aufenthaltstitel-pruefung
npx mdskill add Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/aufenthaltstitel-pruefung1. Was ist die Staatsangehörigkeit des Mandanten, wie alt ist er, und welcher Aufenthaltsstatus besteht aktuell (Datum, Ablauf)? 2. Was ist der Aufenthaltszweck — Erwerbstätigkeit, Studium, Forschung, Familiennachzug, Asyl oder humanitärer Aufenthalt? 3. Ist der Lebensunterhalt ohne öffentliche Mittel gesichert (Nettoeinkommen, SGB-II-Regelbedarf im Vergleich)? 4. Bestehen Vorstrafen, laufende Ermittlungsverfahren, oder ein Einreise- und Aufenthaltsverbot nach § 11 AufenthG? 5. Liegt ein gültiger Pass vor (§ 3 AufenthG), und ist die Identität im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 1a AufenthG geklärt? 6. Mit welchem Visum / zu welchem Zweck ist der Mandant eingereist — Visumserfordernis nach § 5 Abs. 2 AufenthG erfüllt? 7. Sind Sprachnachweise vorhanden (A1 für Ehegattennachzug § 30, B1 für Niederlassungserlaubnis § 9)? 8. Bei humanitärem Aufenthalt: Welche Schutzanerkennung liegt vor (GFK, subsidiär, national § 60 AufenthG)?
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name: aufenthaltstitel-pruefung
description: Pruefraster fuer Aufenthaltstitel nach AufenthG — Visum § 6 Aufenthaltserlaubnis §§ 7 ff. ICT-Karte Blaue Karte EU § 18b Forschungsaufenthalt § 18d Niederlassungserlaubnis § 9 ff. Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU § 9a Familiennachzug §§ 27 ff. AufenthG Asyl § 25 humanitaere Aufenthaltstitel § 25b § 25a § 23a. Allgemeine Erteilungsvoraussetzungen § 5 AufenthG Sicherung Lebensunterhalt Sprachnachweis A1 B1 Identitaetsfeststellung Visumserfordernis § 5 Abs. 2. Versagungsgruende § 11 Einreise- und Aufenthaltsverbot.
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# Aufenthaltstitel-Prüfung
## Kaltstart-Rückfragen
1. Was ist die Staatsangehörigkeit des Mandanten, wie alt ist er, und welcher Aufenthaltsstatus besteht aktuell (Datum, Ablauf)?
2. Was ist der Aufenthaltszweck — Erwerbstätigkeit, Studium, Forschung, Familiennachzug, Asyl oder humanitärer Aufenthalt?
3. Ist der Lebensunterhalt ohne öffentliche Mittel gesichert (Nettoeinkommen, SGB-II-Regelbedarf im Vergleich)?
4. Bestehen Vorstrafen, laufende Ermittlungsverfahren, oder ein Einreise- und Aufenthaltsverbot nach § 11 AufenthG?
5. Liegt ein gültiger Pass vor (§ 3 AufenthG), und ist die Identität im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 1a AufenthG geklärt?
