aufsichts-feed-monitor
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npx mdskill add Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/aufsichts-feed-monitorDie Skill ruft konfigurierte regulatorische Quellen ab, filtert nach Wesentlichkeit und gibt aus, was seit dem letzten Lauf neu ist. Der Filter ist der eigentliche Mehrwert — ungefilterter Rohinput ist Rauschen. Quellen: Bundesgesetzblatt (BGBl.), Amtsblatt der EU (ABl. EU), EUR-Lex, BaFin-Rundschreiben, BSI-Verlautbarungen, EuGH-/BGH-Newsletter, Bundesanzeiger, BMJ-Referentenentwürfe, Bundesrat-Drucksachen. Themen: Finanzaufsicht, IT-Sicherheit, Datenschutz, KI-Regulierung (EU-KI-VO), ESG/CSRD.
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--- name: aufsichts-feed-monitor description: "Überwacht regulatorische Quellen auf neue Verlautbarungen und Rechtsänderungen, gefiltert nach einem konfigurierbaren Wesentlichkeitsschwellenwert. Lädt, wenn der Nutzer „Feeds prüfen\", „Was gibt es Neues im Regulatorischen\", „BaFin-Rundschreiben\" oder eine konkrete Fundstelle zur Einordnung nennt — oder wenn der Scheduler-Agent die Skill automatisch auslöst." --- # Regulatorischer Feed-Watcher ## Zweck Die Skill ruft konfigurierte regulatorische Quellen ab, filtert nach Wesentlichkeit und gibt aus, was seit dem letzten Lauf neu ist. Der Filter ist der eigentliche Mehrwert — ungefilterter Rohinput ist Rauschen. Quellen: Bundesgesetzblatt (BGBl.), Amtsblatt der EU (ABl. EU), EUR-Lex, BaFin-Rundschreiben, BSI-Verlautbarungen, EuGH-/BGH-Newsletter, Bundesanzeiger, BMJ-Referentenentwürfe, Bundesrat-Drucksachen. Themen: Finanzaufsicht, IT-Sicherheit, Datenschutz, KI-Regulierung (EU-KI-VO), ESG/CSRD. ## Eingaben - **Watchlist:** Welche Behörden und Rechtsgebiete sind zu überwachen? - **Wesentlichkeitsschwellenwert:** Wie ist Materialität konfiguriert? - **Prüfzeitraum:** Seit wann? (Standard: seit letztem Lauf; alternativ `--since DATUM`) - **Quellen:** Konfigurierte Feeds, RSS-Adressen, Dienste. - **Alternativ:** Manuell eingefügter Regulierungstext zur Einzelklassifikation. ## Rechtlicher Rahmen ### Kernvorschriften - **BGBl.** — amtliches Verkündungsblatt; maßgeblich für Inkrafttreten von Normen. - **ABl. EU, Reihe L + C** — verbindliche EU-Rechtsakte und Leitlinien. - **BaFin-Rundschreiben** (z. B. MaRisk BA 2023, BAIT, ZAIT) — konkretisieren aufsichtsrechtliche Anforderungen; §§ 6, 25b KWG, §§ 6, 23 VAG, §§ 6 ff. WpHG. - **BSI** — Technische Richtlinien und Kritis-Verlautbarungen (§§ 8a ff. BSIG). - **EU-KI-VO (VO (EU) 2024/1689)** — Hochrisiko-Klassifikation, Konformitätspflichten. - **CSRD (RL (EU) 2022/2464)** — nichtfinanzielle Berichterstattung, ESRS-Standards. - **Art. 20 Abs. 3 GG** — Rechtsstaatsprinzip, Normenklarheit; Maßstab für die Bewertung behördlicher Verlautbarungen ohne formelle Ermächtigungsnorm. ### Leitentscheidungen - `BVerfG, Beschl. v. 17.11.1992 – 1 BvL 8/87, BVerfGE 87, 234 Rn. 25 ff.` — Normenklarheitsgebot: Normen müssen nach Inhalt, Zweck und Ausmaß hinreichend bestimmt sein; relevant für Einordnung von Leitlinien ohne Rechtsverordnungscharakter. - `BVerfG, Beschl. v. 03.03.2004 – 1 BvF 3/92, BVerfGE 110, 33 Rn. 56 ff.