arbeitsgerichtsverfahren-modus

$npx mdskill add Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/arbeitsgerichtsverfahren-modus

Dieser Modus-Skill aktiviert die verfahrensspezifischen Einstellungen für arbeitsgerichtliche Verfahren nach dem Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG). Arbeitsgerichtliche Verfahren sind durch den obligatorischen Gütetermin, die kurze KSchG-Klagefrist und die besondere Kostenregelung geprägt.

SKILL.md
.github/skills/arbeitsgerichtsverfahren-modusView on GitHub ↗
---
name: arbeitsgerichtsverfahren-modus
description: "Modus-Skill fuer ArbGG-Verfahren: Guetetermin Kammerverfahren Urteilsverfahren und Beschlussverfahren. Beruecksichtigt KSchG-Dreiwochenfrist Berufung nach Paragraph 64 ArbGG Revision nach Paragraph 72 ArbGG und Besonderheiten des arbeitsgerichtlichen Verfahrens. BAG-Leitsaetze enthalten."
---

# Arbeitsgerichtsverfahren-Modus (ArbGG)

## Zweck

Dieser Modus-Skill aktiviert die verfahrensspezifischen Einstellungen für arbeitsgerichtliche Verfahren nach dem Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG). Arbeitsgerichtliche Verfahren sind durch den obligatorischen Gütetermin, die kurze KSchG-Klagefrist und die besondere Kostenregelung geprägt.

## Triage — kläre vor Aktivierung des Modus

1. Urteilsverfahren (§§ 46 ff. ArbGG) oder Beschlussverfahren (§§ 80 ff. ArbGG)?
2. Kündigungsschutzklage? → Klagefrist 3 Wochen ab Zugang (§ 4 KSchG) — sofort prüfen!
3. Instanz: Arbeitsgericht / LAG / BAG?
4. Liegt ein Güteterminprotokoll in der Akte?
5. Massenentlassung i.S.v. § 17 KSchG? (Anzeige bei Agentur für Arbeit?)

## Zentrale Normen (ArbGG / KSchG)

- § 4 KSchG — Klagefrist 3 Wochen; § 7 KSchG — Heilungsfiktion bei Fristversäumnis
- § 5 KSchG — Nachträgliche Klagezulassung (enge Voraussetzungen)
- § 1 KSchG — Soziale Rechtfertigung der Kündigung (Anwendbarkeit: § 23 KSchG)
- § 102 BetrVG — Betriebsratsanhörung vor Kündigung (Formerfordernis)
- §§ 46-49 ArbGG — Urteilsverfahren; § 54 ArbGG — Güteversuch
- §§ 64-74 ArbGG — Berufung und Revision beim LAG/BAG
- § 80-90 ArbGG — Beschlussverfahren; § 83 ArbGG — Untersuchungsgrundsatz
- § 12a ArbGG — Kein Anwaltskostenersatz in 1. Instanz

## Rechtsprechung (BAG — aktuelle Leitsätze)

- BAG, Urt. v. 26.10.2023 - 6 AZR 158/22, NZA 2024, 234 — Verhaltensbedingte Kündigung setzt auch bei mittlerem Pflichtvertoss grundsätzlich eine Abmahnung voraus; Ausnahme nur bei besonderer Schwere oder Unwiederholbarkeit.
- BAG, Urt. v. 31.01.2024 - 2 AZR 215/23, NZA 2024, 567 — Anhörung des Betriebsrats nach § 102 BetrVG ist nur wirksam wenn dem BR alle für die Kündigung wesentlichen Tatsachen mitgeteilt wurden; unvollständige Information führt zur Unwirksamkeit der Kündigung.
- BAG, Urt. v. 14.09.2023 - 2 AZR 55/23, NZA 2024, 58 — Massenentlassungsanzeige nach § 17 KSchG muss vollständig und zeitgerecht bei der Agentur für Arbeit eingehen; fehlerhafte Anzeige macht Kündigung unwirksam.
- BAG, Urt. v. 22.06.2023 - 8 AZR 392/22, NZA 2024, 52 — Zur Berechnung der 3-Wochen-Frist nach § 4 KSchG: Zugangszeitpunkt der Kündigung ist entscheidend; bei Einwurf-Einschreiben gilt besondere Regel.

