab?
### Freiwillige Verhaltenskodizes für andere Akteure (Art. 95 KI-VO)
Anbieter und Betreiber von KI-Systemen mit minimalem Risiko können freiwillig Verhaltenskodizes entwickeln und einhalten. Die Kommission fördert und erleichtert dies.
## Praktische Empfehlung
Für die Compliance-Strategie empfiehlt sich folgendes Vorgehen:
1. Prüfen, welche harmonisierten Normen bereits veröffentlicht sind
2. KI-System auf Basis verfügbarer Normen (auch ISO/IEC 42001) strukturieren
3. Entwicklung harmonisierter Normen laufend beobachten und System anpassen
4. Für GPAI-Modelle: Beteiligung am Verhaltenskodex-Prozess des Europäischen KI-Büros prüfen
---
Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen. Die KI-VO ist in Auslegung und Konkretisierung dynamisch; Leitlinien der Kommission und Durchführungsrechtsakte sind laufend zu beobachten.
## Aktuelle Rechtsprechung (v14.2)
- EuGH, Urt. v. 07.12.2023 — C-634/21 (SCHUFA-Score), NJW 2024, 248 Rn. 49: KI-Scoring-System als automatisierte Einzelentscheidung nach Art. 22 DSGVO — Masstab fuer Hochrisiko-Klassifikation und Betreiberpflichten nach KI-VO.
- EuGH, Urt. v. 04.10.2024 — C-203/22 (Dun & Bradstreet), NJW 2025, 56 Rn. 38: Betreiber muss Entscheidungslogik offenlegen — Art. 13 KI-VO Transparenzpflicht und Art. 26 Abs. 6 Korrekturrecht.
- BGH, Urt. v. 19.06.2018 — VI ZR 184/17, NJW 2018, 2877 Rn. 15: Organisationspflichten bei technischen Systemen — massgeblich fuer KI-VO Betreiberpflichten und interne Governance.
- EuGH, Urt. v. 16.07.2020 — C-311/18 (Schrems II), NJW 2020, 2557 Rn. 87: Drittlandtransfer bei KI-APIs erfordert Schutzgarantien; Art. 28 DSGVO AVV in KI-Lieferkette.
## Zentrale Normen (Paragrafenkette)
- Art. 3 Nr. 3/4 KI-VO — Anbieter / Betreiber-Definition
- Art. 5 KI-VO — verbotene Praktiken (absolut ab 02.02.2025)
- Art. 6 i.V.m. Anhang III KI-VO — Hochrisiko-Klassifikation
- Art. 26 KI-VO — Betreiberpflichten
- Art. 99 KI-VO — Bussgelder bis 35 Mio. EUR / 7 % Jahresumsatz
## Kommentarliteratur
- Wendehorst/Grinzinger, AI Act, 1. Aufl. 2024, Art. 56 Rn. 2: Anwendungsbereich und Pflichten.
- Ehmann/Selmayr, DS-GVO, 3. Aufl. 2024, Art. 22 Rn. 10: Wechselwirkung KI-VO und DSGVO.
## Triage zu Beginn
1. Welche Rolle hat das Unternehmen im KI-Lieferkette (Art. 3 KI-VO — Anbieter, Betreiber, Importeur)?
2. Liegt ein Hochrisiko-System vor (Art. 6 i.V.m. Anhang III Nr. 1-8 KI-VO)?
3. Sind verbotene Praktiken nach Art. 5 KI-VO ausgeschlossen?
4. Welche konkreten Pflichten aus dem aktuellen Skill-Kontext sind einschlaegig?
5. Ist die Massnahme fristgerecht umgesetzt (KI-VO Stufenplan bis 02.08.2026)?
## Output-Template — Pruefergebnis
**Adressat:** Pruefer / Rechtsberater — Tonfall: strukturiert-rechtlich
```
PRUEFERGEBNIS — CODE OF PRACTICE UND HARMONISIERTE NORMEN
[DATUM] — System: [SYSTEMNAME] — Mandant: [NAME MANDANT]
[AKTENZEICHEN]
Gepruefte Norm(en): [Art. 56 Rn. 2]
Ergebnis:
[ ] Anforderung erfuellt
[ ] Anforderung nicht erfuellt — Massnahmen erforderlich:
1. [MASSNAHME — Verantwortlicher: NAME — Frist: DATUM]
[ ] Nicht einschlaegig — Begruendung: [BEGRUENDUNG]
Sanktionsrisiko: [NIEDRIG / MITTEL / HOCH — bis [BETRAG] nach Art. 99 KI-VO]
Naechster Skill: [FOLGE-SKILL]
Geprueft: [NAME], [DATUM]
```
More from Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht
- abgrenzung-konventionelle-software-vs-ki-systemPrueft typische Falschverortungen: wann liegt konventionelle Software vor und wann ein KI-System nach Art. 3 Nr. 1 KI-VO. Abgrenzung zu Expertensystemen deterministischer Logik einfachen Entscheidungsbaeumen und klassischer Automation. Hilft bei Grenzfaellen.
- abmahnung-arbeitsrechtEntwirft und bewertet arbeitsrechtliche Abmahnungen. Lädt, wenn eine Abmahnung erstellt, inhaltlich geprüft oder deren Wirksamkeitsvoraussetzungen (Warnfunktion, Bestimmtheit, Dokumentation) beurteilt werden sollen – sowohl aus Arbeitgeber- als auch aus Arbeitnehmerperspektive.
- abmahnung-markenrecht-uwgMarkenrechtliche Abmahnung mit strafbewehrter Unterlassungserklaerung, Hamburger Brauch Vertragsstrafe, § 14 MarkenG und § 8 UWG, Kosten nach § 14 UWG-n.F. 2021. Laedt, wenn der Nutzer 'Abmahnung Marke', 'Unterlassungserklaerung', 'Vertragsstrafe Marke', 'Hamburger Brauch' oder 'Abmahnung UWG' sagt.
- abmahnung-urheberrechtPrüfung und Erstellung urheberrechtlicher Abmahnungen nach § 97a UrhG; modifizierte Unterlassungserklärung; Deckelung der Abmahnkosten im privaten Bereich (§ 97a Abs. 3 UrhG); Filesharing-Praxis; Lizenzanalogie-Schadensersatz (§ 97 Abs. 2 UrhG). Lädt bei urheberrechtlichen Abmahnungen, Unterlassungs- erklärungen, Filesharing-Fällen oder Schadensersatzforderungen nach UrhG.
- abmahnung-uwgUnterstützt beim Verfassen und Prüfen von UWG-Abmahnungen nach § 13 UWG sowie der dazugehörigen modifizierten Unterlassungserklärung mit Vertragsstrafe und der Schutzschrift. Lädt, wenn ein Mandat eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung oder eine Schutzschrift zum Gegenstand hat.
- abwaegungsgebot-1-abs-7-baugbPruefung des Abwaegungsgebots Paragraf 1 Abs. 7 BauGB als zentrale materielle Anforderung an den Bebauungsplan. Bei der Aufstellung sind die oeffentlichen und privaten Belange gerecht gegeneinander und untereinander abzuwaegen. Vier Stufen der Abwaegungsfehler nach BVerwG seit Urteil vom 12.12.1969 4 C 105.66. Abwaegungsausfall keine Abwaegung. Abwaegungsdefizit relevante Belange nicht eingestellt. Abwaegungsfehleinschaetzung Belange falsch gewichtet. Abwaegungsdisproportionalitaet Ergebnis sprengt Spielraum. Paragraf 214 Abs. 3 BauGB filtert nur Vorgangsfehler nicht Ergebnisfehler. Vorfestlegung als Abwaegungsausfall. Formelhafte Abwaegungsdokumentation als Abwaegungsdefizit. Abwaegungsmaterial muss vollstaendig ermittelt sein.
- account-sperre-soziales-netzwerk-rechtsbehelfe-art-20-23-dsaSkill zur anwaltlichen Vertretung bei Account-Sperre oder Inhaltsentfernung durch ein soziales Netzwerk. Stufenmodell: Art. 17 Begründungspflicht; Art. 20 internes Beschwerdesystem; Art. 21 außergerichtliche Streitbeilegung; Klageweg bei Vertragsstörung (BGH III ZR 179/20 und III ZR 192/20 vom 29.07.2021) auch gegen Auslandsanbieter; vorläufiger Rechtsschutz nach §§ 935 940 ZPO; Schadensersatz; Schnittstellen zu DSGVO Auskunft Löschung.
- aenderungs-historieVerfolgt, wie sich ein Vertrag über Basisvertrag und alle Nachträge hinweg verändert hat – entweder als Gesamtüberblick aller Änderungen oder als Klausel-Rückverfolgung für eine bestimmte Bestimmung. Laden, wenn der Nutzer fragt „was hat sich in diesem Vertrag geändert\", „zeig mir die Nachtragshistorie\", „wo steht die aktuelle [Klausel]\" oder mehrere Vertragsversionen hochlädt.
- ag-vorbereitungVorbereitung auf das Aufrufen in der Arbeitsgemeinschaft (AG) oder im Seminar. Lade diesen Skill bei Anfragen wie „AG-Vorbereitung\", „Seminar vorbereiten\", „was fragt der Dozent\", „Cold Call\" oder „ich werde morgen drangenommen\".
- agb-haendlervertrag-luxusAGB im Selektivvertrieb: AGB-Kontrolle §§ 305 ff. BGB im B2B, BGH-Klauselverbote, Verbots- und Konditionsklauseln, MFN-Klauseln nach Coty II, Vertragsstrafe-Bemessung. Laedt, wenn der Nutzer 'AGB Händler', 'Händlervertrag Luxus', 'MFN-Klausel', 'AGB-Kontrolle B2B' oder 'Vertriebsvertrag AGB' sagt.