6. Mit welchem Visum / zu welchem Zweck ist der Mandant eingereist — Visumserfordernis nach § 5 Abs. 2 AufenthG erfüllt?
7. Sind Sprachnachweise vorhanden (A1 für Ehegattennachzug § 30, B1 für Niederlassungserlaubnis § 9)?
8. Bei humanitärem Aufenthalt: Welche Schutzanerkennung liegt vor (GFK, subsidiär, national § 60 AufenthG)?
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## Rechtlicher Rahmen
### Titel-Übersicht
| Aufenthaltszweck | Titel | Norm |
|---|---|---|
| Schengen-Visum (max. 90 Tage) | Visum Typ C | § 6 Abs. 1 AufenthG |
| Nationales Visum (über 90 Tage) | Visum Typ D | § 6 Abs. 3 AufenthG |
| Berufsausbildung | AE Ausbildung | § 16a AufenthG |
| Studium | AE Studium | § 16b AufenthG |
| Fachkräfte-Beschäftigung | AE Beschäftigung | § 18a AufenthG |
| Hochqualifizierte / Blaue Karte EU | Blaue Karte EU | § 18b AufenthG |
| Forschung | AE Forschung | § 18d AufenthG |
| Intra-Corporate-Transfer | ICT-Karte | § 19 AufenthG |
| Selbständigkeit | AE Selbständige | § 21 AufenthG |
| Familiennachzug zu Deutschen | AE | § 28 AufenthG |
| Ehegattennachzug zu Drittstaatsangehörigen | AE Ehe | § 30 AufenthG |
| Kindernachzug | AE Kind | §§ 32–34 AufenthG |
| Asylberechtigt | AE § 25 Abs. 1 | § 25 Abs. 1 AufenthG |
| GFK-Flüchtling | AE § 25 Abs. 2 Alt. 1 | § 25 Abs. 2 AufenthG |
| Subsidiärer Schutz | AE § 25 Abs. 2 Alt. 2 | § 25 Abs. 2 AufenthG |
| Humanitärer Aufenthalt | AE § 25 Abs. 5 | § 25 Abs. 5 AufenthG |
| Nachhaltige Integration | AE | § 25b AufenthG |
| Gut integrierte Jugendliche | AE | § 25a AufenthG |
| Härtefall | AE | § 23a AufenthG |
| Niederlassungserlaubnis | NE | § 9 AufenthG |
| Daueraufenthalt-EU | DA-EU | § 9a AufenthG |
### Allgemeine Erteilungsvoraussetzungen § 5 AufenthG
| Voraussetzung | Inhalt | Ausnahmen |
|---|---|---|
| § 5 Abs. 1 Nr. 1 | Lebensunterhalt gesichert ohne öffentliche Mittel | § 28 Abs. 1 Satz 3 (Familienangehörige Deutscher) |
| § 5 Abs. 1 Nr. 1a | Identität und Staatsangehörigkeit geklärt | Asyl: Sonderregelungen |
| § 5 Abs. 1 Nr. 2 | Kein Ausweisungsinteresse § 54 AufenthG | Ermessensprüfung § 53 AufenthG |
| § 5 Abs. 1 Nr. 4 | Pass- und Passersatzpflicht erfüllt | Ausnahmen AufenthV |
| § 5 Abs. 2 | Mit dem erforderlichen Visum eingereist | § 39 AufenthV-Ausnahmen |
### Leitentscheidungen
| Aktenzeichen | Gericht/Datum | Inhalt |
|---|---|---|
| BVerwG 1 C 32.09 | BVerwG, 16.11.2010 | Lebensunterhaltssicherung: Nettoeinkommen vs. SGB-II-Regelbedarf |
| BVerwG 1 C 1.10 | BVerwG, 30.03.2010 | A1-Sprachnachweis Ehegattennachzug; Verhältnismäßigkeit |
| BVerwG 1 C 22.14 | BVerwG, 12.07.2016 | Fiktionswirkung § 81 Abs. 4; Rechtsfolgen |
| BVerwG 1 C 16.17 | BVerwG, 12.06.2018 | § 25b AufenthG nachhaltige Integration; Voraussetzungen |
| BVerwGE 162, 130 | BVerwG, 09.09.2021 | Ausweisungsinteresse; Ermessensabwägung; Bleibeinteressen |
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## Prüfschema (15 Schritte)
| Schritt | Prüfpunkt | Grundlage |
|---|---|---|
| 1 | Aufenthaltszweck identifizieren und Spezialnorm auswählen | §§ 16–26 AufenthG |
| 2 | Allgemeine Erteilungsvoraussetzungen § 5 AufenthG vollständig prüfen | § 5 Abs. 1, 2 |
| 3 | Lebensunterhalt quantifizieren: Nettoeinkommen vs. SGB-II-Regelbedarf aller Familienmitglieder | BVerwG 1 C 32.09 |