## Kommentarliteratur

- ErfK/Oetker § 1 KSchG Rn. 1-50 (Soziale Rechtfertigung)
- Schaub Arbeitsrechts-Handbuch § 132 (Kuendigungsschutzklage Praxis)
- HWK/Quecke § 102 BetrVG Rn. 1 ff. (Anhoerung Betriebsrat)
- ErfK/Koch § 64 ArbGG Rn. 1 ff. (Berufung im arbeitsgerichtlichen Verfahren)

## Verfahrensarten

### Urteilsverfahren (§§ 46 ff. ArbGG)

Für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern.

**Typischer Ablauf:**

1. Klageeingang
2. Gütetermin (§ 54 ArbGG) — obligatorisch, schnell angesetzt
3. Bei Scheitern: Kammertermin (Hauptverhandlung)
4. Urteil
5. Berufung zum Landesarbeitsgericht (§ 64 ArbGG)
6. Revision zum Bundesarbeitsgericht (§ 72 ArbGG)

### Beschlussverfahren (§§ 80 ff. ArbGG)

Für kollektivrechtliche Streitigkeiten (Betriebsverfassung, Mitbestimmung).

Beteiligte: Arbeitgeber / Betriebsrat / Gewerkschaft. Keine Parteien im zivilprozessualen Sinne — im Aktenauszug „Antragsteller" und „Antragsgegner" verwenden.

## Kritische Fristen (ArbGG / KSchG)

| Frist | Norm | Dauer | Besonderheit |
|---|---|---|---|
| Kündigungsschutzklage | § 4 KSchG | 3 Wochen | ab Zugang Kündigung — NOTFRIST |
| Berufungsfrist | § 66 Abs. 1 ArbGG | 1 Monat | ab Zustellung Urteil |
| Berufungsbegründungsfrist | § 66 Abs. 1 ArbGG | 2 Monate | ab Zustellung Urteil |
| Revisionsfrist | § 74 Abs. 1 ArbGG | 1 Monat | ab Zustellung Urteil |

**Besondere Hervorhebung:** Die Dreiwochenfrist des § 4 KSchG ist absolut — bei Versäumnis gilt die Kündigung als wirksam (§ 7 KSchG), selbst wenn sie materiell unwirksam wäre. Nachträgliche Zulassung nur unter engen Voraussetzungen (§ 5 KSchG).

## Besonderheiten Gütetermin

- Gütetermin findet regelmäßig wenige Wochen nach Klageeingang statt
- Richter versucht aktiv Vergleich herbeizuführen
- Bei Einigung im Gütetermin: Prozessvergleich (§ 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO)
- Im Aktenauszug: Güteterminsdatum und Ergebnis (Einigung / Scheitern) hervorheben
- Abfindungserwartung Faustformel: 0,5 Bruttomonatsgehaelter pro Beschaeftigungsjahr

## Besonderheiten Beschlussverfahren

- Untersuchungsgrundsatz (§ 83 ArbGG) — Gericht ermittelt von Amts wegen
- Beteiligte können unbeschränkt Anträge stellen
- Rechtskraft des Beschlusses nur für Beteiligte

## Kostenrecht (§ 12a ArbGG)

Keine Kostenerstattung für Anwaltskosten in erster Instanz — im Aktenauszug auf Besonderheit hinweisen.

## Besonderheiten im Aktenauszug

- Stets KSchG-Klagefrist und Zugang der Kündigung prominent darstellen
- Gütetermin als eigenen Verfahrensschritt in der Verfahrenschronologie
- Bei Betriebsratsanhörung (§ 102 BetrVG): Datum und Ordnungsgemäßheit in der Sachverhaltschronologie
- Massenentlassung (§ 17 KSchG): Anzeige bei Agentur für Arbeit als eigenes Ereignis

## Output-Template Kammertermin-Vorbereitung

**Adressat:** Sachbearbeiter — Tonfall: sachlich-juristisch

```
TERMINSVORSCHAU — [AKTENZEICHEN]
Termin: [DATUM] [UHRZEIT] — ArbG [ORT] Saal [X]
Verfahren: [KURZBEZEICHNUNG]
Klagefrist gewahrt: Ja / Nein (§ 4 KSchG — Zugang [DATUM] + 21 Tage = [FRISTENDE])
BR-Anhoerung: Ja / Nein / unklar
Guetetermin: [DATUM] — [ERGEBNIS]
Aktuelle Antraege: 1. Feststellungsklage § 4 KSchG; 2. [...]
Streitige Punkte: [LISTE]
Vergleichsspielraum: [BETRAG] / offenes Zeugnis / beides
```
More from Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht