bescheid-frist-quick-check
npx mdskill add Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/bescheid-frist-quick-check- BSG, Urt. v. 27.10.2020 - B 14 AS 31/19 R, SozR 4-4200 § 11 Nr. 91 Rn. 18 — Bekanntgabe-Fiktion § 37 SGB X (seit 01.01.2025: 4 Tage n.F.): Bei Bestreiten der Bekanntgabe trägt die Behörde die Beweislast für den Zeitpunkt der Aufgabe zur Post; Zweifel gehen zulasten der Behörde. - BSG, Urt. v. 04.03.2014 - B 14 AS 62/13 R, SozR 4-4200 § 37 Nr. 6 Rn. 14 — Fehlende oder unrichtige Rechtsbehelfsbelehrung (§ 66 Abs. 2 SGG): Widerspruchsfrist beträgt dann ein Jahr; Unrichtigkeit liegt auch bei Fehlen des Hinweises auf Schriftform oder Dienststelle vor. - BSG, Beschl. v. 26.07.2018 - B 9 SB 33/18 B, BeckRS 2018, 23455 Rn. 11 — Wiedereinsetzung (§ 67 SGG): Antrag muss binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses gestellt werden; verspasste Zwei-Wochen-Frist führt zur Unzulässigkeit des Antrags; keine Nachsicht bei anwaltlich vertretener Partei. - BSG, Urt. v. 09.11.2010 - B 2 U 10/10 R, SozR 4-1300 § 44 Nr. 21 Rn. 16 — Überprüfungsantrag § 44 SGB X nach Bestandskraft: Rückwirkung maximal 4 Jahre ab Antragsjahr; keine Ausschlussfrist; jederzeit stellbar.
--- name: bescheid-frist-quick-check description: "60-Sekunden-Sofortpruefung der Frist eines sozialrechtlichen Bescheids. Eingabe Datum der Bekanntgabe (Zugang) und Datum des Bescheids und Status der Rechtsbehelfsbelehrung. Berechnung Widerspruchsfrist § 84 SGG ein Monat ab Bekanntgabe. Bei fehlender oder unrichtiger Rechtsbehelfsbelehrung ein Jahr ab Bekanntgabe nach § 66 Abs. 2 SGG. Bekanntgabe-Fiktion bei einfachem Brief vier Tage ab Aufgabe zur Post § 37 Abs. 2 SGB X n.F. (seit 1.1.2025 PostModG; davor drei Tage). Endet mit Ampel rot (verstrichen) gelb (knapp unter zwei Wochen) gruen (komfortabel) plus Frist-Datum und Vorfrist-Datum. Vorschalt-Skill fuer alles weitere. Pruefung Wiedereinsetzung § 67 SGG bei roter Ampel. Pruefung § 44 SGB X Ueberpruefungsantrag wenn Wiedereinsetzung ausgeschlossen." --- # Frist-Quick-Check ## Aktuelle Rechtsprechung - BSG, Urt. v. 27.10.2020 - B 14 AS 31/19 R, SozR 4-4200 § 11 Nr. 91 Rn. 18 — Bekanntgabe-Fiktion § 37 SGB X (seit 01.01.2025: 4 Tage n.F.): Bei Bestreiten der Bekanntgabe trägt die Behörde die Beweislast für den Zeitpunkt der Aufgabe zur Post; Zweifel gehen zulasten der Behörde. - BSG, Urt. v. 04.03.2014 - B 14 AS 62/13 R, SozR 4-4200 § 37 Nr. 6 Rn. 14 — Fehlende oder unrichtige Rechtsbehelfsbelehrung (§ 66 Abs. 2 SGG): Widerspruchsfrist beträgt dann ein Jahr; Unrichtigkeit liegt auch bei Fehlen des Hinweises auf Schriftform oder Dienststelle vor. - BSG, Beschl. v. 26.07.2018 - B 9 SB 33/18 B, BeckRS 2018, 23455 Rn. 11 — Wiedereinsetzung (§ 67 SGG): Antrag muss binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses gestellt werden; verspasste Zwei-Wochen-Frist führt zur Unzulässigkeit des Antrags; keine Nachsicht bei anwaltlich vertretener Partei. - BSG, Urt. v. 09.11.2010 - B 2 U 10/10 R, SozR 4-1300 § 44 Nr. 21 Rn. 16 — Überprüfungsantrag § 44 SGB X nach Bestandskraft: Rückwirkung maximal 4 Jahre ab Antragsjahr; keine Ausschlussfrist; jederzeit stellbar. Sofort-Eingangstür zu jedem Bescheid. Vor Bescheidanalyse, vor Widerspruchsentwurf. **Nichts** vorher tun. ## Eingabe - Datum auf dem Bescheid - Datum der Bekanntgabe (Zugang, Posteingang) - Hat der Bescheid eine **Rechtsbehelfsbelehrung**? (ja / nein / unklar / nur teilweise) - Versandweg (einfacher Brief / Postzustellungsurkunde PZU / Einschreiben mit Rueckschein / elektronisch) ## Rechtsgrundlagen — Kompakt | Norm | Inhalt | |---|---| | § 84 Abs. 1 SGG | Widerspruchsfrist ein Monat ab Bekanntgabe | | § 66 Abs. 1 SGG | Frist läuft nur bei korrekter Rechtsbehelfsbelehrung | | § 66 Abs. 2 SGG | Bei fehlender / unrichtiger Belehrung ein Jahr ab Bekanntgabe | | § 37 Abs. 2 SGB X n.F. | Bekanntgabe-Fiktion einfacher Brief — am vierten Tag nach Aufgabe zur Post (seit 1.1.2025 PostModG; bei Aufgabe vor dem 1.1.2025: dritter Tag a.F.) | | § 87 SGG | Klagefrist ein Monat nach Zustellung Widerspruchsbescheid | | § 67 SGG | Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei unverschuldeter Versaeumung | | § 44 SGB X | Überprüfungsantrag — auch nach Bestandskraft | | § 86b SGG | Eilrechtsschutz beim Sozialgericht | ## Algorithmus Schritt 1 — Bekanntgabe bestimmen: - PZU oder Einschreiben mit Rueckschein → Datum auf Urkunde - Einfacher Brief → drei Tage nach Aufgabe zur Post (Datum auf Bescheid plus drei Tage, sofern nicht Mandant früheres Zugangsdatum angibt) - Elektronisch über Postfach → tatsächliches Abrufdatum, spaetestens drei Tage Schritt 2 — Fristbeginn ist der Tag nach Bekanntgabe (§ 26 Abs. 1 SGB X iVm § 187 Abs. 1 BGB). Schritt 3 — Fristende ist eine Monat später, abends 24 Uhr, ggf. mit § 26 Abs. 3 SGB X (Wochenende, Feiertag). Schritt 4 — Falls Rechtsbehelfsbelehrung fehlt oder fehlerhaft: Frist ist ein Jahr. ## Ampel | Status | Verbleibende Tage | Sofortaktion | |---|---|---| | GRUEN | mehr als 14 | normale Bearbeitung, Akteneinsicht parallel | | GELB | 4 bis 14 | Vorrang Widerspruch heute oder morgen, Begründung nachreichen § 84 Abs. 1 SGG | | ROT | weniger als 4 | sofort Widerspruchsschreiben „dem Grunde nach" — Begründung folgt | | VERSTRICHEN | minus | Wiedereinsetzung § 67 SGG prüfen, ggf. § 44 SGB X | | EILBEDARF | egal | parallel `eilantrag-sozialrecht` | ## Output-Format Liefere immer diese genau drei Zeilen plus Aktion: ``` FRIST-QUICK-CHECK [Mandant] — [Az] Bekanntgabe: [TT.MM.JJJJ] (Grundlage: [PZU / Brief plus vier Tage § 37 Abs. 2 SGB X n.F. / Mandantenangabe]) Frist Widerspruch: [TT.MM.JJJJ] — verbleibend [N Tage] Belehrung: [korrekt / fehlt / unrichtig — Konsequenz: Frist Monat / Jahr] Ampel: [GRUEN / GELB / ROT / VERSTRICHEN / EILBEDARF] Sofort: [konkrete erste Handlung heute] ``` ## Wiedereinsetzung § 67 SGG — Kurzprüfung Voraussetzungen alle: - Frist unverschuldet versäumt (Krankheit, Naturkatastrophe, kein Verschulden der Anwaltschaft auf den Mandanten zugerechnet § 73 Abs. 6 SGG iVm § 85 ZPO) - Antrag binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses - Glaubhaftmachung (Attest, Bestätigung) - Nachholung der versäumten Handlung im selben Schriftsatz Wenn nicht alle erfüllt → kein Wiedereinsetzungsantrag, stattdessen `§ 44 SGB X` Überprüfungsantrag prüfen. ## Faustregel Bestandskraft und § 44 § 44 Abs. 1 SGB X greift, wenn der Bescheid **rechtswidrig** war und der Mandant deshalb zu wenig oder gar keine Leistung erhalten hat. Rueckwirkung max. vier Jahre § 44 Abs. 4 SGB X. Antragsstellung jederzeit möglich. ## Anschluss-Skills | Ergebnis | Nächster Skill | |---|---| | Ampel grün oder gelb | `bescheidanalyse` | | Ampel rot | `widerspruch-formulieren` (Kurzfassung dem Grunde nach) | | Ampel verstrichen, Wiedereinsetzung möglich | `widerspruch-formulieren` mit Antrag § 67 SGG | | Ampel verstrichen, keine Wiedereinsetzung | Prüfung § 44 SGB X (eigenständiger Pfad) | | Eilbedarf | `eilantrag-sozialrecht` parallel |
- abgrenzung-konventionelle-software-vs-ki-systemPrueft typische Falschverortungen: wann liegt konventionelle Software vor und wann ein KI-System nach Art. 3 Nr. 1 KI-VO. Abgrenzung zu Expertensystemen deterministischer Logik einfachen Entscheidungsbaeumen und klassischer Automation. Hilft bei Grenzfaellen.