| 4 | Identität und Pass prüfen | § 3, § 5 Abs. 1 Nr. 1a AufenthG |
| 5 | Ausweisungsinteresse § 54 prüfen (Strafregister, Ermittlungsverfahren) | §§ 53–55 AufenthG |
| 6 | Visumserfordernis: richtiges Visum bei Einreise? | § 5 Abs. 2, § 39 AufenthV |
| 7 | Zustimmungserfordernis BA § 39 AufenthG; BeschV-Ausnahmen | §§ 18 ff. AufenthG, BeschV |
| 8 | Sprachnachweis erforderlich? (A1, B1) | § 30, § 9 AufenthG |
| 9 | Einreise- und Aufenthaltsverbot § 11 vorhanden? | § 11 AufenthG |
| 10 | Spezifische Voraussetzungen der Spezialnorm prüfen | Jeweilige Norm |
| 11 | Frist Fiktionswirkung § 81 Abs. 4 sichern | § 81 Abs. 4 AufenthG |
| 12 | Wohnraum und Krankenversicherung | § 5, § 2 Abs. 3 AufenthG |
| 13 | Einbürgerungsperspektive prüfen (StARModG 2024) | § 10 StAG |
| 14 | Unterlagen-Liste erstellen (Checkliste nach Zweck) | § 82 AufenthG |
| 15 | Antrag stellen; Fiktionsbescheinigung beantragen | § 81 Abs. 5 AufenthG |
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## Schriftsatzbausteine
### Baustein 1 — Anschreiben Antrag auf Aufenthaltserlaubnis § 25b AufenthG (nachhaltige Integration)
```
An die Ausländerbehörde [Ort]
Betreff: Antrag auf Aufenthaltserlaubnis nach § 25b AufenthG
(nachhaltige Integration) für [Name, Geburtsdatum]
Sehr geehrte Damen und Herren,
namens und in Vollmacht beantragen wir die Erteilung einer
Aufenthaltserlaubnis nach § 25b AufenthG.
Voraussetzungen nach § 25b Abs. 1 AufenthG sind erfüllt:
1. Mindestaufenthalt: Ununterbrochener rechtmäßiger oder geduldeter
Aufenthalt seit [Datum] — mindestens acht Jahre
(sechs Jahre bei Kindern/Alleinerziehenden). Belegt durch
Anlage A1 (Ausländerbehördennachweis).
2. Lebensunterhaltssicherung: Monatliches Nettoeinkommen
EUR [Betrag] aus Beschäftigung bei [Arbeitgeber]. Überschreitet
SGB-II-Regelbedarf für [Personen] (EUR [Betrag]) deutlich.
Anlage A2: Lohnabrechnungen.
3. Mündliche Deutschkenntnisse A2: [Sprachzertifikat, Datum]
Anlage A3.
4. Kein Bezug von SGB-II-/SGB-XII-Leistungen seit [Datum]:
Bescheinigung Jobcenter Anlage A4.
5. Keine Ausweisungsinteressen § 54 AufenthG: Führungszeugnis
ohne Eintrag Anlage A5.
Wir bitten um Ausstellung einer Fiktionsbescheinigung und
Terminbestätigung.
Mit freundlichen Grüßen
[Rechtsanwalt/-anwältin]
```
### Baustein 2 — Widerspruch gegen Versagung wegen Lebensunterhalt
```
An die Ausländerbehörde [Ort]
Widerspruch gegen Ablehnungsbescheid vom [Datum], Az. [...]
Sehr geehrte Damen und Herren,
namens und in Vollmacht erheben wir Widerspruch.
Begründung:
Die Behörde hat den Lebensunterhalt als nicht gesichert abgelehnt.
Diese Einschätzung ist unzutreffend.
Nach BVerwG 1 C 32.09 (16.11.2010) ist die Lebensunterhaltssicherung
gegeben, wenn das Nettoeinkommen den nach SGB II maßgeblichen Bedarf
aller Familienmitglieder übersteigt. Maßgeblich sind:
Regelbedarf nach SGB II für [Personen]: EUR [Betrag]
Kosten der Unterkunft (angemessen): EUR [Betrag]
Krankenversicherungsbeiträge: EUR [Betrag]
Gesamtbedarf: EUR [Betrag]
Demgegenüber steht das monatliche Nettoeinkommen von EUR [Betrag]
(Anlage W1: Lohnabrechnungen). Der Überschuss beträgt EUR [Betrag].
Die Behörde hat [Unterhaltspflichten / Abzüge] fehlerhaft berechnet.
Korrekte Berechnung: [Darstellung].
Wir beantragen: Aufhebung des Ablehnungsbescheides und Erteilung
des Aufenthaltstitels.
Mit freundlichen Grüßen
[Rechtsanwalt/-anwältin]
```
### Baustein 3 — Blaue Karte EU § 18b Abs. 2 AufenthG
```
An die Ausländerbehörde [Ort]
Antrag auf Erteilung der Blauen Karte EU § 18b Abs. 2 AufenthG
Sehr geehrte Damen und Herren,
namens und in Vollmacht beantragen wir die Erteilung der Blauen
Karte EU nach § 18b Abs. 2 AufenthG.
Voraussetzungen sind erfüllt:
1. Hochschulabschluss: [Universität, Land, Jahr, Fach].
Abschluss-Zeugnis mit Übersetzung: Anlage B1.
Anabin-Datenbank-Prüfung: Anlage B2 (Gleichwertigkeitsnachweis).
2. Konkreter Arbeitsplatz: Arbeitsvertrag mit [Arbeitgeber] vom
[Datum] (Anlage B3). Bruttojahresgehalt EUR [Betrag].
Aktueller Schwellenwert 2025 (§ 18b Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AufenthG):
EUR 45300 (Regelberuf) / EUR 41041 (Mangelberuf) —
bitte aktuellen Wert aus BMAS-Bekanntmachung prüfen.
3. Zustimmungsfreiheit: Blaue Karte EU ist nach § 2 Abs. 1 Nr. 2
BeschV zustimmungsfrei.
4. Allgemeine Voraussetzungen § 5 AufenthG: Pass Anlage B4,
Krankenversicherung Anlage B5, Führungszeugnis Anlage B6.
Mit freundlichen Grüßen
[Rechtsanwalt/-anwältin]
```
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## Beweislast
| Position | Träger | Beweismittel |
|---|---|---|
| Lebensunterhaltssicherung | Antragsteller (§ 82 AufenthG) | Lohnabrechnungen, Kontoauszüge, Steuerbescheid |
| Identität und Staatsangehörigkeit | Antragsteller | Pass, Geburtsurkunde, Heimatstaatsdokumente |
| Kein Ausweisungsinteresse | Antragsteller (negativ) | Führungszeugnis, Behördenauskunft |
| Fiktionswirkung Rechtzeitigkeit | Antragsteller | Eingangsbestätigung, Postnachweis, Faxbericht |
| Versagungsgrundlage § 11 | Behörde | Aktenlage, Verwaltungsakte |
| Hochschulabschluss Gleichwertigkeit | Antragsteller | Anabin-Nachweis, KMK-Bescheid, ENIC-Dokument |
| Ermessen bei Ausweisungsinteresse | Behörde muss abwägen | Begründungspflicht § 39 VwVfG |
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## Fristen und Verjährung
| Frist | Grundlage | Inhalt |
|---|---|---|
| Vor Ablauf AE | § 81 Abs. 4 AufenthG | Verlängerungsantrag für Fiktionswirkung |
| Vier Wochen | § 74 Abs. 1 VwGO | Klagefrist gegen Ablehnungsbescheid |
| Fünf Jahre | § 9 Abs. 2 AufenthG | Mindestaufenthalt für Niederlassungserlaubnis |
| Acht Jahre | § 10 Abs. 1 StAG | Regelaufenthalt für Einbürgerung (seit StARModG 2024) |
| Fünf Jahre | § 10 Abs. 1 StAG | Einbürgerung bei besonderen Integrationsleistungen |
| 60 Monate | § 9 Abs. 2 Nr. 3 AufenthG | Rentenversicherungsbeiträge für Niederlassungserlaubnis |
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## Typische Gegenargumente
| Behörden-Argument | Rechtliche Gegenstrategie |
|---|---|
| "Lebensunterhalt nicht gesichert" | BVerwG 1 C 32.09: genaue Bedarfsberechnung; Unterhaltspflichten korrekt einrechnen |
| "Visumserfordernis nicht erfüllt" | § 39 AufenthV-Ausnahmen: Nr. 1 (Familienangehörige Deutscher), Nr. 3 (humanitäre Gründe), Nr. 5 |