` — Wesentlichkeitsgrundsatz (Art. 20 Abs. 3 GG): grundrechtlich erhebliche Regelungen erfordern gesetzliche Grundlage; zentral für Abgrenzung Gesetz / Merkblatt / Leitlinie. - `EuGH, Urt. v. 04.05.2023 – C-300/21, NJW 2023, 2253 Rn. 30 ff.` — Zur Auslegung von Art. 82 DSGVO; Wechselwirkung EU-Sekundärrecht / nationale Umsetzung als Muster für Regulierungsmonitoring im Datenschutzrecht. - `BGH, Urt. v. 25.03.2021 – I ZR 203/19, GRUR 2021, 1047 Rn. 18` — Anwendung geänderter Compliance-Norm (§ 13 Abs. 4 UWG n. F.); Beispiel für unmittelbare Praxisauswirkung einer Feed-relevantenNormänderung. ### Kommentare - `Sachs (Hrsg.), GG, 10. Aufl. 2021, Art. 20 Rn. 78 ff.` — Rechtsstaatsprinzip und Normenklarheit als Bewertungsmaßstab für behördliche Verlautbarungen. - `Maunz/Dürig/Herzog, GG, 99. Lfg. 2023, Art. 80 Rn. 20 ff.` — Delegation von Rechtsetzungskompetenzen; relevant für Verbindlichkeitsgrad von BaFin-Rundschreiben. - `Schwennicke/Auerbach (Hrsg.), KWG/CRR, 4. Aufl. 2022, § 6 KWG Rn. 5 ff.` — Praxis der BaFin-Verlautbarungen und deren Rechtswirkung. ## Ablauf ### Schritt 0: Lückenprüfung Watchlist und Quellkonfiguration gegen den internen Quellkatalog prüfen. Besteht eine offensichtliche Lücke (z. B. „BaFin" in der Watchlist, aber weder Bundesanzeiger noch BaFin-Journal konfiguriert), einmalig hinweisen — nicht wiederholen, wenn die Lücke bekannt und akzeptiert ist. ### Schritt 1: Abruf | Quelle | Inhalte | |---|---| | BGBl. (bgbl.de) | Gesetze, Verordnungen | | ABl. EU / EUR-Lex | EU-Rechtsakte, konsolidierter Bestand | | BaFin (bafin.de/RSS) | Rundschreiben, Merkblätter, Allgemeinverfügungen | | BSI (bsi.bund.de) | Technische Richtlinien, Kritis-Warnungen | | BGH / BVerwG / BAG / BFH | Entscheidungen (juris, rechtsprechung-im-internet.de) | | EuGH (curia.europa.eu) | Urteile, Schlussanträge | | BMJ | Referentenentwürfe, Pressemitteilungen | | Bundesrat | Drucksachen, Stellungnahmen | | Bundesanzeiger | Behördenbekanntmachungen | Kostenpflichtige Dienste (Beck-online, juris Premium, Wolters Kluwer) werden genutzt, wenn konfiguriert. Duplikate ebenenübergreifend entfernen. **Keine stille Ergänzung.** Bei wenigen Treffern keine eigenständige Webrecherche — Optionen dem Nutzer vorlegen (Zeitfenster, andere Quelle, Websuche mit Prüfvermerk, stoppen). Die Entscheidung trifft der Nutzer. **Quellenkennung** (nie entfernen): `[BGBl.]`, `[ABl. EU]`, `[BaFin-RSS]`, `[BSI]`, `[Websuche — prüfen]`, `[Modell-Wissen — prüfen]`, `[manuell eingegeben]`. Sekundärquellen (Kanzlei-Newsletter, Fachportale) zusätzlich mit `[Sekundärquelle]` kennzeichnen; Materialitätsstufe absenken bis zur Primärquellenbestätigung. ### Schritt 2: Klassifikation | Eintragstyp | Einordnung | |---|---| | Gesetz / Verordnung (final) | Immer wesentlich | | Referentenentwurf / Konsultationsdokument | Prüfenswert — Kommentierungsfrist festhalten | | Enforcement / Bußgeldbescheid | Sektorentreffer → wesentlich; Themennähe → prüfenswert | | Leitlinien / Merkblätter | Prüfenswert | | Pressemitteilungen / Statements | Zur Kenntnis / überspringen | Referentenentwürfe und Konsultationen nie als „immer wesentlich" einstufen — noch keine Compliance-Pflicht. Im Eintrag explizit vermerken: „Vorstufe. Kommentierungsfrist [Datum]. Noch keine Compliance-Lücke." ### Schritt 3: Anreicherung Für jeden Eintrag oberhalb „Zur Kenntnis": einzeilige Zusammenfassung + Relevanzhinweis + Link + Inkrafttreten bzw. Kommentierungsfrist. „Zur Kenntnis"-Einträge: nur Anzahl. ## Ausgabeformat ``` ## Regulatorischer Feed-Check — [Datum] Zeitraum: [letzter Lauf] – [jetzt] | Quellen: [...] | Einträge: [N] ### Kurzfazit [N Einträge erfordern Handlung bis [Datum] — Top 3: X, Y, Z] ### Immer wesentlich **[Behörde] — [Titel]** [Zusammenfassung]. [Relevanz]. In Kraft: [Datum]. [Link] [Quellenkennung] → Empfehlung: [nächster Schritt] ### Prüfenswert **[Behörde] — [Titel]** [Zusammenfassung]. Kommentierungsfrist: [Datum]. [Link] [Quellenkennung] ### Zur Kenntnis [N] Einträge — [Titelliste mit Links] --- Letzter Prüfzeitpunkt: [Zeitstempel] Fundstellen vor Verwendung verifizieren. Abgleich mit Primärquelle erforderlich. ``` Zusätzlich Dateiausgabe (Markdown) unter konfiguriertem Pfad oder `~/regulatorisches-digests/reg-digest-YYYY-MM-DD.md`; bei mehreren Tagesläufen anhängen statt überschreiben. ## Beispiel **Watchlist:** „BaFin — Zahlungsdienste", „EU — KI-Verordnung". Letzter Lauf: 01.07.2024. BaFin-RSS liefert Merkblatt zu § 25b KWG-Auslagerungen → „Prüfenswert" (Leitlinie). EUR-Lex liefert delegierte Verordnung zur KI-VO → „Immer wesentlich" (EU-Rechtsakt). ``` ### Immer wesentlich **EU — Delegierte Verordnung (EU) 2024/XXX zur KI-Verordnung** Konkretisiert Konformitätsbewertung für Hochrisiko-KI (Art. 43 KI-VO, Annex III Nr. 5). In Kraft: 01.08.2024. [ABl. EU L 2024/XXX] [ABl. EU] → KI-Inventar gegen Hochrisiko-Katalog prüfen; ggf. Konformitätsbewertung einleiten. ``` ## Risiken und typische Fehler - **Sekundärquelle als Primärquelle verwenden:** Kanzlei-Newsletter berichten über Entscheidungen, sind aber nicht die Entscheidung. Immer auf BGBl., ABl. oder Behördenwebsite verweisen. - **Referentenentwurf als geltendes Recht einstufen:** Klare Kennzeichnung als Vorstufe. - **Kommentierungsfristen übergehen:** Fristen sind real und oft kurz — immer im Tracker. - **Verbindlichkeitsgrad verwischen:** BaFin-Rundschreiben sind keine Gesetze. Unterschied Gesetz / VO / Leitlinie / Merkblatt in der Ausgabe erkennbar halten. - **Stille Ergänzung durch Websuche:** Ohne Rückfrage unzulässig. Hinweis: Dieser Skill ersetzt keine anwaltliche Beratung im konkreten Einzelfall. ## Quellenpflicht Jeder Eintrag muss enthalten: Behörde, Dokumenttyp, Datum, Direktlink zur Primärquelle, Quellenkennung und ggf. Kommentierungsfrist. Zitierweise Rechtsprechung: `BVerfG, Beschl. v. 17.11.1992 – 1 BvL 8/87, BVerfGE 87, 234 Rn. 25` Zitierweise Kommentare: `Sachs/Sachs, GG, 10. Aufl. 2021, Art. 20 Rn. 78`
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