asyl-anhoerung-vorbereiten
npx mdskill add Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/asyl-anhoerung-vorbereiten1. Wann ist der Anhörungs-Termin (Datum, Uhrzeit, BAMF-Außenstelle) — und wie viel Zeit bleibt zur Vorbereitung? 2. Aus welchem Herkunftsland stammt der Mandant, und welche Sprache / welchen Dialekt spricht er primär? 3. Liegen bereits Identitätsdokumente (Pass, Ausweis, Geburtsurkunde) oder ersatzweise Erklärungen vor? 4. Welche konkreten Verfolgungshandlungen (Datum, Ort, Verfolgungs-Akteur, Art) werden geltend gemacht? 5. Besteht eine Trauma-Erkrankung (PTBS, Foltererleben, sexuelle Gewalt) — liegt ein fachärztliches Attest vor? 6. Hat der Mandant bereits in einem anderen EU-Staat einen Asylantrag gestellt (Dublin-III-Problematik)? 7. Ist der Mandant minderjährig oder unbegleitet? Falls ja: Verfahrensbeistand nach § 12a AsylG bestellt? 8. Welche Beweismittel (Fotos, Atteste, Anzeigencopies, Zeugen) können zur Anhörung mitgebracht werden?
--- name: asyl-anhoerung-vorbereiten description: Strukturierte Vorbereitung der Asyl-Anhoerung beim BAMF nach § 25 AsylG. Bedeutung der Anhoerung als zentrales Entscheidungs-Ereignis. Verfolgungs-Schilderung nach den vier Schutzgruenden Politische Verfolgung Konvention Subsidiaerer Schutz § 60 AufenthG Verbote. Chronologie Logistik-Notizen Beweismittel Atteste Dokumente Zeugen. Vorbereitung Dolmetscher-Wahl Vertrauenswuerdigkeit Sprachvariante Vermeidung Stress-Symptome. Verfahrensrechte § 25 Abs. 5 AsylG Beistand Anwalt Verfahrensbeistand fuer minderjaehrige unbegleitete Anhoerungsprotokoll-Pruefung Korrekturen. Dublin-III-Pruefung Schutzsuche Erstland. --- # Asyl-Anhörung beim BAMF vorbereiten ## Kaltstart-Rückfragen 1. Wann ist der Anhörungs-Termin (Datum, Uhrzeit, BAMF-Außenstelle) — und wie viel Zeit bleibt zur Vorbereitung? 2. Aus welchem Herkunftsland stammt der Mandant, und welche Sprache / welchen Dialekt spricht er primär? 3. Liegen bereits Identitätsdokumente (Pass, Ausweis, Geburtsurkunde) oder ersatzweise Erklärungen vor? 4. Welche konkreten Verfolgungshandlungen (Datum, Ort, Verfolgungs-Akteur, Art) werden geltend gemacht? 5. Besteht eine Trauma-Erkrankung (PTBS, Foltererleben, sexuelle Gewalt) — liegt ein fachärztliches Attest vor? 6. Hat der Mandant bereits in einem anderen EU-Staat einen Asylantrag gestellt (Dublin-III-Problematik)? 7. Ist der Mandant minderjährig oder unbegleitet? Falls ja: Verfahrensbeistand nach § 12a AsylG bestellt? 8. Welche Beweismittel (Fotos, Atteste, Anzeigencopies, Zeugen) können zur Anhörung mitgebracht werden? --- ## Rechtlicher Rahmen ### Asylverfahrensrecht | Norm | Inhalt | |---|---| | Art. 16a GG | Grundrecht auf Asyl (politische Verfolgung durch Staatsgewalt; faktisch eingeschränkt durch §§ 26a, 27 AsylG) | | § 3 AsylG | Flüchtlingsschutz nach GFK: Verfolgung wegen Rasse, Religion, Nationalität, politischer Überzeugung, Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe | | § 4 AsylG | Subsidiärer Schutz: Todesstrafe, Folter, unmenschliche Behandlung, bewaffneter Konflikt | | § 25 AsylG | Anhörungspflicht des BAMF; Recht auf Beistand Abs. 5; geschlechtsspezifischer Anhörer Abs. 6a | | § 26a AsylG | Drittstaaten-Regelung (sichere Drittstaaten) | | § 36 AsylG | Frist einer Woche für Eilrechtsmittel bei offensichtlich unbegründetem Antrag | | § 74 AsylG | Klagefrist zwei Wochen nach BAMF-Ablehnungsbescheid | | § 60 AufenthG | Nationales Abschiebungsverbot: Abs. 5 (EMRK), Abs. 7 (konkrete Gefahr) | | § 12a AsylG | Verfahrensbeistand für unbegleitete Minderjährige | | Art. 4 Abs. 4 RL 2011/95/EU | Beweiserleichterung für Vorverfolgte (Vermutung erneuter Verfolgung) | ### Dublin-III-Rahmen | Norm | Inhalt | |---|---| | VO (EU) 604/2013 | Dublin-III: Zuständigkeitsbestimmung; Familienzusammenführung Art. 8–11; Humanitäre Klausel Art. 17 | | Art. 20 Abs. 3 Dublin-III | Frist sechs Monate für Überstellungsersuchen; Ablauf = DE zuständig | | Art. 29 Dublin-III | Frist für physische Überstellung (sechs Monate, bei Untertauchen 18 Monate) | ### Leitentscheidungen | Aktenzeichen | Gericht/Datum | Leitsatz | |---|---|---| | BVerwG 10 C 21.08 | BVerwG, 05.05.2009 | Beweiserleichterung für Vorverfolgte nach Art. 4 Abs. 4 Qualifikations-RL 2004/83/EG | | BVerwG 1 C 22.15 | BVerwG, 14.12.2016 | GFK-Schutzgründe; sozialer Gruppe; LGBTQI | | BVerwGE 124, 276 | BVerwG, 18.02.2021 | Subsidiärer Schutz bewaffneter Konflikt; innerstaatliche Fluchtalternative | | EuGH C-175/17 | EuGH, 19.03.2019 | Effektiver Rechtsschutz im Asylverfahren; aufschiebende Wirkung | | BVerfG 2 BvR 1516/93 | BVerfG, 14.05.1996 | Flughafenverfahren verfassungskonform; Mindestgarantien | | EGMR 30696/09 | EGMR, 21.01.2011 | M.S.S. ./. Belgien und Griechenland; systemische Mängel Dublin-Erstland | --- ## Prüfschema Schutzgründe | Schutzkategorie | Tatbestandsvoraussetzungen | Prüfungsreihenfolge | |---|---|---| | GFK § 3 AsylG | Verfolgung wegen Rasse, Religion, Nationalität, pol. Überzeugung, soz. Gruppe; durch Staat oder Nicht-Staatl. Akteur ohne Schutz | Primär prüfen | | Art. 16a GG | Politische Verfolgung durch Staatsgewalt; kein sicherer Drittstaat § 26a; kein sicheres Herkunftsland | Praktisch sehr eingeschränkt | | Subsidiärer Schutz § 4 AsylG | Ernsthafter Schaden: Todesstrafe, Folter, unmenschliche Behandlung, bewaffneter Konflikt | Hilfsweise | | § 60 Abs. 5 AufenthG | Verstoß gegen EMRK (insbes. Art. 3) | Nationales Abschiebungsverbot | | § 60 Abs. 7 AufenthG | Erhebliche konkrete Gefahr für Leib, Leben, Freiheit | Nationales Abschiebungsverbot | --- ## Detailliertes Prüfschema (15 Schritte) | Schritt | Inhalt | Ergebnis | |---|---|---| | 1 | Schutzgrund(e) identifizieren und priorisieren | Primär: GFK; Subsidiär: § 4 AsylG | | 2 | Verfolgungsakteur bestimmen (Staat, Quasi-Staat, Privatpersonen) | Staatlicher Schutz verfügbar? | | 3 | Innerstaatliche Fluchtalternative prüfen | Anderer Landesteil zumutbar? | | 4 | Zeitlinie erstellen: vor Verfolgung — Verfolgungsbeginn — Flucht | Chronologischer Rahmen | | 5 | Konkrete Verfolgungshandlungen mit Datum/Ort/Akteur/Handlung | Kern der Anhörungsschilderung | | 6 | Identitätsdokumente prüfen; fehlende Dokumente erklären | § 5 Abs. 1 Nr. 1a AufenthG analog | | 7 | Beweismittel sammeln (Atteste, Anzeigen, Fotos, Zeugen) | Anlage zur Anhörung | | 8 | Dublin-III-Vorverfahren aufklären (Erstland, Registrierungen) | Fristprüfung; Überstellungsrisiko | | 9 | Trauma-Assessment — PTBS-Attest einholen | Inkonsistenzen erklären | | 10 | Dolmetscher-Eignung prüfen (Dialekt, Vertrauen, keine Verfolger-Nationalität) | § 25 AsylG | | 11 | Logistik sichern (Anreise, Vollmacht, Beistand-Anmeldung) | § 25 Abs. 5 AsylG | | 12 | Vortrag strukturieren: chronologisch, konkret, eigene Wahrnehmung | Keine Spekulation | | 13 | Beweiserleichterung § 4 Abs. 4 RL 2011/95/EU bei Vorverfolgung geltend machen | BVerwG 10 C 21.08 | | 14 | Protokoll-Prüfung nach Anhörung: Korrekturen vor Unterschrift | § 25 AsylG | | 15 | Ergänzungsschreiben BAMF bei vergessenen Aspekten (mit Fristsetzung) | Mitwirkungspflicht | --- ## Schriftsatzbausteine ### Baustein 1 — Ergänzungsschreiben nach Anhörung ``` An das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Außenstelle [Ort] Az. [BAMF-Aktenzeichen] Ergänzung zur Anhörung vom [Datum] Sehr geehrte Damen und Herren, namens und in Vollmacht von [Name, Geburtsdatum] nehmen wir auf die Anhörung vom [Datum] Bezug und ergänzen den Sachvortrag gemäß Mitwirkungspflicht: 1. [Verfolgungshandlung, die in der Anhörung nicht vollständig geschildert wurde] — konkret: [Datum, Ort, Akteur, Handlung]. 2. Korrektur zu Protokoll Seite [X]: Die Übersetzung durch den Dolmetscher war unzutreffend. Richtig ist: [Korrekte Aussage]. Unser Mandant / unsere Mandantin hat [Originalaussage in Muttersprache transkribiert / korrigiert durch Sprachnachweise]. 3. Traumatische Vorgeschichte: Wir reichen das fachärztliche Attest von [Arzt, Klinik] vom [Datum] nach (Anlage E1), das die PTBS- Diagnose belegt und scheinbare Inkonsistenzen im Vortrag erklärt. Wir bitten um Berücksichtigung dieser Ergänzung vor Erlass des Bescheides. Mit freundlichen Grüßen [Rechtsanwalt/-anwältin] ``` ### Baustein 2 — Eilantrag bei Ablehnung (Dublin-III-Fall) ``` An das Verwaltungsgericht [Ort] [Datum] Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung gem. § 80 Abs. 5 VwGO i.V.m. § 34a Abs. 2 AsylG In dem Verfahren [Name] ./. Bundesrepublik Deutschland (BAMF) beantragen wir: Die aufschiebende Wirkung der Klage gegen den Bescheid des BAMF vom [Datum] (Az. [...]) wird angeordnet. Begründung: I. Sachverhalt [Kurzdarstellung: Herkunftsland, Schutzgrund, BAMF-Ablehnung, ggf. Dublin-Überstellung in Staat X] II. Verfahrensfehler 1. Die Anhörung dauerte nur [X Minuten]; zentraler Verfolgungsgrund [konkret] wurde nicht abschließend erörtert. 