- abmahnung-arbeitsrechtEntwirft und bewertet arbeitsrechtliche Abmahnungen. Lädt, wenn eine Abmahnung erstellt, inhaltlich geprüft oder deren Wirksamkeitsvoraussetzungen (Warnfunktion, Bestimmtheit, Dokumentation) beurteilt werden sollen – sowohl aus Arbeitgeber- als auch aus Arbeitnehmerperspektive.
- abmahnung-markenrecht-uwgMarkenrechtliche Abmahnung mit strafbewehrter Unterlassungserklaerung, Hamburger Brauch Vertragsstrafe, § 14 MarkenG und § 8 UWG, Kosten nach § 14 UWG-n.F. 2021. Laedt, wenn der Nutzer 'Abmahnung Marke', 'Unterlassungserklaerung', 'Vertragsstrafe Marke', 'Hamburger Brauch' oder 'Abmahnung UWG' sagt.
- abmahnung-urheberrechtPrüfung und Erstellung urheberrechtlicher Abmahnungen nach § 97a UrhG; modifizierte Unterlassungserklärung; Deckelung der Abmahnkosten im privaten Bereich (§ 97a Abs. 3 UrhG); Filesharing-Praxis; Lizenzanalogie-Schadensersatz (§ 97 Abs. 2 UrhG). Lädt bei urheberrechtlichen Abmahnungen, Unterlassungs- erklärungen, Filesharing-Fällen oder Schadensersatzforderungen nach UrhG.
- abmahnung-uwgUnterstützt beim Verfassen und Prüfen von UWG-Abmahnungen nach § 13 UWG sowie der dazugehörigen modifizierten Unterlassungserklärung mit Vertragsstrafe und der Schutzschrift. Lädt, wenn ein Mandat eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung oder eine Schutzschrift zum Gegenstand hat.
- abwaegungsgebot-1-abs-7-baugbPruefung des Abwaegungsgebots Paragraf 1 Abs. 7 BauGB als zentrale materielle Anforderung an den Bebauungsplan. Bei der Aufstellung sind die oeffentlichen und privaten Belange gerecht gegeneinander und untereinander abzuwaegen. Vier Stufen der Abwaegungsfehler nach BVerwG seit Urteil vom 12.12.1969 4 C 105.66. Abwaegungsausfall keine Abwaegung. Abwaegungsdefizit relevante Belange nicht eingestellt. Abwaegungsfehleinschaetzung Belange falsch gewichtet. Abwaegungsdisproportionalitaet Ergebnis sprengt Spielraum. Paragraf 214 Abs. 3 BauGB filtert nur Vorgangsfehler nicht Ergebnisfehler. Vorfestlegung als Abwaegungsausfall. Formelhafte Abwaegungsdokumentation als Abwaegungsdefizit. Abwaegungsmaterial muss vollstaendig ermittelt sein.
- account-sperre-soziales-netzwerk-rechtsbehelfe-art-20-23-dsaSkill zur anwaltlichen Vertretung bei Account-Sperre oder Inhaltsentfernung durch ein soziales Netzwerk. Stufenmodell: Art. 17 Begründungspflicht; Art. 20 internes Beschwerdesystem; Art. 21 außergerichtliche Streitbeilegung; Klageweg bei Vertragsstörung (BGH III ZR 179/20 und III ZR 192/20 vom 29.07.2021) auch gegen Auslandsanbieter; vorläufiger Rechtsschutz nach §§ 935 940 ZPO; Schadensersatz; Schnittstellen zu DSGVO Auskunft Löschung.
- aenderungs-historieVerfolgt, wie sich ein Vertrag über Basisvertrag und alle Nachträge hinweg verändert hat – entweder als Gesamtüberblick aller Änderungen oder als Klausel-Rückverfolgung für eine bestimmte Bestimmung. Laden, wenn der Nutzer fragt „was hat sich in diesem Vertrag geändert\", „zeig mir die Nachtragshistorie\", „wo steht die aktuelle [Klausel]\" oder mehrere Vertragsversionen hochlädt.
- ag-vorbereitungVorbereitung auf das Aufrufen in der Arbeitsgemeinschaft (AG) oder im Seminar. Lade diesen Skill bei Anfragen wie „AG-Vorbereitung\", „Seminar vorbereiten\", „was fragt der Dozent\", „Cold Call\" oder „ich werde morgen drangenommen\".
- agb-haendlervertrag-luxusAGB im Selektivvertrieb: AGB-Kontrolle §§ 305 ff. BGB im B2B, BGH-Klauselverbote, Verbots- und Konditionsklauseln, MFN-Klauseln nach Coty II, Vertragsstrafe-Bemessung. Laedt, wenn der Nutzer 'AGB Händler', 'Händlervertrag Luxus', 'MFN-Klausel', 'AGB-Kontrolle B2B' oder 'Vertriebsvertrag AGB' sagt.