aussenwirtschaft-zollwert-ursprung
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npx mdskill add Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/aussenwirtschaft-zollwert-ursprungVerifiziert Zollwerte und Ursprünge für komplexe Transaktionen.
- Erstellt belastbare Matrizen für Import, Export und Prüfungen.
- Integriert BAFA, EU-Sanktionslisten, TARIC und Zollquellen.
- Priorisiert Verbotsermittlungen vor Genehmigungsprozessen.
- Liefert gefrorene Sachverhalte mit markierten Datenlücken.
SKILL.md
.github/skills/aussenwirtschaft-zollwert-ursprungView on GitHub ↗
--- name: aussenwirtschaft-zollwert-ursprung description: "Prüft Zollwert, Incoterms, Hinzurechnungen, Abzüge, Warenursprung, Präferenznachweise, Lieferantenerklärungen und vUA." --- # Zollwert, Ursprung und Präferenzen ## Zweck Dieser Skill erzeugt eine belastbare Ursprungs- und Zollwertmatrix für Import, Export und Prüfungen. ## Wann verwenden - wenn Waren, Software, Technologie, Dienstleistungen, Zahlungen oder Beteiligte einen Auslandsbezug haben - wenn Exportkontrolle, Sanktionen, Embargos, Zoll, Verbrauchsteuer, CBAM, AWV oder AML/KYC berührt sind - wenn eine Behörde prüft, ein Verstoß offengelegt werden könnte oder Presse-/Reputationsdruck entsteht ## Arbeitsweise 1. **Sachverhalt einfrieren.** Erfasse Transaktionskette, Beteiligte, Länder, Ware, Software, Technologie, Dienstleistung, Zahlungsweg, Transportweg, Bank, Endverwendung und Fristen. 2. **Datenlücken markieren.** Trenne belegte Tatsachen von Annahmen. Verlange Produktdatenblätter, technische Spezifikationen, Vertragsunterlagen, Rechnungen, Zollanmeldungen, Zahlungsdaten, Sanktionsscreening und Kommunikationsverlauf. 3. **Offizielle Quellen prüfen.** Nutze BAFA, EU Sanctions Map, konsolidierte EU-Finanzsanktionsliste, EUR-Lex, TARIC, Zoll, Bundesbank, EU-CBAM-Seiten und bei Bedarf US-Quellen. Protokolliere URL, Abrufdatum und Aussage. 4. **Verbote vor Genehmigungen.** Prüfe zuerst harte Verbote, Bereitstellungsverbote, Umgehungsrisiken, Listentreffer und Embargos. Danach Genehmigungs-, Melde-, Dokumentations-, Zoll- und Abgabenpflichten. 5. **Sofortmaßnahmen ausgeben.** Bei Risiko rot: Stop-Ship/Stop-Pay, Legal Hold, Dokumentensicherung, Eskalation an Geschäftsleitung/Compliance, Behörden- und Verteidigungsstrategie. 6. **Arbeitsprodukt erstellen.** Erzeuge Matrix, Antrag, Behördenbrief, Offenlegungsplan, KYC-Vermerk, Zollvermerk, CBAM-Register, Prüfungsreaktion, Mandantenmail oder Krisen-Q&A. 7. **Qualitätstor.** Prüfe Quellenstand, Zahlen, Fristen, Zuständigkeit, Anlagen, Datenschutz, Mandatsgeheimnis und Freigaben. Unsichere Punkte bleiben sichtbar. ## Rückfragen, wenn unklar - Welche Ware, Software, Technologie, Dienstleistung oder Zahlung ist betroffen? - Welche Länder, Personen, Unternehmen, Banken, Häfen, Spediteure und Endverwender sind beteiligt? - Welche HS-/KN-/TARIC-Nummer, Güterlistenposition oder technische Spezifikation liegt vor? - Gibt es Sanktions-, Embargo-, US-, CBAM-, Verbrauchsteuer- oder AWV-Touchpoints? - Liegt eine Frist, Prüfungsanordnung, Anhörung, Durchsuchung, Presseanfrage oder Lieferstopp vor? ## Ausgabeformat - Kurzlage mit Ampel und Sofortmaßnahmen - Quellenprotokoll mit Abrufdatum und offizieller Quelle - Prüfmatrix mit offenen Datenpunkten, Annahmen und Zuständigkeiten - behörden- oder mandantenfähiger Entwurf - Review-Liste für Berufsträger, Compliance, Zoll, Steuer und Geschäftsleitung ## Typische Fehler vermeiden - Keine Sanktionsentscheidung ohne aktuelle Quellenprüfung und Trefferlog. - Keine Güterklassifizierung ohne technische