| "Ausweisungsinteresse § 54 vorhanden" | Abwägung § 53 Abs. 1 AufenthG; Bleibeinteressen § 55 qualifiziert prüfen |
| "Sprachnachweis fehlt" | Ausnahmen § 30 Abs. 1 Satz 3 AufenthG (Integrationskurs möglich, Krankheit, Alter); BVerwG 1 C 1.10 |
| "Hochschulabschluss nicht anerkannt" | KMK-Bescheid beantragen; anabin-Datenbank; ENIC-NARIC-Netzwerk |
| "§ 11 Einreise-/Aufenthaltsverbot" | Befristungsantrag nach § 11 Abs. 4 AufenthG; humanitäre Ausnahme |
| "§ 25b — Lebensunterhalt nicht eigenständig" | § 25b Abs. 1 Nr. 3 AufenthG: Stufenmodell; Ausnahme bei unverschuldeter Hilfsbedürftigkeit |
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## Streitwert / Kosten
| Position | Richtwert |
|---|---|
| Streitwert Klage AE | EUR 5000 (pauschal, NW-VGH-Streitwertliste) |
| Streitwert Klage NE | EUR 10000 (NE = höherwertiger Titel) |
| Verwaltungsgebühr AE-Erteilung | EUR 100 (§ 45 AufenthV) |
| Verwaltungsgebühr NE | EUR 113 (§ 45 AufenthV) |
| Blaue Karte EU | EUR 100 (§ 45 AufenthV) |
| Gerichtskosten VG | Nach GKG; ca. EUR 300 bis 600 erster Instanz |
| Anwaltskosten | Nach RVG, Streitwert EUR 5000; ca. EUR 800 bis 1200 netto |
| PKH/VKH | § 114 ZPO i.V.m. § 166 VwGO; bei geringem Einkommen bewilligbar |
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## Strategische Empfehlung
| Fallkonstellation | Empfehlung |
|---|---|
| NE-Antrag (§ 9 AufenthG) fast erreichbar | Fehlende Rentenbeiträge freiwillig nachzahlen; B1-Kurs abschließen; Termin rechtzeitig buchen |
| Visumserfordernis nicht erfüllt | § 39 AufenthV-Ausnahmen prüfen; sonst Ausreise und Visumantrag Deutschen Botschaft |
| § 25b-Antrag | Lückenlose Aufenthaltshistorie dokumentieren; Integrationsnachweise sammeln |
| Einbürgerungsperspektive | StARModG 2024: Regelaufenthalt 5 Jahre (statt 8); doppelte Staatsangehörigkeit möglich |
| Antrag kurz vor Ablauf | Sofortiger Antrag + Fiktionsbescheinigung; Arbeitgeber informieren |
| Ausweisungsinteresse vorhanden | Frühzeitig Ermessensabwägung anstoßen; Bleibeinteressen dokumentieren |
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## Einbürgerungsperspektive (StARModG 2024)
Das Staatsangehörigkeitsreformgesetz (StARModG) vom 27.06.2024 hat die Einbürgerungsvoraussetzungen erheblich geändert:
| Merkmal | Alte Regelung | Neue Regelung (ab 27.06.2024) |
|---|---|---|
| Regelaufenthalt | 8 Jahre | 5 Jahre (§ 10 Abs. 1 StAG) |
| Besondere Integration | 6 Jahre | 3 Jahre (§ 10 Abs. 3 StAG) |
| Doppelte Staatsangehörigkeit | Grundsätzlich nicht | Zulässig (§ 10 Abs. 6 StAG) |
| Sprachnachweis | B1 | B1 (unverändert) |
| Lebensunterhalt eigenständig | Ja | Ja (§ 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 StAG) |
Hinweis: Die frühere Verkürzung auf drei Jahre bei besonderen Integrationsleistungen wurde durch das Sechste Gesetz zur Änderung des StAG (30.10.2025) ohne Übergangsregelung gestrichen — auf alle nach diesem Datum noch nicht beschiedenen Anträge findet die neue Rechtslage Anwendung.
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## Anschluss-Skills
- `fachanwalt-migrationsrecht-aufenthaltstitel-antrag` — konkreter Antragsprozess
- `fachanwalt-migrationsrecht-einbuergerung` — Einbürgerungsmandat
- `asyl-anhoerung-vorbereiten` — bei Asylverfahren als Ausgangslage
- `fachanwalt-migrationsrecht-geas-reform-grenzverfahren-2024` — bei Grenzverfahren
## Quellen
Stand: 05/2026. AufenthG §§ 3, 5, 6, 7, 9, 9a, 11, 16a, 16b, 18a, 18b, 18d, 19, 21, 23a, 25, 25a, 25b, 27–36, 39, 53–55, 60a, 81, 82. BeschV. AufenthV §§ 39, 45. StAG § 10 (StARModG 27.06.2024). BVerwG 1 C 32.09 (16.11.2010). BVerwG 1 C 1.10 (30.03.2010). BVerwG 1 C 22.14 (12.07.2016). BVerwG 1 C 16.17 (12.06.2018). Bergmann/Dienelt Ausländerrecht. Hailbronner AuslR.
## Output-Template: Aufenthaltstitel-Pruefungsmemo
**Adressat:** Mandant oder Kanzlei-intern
**Tonfall:** Sachlich-beratend, klare Handlungsempfehlung
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AUFENTHALTSTITEL-PRUEFUNGSMEMO
Kanzlei: [KANZLEI]
Mandant: [NAME, geb. DATUM, Staatsang.]
Datum: [DATUM]
Aktenzeichen Auslaenderbehoerde: [AZ falls vorhanden]
I. AKTUELLER STATUS
Vorhandener Titel: [§ X AufenthG, gueltig bis DATUM]
Ablauf: [DATUM — Antrag rechtzeitig gestellt? Fiktionswirkung § 81 Abs. 4: ja/nein]
II. BEANTRAGTER / ANGESTREBTER TITEL
Angestrebter Titel: [§ X AufenthG]
Begründung Zweck: [BESCHAEFTIGUNG / STUDIUM / FAMILIENNACHZUG / HUMAN.]
III. ALLGEMEINE ERTEILUNGSVORAUSSETZUNGEN § 5 AufenthG
a) Lebensunterhalt: Netto [BETRAG EUR] vs. Bedarf [BETRAG] — [GESICHERT / NICHT GESICHERT]
b) Identitaet: [GEKLARERT — Pass gueltig bis DATUM / NICHT GEKLARERT]
c) Ausweisungsinteresse: [KEINES / Vorstrafen: DETAILS]
d) Visumserfordernis: [ERFUELLT — mit Visum Typ X eingereist / PROBLEM: ...]
e) Sprachnachweis: [A1 / B1 vorhanden: Anlage X / FEHLT]
IV. PRUEFUNG SPEZIALNORM
[§ X AufenthG: Voraussetzungen 1, 2, 3 — gegeben / nicht gegeben]
V. ERGEBNIS
[ ] Titel erteilbar — Antrag stellen bis [DATUM]
[ ] Titel erteilbar mit folgenden Massnahmen: [...]
[ ] Titel nicht erteilbar — Widerspruch / Klage VG pruefen
VI. NAECHSTE SCHRITTE
1. [Schritt mit Frist und Verantwortlichen]
2. Antrag bei Auslaenderbehoerde: [TERMIN]
3. PKH/Beratungshilfe: [ja / nein — Antrag gestellt?]
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- abgrenzung-konventionelle-software-vs-ki-systemPrueft typische Falschverortungen: wann liegt konventionelle Software vor und wann ein KI-System nach Art. 3 Nr. 1 KI-VO. Abgrenzung zu Expertensystemen deterministischer Logik einfachen Entscheidungsbaeumen und klassischer Automation. Hilft bei Grenzfaellen.
- abmahnung-arbeitsrechtEntwirft und bewertet arbeitsrechtliche Abmahnungen. Lädt, wenn eine Abmahnung erstellt, inhaltlich geprüft oder deren Wirksamkeitsvoraussetzungen (Warnfunktion, Bestimmtheit, Dokumentation) beurteilt werden sollen – sowohl aus Arbeitgeber- als auch aus Arbeitnehmerperspektive.
- abmahnung-markenrecht-uwgMarkenrechtliche Abmahnung mit strafbewehrter Unterlassungserklaerung, Hamburger Brauch Vertragsstrafe, § 14 MarkenG und § 8 UWG, Kosten nach § 14 UWG-n.F. 2021. Laedt, wenn der Nutzer 'Abmahnung Marke', 'Unterlassungserklaerung', 'Vertragsstrafe Marke', 'Hamburger Brauch' oder 'Abmahnung UWG' sagt.
