beweisbeschluss-vorbereiten
$
npx mdskill add Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/beweisbeschluss-vorbereitenVorbereitet einen strukturierten Beweisbeschluss gemäß ZPO
- Löst das Problem der formellen Festhaltung streitiger Tatsachen vor Beweisaufnahme
- Basiert auf Paragrafen 359 und 286 ZPO sowie aktuellen BGH-Rechtsprechungen
- Analysiert Beweismittel, Beweislastverteilung und Reihenfolge der Beweisaufnahme
- Erstellt klaren, gerichtsreifen Entwurf mit allen relevanten Beweisfragen
SKILL.md
.github/skills/beweisbeschluss-vorbereitenView on GitHub ↗
--- name: beweisbeschluss-vorbereiten description: "Bereitet einen Beweisbeschluss vor: streitige Tatsachen Beweisthema Beweismittel Beweislast Beweisfuehrer Reihenfolge der Beweisaufnahme Zeugen Sachverstaendige Augenschein Urkundsbeweis Parteivernehmung. Beruecksichtigt Paragraf 359 ZPO und die Beweisregel Paragraf 286 ZPO." --- # Beweisbeschluss vorbereiten Vor der Beweisaufnahme das, was streitig und beweisbedürftig ist, förmlich festhalten. ## Triage zu Beginn 1. Welche Tatsachen sind zwischen den Parteien streitig und entscheidungserheblich? 2. Welche Beweismittel sind angeboten (Zeuge, Sachverständiger, Urkunde, Augenschein, Parteivernehmung)? 3. Wer trägt die Beweislast für welche Tatsache? 4. Ist Beweis bereits ganz oder teilweise erhoben — was steht noch aus? ## Aktuelle Rechtsprechung - BGH, Urt. v. 14.07.2015 - VI ZR 463/14, NJW 2015, 3234 — Beweisantrag ist abzulehnen, wenn die unter Beweis gestellte Tatsache für den Anspruch nicht erheblich ist; Gericht muss aber Erheblichkeit prüfen, bevor es ablehnt. - BGH, Urt. v. 17.02.2004 - XI ZR 140/03, NJW 2004, 1458 — Beweislastumkehr in § 280 Abs. 1 S. 2 BGB: Schuldner muss fehlendes Verschulden beweisen. - BGH, Urt. v. 05.10.2004 - VI ZR 255/03, NJW 2005, 354 — Anscheinsbeweis im Haftpflichtrecht; Gegenbeweis muss die ernstliche Möglichkeit eines anderen Geschehensablaufs darlegen. - BVerfG, Beschl. v. 08.11.2006 - 2 BvR 578/02, NJW 2007, 204 — Art. 103 Abs. 1 GG verbietet, einen Beweisantrag ohne sachlichen Grund zu übergehen. ## Zentrale Normen - § 286 ZPO — freie richterliche Beweiswürdigung, Vollüberzeugung - § 358, 359 ZPO — Beweisbeschluss (Inhalt: Beweisthema, Beweismittel, Beweisführer) - § 373 ff. ZPO — Zeugenbeweis - § 402 ff. ZPO — Sachverständigenbeweis - § 291 ZPO — offenkundige Tatsachen (kein Beweis nötig) - § 280 Abs. 1 S. 2 BGB — Beweislastumkehr bei Pflichtverletzung ## Kommentarliteratur - Zöller/Greger, ZPO, 35. Aufl. 2024, § 358 Rn. 1-20 (Beweisbeschluss Inhalt und Form) - MüKo-ZPO/Damrau, 6. Aufl. 2022, § 373 Rn. 1-40 (Zeugenbeweis) - Thomas/Putzo, ZPO, 45. Aufl. 2024, § 286 Rn. 1-25 (freie Beweiswürdigung) ## Schritt-für-Schritt-Workflow 1. **Streitige Tatsachen identifizieren:** aus der Relation oder Aktenübersicht die entscheidungserheblichen, streitigen Tatsachen auflisten. 2. **Beweislast klären:** Grundsatz — Kläger für anspruchsbegründende, Beklagter für anspruchsvernichtende Tatsachen. 3. **Beweismittel zuordnen:** für jede streitige Tatsache: welches Beweismittel, von wem angeboten? 4. **Beweisbeschluss formulieren:** Beweisthema in einem Satz, Beweismittel, Beweisführer, Terminierung. 5. **Reihenfolge festlegen:** logische Reihenfolge (z.B. erst Grundtatbestand, dann Schaden). ## Output-Template **Adressat:** Gerichtsinterne Notiz / Beweisbeschluss nach § 359 ZPO — Tonfall: sachlich-juristisch ``` BEWEISBESCHLUSS In Sachen [KLÄGER] ./. [BEKLAGTER] — AZ: [AKTENZEICHEN] wird Beweis erhoben über die Behauptung der [PARTEI], [BEWEISTHEMA IN EINEM SATZ], durch Vernehmung des Zeugen [NAME, ANSCHRIFT] / Einholung eines Sachverständigengutachtens über das Thema: [GUTACHTENTHEMA]. Beweisführer: [PARTEI]. Termin: [DATUM]. ``` ## Voraussetzungen 1. **Streitige Tatsache** - nicht aus eigener Kenntnis des Gerichts und nicht unstreitig. 2. **Erheblich** - kommt es auf die Tatsache für den Anspruch an? 3. **Beweisbedürftig** - keine offenkundige Tatsache (Paragraf 291 ZPO), keine Beweislastumkehr greift. ## Inhalt nach Paragraf 359 ZPO 1. Streitige Tatsache(n) - Beweisthema 2. Beweismittel (Zeuge mit Name und Adresse / Sachverständiger / Augenschein / Urkunde / Parteivernehmung) 3. Beweisführer (welche Partei) 4. Reihenfolge ## Beweislast - Kläger trifft Beweislast für anspruchsbegründende Tatsachen. - Beklagter für anspruchshindernde / -vernichtende Tatsachen und für Einreden. - Beweislastumkehr in Spezialgesetzen (Paragraf 280 I 2 BGB, ProdHG, Paragraf 7 StVG bei Halterhaftung). ## Beweismass Paragraf 286 ZPO - volle Überzeugung des Gerichts. Wahrscheinlichkeit alleine reicht nicht.