2. Dolmetscher sprach nicht den Dialekt des Mandanten [konkret]. 3. Trauma-Attest wurde dem BAMF nicht zur Kenntnis gegeben; scheinbare Widersprüche sind traumabedingt (BVerwG 10 C 21.08). III. Materielles Schutzbegehren [Verfolgungshandlungen, Akteur, fehlender Schutz, keine innerstaatliche Fluchtalternative] IV. Anordnungsgrund Ohne aufschiebende Wirkung droht Überstellung nach [Staat] / Abschiebung in den Herkunftsstaat. Dies verletzt Art. 33 GFK, Art. 3 EMRK, Art. 4 EU-Grundrechte-Charta (EGMR 30696/09 M.S.S. ./. Belgien). Mit freundlichen Grüßen [Rechtsanwalt/-anwältin] ``` ### Baustein 3 — Mandantenbrief zur Anhörungsvorbereitung ``` [Name des Mandanten] [Adresse] [Datum] Betreff: Vorbereitung Ihrer Anhörung beim BAMF am [Datum] Liebe/r [Vorname], ich begleite Sie zu Ihrer Anhörung am [Datum] bei der BAMF- Außenstelle [Ort], [Adresse]. Bitte erscheinen Sie bis spätestens [Uhrzeit – 30 Minuten vor dem Termin]. Bitte bringen Sie mit: - Alle Identitätsdokumente (Pass, Ausweis, Schulzeugnisse) - Alle Atteste und medizinischen Dokumente - Fotos, Briefe, Drohschreiben oder andere Beweise - Dieses Schreiben In der Anhörung werden Sie gefragt, warum Sie Ihr Land verlassen haben. Schildern Sie alles so genau wie möglich: Wann? Wo? Was ist passiert? Wer hat es getan? Was haben Sie dabei erlebt? Wenn etwas falsch übersetzt wird oder Sie sich falsch verstanden fühlen, sagen Sie sofort: "Das stimmt so nicht. Bitte wiederholen." Ich bin als Ihr Beistand dabei. Ich darf zwar keine Fragen stellen, aber ich passe auf, dass das Verfahren fair abläuft. Mit freundlichen Grüßen [Rechtsanwalt/-anwältin] ``` --- ## Beweislast | Position | Träger | Grundlage / Mittel | |---|---|---| | Glaubhaftmachung Verfolgungsgefahr | Antragsteller | Eigener Vortrag, Dokumente, Atteste, Zeugen (§ 25 AsylG) | | Innerstaatliche Fluchtalternative | BAMF | BAMF trägt Darlegungslast; Einzelfallprüfung | | Vorverfolgung = Beweiserleichterung | Antragsteller legt dar, BAMF widerlegt | Art. 4 Abs. 4 RL 2011/95/EU; BVerwG 10 C 21.08 | | Systemische Mängel Dublin-Erstland | Antragsteller | EGMR-Urteile, Länderberichte (UNHCR, AIDA) | | Trauma-bedingte Inkonsistenz erklärt | Antragsteller | Fachärztliches PTBS-Attest | | Staatlicher Schutz vorhanden | BAMF | Lageberichte AA; Prüfpflicht des BAMF | --- ## Fristen und Verjährung | Frist | Grundlage | Inhalt | |---|---|---| | Asylantrag sofort nach Einreise | § 13 Abs. 1 AsylG | Schriftlich oder mündlich bei BAMF oder Grenzbehörde | | Anhörungsfrist | § 25 AsylG | BAMF