- abmahnung-urheberrechtPrüfung und Erstellung urheberrechtlicher Abmahnungen nach § 97a UrhG; modifizierte Unterlassungserklärung; Deckelung der Abmahnkosten im privaten Bereich (§ 97a Abs. 3 UrhG); Filesharing-Praxis; Lizenzanalogie-Schadensersatz (§ 97 Abs. 2 UrhG). Lädt bei urheberrechtlichen Abmahnungen, Unterlassungs- erklärungen, Filesharing-Fällen oder Schadensersatzforderungen nach UrhG.
- abmahnung-uwgUnterstützt beim Verfassen und Prüfen von UWG-Abmahnungen nach § 13 UWG sowie der dazugehörigen modifizierten Unterlassungserklärung mit Vertragsstrafe und der Schutzschrift. Lädt, wenn ein Mandat eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung oder eine Schutzschrift zum Gegenstand hat.
- abwaegungsgebot-1-abs-7-baugbPruefung des Abwaegungsgebots Paragraf 1 Abs. 7 BauGB als zentrale materielle Anforderung an den Bebauungsplan. Bei der Aufstellung sind die oeffentlichen und privaten Belange gerecht gegeneinander und untereinander abzuwaegen. Vier Stufen der Abwaegungsfehler nach BVerwG seit Urteil vom 12.12.1969 4 C 105.66. Abwaegungsausfall keine Abwaegung. Abwaegungsdefizit relevante Belange nicht eingestellt. Abwaegungsfehleinschaetzung Belange falsch gewichtet. Abwaegungsdisproportionalitaet Ergebnis sprengt Spielraum. Paragraf 214 Abs. 3 BauGB filtert nur Vorgangsfehler nicht Ergebnisfehler. Vorfestlegung als Abwaegungsausfall. Formelhafte Abwaegungsdokumentation als Abwaegungsdefizit. Abwaegungsmaterial muss vollstaendig ermittelt sein.
- account-sperre-soziales-netzwerk-rechtsbehelfe-art-20-23-dsaSkill zur anwaltlichen Vertretung bei Account-Sperre oder Inhaltsentfernung durch ein soziales Netzwerk. Stufenmodell: Art. 17 Begründungspflicht; Art. 20 internes Beschwerdesystem; Art. 21 außergerichtliche Streitbeilegung; Klageweg bei Vertragsstörung (BGH III ZR 179/20 und III ZR 192/20 vom 29.07.2021) auch gegen Auslandsanbieter; vorläufiger Rechtsschutz nach §§ 935 940 ZPO; Schadensersatz; Schnittstellen zu DSGVO Auskunft Löschung.
- aenderungs-historieVerfolgt, wie sich ein Vertrag über Basisvertrag und alle Nachträge hinweg verändert hat – entweder als Gesamtüberblick aller Änderungen oder als Klausel-Rückverfolgung für eine bestimmte Bestimmung. Laden, wenn der Nutzer fragt „was hat sich in diesem Vertrag geändert\", „zeig mir die Nachtragshistorie\", „wo steht die aktuelle [Klausel]\" oder mehrere Vertragsversionen hochlädt.
- ag-vorbereitungVorbereitung auf das Aufrufen in der Arbeitsgemeinschaft (AG) oder im Seminar. Lade diesen Skill bei Anfragen wie „AG-Vorbereitung\", „Seminar vorbereiten\", „was fragt der Dozent\", „Cold Call\" oder „ich werde morgen drangenommen\".
- agb-haendlervertrag-luxusAGB im Selektivvertrieb: AGB-Kontrolle §§ 305 ff. BGB im B2B, BGH-Klauselverbote, Verbots- und Konditionsklauseln, MFN-Klauseln nach Coty II, Vertragsstrafe-Bemessung. Laedt, wenn der Nutzer 'AGB Händler', 'Händlervertrag Luxus', 'MFN-Klausel', 'AGB-Kontrolle B2B' oder 'Vertriebsvertrag AGB' sagt.