More from Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht
- abgrenzung-konventionelle-software-vs-ki-systemPrueft typische Falschverortungen: wann liegt konventionelle Software vor und wann ein KI-System nach Art. 3 Nr. 1 KI-VO. Abgrenzung zu Expertensystemen deterministischer Logik einfachen Entscheidungsbaeumen und klassischer Automation. Hilft bei Grenzfaellen.
- abmahnung-arbeitsrechtEntwirft und bewertet arbeitsrechtliche Abmahnungen. Lädt, wenn eine Abmahnung erstellt, inhaltlich geprüft oder deren Wirksamkeitsvoraussetzungen (Warnfunktion, Bestimmtheit, Dokumentation) beurteilt werden sollen – sowohl aus Arbeitgeber- als auch aus Arbeitnehmerperspektive.
- abmahnung-markenrecht-uwgMarkenrechtliche Abmahnung mit strafbewehrter Unterlassungserklaerung, Hamburger Brauch Vertragsstrafe, § 14 MarkenG und § 8 UWG, Kosten nach § 14 UWG-n.F. 2021. Laedt, wenn der Nutzer 'Abmahnung Marke', 'Unterlassungserklaerung', 'Vertragsstrafe Marke', 'Hamburger Brauch' oder 'Abmahnung UWG' sagt.
- abmahnung-urheberrechtPrüfung und Erstellung urheberrechtlicher Abmahnungen nach § 97a UrhG; modifizierte Unterlassungserklärung; Deckelung der Abmahnkosten im privaten Bereich (§ 97a Abs. 3 UrhG); Filesharing-Praxis; Lizenzanalogie-Schadensersatz (§ 97 Abs. 2 UrhG). Lädt bei urheberrechtlichen Abmahnungen, Unterlassungs- erklärungen, Filesharing-Fällen oder Schadensersatzforderungen nach UrhG.
- abmahnung-uwgUnterstützt beim Verfassen und Prüfen von UWG-Abmahnungen nach § 13 UWG sowie der dazugehörigen modifizierten Unterlassungserklärung mit Vertragsstrafe und der Schutzschrift. Lädt, wenn ein Mandat eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung oder eine Schutzschrift zum Gegenstand hat.
- abwaegungsgebot-1-abs-7-baugbPruefung des Abwaegungsgebots Paragraf 1 Abs. 7 BauGB als zentrale materielle Anforderung an den Bebauungsplan. Bei der Aufstellung sind die oeffentlichen und privaten Belange gerecht gegeneinander und untereinander abzuwaegen. Vier Stufen der Abwaegungsfehler nach BVerwG seit Urteil vom 12.12.1969 4 C 105.66. Abwaegungsausfall keine Abwaegung. Abwaegungsdefizit relevante Belange nicht eingestellt. Abwaegungsfehleinschaetzung Belange falsch gewichtet. Abwaegungsdisproportionalitaet Ergebnis sprengt Spielraum. Paragraf 214 Abs. 3 BauGB filtert nur Vorgangsfehler nicht Ergebnisfehler. Vorfestlegung als Abwaegungsausfall. Formelhafte Abwaegungsdokumentation als Abwaegungsdefizit. Abwaegungsmaterial muss vollstaendig ermittelt sein.
- account-sperre-soziales-netzwerk-rechtsbehelfe-art-20-23-dsaSkill zur anwaltlichen Vertretung bei Account-Sperre oder Inhaltsentfernung durch ein soziales Netzwerk. Stufenmodell: Art. 17 Begründungspflicht; Art. 20 internes Beschwerdesystem; Art. 21 außergerichtliche Streitbeilegung; Klageweg bei Vertragsstörung (BGH III ZR 179/20 und III ZR 192/20 vom 29.07.2021) auch gegen Auslandsanbieter; vorläufiger Rechtsschutz nach §§ 935 940 ZPO; Schadensersatz; Schnittstellen zu DSGVO Auskunft Löschung.
- aenderungs-historieVerfolgt, wie sich ein Vertrag über Basisvertrag und alle Nachträge hinweg verändert hat – entweder als Gesamtüberblick aller Änderungen oder als Klausel-Rückverfolgung für eine bestimmte Bestimmung. Laden, wenn der Nutzer fragt „was hat sich in diesem Vertrag geändert\", „zeig mir die Nachtragshistorie\", „wo steht die aktuelle [Klausel]\" oder mehrere Vertragsversionen hochlädt.
- ag-vorbereitungVorbereitung auf das Aufrufen in der Arbeitsgemeinschaft (AG) oder im Seminar. Lade diesen Skill bei Anfragen wie „AG-Vorbereitung\", „Seminar vorbereiten\", „was fragt der Dozent\", „Cold Call\" oder „ich werde morgen drangenommen\".
- agb-haendlervertrag-luxusAGB im Selektivvertrieb: AGB-Kontrolle §§ 305 ff. BGB im B2B, BGH-Klauselverbote, Verbots- und Konditionsklauseln, MFN-Klauseln nach Coty II, Vertragsstrafe-Bemessung. Laedt, wenn der Nutzer 'AGB Händler', 'Händlervertrag Luxus', 'MFN-Klausel', 'AGB-Kontrolle B2B' oder 'Vertriebsvertrag AGB' sagt.