setzt Termin; Verzögerung = Rechtsmittel möglich | | Zwei Wochen | § 74 Abs. 1 AsylG | Klagefrist gegen BAMF-Ablehnungsbescheid | | Eine Woche | § 36 Abs. 3 AsylG | Bei offensichtlich unbegründetem Antrag (§ 30 AsylG) | | Sechs Monate | Art. 20 Dublin-III | BAMF-Frist für Überstellungsersuchen; Ablauf = DE zuständig | | 18 Monate | Art. 29 Abs. 2 Dublin-III | Überstellungsfrist bei Untertauchen | --- ## Typische Fehler und Gegenstrategien | Fehler | Folge | Gegenstrategie | |---|---|---| | Zu allgemeine Schilderung | BAMF zweifelt Glaubhaftigkeit an | Konkrete Daten, Orte, Namen der Verfolger, eigene Wahrnehmung | | Widersprüche zum Erstbefragungsprotokoll | Glaubwürdigkeitseinbruch | Erklärung: Erstbefragung war kurz/stressig; Ergänzung rechtzeitig | | Verfolgungsakteur unklar | Kein Zuständigkeitstreffer | Klarstellung: Staat / Miliz / Privatperson + staatlicher Schutz fehlt | | Dolmetscher-Qualität mangelhaft | Falsch-Protokoll | Sofort in Anhörung monieren; Protokoll korrigieren vor Unterschrift | | PTBS-Attest fehlt | Inkonsistenzen gewertet | Attest vorab einholen; BVerwG 10 C 21.08 zitieren | | Dublin-III nicht thematisiert | Überstellung unangefochten | Fristen prüfen; Humanitäre Klausel Art. 17 Dublin-III; Familienzusammenführung | | Identitätsdokumente vernichtet | Identitätszweifel | Erklärungspflicht; Plausibilitätsprüfung; sonstige Beweise | --- ## Streitwert / Kosten | Position | Richtwert | |---|---| | Streitwert Asylklage | EUR 5000 (pauschal, § 52 GKG) | | Klagefrist-Einhaltung | Zwei Wochen ab BAMF-Bescheid | | Prozesskostenhilfe | Regelmäßig bewilligbar; Antrag gleichzeitig mit Klage | | Gerichtskosten VG Asyl | In der Regel gerichtskostenfrei (§ 83b AsylG) | | Anwaltskosten | PKH-Beiordnung; Wahlanwalt EUR 500 bis 1500 (erste Instanz) | | Eilverfahren § 80 Abs. 5 VwGO | Kostenniedrig; Prozesskostenhilfe beantragen | --- ## Strategische Empfehlung | Fallkonstellation | Empfehlung | |---|---| | Termin in einer Woche | Sofortige Erstgespräch-Terminierung; Attest-Beschaffung priorisieren | | PTBS / Trauma bekannt | Vor Anhörung Attest sichern; Sonderregelungen § 25 Abs. 6a, 6b AsylG nutzen | | Dublin-III droht | Fristen sofort prüfen; Familienstruktur dokumentieren; Humanitäre Klausel vorbereiten | | Protokoll-Fehler nach Anhörung | Sofort Ergänzungsschreiben mit Korrektur einreichen | | Ablehnung erwartet | Klagefrist (zwei Wochen) im Kalender eintragen; Eilantrag parallel vorbereiten | | Minderjährig unbegleitet | Verfahrensbeistand § 12a AsylG sicherstellen; keine Anhörung ohne Beistand | --- ## Anschluss-Skills - `fachanwalt-migrationsrecht-geas-reform-grenzverfahren-2024` — bei Grenzverfahren-Konstellation - `fachanwalt-migrationsrecht-aufenthaltstitel-antrag` — nach positivem Bescheid - `fachanwalt-migrationsrecht-einbuergerung` — langfristige Perspektive - `aufenthaltstitel-pruefung` — humanitärer Aufenthalt nach § 25 AufenthG ## Quellen Stand: 05/2026. AsylG §§ 3, 4, 12a, 25, 26a, 36, 74. AufenthG § 60. Dublin-III VO (EU) 604/2013 Art. 8–11, 17, 20, 29. RL 2011/95/EU Art. 4 Abs. 4. BVerwG 10 C 21.08 (05.05.2009). BVerwG 1 C 22.15 (14.12.2016). EGMR 30696/09 M.S.S. (21.01.2011). BVerfG 2 BvR 1516/93 (14.05.1996). Hailbronner Ausländerrecht. Bergmann/Dienelt AuslR. UNHCR-Länderberichte laufend aktualisieren. ## Output-Template: Vorbereitungs-Checkliste Asyl-Anhoerung **Adressat:** Intern (Anwaltskanzlei) / Mandant **Tonfall:** Strukturiert-verfahrensrechtlich ``` ANHOERUNGSVORBEREITUNG — CHECKLISTE Mandant: [NAME, geb. DATUM, Staatsang.] BAMF-Anhoerung: [DATUM, UHRZEIT, BAMF-Aussenstelle] Bevollmaechtigte Kanzlei: [NAME] A. LOGISTIK (bis 2 Tage vor Termin) [ ] Vollmacht § 25 Abs. 5 AsylG bei BAMF angezeigt [ ] Beistandsanmeldung erfolgt [ ] Dolmetscher-Wahl bestätigt (Sprache: [X]) [ ] Anreise und Begleitung organisiert [ ] Kinderbetreuung (falls noetig) B. UNTERLAGEN (gesammelt und kopiert) [ ] Identitätsdokumente (Pass / Ausweis / Geburtsurkunde) [ ] Laenderkunde-Berichte (AA, UNHCR, EASO) — Anlage 1 [ ] Attest Trauma / Erkrankung — Anlage 2 [ ] Sonstige Beweismittel — Anlage 3 C. INHALT DER SCHILDERUNG (gemeinsam erarbeitet) Chronologie der Ereignisse: - [DATUM 1]: [EREIGNIS 1] - [DATUM 2]: [EREIGNIS 2] - Ausreisedatum: [DATUM] Kernaussagen zur Glaubwuerdigkeit: - [Konkrete individuelle Erfahrung 1] - [Warum innerstaatliche Fluchtalternative nicht moeglich: ...] D. NACH DER ANHOERUNG [ ] Protokoll sofort pruefen — Korrekturen NICHT unterschreiben [ ] Korrekturen in Schriftform innerhalb 3 Tage an BAMF [ ] Klagefrist vormerken: § 74 AsylG 2 Wochen / § 36 AsylG 1 Woche [ ] PKH-Antrag VG vorbereiten (§ 83b AsylG: gerichtskostenfrei) Naechste Schritte: 1. [Schritt 1 — Owner — Frist] 2. [Schritt 2] ```
- abgrenzung-konventionelle-software-vs-ki-systemPrueft typische Falschverortungen: wann liegt konventionelle Software vor und wann ein KI-System nach Art. 3 Nr. 1 KI-VO. Abgrenzung zu Expertensystemen deterministischer Logik einfachen Entscheidungsbaeumen und klassischer Automation. Hilft bei Grenzfaellen.
- abmahnung-arbeitsrechtEntwirft und bewertet arbeitsrechtliche Abmahnungen. Lädt, wenn eine Abmahnung erstellt, inhaltlich geprüft oder deren Wirksamkeitsvoraussetzungen (Warnfunktion, Bestimmtheit, Dokumentation) beurteilt werden sollen – sowohl aus Arbeitgeber- als auch aus Arbeitnehmerperspektive.
- abmahnung-markenrecht-uwgMarkenrechtliche Abmahnung mit strafbewehrter Unterlassungserklaerung, Hamburger Brauch Vertragsstrafe, § 14 MarkenG und § 8 UWG, Kosten nach § 14 UWG-n.F. 2021. Laedt, wenn der Nutzer 'Abmahnung Marke', 'Unterlassungserklaerung', 'Vertragsstrafe Marke', 'Hamburger Brauch' oder 'Abmahnung UWG' sagt.
