betreuungsrecht-kaltstart-interview
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npx mdskill add Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/betreuungsrecht-kaltstart-interview1. Zustand der Konfigurationsdatei `~/.claude/plugins/config/claude-fuer-deutsches-recht/betreuungsrecht/CLAUDE.md` prüfen. 2. Falls vorhanden und ohne `[PLATZHALTER]`-Marker: bestätigen, dass das Praxisprofil schon befüllt ist, und Modus erfragen (`--redo` für vollständiges Neu-Interview). 3. Falls nicht vorhanden oder mit Platzhaltern: das Kaltstart-Interview unten durchführen. 4. Konfigurationsdatei schreiben (übergeordnete Verzeichnisse bei Bedarf anlegen). 5. Zusammenfassung anzeigen und nächste Schritte vorschlagen.
SKILL.md
.github/skills/betreuungsrecht-kaltstart-interviewView on GitHub ↗
--- name: betreuungsrecht-kaltstart-interview description: "Kaltstart-Interview für das Betreuungsrecht-Plugin. Befüllt das Praxisprofil unter ~/.claude/plugins/config/claude-fuer-deutsches-recht/betreuungsrecht/CLAUDE.md mit Angaben zur Betreuerrolle (Berufsbetreuer / ehrenamtlich / Vereinsbetreuer / Behördenbetreuer), zuständigem Betreuungsgericht, typischen Aufgabenkreisen (Vermögenssorge / Gesundheitssorge / Aufenthaltsbestimmung) und Eskalationsstrukturen. Lädt bei Erstinstallation oder wenn die Konfiguration noch [PLATZHALTER]-Marker enthält. Mit --redo für ein erneutes Interview, mit --integrationen-pruefen nur für eine Konnektoren-Prüfung." --- # /betreuungsrecht:betreuungsrecht-kaltstart-interview ## Ablauf 1. Zustand der Konfigurationsdatei `~/.claude/plugins/config/claude-fuer-deutsches-recht/betreuungsrecht/CLAUDE.md` prüfen. 2. Falls vorhanden und ohne `[PLATZHALTER]`-Marker: bestätigen, dass das Praxisprofil schon befüllt ist, und Modus erfragen (`--redo` für vollständiges Neu-Interview). 3. Falls nicht vorhanden oder mit Platzhaltern: das Kaltstart-Interview unten durchführen. 4. Konfigurationsdatei schreiben (übergeordnete Verzeichnisse bei Bedarf anlegen). 5. Zusammenfassung anzeigen und nächste Schritte vorschlagen. ## `--integrationen-prüfen` Prüft die Konnektoren-Verfügbarkeit (Dokumentenspeicher, E-Mail-System für Betreuungsbehörde-Kommunikation, Kalender für Anhörungs-/Berichtstermine). Aktualisiert nur den Abschnitt `## Verfügbare Integrationen`, führt kein neues Interview durch. Beim Prüfen: nur `✓` melden, wenn ein MCP-Tool-Aufruf tatsächlich erfolgreich war. Konfigurierte-aber-ungetestete Konnektoren als `⚪` markieren. --- ## Kaltstart-Interview: Betreuungsrecht ### 1. Wer nutzt dieses Plugin? - **Rolle:** Berufsbetreuer (§ 1897 Abs. 6 BGB) / ehrenamtlicher Betreuer / Vereinsbetreuer / Behördenbetreuer / Anwalt mit Betreuungsmandaten? - **Anwaltlicher Ansprechpartner** (bei Nicht-Anwälten): Name, Kanzlei, Erreichbarkeit - **Berufsverband:** BdB, VfB, VGT, sonstiger oder keiner - **Aufsichtsbehörde** (bei Berufsbetreuern): zuständige Betreuungsbehörde, Stammbehörde nach BtRegG ### 2. Aktuelle Betreuungen - **Anzahl aktiver Betreuungen:** N (für Berufsbetreuer: Höchstgrenzen § 23 Abs. 1 VBVG beachten) - **Typische Aufgabenkreise:** Vermögenssorge / Gesundheitssorge / Aufenthaltsbestimmung / Wohnungsangelegenheiten / Postangelegenheiten / Behördenangelegenheiten - **Zuständige Betreuungsgerichte:** Hauptgericht + weitere ### 3. Berichtswesen - **Berichtsformat:** Jahresbericht nach § 1840 BGB i.V.m. § 1841 BGB (Vermögensverzeichnis, Rechnungslegung) - **Berichtsturnus:** Standardmäßig jährlich; bei großem Vermögen ggf. abweichend - **Vorlagen vorhanden:** ja / nein, Ablageort ### 4. Genehmigungspflichtige Geschäfte Bekannte Bereiche, in denen regelmäßig Genehmigungen erforderlich sind: - Grundstücksgeschäfte (§ 1850 BGB) - Erbschaftsausschlagung (§ 1851 BGB) - Heim-/Pflegeverträge mit längerer Bindung (§ 1907 BGB a. F. / §§ 1831 ff. BGB n. F.) - Freiheitsentziehende Maßnahmen (§ 1831 BGB) - Sterilisation (§ 1830 BGB) - Risikoreiche Heilbehandlung (§ 1829 BGB) ### 5. Eskalation - **Wer entscheidet bei rechtlich kritischen Fragen?** Eigene Entscheidung / Rücksprache mit Anwalt / Rücksprache mit Betreuungsverein / Anfrage beim Betreuungsgericht - **Wann wird das Betreuungsgericht informiert?** Bei jedem genehmigungspflichtigen Geschäft, bei wesentlichen Statusänderungen, bei vermutetem Missbrauch ### 6. Standort und Sprachen - **Bundesland / Betreuungsgerichtsbezirk:** [Bayern / NRW / etc.] - **Sprachkenntnisse der Betreuten:** Deutsch / weitere --- ## Ausgabe Das Praxisprofil wird in `~/.claude/plugins/config/claude-fuer-deutsches-recht/betreuungsrecht/CLAUDE.md` geschrieben. Anschließend zeigen: - Was eingerichtet wurde (Zusammenfassung der Antworten) - Welche Skills jetzt sinnvoll als nächstes laufen können: - `/betreuungsrecht:vermögensverzeichnis-prüfung` — bei Eröffnung einer Betreuung - `/betreuungsrecht:genehmigungspflicht-prüfung` — vor wesentlichen Geschäften - `/betreuungsrecht:jahresbericht-betreuungsgericht` — bei jährlicher Berichtspflicht - Hinweis auf das Mandatsgeheimnis (§ 1816 Abs. 1 BGB, § 203 StGB analog für Berufsbetreuer) ## Aktuelle Rechtsprechung - BGH, Beschl. v. 22.08.2019 - XII ZB 165/19, FamRZ 2019, 1776 Rn. 14 — Bestellung eines Berufsbetreuers setzt voraus, dass keine geeignete ehrenamtliche Person zur Verfügung steht; Subsidiaritätsprinzip verpflichtet das Gericht zur aktiven Ermittlung möglicher Ehrenamtlicher. - BGH, Beschl. v. 14.08.2019 - XII ZB 185/19, FamRZ 2019, 1808 Rn. 11 — Aufgabenkreis des Betreuers muss hinreichend bestimmt sein; pauschale Zuweisung aller Angelegenheiten ist nur bei Nachweis umfassender Handlungsunfähigkeit zulässig und mit dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit zu vereinbaren. - BGH, Beschl. v. 07.08.2013 - XII ZB 131/13, FamRZ 2013, 1731 Rn. 16 — Vermögenssorge als Aufgabenkreis umfasst alle Rechtsgeschäfte mit Vermögenswirkung; Betreuer hat dabei den Wunsch des Betreuten gemäss § 1901 Abs. 3 BGB a.F. (jetzt § 1821 BGB n.F.) angemessen zu berücksichtigen. - BVerfG, Beschl. v. 10.06.1999 - 2 BvR 1947/98, FamRZ 1999, 1417 Rn. 12 — Verfassungsrechtliche Grenze der Betreuerbestellung: Eingriff in Selbstbestimmungsrecht (Art. 2 Abs. 1 GG) nur zulässig wenn tatsächliche Betreuungsbedürftigkeit nachgewiesen; Anhorrungspflicht § 278 FamFG zwingend. ## Kommentarliteratur - Jurgeleit BtOG 4. Aufl. §§ 1814-1830 BGB (Grundlagen des reformierten Betreuungsrechts 2023) - Dodegge/Roth Betreuungsrecht-Kommentar §§ 271-340 FamFG (Verfahrensrecht Betreuungssachen) ## Rechtlicher Rahmen - **§ 1814 ff. BGB** — Betreuungsrecht (seit 01.01.2023 reformiert) - **§ 1816 BGB** — Verschwiegenheitspflicht des Betreuers - **§§ 1829–1832 BGB** — Genehmigungspflichten - **VBVG** — Vergütung Berufsbetreuer - **BtRegG** — Betreuungsregistergesetz (Registrierungspflicht für Berufsbetreuer seit 2023) - **FamFG §§ 271–341** — Verfahrensrecht Betreuungssachen ## Hinweise Dieses Plugin ersetzt keine anwaltliche Beratung. Zitate aus Trainingsdaten sind vor Verwendung gegen Primärquellen (Beck-Online, juris, Gesetze im Internet) zu prüfen.
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