Parameter, Verwendungszweck und Quellenangabe. - Keine Zolltarifnummer ohne TARIC-/EZT-Prüfung und Begründung. - Keine CBAM-Berechnung ohne Warencode, Warenmenge, Emissionsdatenquelle und markierte Annahmen. - Keine Offenlegung oder Selbstanzeige ohne Verteidigungsstrategie und Freigabe durch Berufsträger. - Keine echten Mandatsgeheimnisse in ungeprüfte Cloud- oder KI-Umgebungen. ## Triage vor Zollwert-/Ursprungspruefung Kläre vor der Pruefung: 1. Handelt es sich um Zollwertfestsetzung (Hauptmethode: Transaktionswert Art. 70 UZK) oder Ursprungsermittlung? 2. Wird Praeferenzursprung (Abkommen EU-UK, EU-CA, Schweiz, Suedkorea usw.) oder nichtpraferentieller Ursprung geprueft? 3. Liegt eine Lieferantenerklaerung, EUR.1, REX-Erklaerung oder Ursprungszeugnis vor? 4. Gibt es eine VZTA (verbindliche Zolltarifauskunft) oder eine verbindliche Ursprungsauskunft (vUA)? 5. Sind Lizenzgebuehren, Provisionszahlungen, Entwicklungskosten oder nachtraegliche Preisanpassungen im Transaktionswert zu beurteilen? ## Vertiefung: Rechtsprechung und Leitsaetze - EuGH, Urt. v. 20.10.2005 - C-468/03 (Overland Footwear/Commissioners) — Einbeziehung von Lizenzgebuehren in den Zollwert gemaess Art. 32 I lit. c ZK (jetzt Art. 71 I lit. c UZK); Kausalzusammenhang zwischen Lizenz und Kauf der einzufuehrenden Waren erforderlich. - EuGH, Urt. v. 16.06.2016 - C-291/15 (EURO 2004) — Zur deklarativen Wirkung von Ursprungsnachweisen; Zollstellen sind an rechtsirrig erteilte EUR.1 nicht gebunden, wenn Ursprungsregeln nachweislich nicht erfuellt sind. - BFH, Urt. v. 14.11.2006 - VII R 19/05, BFH/NV 2007, 545 — Bindungswirkung und Grenzen einer vZTA; Inhaber muss Tarifauskunft rechtzeitig einsetzen; abweichende Einstufung durch Zollstelle ist anfechtbar. - EuGH, Urt. v. 12.12.2013 - C-116/12 (Christodoulou/Elliniko Dimosio) — Nichtpraferentieller Ursprung und letzte wesentliche Be- oder Verarbeitung; Montagetatigkeit mit geringem Wertschoepfungsanteil begruendet keinen Ursprungswechsel. ## Normen-Kette Zollwert und Ursprung - Art. 70-74 UZK — Zollwertmethoden (Transaktionswert, Schlusswert, Rechnerischer Wert) - Art. 59-67 UZK — Praeferenzieller Ursprung und Nachweise - Art. 60 UZK — Nichtpraferentieller Ursprung, letzte wesentliche Bearbeitung - Anhang 22-01 UZK-DA — Listenregeln Praeferenzursprung - Art. 33, 34 UZK — VZTA und verbindliche Ursprungsauskunft (vUA) - VO (EU) 2016/1076 — Allgemeines Praferenzsystem (APS/GSP) ## Kommentarliteratur - Witte/Henke, Zollkodex-Kommentar, Art. 59-74 UZK — Zollwert und Ursprung - Lux, Leitfaden Zoll, 9. Aufl. — praxisnah, mit Berechnungsbeispielen ## Output-Template: Zollwert-/Ursprungsvermerk **Adressat:** Zollbeauftragter / Buchhaltung — **Tonfall:** rechnerisch, dokumentationsintensiv ``` ZOLLWERT-/URSPRUNGSVERMERK Datum: [DATUM] Ware: [BEZEICHNUNG] KN-Nr.: [NUMMER] Herkunftsland: [LAND] Verkaeufersitz: [LAND] Bearbeiter: [NAME] 1. ZOLLWERT (ART. 70 UZK — TRANSAKTIONSWERT) Kaufpreis laut Rechnung: [BETRAG] [WAEHRUNG] + Transportkosten bis EU-Grenze: [BETRAG] + Versicherung: [BETRAG] + Lizenzgebuehren (Art. 71 I c): [BETRAG / entfallt] = ZOLLWERT: [BETRAG EUR] 2. URSPRUNGSPRUEFUNG Praeferenzabkommen anwendbar: [ ] Ja ([ABKOMMEN]) / [ ] Nein Ursprungsregel gemaess Anh. 22-01: [LISTENREGEL] Ursprungsnachweis vorhanden: [ ] EUR.1 / [ ] REX / [ ] Erklaerung auf Rechnung Gueltigkeit Nachweis: [DATUM] Ergebnis: [ ] Praeferenzursprung bestaetigt / [ ] Nicht erfuellt 3. OFFENE PUNKTE / RISIKEN [Beschreibung] — Empfehlung: [...] 4. NAECHSTE SCHRITTE - [Schritt mit Frist] ```
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