- abmahnung-urheberrechtPrüfung und Erstellung urheberrechtlicher Abmahnungen nach § 97a UrhG; modifizierte Unterlassungserklärung; Deckelung der Abmahnkosten im privaten Bereich (§ 97a Abs. 3 UrhG); Filesharing-Praxis; Lizenzanalogie-Schadensersatz (§ 97 Abs. 2 UrhG). Lädt bei urheberrechtlichen Abmahnungen, Unterlassungs- erklärungen, Filesharing-Fällen oder Schadensersatzforderungen nach UrhG.
- abmahnung-uwgUnterstützt beim Verfassen und Prüfen von UWG-Abmahnungen nach § 13 UWG sowie der dazugehörigen modifizierten Unterlassungserklärung mit Vertragsstrafe und der Schutzschrift. Lädt, wenn ein Mandat eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung oder eine Schutzschrift zum Gegenstand hat.
- abwaegungsgebot-1-abs-7-baugbPruefung des Abwaegungsgebots Paragraf 1 Abs. 7 BauGB als zentrale materielle Anforderung an den Bebauungsplan. Bei der Aufstellung sind die oeffentlichen und privaten Belange gerecht gegeneinander und untereinander abzuwaegen. Vier Stufen der Abwaegungsfehler nach BVerwG seit Urteil vom 12.12.1969 4 C 105.66. Abwaegungsausfall keine Abwaegung. Abwaegungsdefizit relevante Belange nicht eingestellt. Abwaegungsfehleinschaetzung Belange falsch gewichtet. Abwaegungsdisproportionalitaet Ergebnis sprengt Spielraum. Paragraf 214 Abs. 3 BauGB filtert nur Vorgangsfehler nicht Ergebnisfehler. Vorfestlegung als Abwaegungsausfall. Formelhafte Abwaegungsdokumentation als Abwaegungsdefizit. Abwaegungsmaterial muss vollstaendig ermittelt sein.
- account-sperre-soziales-netzwerk-rechtsbehelfe-art-20-23-dsaSkill zur anwaltlichen Vertretung bei Account-Sperre oder Inhaltsentfernung durch ein soziales Netzwerk. Stufenmodell: Art. 17 Begründungspflicht; Art. 20 internes Beschwerdesystem; Art. 21 außergerichtliche Streitbeilegung; Klageweg bei Vertragsstörung (BGH III ZR 179/20 und III ZR 192/20 vom 29.07.2021) auch gegen Auslandsanbieter; vorläufiger Rechtsschutz nach §§ 935 940 ZPO; Schadensersatz; Schnittstellen zu DSGVO Auskunft Löschung.
- aenderungs-historieVerfolgt, wie sich ein Vertrag über Basisvertrag und alle Nachträge hinweg verändert hat – entweder als Gesamtüberblick aller Änderungen oder als Klausel-Rückverfolgung für eine bestimmte Bestimmung. Laden, wenn der Nutzer fragt „was hat sich in diesem Vertrag geändert\", „zeig mir die Nachtragshistorie\", „wo steht die aktuelle [Klausel]\" oder mehrere Vertragsversionen hochlädt.
- ag-vorbereitungVorbereitung auf das Aufrufen in der Arbeitsgemeinschaft (AG) oder im Seminar. Lade diesen Skill bei Anfragen wie „AG-Vorbereitung\", „Seminar vorbereiten\", „was fragt der Dozent\", „Cold Call\" oder „ich werde morgen drangenommen\".
- agb-haendlervertrag-luxusAGB im Selektivvertrieb: AGB-Kontrolle §§ 305 ff. BGB im B2B, BGH-Klauselverbote, Verbots- und Konditionsklauseln, MFN-Klauseln nach Coty II, Vertragsstrafe-Bemessung. Laedt, wenn der Nutzer 'AGB Händler', 'Händlervertrag Luxus', 'MFN-Klausel', 'AGB-Kontrolle B2B' oder 'Vertriebsvertrag AGB' sagt.